Original geschrieben von My_Mind
alles in allem handelt es sich bei der steuer um eine eigentumssteuer die die art der nutzung zwar berücksichtigt, aber durch die fehlende nutzung des objekts nicht wegfällt.
Es wird eine Nutzung unterstellt, was im Einzelfall verfassungswidrig ist.
Wobei "Nutzung" ein nicht-definierter (bzw. erst durch die Gesetze definierter) Begriff ist.
und bei der grundsteuer von enteignung zu sprechen ist in anbelang zu all den szenarien die bei der steuererhebung berücksichtigt werden (schlechte wohnlage, alter des objekts, etc.) natürlich schmarrn.
Und was ist jetzt dein Punkt? Eigentum bedarf der Benutzung um besteuert zu werden. Dass es soviele Ausnahmen im Bereich der Grundsteuer gibt, ist doch die Bestätigung dafür, dass das Grundgesetz in dem Punkt in diesem Sinne umgesetzt wurde.
Der Staat kann halt unmöglich genau feststellen, ob eine Sache genutzt wird oder nicht, weshalb er recht allgemeine Richtlinien, Verallgemeinerungen und Unterstellungen (der Nutzung) macht. Seiner eigentlichen Pflicht nachzukommen und jeden Fall einzeln zu prüfen - wie es z.B. bei Enteignungen gemacht wird - kann er schlichtweg nicht, weshalb er eine allgemeine Steuer erhebt, auch wenn im Einzelfall damit das Grundgesetz verletzt wird.
Um was es mir ging war das Prinzip. Wenn ich nichts besitze (ausser dem Stück Land), kein Einkommen habe und das Land nicht bearbeite, darf der Staat mich nicht besteuern, denn dann würde ich mein Eigentum - das Land - verlieren, was einer Enteignung gleichkommt.
Man könnte den Wert vom Eigentümer bestimmen lassen und ihn in direkten Zusammenhang zum Schutzrecht des Eigentums setzen.
Wenn jemand also der Meinung ist, die Rechte an einem Titel seien soviel wert, dass er für Urheberrechtsverletzungen horrende Zahlungen einkassieren darf, dann muss er es auch entsprechend diesem Wert besteuern.
Oh, toll, Rechte nur noch nach Gebühren schützen und Strafen werden nach Belieben des Geschädigten festgelegt. Könnte man gleich Anarchie einführen.
Dennoch ist deine Behauptung, dass Eigentum nach dem Grundgesetz nicht besteuerbar falsch, weil sie sich allein auf das stützt, was du persönlich aus dem Grundgesetz herausliest.
Das Grundgesetz wird offiziell aber immernoch nicht von dir, sondern vom Bundesverfassungsgericht interpretiert.
Dazu müsste man die Entscheidungen des Gerichts lesen. Den Aufsatz den ich verlinkt habe macht das recht überzeugend, für eine umfangreiche Argumentation müsste man natürlich mit den Primärquellen argumentieren.
Original geschrieben von Greg
Ich muss zugeben dass ich mich nicht groß mit der Thematik der Eigentumsbesteuerung auseinandergesetzt habe, aber ist es so dass du sie in den Ländern wo eine Eigentumsbesteuerung existiert für 50 Jahre im Voraus bezahlst? Andernfalls verstehe ich nicht was du mit dem vergleich sagen willst.
Die 50 Jahre waren auf das Urheberrecht bezogen.
Wenn ich mit dem Buch in den nächsten 50 Jahren z.B. 1mio EUR Gewinn machen werde, dann ist der Wert des ungedruckten Skripts 1mio EUR, d.h. ich müsste 1mio EUR versteuern.
Dass das eine Milchmädchenrechnung ist, ist mir auch bewusst (Zinsen, Inflation etc. etc.)
Wenn du ein buch schreibst ist es aber nicht veröffentlichst, hat es in diesem Moment nur ideelen wert für dich, aber keinen wirtschaftlichen, so dass dementsprechend darauf auch keine steuern fällig werden.
Ja, eben, ich muss den Wert erst
realisieren und anhand des Werts, der über den Ladentisch ging - das Geld - werde ich besteuert. Geistiges Eigentum zu besteuern ist deshalb sinnlos, man weiss ja nicht ob, wann und wieviel wirtschaftlichen Wert es besitzt, bevor dieser am Markt realisiert wurde.
Gleiches Argument gilt für Eigentum generell, auch wenn man materielle Dinge etwas besser einschätzen kann.