Hi,
Grundsaetzlich ist eine Radfahrerueberfahrt gleichbedeutend mit einem Fußgaengeruebergang / Schutzweg, mit der Ausnahme, dass Fußgaenger jene nicht benutzen duerfen.
Radfahrer duerfen umgekehrt nur dann einen Fußgaengeruebergang / Schutzweg benutzen, wenn sie absteigen und schieben.
Radfahrer auf einem Radfahrerstreifen / Radfahreruebergang haben eben so wie Fußgaenger auf einem Schutzweg Vorrang.
Du musst ihnen ein gefahrloses ueberqueren ermoeglichen, was schon mit der Wahl der richtigen Annaeherungsgeschwindigkeit an jene Ueberfahrten / Schutzwege beginnen sollte.
Man darf allerdings als Radfahrer eine Radfahrerüberfahrt nicht überraschend und unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und nicht mit mehr als 10 km/h befahren.
Behandle sie einfach wie Fußgaenger, wenn sie auf ihren gekennzeichneten Wegen / Ueberfahrten unterwegs sind.
Solltest du allerdings Lenker eines Schienenfahrzeuges sein, hast du Vorrang ;p
Quelle: Ich + veraltetes Fahrschulwissen; bin mir aber recht sicher.
PS: Gilt fuer Oesterreich, jedoch nehme ich an, dass es bei euch aehnlich / gleich ist.
mfg
edit: hab mal nachgeschaut:
§ 9. Verhalten bei Bodenmarkierungen.
(2) Der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist,
hat einem Fußgänger oder Rollschuhfahrer, der sich auf einem
Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benützen will, das
unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu
ermöglichen. Zu diesem Zweck darf sich der Lenker eines solchen
Fahrzeuges einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit
nähern, daß er das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann, und er
hat, falls erforderlich, vor dem Schutzweg anzuhalten. In gleicher
Weise hat sich der Lenker eines Fahrzeuges, das kein
Schienenfahrzeug ist, vor einer Radfahrerüberfahrt zu verhalten, um
einem Radfahrer oder Rollschuhfahrer, der sich auf einer solchen
Radfahrerüberfahrt befindet oder diese erkennbar benützen will, das
ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.
...
(6a) Radfahrer, die eine Radfahranlage verlassen, haben anderen
Fahrzeugen im fließenden Verkehr den Vorrang zu geben.
ergo: Solange sie auf ihren Wegen / Ueberfahrten bleiben, wie Fußgaenger behandeln.