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Wlan für den Mieter

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Hi,

meine Mutter vermietet bei uns im Haus ein kleines Appartement und will jetzt auch Internet dazuvermieten. Einfachste Lösung wäre, dem Mieter Zugang zum Wlan zu geben, aber dann hätte er ja Zugriff auf das "normale" Netzwerk. Ich kenne mich leider gar nicht mit Netzwerken aus, gäbe es denn eine Möglichkeit zwei "getrennte" Netzwerke einzurichten, sodass der Mieter nur Zugriff aufs Internet hat? Könnte man ausserdem verhindern, dass er sich z.B. per uPnP die Ports für Torrent etc. freischaltet? Rechtlich wäre ja meine Mutter diejenige, die für den Anschluss haftet. Router ist der Linksys WRT54gl mit Tomato Firmware.

Bin für jede Hilfe dankbar! :D
 
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ganz ehrlich: lass da die finger von. nicht nur wegen filesharing, auch wegen sonstiger krimineller aktivititäten haftet zu aller erst immer sie. das heisst im zweifel rauscht das sek zu erst bei der in die wohnung.
 

parats'

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DMZ welche nur Port 80 durchlässt wäre unter Umständen möglich.
Ansonsten hat 2FH aber recht, macht nur Probleme.
 

cart

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Gib ihm ein eigenes Subnetz. Für Filesharing etc würde ich mir von ihm was unterschreiben lassen, halt dass er es nicht macht und wenn dann dafür haftet. Dann richtest du noch einen MAC-Filter ein und fertig. Das bringt zwar nicht wirklich etwas gegen einen versierten User oder jemanden der etwas Ahnung hat, aber das trifft ja auf 95% der Benutzer nicht zu.
 
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wenn sie die wlan nutzung explizit mitvermietet haftet sie nicht zwangsläufig, die provider haften ja auch nicht, genausowenig haften mc donalds oder starbucks für irgendwas das in deren wlan netzen geschieht. ihr verwechselst das hier mit einem offenen wlan das missbraucht wird von unbekannten dritten. da haftet man unter umständen und zwar weil man das wlan nicht geschützt hat. hingegen ist das bewußte zur verfügung stellen eines internantanschlusses an eine bestimmte person / gruppe eine art teledienst. in sämtlichen urteilen zu diesen thematiken ist bisher die rede von "ungeschütztem wlan", dadurch wird man in die haftung reingerissen.

näheres dazu beispielsweise hier:
http://www.advogarant.de/Infocenter/Rechtsinfo/Verbraucherrecht/Allgemein/WLAN.html

den richtigen router hast du bereits und die richtige firmware ebenfalls. aktiviere QOS, gib dem router deinen/eure rechner bekannt und stufe sie beispielsweise als höchste klasse ein und setz die standardklasse auf eine andere. sodann gib der höchsten klasse immer mindestens 90% bandbreite (bei dsl 16, hast du weniger dann änder das auf 70 beispielsweise); in der folge kann jeder mitnutzer der standardklasse, d.h. jedes gerät das der router nicht kennt, nie mehr als 10% der bandbreite nutzen solange ein bekannter pc online ist.

in verbindung mit einem verschlüsselten wlan dessen passwort die mieter erhalten und einem hinweis im mietvertrag das ihr das wlan netz betreibt/anbietet bzw. die nutzung mitvermietet klingt das ganze, zumindest für mich, ziemlich sicher.
 
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naja ich wäre trotzdem vorsichtig. das du als vermieter deinem mieter internet zur verfügung stellst, ist ja erstmal nur den beiden parteien bekannt. ich warne nur vor unannehmlichkeiten, die aus so einem verhältnis entstehen können. technisch möglich ist es sicherlich aber man muss sich der konsequenzen im klaren sein. und im schlimmsten fall wäre das zb ein hausdurchsuchung wegen kinderpornographie zb. jede menge unannehmlichkeiten. in zeiten von umts karten und spotgünstigen internetanschlüssen unötiger aufwand.

ich weiss nicht genau, wie dieses verhältnis rechtlich gesehen wird aber nach meinem, zugegebener maßen laienverständnis, tritt die dame als ISP gegenüber dem vermieter auf und das hat sicherlich konsquenzen, wenn es so ist.

wie gesagt, ich sehe das eher negativ aus den unter umständen unangenehmen folgen und aufwand, der im schlimmsten falle passieren kann. ich traue niemanden, auch wenn ich ne vereinbarung unterschrieben bekommen habe. wer sagt denn das die rechtsgültig ist, zb.
 
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Entelechy

Guest
Frage ist auch was für ein Zeitrahmen besteht für die Vermietung?
Wir hatten unser Internet nämlich knapp 8 Tage nach Einzug und ich würde ungerne ne gesharede 2k Leitung aufgezwungen bekommen.
Wohingegen andere bestimmt nicht bereit sind für ne 16k Leitung oder höher zu zahlen.
 
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um es kurz zu machen - legal isses wohl ach net, die provider verbieten idR sowas per AGB
 
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Danke schonmal für die Antworten. Hab gerade keine Zeit, werde heute Abend nochmal posten.
 
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