Ich mein es haben ja jetzt schon genug anderer erwähnt, aber jeder Rechtsstaat wird stellenweise Sachen machen, die Unrecht sind. Und diese kann man nicht immer auf dem rechtmäßigen Wege anprangern
Zu ersterem: ja, dafür gibt es eben Gerichte und insb. Grundrechte der Bürger als Abwehrrechte ggü dem Staat.
Zu zweitem: warum?
aber es ist eben ein starker motor der zu veränderungen führt. wenn nie jemand überhaupt jemals irgendwo gras verkaufen würde, gäbe es auch nicht die legalisierungswelle in vielen staaten, das willst du ja wohl nicht bestreiten oder?
Einerseits ja, andererseits ist das ein multikausaler Vorgang - siehe Deutschland, wo auch massivst viel Gras konsumiert wird und die Politik sich seit Jahrzehnten querstellt. Es reicht eben nicht, dass ein Gesetz nicht beachtet wird, es müssen auch andere gesellschaftliche Rahmenbedingungen hinzukommen - insofern halte ich das Argument jetzt für nicht sehr zwingend.
Wie bestimme ich, ob ein Staat fair und gerecht handelt, damit er ein Rechtsstaat ist. Du hast das in den Raum gestellt also ist das deine Aufgabe nicht meine.
Ajo, cmon, ein bisschen mitmachen sollte man aber schon. Der Wikiartikel zu "Rechtsstaat", hätte dir die Fragen auch beantwortet.
"Zu einem Rechtsstaat gehören also:
die rechtliche Gewährleistung elementarer Menschenrechte, insbesondere
die rechtliche Garantie eines Zusammenlebens der Menschen in gleicher persönlicher Freiheit,
die Sicherung materieller Gerechtigkeit,
die Gewährleistung von Rechtssicherheit, nämlich von Rechtsklarheit (certitudo) und Realisierungsgewissheit (securitas) und damit auch sicherer Dispositionsgrundlagen,
die institutionelle Mäßigung staatlichen Handelns durch Gewaltenteilung, Übermaßverbot und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit,
die Gesetzesbindung allen staatlichen Handelns durch einen Vorrang des Gesetzes,
der Vorbehalt einer gesetzlichen Ermächtigung für alle belastenden staatlichen Akte und
die Überprüfbarkeit der staatlichen Akte durch unabhängige Gerichte, insbesondere darauf, ob staatliches Handeln, das in die Rechte eines Einzelnen eingreift, gesetzmäßig und der Situation angemessen ist (Verhältnismäßigkeitsprinzip)."
Es ging mir darum aufzuzeigen, dass auch der heutige Rechtstaat nicht zwingend alle fair und gerecht behandelt (hat), weil es imho lange nicht fair und gerecht war schwulen die Ehe zu verweigern, bis das geändert wurde.
Einwand. Gleichbehandlung bedeutet nicht alle gleich zu behandeln. Sondern Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Als die Ehe noch tatsächlich Keimzelle der Familie war und gesellschaftsmoralisch quasi Voraussetzung für das Kinderkriegen, gab es keinen Grund die Ehe für Schwule zu öffnen. Erst als die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sich soweit verändert haben, dass Ehe und Familie/Kinder sich vollständig entkoppelt haben, wurde daraus eine Diskriminierung.
Ein besseres Beispiel (ich helf dir mal), wäre die Strafbarkeit einvernehmlicher homosexueller Handlungen. Nur hat auch da ziviler Ungehorsam rein gar nichts gebracht, sondern erst die Veränderung des gesellschaftlichen Klimas im Zuge einer allgemeinen Liberalisierung.
Wir entfernen uns nun aber wirklich meilenweit weg vom Thema.