Vorfahrtsfrage

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Fortuna 1895 Düsseldorf
Original geschrieben von OnkelHotte
1. zu viele kommata in deinem todeswünschen!:)

2. derendorf. btw lol du düsseldorfer? war es doch kein zufall, dass ich ein deja vue hatte, als ich dein pic im picthread gesehen habe?^^

3. fahrradfahrer sind nunmal scheisse, weil entweder dreist (slalom im kurierstyle, any rote ampel mitnehmen, bürgersteig-straße wechsel nach belieben) oder einfach nur dumm und blind (tante, die gulli ausweicht und einem vor die karre fährt, fritzen, die blind die spur wechseln, wenn rechts plötzlich ein hindernis auftaucht) oder frauen, die so weit mittig in der spur fahren, dass überholen unmöglich wird!

:p

1) scheiss der hund drauf
2) jo unterrath und bin oft in derendorf unterwegs öfter im tannenbaum nähe ulmenstrasse zB.
3) ich war mal rotrunner in ddorf -.-
 

Angelscream

Guest
Hi,

Grundsaetzlich ist eine Radfahrerueberfahrt gleichbedeutend mit einem Fußgaengeruebergang / Schutzweg, mit der Ausnahme, dass Fußgaenger jene nicht benutzen duerfen.
Radfahrer duerfen umgekehrt nur dann einen Fußgaengeruebergang / Schutzweg benutzen, wenn sie absteigen und schieben.

Radfahrer auf einem Radfahrerstreifen / Radfahreruebergang haben eben so wie Fußgaenger auf einem Schutzweg Vorrang.
Du musst ihnen ein gefahrloses ueberqueren ermoeglichen, was schon mit der Wahl der richtigen Annaeherungsgeschwindigkeit an jene Ueberfahrten / Schutzwege beginnen sollte.
Man darf allerdings als Radfahrer eine Radfahrerüberfahrt nicht überraschend und unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und nicht mit mehr als 10 km/h befahren.
Behandle sie einfach wie Fußgaenger, wenn sie auf ihren gekennzeichneten Wegen / Ueberfahrten unterwegs sind.
Solltest du allerdings Lenker eines Schienenfahrzeuges sein, hast du Vorrang ;p

Quelle: Ich + veraltetes Fahrschulwissen; bin mir aber recht sicher.

PS: Gilt fuer Oesterreich, jedoch nehme ich an, dass es bei euch aehnlich / gleich ist.

mfg

edit: hab mal nachgeschaut:

§ 9. Verhalten bei Bodenmarkierungen.
(2) Der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist,
hat einem Fußgänger oder Rollschuhfahrer, der sich auf einem
Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benützen will, das
unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu
ermöglichen. Zu diesem Zweck darf sich der Lenker eines solchen
Fahrzeuges einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit
nähern, daß er das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann, und er
hat, falls erforderlich, vor dem Schutzweg anzuhalten. In gleicher
Weise hat sich der Lenker eines Fahrzeuges, das kein
Schienenfahrzeug ist, vor einer Radfahrerüberfahrt zu verhalten, um
einem Radfahrer oder Rollschuhfahrer, der sich auf einer solchen
Radfahrerüberfahrt befindet oder diese erkennbar benützen will, das
ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.

...

(6a) Radfahrer, die eine Radfahranlage verlassen, haben anderen
Fahrzeugen im fließenden Verkehr den Vorrang zu geben.

ergo: Solange sie auf ihren Wegen / Ueberfahrten bleiben, wie Fußgaenger behandeln.
 

penissimo

Guest
sorry, welchen teil von "rechts vor links" versteht ihr eigentlich nicht? :confused:
 
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LOL jetzt die lösung:

also bei mir ist das ja so, dass die straße des bikers vorfahrtstraße ist und dass der verkackte fahrradweg querüber die straße eingemalt ist.

und ironischer weise ist meinem mitfahrer zur arbeit, genau das passiert, was ich mir immer prognostiziert haben, nur das er in der opferrolle war.

er radelt also auf der vorfahrtstraße aufm radweg, der aber aufm bürgersteig eingemalt ist über eine querstraße. der autofahrer nietet ihn um und bekommt 100% schuld. der fahrradweg wird dann als "zur straße gehörend" bezeichnet, auch wenn er nur neben der straße aufm gehweg verläuft.
ihm ist nichts schlimmes passiert, aber ich habe in der tat letztens fast schon wieder einen umgefahren.

ich finde diese lösung aber auch scheisse. für einen autofahrer ist das auch kagge: wenn es dunkel ist, dann ist nicht direkt ersichtlich, dass der fahrradweg über die straße geht. als autofahrer rechnet man nunmal erst mit krassen seitenverkehr, wenn man unmittelbar vor der querstraße steht. das dann 2-3 m vorher plötzlich die radler angeschossen kommen, vergisst man schnell. naja...habe ich glück gehabt, denn die schuld wäre 100% meine gewesen.

SCHEISS radler. falls ich das noch nicht erwähnt habe. das mitleid für meinen beifahrer und die empörung über den autofahrer viel auch dementsprechend gering aus^^ (aber erst als ich wusst, dass ihm nix passiert ist!:))
 
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Ich finde die Regelung sehr sinnvoll. Oder sollen die Radfahrer provisorisch jedesmal anhalten weil die Autofahrer zu bequem sind?
 
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Fortuna 1895 Düsseldorf
Original geschrieben von OnkelHotte


ich finde diese lösung aber auch scheisse. für einen autofahrer ist das auch kagge: wenn es dunkel ist, dann ist nicht direkt ersichtlich, dass der fahrradweg über die straße geht. als autofahrer rechnet man nunmal erst mit krassen seitenverkehr, wenn man unmittelbar vor der querstraße steht. das dann 2-3 m vorher plötzlich die radler angeschossen kommen, vergisst man schnell. naja...habe ich glück gehabt, denn die schuld wäre 100% meine gewesen.


wenn du aus einer vorfahrt-gewähren-strasse auf eine kreuzung zukommst, ist doch klar, das du sowohl fussgängern als auch radfahrern vorfahrt geben musst. ich versteh nicht was daran so schwer zu kapieren ist. das hat auch nix mit "scheiss radfahrern" zu tun sondern das ist die stvo, die das genau so vorschreibt.
 
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ganz einfach:

es ist ein irrglaube deinerseits, dass die beschilderung irgendwas mit den fussgängern zu tun hat! die müssen auf der straße warten, es sei denn, sie haben grün oder einen zebrastreifen oder man ist ein abbiegendes fahrzeug! das gleiche gilt natürlich auch für radler auf dem bürgersteig _sofern KEIN_ radweg gekenntzeichnet ist.

wenn eine querstraße kommt, dann hält man default dann, wenn man einsehen kann, ob da autos kommen und nicht zweimal: zum erstenmal für die radler, die vom bürgersteig kommen und dann zum 2. mal für die autos.

es kann ja sein, dass du default jedes mal 2 mal hältst, wenn du an eine kreuzung kommst, ich mache das jedenfalls nicht!
 
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