Claw, streitest du eigentlich generell ab, dass es Abwägung zwischen Rechten geben darf?
rofl, gerade bei grundrechten geht es um fast nichts anderes als rechte abzuwägen. ja schon per definition schließt jedes recht irgendein verhalten jemand anderes aus was infolge dessen rechte einschränkt. da sieht man mal wieder wie weit es her ist mit deinem verständnis von logik.Zu deiner Frage: Wenn man in einem Rechtssystem in eine Situation kommt, bei der man zwischen zwei Rechten abwägen muss, dann deutet dieser Vorfall auf einen Fehler im Rechtssystem hin.
Zu deiner Frage: Wenn man in einem Rechtssystem in eine Situation kommt, bei der man zwischen zwei Rechten abwägen muss, dann deutet dieser Vorfall auf einen Fehler im Rechtssystem hin.
rofl, gerade bei grundrechten geht es um fast nichts anderes als rechte abzuwägen. ja schon per definition schließt jedes recht irgendein verhalten jemand anderes aus was infolge dessen rechte einschränkt. da sieht man mal wieder wie weit es her ist mit deinem verständnis von logik.
Welche Rechte sind denn betroffen? Die des Kindes? Wenn ja, müsste der Staat erst einmal zeigen, dass diese verletzt werden.
Zu deiner Frage: Wenn man in einem Rechtssystem in eine Situation kommt, bei der man zwischen zwei Rechten abwägen muss, dann deutet dieser Vorfall auf einen Fehler im Rechtssystem hin.
steht in den grundrechten dann das man sich frei bewegen darf oder das man über sein eigentum frei entscheiden kann.
Jeder will ein logsches Gesetzbuch. Abwägung hat dabei nichts damit zu tun der "Willkür Tür und Tor" zu öffnen, sondern ein _reales_ Gesetzbuch aufzubauen. Ihr könnt ja gerne mal eines formulieren in der keinerlei Abwägung geschieht und das auch in der Realität nutzbar wäre.Claw will offensichtlich ein logisches Gesetzbuch. Sobald du abwägen bei Rechten zulässt öffnest du Willkür Tür und Tor, mit Logik hat das reichtlich wenig zu tun.
Ein starres Rechtssystem in dem Grundrechte festgeschrieben werden die absolut gültig sind macht jedes abwägen überflüssig. Ich würde das begrüßen.
Claw hat also letztendlich geschrieben, dass er ein widerspruchsfreies Gesetzbuch will. Ich sehe nun wirklich nicht, was an einer solchen Forderung falsch sein sollte.
Das verstehe ich nicht, Rechte kollidieren doch alltäglich. Beispiel: Zwei Mieter wohnen nebeneinander, der eine liest, der andere musiziert gerne. Beides grundrechtlich verbriefte Positionen. Nun mag sich der Lesende durch den Musizierenden gestört fühlen. Die Abwägung soll nun zu einem gerechten Einzelfallergebnis führen, beispielsweise kein überlautes Musizieren.
auch wenn du, wie offensichtlich ist, noch nie etwas mit jura zu tun hattest, sollte dir der gesunde menschenverstand sagen, dass abwägen unumgänglich ist, sobald du mehr als ein grundrecht hast. obwohl, eigentlich braucht man dazu nur eins: körperliche unversehrtheit. sobald jemand amok läuft musst du sein grundrecht mit dem der anderen bürger abwägen.Claw will offensichtlich ein logisches Gesetzbuch. Sobald du abwägen bei Rechten zulässt öffnest du Willkür Tür und Tor, mit Logik hat das reichtlich wenig zu tun.
Ein starres Rechtssystem in dem Grundrechte festgeschrieben werden die absolut gültig sind macht jedes abwägen überflüssig. Ich würde das begrüßen.
Claw hat also letztendlich geschrieben, dass er ein widerspruchsfreies Gesetzbuch will. Ich sehe nun wirklich nicht, was an einer solchen Forderung falsch sein sollte.
Um bei deinem Musik-Beispiel zu bleiben:
Du könntest ein Gesetzbuch schreiben, in dem steht "Jeder hat ein Recht auf Ruhe" und "Jeder hat ein Recht auf laute Musik". Wenn es dann zum Streitfall kommt musst du zwischen beiden Positionen abwägen. So ein Gesetzbuch ist idiotisch, solche Widersprüche müssen entfernt werden.
Stattdessen könntest du schreiben "Lärm bis zu X db ist alltäglich und zu akzeptieren, jede größere Form von Lärm ist als Belästigung anzusehen". Im Streitfall muss dann nicht mehr zwischen zwei Rechten abgewägt werden, es steht ganz eindeutig im Gesetzbuch. Es muss lediglich abgewägt werden, ob die Musik nun X db überschritten hat oder nicht, d.h. ob sie wirklich zu laut war oder nicht.
achso und wenn sich die gewohnheiten innerhalb der letzten x hundert jahre in denen diese rechte galten ändern ist die bevölkerung ziemlich am arsch weil sie nach den vorstellung von vor einer ewigkeit leben muss.
achso und wenn sich die gewohnheiten innerhalb der letzten x hundert jahre in denen diese rechte galten ändern ist die bevölkerung ziemlich am arsch weil sie nach den vorstellung von vor einer ewigkeit leben muss.
nö mv ist nur mr. theoretiker ohne jeden versuch seine ideen in die praxis umzusetzen.bist du geistig zurückgeblieben?
hast du diesen satz mal länger als 20sec durchgedacht?
mal abgesehn von dem umfang eines solchen gesetzes (tageszeit und tag im jahr müssen mit rein) ist es auch einfach nicht praktisch anwendbar.
gesetze sind grundsätzlich für eine ewigkeit gemacht und haben kein verfallsdatum oder ähnliches.
Wie kommst du denn auf diesen Schwachsinn? Gesetze werden doch heute schon ständig geändert und überarbeitet. Wozu ein Datum?
Das Gesetz gilt so wie es aufgeschrieben wurde. Wenn es irgendwann nicht mehr gut ist wird eine Änderung beschlossen und eine neue Version aufgeschrieben.
Exakt das macht der Bundestag doch schon seit Gründung der BRD. Und nun sagst du, das wäre nicht praxistauglich
.
sowas wirst du IMMER haben, denn anders gibt es keine gesellschaft.
Du kannst auch nach der Aussage 1+1=2 jegliche Wissenschaft beenden und stolz auf deine widerspruchsfreie Beschreibung der Welt sein.Angenommen das Grundgesetz bestünde lediglich aus dem Gesetz, dass jeder das Recht auf das eigene Leben und das Eigentum besitzt (und er dieses verwirkt, wenn er gegen das Recht anderer auf ihr Leben und ihr Eigentum verstösst). Wo muss da abgewägt werden?
Abwägen ob ein Gesetz verletzt wurde ist vollkommen ok und einfach immer nötig. Wenn im Gesetz steht "Streu die Straße!" und 2 Körner verteilt wurden dann kann der Richter denjenigen verurteilen.
Wenn ich also beispielsweise ausversehen dein Grundstück betrete oder deinen Mantel mit Bier verunreinige, habe ich mein Leben verwirkt und du darfst mich erschießen?Dafür hätte ich gerne den Beweis.
Angenommen das Grundgesetz bestünde lediglich aus dem Gesetz, dass jeder das Recht auf das eigene Leben und das Eigentum besitzt (und er dieses verwirkt, wenn er gegen das Recht anderer auf ihr Leben und ihr Eigentum verstösst). Wo muss da abgewägt werden?
Im Übrigen geht diese Diskussion an dem eigentlichen Thema vorbei, ich teile das mal.
Das ist das Grundprinzip. Dieses Grundprinzip kann man dann auf alle Fälle anwenden, ähnlich wie das Grundgesetz relativ zur eigentlichen, konkreten Gesetzgebung.Du kannst auch nach der Aussage 1+1=2 jegliche Wissenschaft beenden und stolz auf deine widerspruchsfreie Beschreibung der Welt sein.
Leider bringt dich das wenig weiter.
Und mit deinem Grundgesetz hast du nunmal einfach gar nichts geklärt und musst einfach Alles anhand dieses einen Gesetzes abwägen. Das läuft dann genau auf die Aufgliederung hinaus, die sinnvoll ist.
Und was ist bei 20? Und bei 25?
Vielleicht hat dein Nachbar eine andere Auffassung davon. Und wer kennt schon die richtige Menge Streusalz. Gibt es ein Pendant zu Streusalz?
Ich weiß einfach nicht wie ihr euch das vorstellt. Das ist so unrealistisch, da ist ja Kommunismus praktisch leichter umsetzbar.
Wenn ich also beispielsweise ausversehen dein Grundstück betrete oder deinen Mantel mit Bier verunreinige, habe ich mein Leben verwirkt und du darfst mich erschießen?
Angenommen das Grundgesetz bestünde lediglich aus dem Gesetz, dass jeder das Recht auf das eigene Leben und das Eigentum besitzt (und er dieses verwirkt, wenn er gegen das Recht anderer auf ihr Leben und ihr Eigentum verstösst). Wo muss da abgewägt werden?
Ein Gesetz sollte so geschrieben sein, dass, sofern die Sachlage objektiv bekannt, keine Abwägung nötig ist.
Ich wollt ja praktisch ein Rechtssystem, das wie ein logisches formales System funktioniert, mit dem sozusagen jedem Paar aus (Sachverhalt, Rechtsfolge) eindeutig wahr oder falsch zuordnen kann.
wir ( also die mehrheit der menschen ) wollen aber in einem sozialstaat leben in dem das gemeinwohl einen hohen stellenwert genießt und daher einschränkungen des individuums zum wohle der gemeinschaft notwendig und wünschenswert sind und von den menchen begrüßt werden.
daher kommt es auch absolut beabsichtigt zur kollision von grundrechten, welche im grunde abwehrrechte der personen gegen den staat sind
du tust so, als ob ständig im strafrecht oder privatrecht zwischen irgendwelchen gesetzen abgewogen wird.
Die Verfassung, d.h. die Einschränkungen des Willens der Mehrheit gegenüber dem Individuum, finde ich toll.und dann nochmal an claw: du findest doch die usa so toll, wie kann das sein? ihr rechtssystem muss doch für dich das reinste graus sein, kein geschriebenes recht, case law wohin man sieht und richterrecht. willkür sind tür und tor geöffnet, dagegen ist doch das deutscher echt ein reinstes objektivistenparadies.
Die Verfassung, d.h. die Einschränkungen des Willens der Mehrheit gegenüber dem Individuum, finde ich toll.
Nein, ich erklärte, wie es sein sollte.
Was du hier effektiv sagst, ist, dass Einschränkungen des Individuums zum Wohle der Gemeinschaft / des Staates Abwehrrechte der Individuuen gegenüber der Gemeinschaft / dem Staat sind.
Ich möchte jetzt nicht gegen dieses "objektive" Gesetz argumentieren, aber mir ist etwas interessantes aufgefallen. Ich wollt ja praktisch ein Rechtssystem, das wie ein logisches formales System funktioniert, mit dem sozusagen jedem Paar aus (Sachverhalt, Rechtsfolge) eindeutig wahr oder falsch zuordnen kann. Wenn dieses System komplex genug ist, müsste es ja dann nach dem Unentscheidbarkeitssatz möglich sein, dass ein bestimmter Sachverhalt quasi "unbeweisbar" ist, also seine Rechtsfolge nicht aus den Axiomen des Systems ermittelt werden kann.
Könnte auch Schwachsinn sein, ich fand das nur gerade interessant.
Ein Folgerung wäre, dass so ein objektives Recht auch seine Lücken hätte und somit seinem Anspruch (man kann immer die einzig korrekte Rechtsfolge zu einem Sachverhalt ermitteln) nicht gerecht würde. Trotzdem ist Widerspruchsfreiheit natürlich wichtig, wenn auch in der Realität schwer umzusetzen.
Aha, aber "gut" und "schlecht" sind objektiv definierbar.
Was, wenn der Kaufmann die "Schutzbedürftigkeit" sehr hoch einstuft? Wie rechnest du das dann zusammen?Natürlich ist Gemeinwohl definierbar. Im Handelsverkehr wäre das eben die Leichtigkeit und Schnelligkeit des Warenverkehrs wo etwa die Schutzbedürftigkeit des Kaufmanns zurückstehen muss. Der Begriff ist keinesfalls so konturenlos wie du tust.
Wird schwer dann allgemeingültige gesetze zu finden was?