Bei mir sind sie vor ner Weile gleich zu zweit angetanzt. Im folgenden, ungewöhnlich langen Gespräch entpuppte sich der Satz vom ausgeschlossenen Dritten als kritisch:
- Sind Sie eigentlich Student, bekommen Sie Bafög?
- Glaub nicht, dass Sie das was angeht
- Kein Grund, unhöflich zu sein. Ich komme Ihnen ja nur entgegen. Denn würden Sie Bafög bekommen, könnten Sie nämlich von den Gebühren befreit werden!
- Ich zahl doch gar keine
- Haben Sie anmeldepflichtige Geräte?
- Nein
- Dazu zählen auch Computer! Überlegen Sie sich, was Sie sagen: Falsche Angaben können als Betrug verfolgt werden. Ich halte also fest: Sie behaupten, keine anmeldepflichtigen Geräte zu besitzen, ist das richtig?
- Nein
- Sie haben also anmeldepflichtige Geräte?
- Nein
- Dann halte ich jetzt fest: Sie behaupten, keine Geräte zu besitzen.
- Das hab ich nicht gesagt
- Also haben Sie doch Geräte anzumelden?
- Nein
- Ja was denn nun: Haben Sie anmeldepflichtige Geräte oder nicht?!
- Kann ich nicht sagen
...
- Nun entscheiden Sie sich mal: Haben Sie etwas anzumelden oder behaupten Sie, keine anmeldepflichtigen Geräte zu besitzen?
- Ich möchte mich dazu nicht äußern
- Das müssen Sie aber! Man kann sich das Gesetz nicht so zurechtdrehen, wie es einem passt: Wenn Sie keine Angaben machen, kommt ein Verwaltungszwangsverfahren auf Sie zu, also legen Sie schon mal Geld zurück, da wird einiges auf Sie zukommen!
...
Nach ca. zehn Minuten sind sie dann drohend davongezogen. Das war vor einigen Monaten, seitdem nie wieder was gehört.
Rückblickend, hätte ich die Tür lieber gleich wieder geschlossen und weitergeschlafen...