Wie gut kennt ihr euch mit den Wahlsystemen aus?

TMC|Eisen

Guest
Naja, wenn du es so willst, gibt es eine gesetzliche Sonderregelung. Auch wenn sie nicht wörtlich so genannt wird.

Ich zitiere aus Wikipedia:

Lex Union:
Als „Lex Union“ wird die Regelung des § 10 Abs. 1 GOBT bezeichnet. Danach dürfen Mitglieder von Parteien, „die auf Grund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem [Bundes-]Land miteinander im Wettbewerb stehen“, eine Fraktion bilden (siehe Fraktionsgemeinschaft).
Diese Regelung wurde 1969[2] unter der SPD, vermutlich als Zugeständnis an die Unionsparteien CDU und CSU, eingeführt. Vorher bedurften solche Fraktionen der Zustimmung des Bundestages.
Bisher profitierte die CDU/CSU-Fraktion davon, da die CSU ausschließlich in Bayern zu bundesweiten Wahlen antritt, die CDU in allen Bundesländern außer Bayern.
Anfang der 1980er Jahre haben Die Grünen erfolglos versucht, diese Regelung entfernen zu lassen, um die Gemeinschaftsfraktion der Union zu verhindern.
 
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Nein, das heißt, dass man eigentlich kein Wahlrecht haben sollte. Von "Herrschaft" des Volkes kann kaum mehr gesprochen werden, wenn die Wähler nicht mal wissen, wie sie ihre Macht ausüben.

Man beherrscht auch nicht das Autofahren, wenn man nicht weiß wofür eigentlich dieses runde Ding vor dem Fahrersitz ist.

PS: Da das Allgemeinbildung in unserem Land ist, heißt es natürlich zudem noch, dass man ein Idiot ist. ^^

Arroganter-Jurist-Syndrom?
Dann sollte man auch jedem verbieten, Handys zu benutzen, wenn sie die Maxwellschen Gleichungen nicht kennen.

Solange er beide Stimmen der Partei seiner Wahl gibt, ist aus meiner Sicht alles im grünen Bereich (auch wenn mehr Wissen sicher vorteilhaft ist).
 
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Das stimmt, allerdings gibt es bei der Europawahl die Regelung mit den drei Direktmandaten nicht, daher spielt es dort plötzlich doch wieder eine Rolle.

Dafür gilt doch die 5% Klausel nicht (mehr), was es dann wiederum egal macht ob die 3 Direktmandate Regel gilt?

Kann mich da aber auch irren, ist nur das was ich in Erinnerung habe.
 
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Naja, wenn du es so willst, gibt es eine gesetzliche Sonderregelung. Auch wenn sie nicht wörtlich so genannt wird.

Ich zitiere aus Wikipedia:

Lex Union:
Als „Lex Union“ wird die Regelung des § 10 Abs. 1 GOBT bezeichnet. Danach dürfen Mitglieder von Parteien, „die auf Grund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem [Bundes-]Land miteinander im Wettbewerb stehen“, eine Fraktion bilden (siehe Fraktionsgemeinschaft).
Diese Regelung wurde 1969[2] unter der SPD, vermutlich als Zugeständnis an die Unionsparteien CDU und CSU, eingeführt. Vorher bedurften solche Fraktionen der Zustimmung des Bundestages.
Bisher profitierte die CDU/CSU-Fraktion davon, da die CSU ausschließlich in Bayern zu bundesweiten Wahlen antritt, die CDU in allen Bundesländern außer Bayern.
Anfang der 1980er Jahre haben Die Grünen erfolglos versucht, diese Regelung entfernen zu lassen, um die Gemeinschaftsfraktion der Union zu verhindern.
Die Geschäftsordnung des Bundestages ist aber kein Gesetz, oder?


Dafür gilt doch die 5% Klausel nicht (mehr), was es dann wiederum egal macht ob die 3 Direktmandate Regel gilt?

Kann mich da aber auch irren, ist nur das was ich in Erinnerung habe.
1. Gibt es bei der Europawahl nur die Zweitstimme, also reine Listenwahl, womit es so oder so keine Grundmandatsklausel geben kann. ;)

2. Ja, das BVerfG hat letztes Jahr die Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen geknickt.
 
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