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Moin zusammen, ich wollte mal was fragen
was in abb A zu sehen ist, meine ich in der fahrschule gelernt zu haben:
abbiegende Fahrzeuge sind gegenüber fussgängern und fahrradfahren haltepflichtig. Fall A. Hier hätte der Fahrradfahrer F gegenüber dem abbiegenden Autofahrer A vorfahrt. alles klar.
aber was ist in Fall B?
Diesmal fährt der autofahrer ja eigentlich geradeaus als er den weg des fahrradfahrers kreuzt. Muss der Fahrradfahrer halten? oder gilt wie immer in allen lebenslagen: der autofahrer ist immer der arsch?
ich frage das nur mal, weil ich mich so darüber aufrege, wie fussgänger als auch fahrradfahrer mit einer dämlichen dreistheit einfach STETS BLIND auf die straße rennen in der erwartungshaltung: wenn ich die straße betrete, habe ich sofort vorfahrt und alle autos müssen halten.
ich bin selbst beides, autofahrer als auch fussgänger und muss sagen: die nichtmotorisierten gehen mir sowas von auf den sack!
ich wollte nur mal euer meinung hören, ob ich in fall B die standard 100% auto vs nichtauto-schuld bekäme, wenn ich irgendwann so einen dreisten drahteselsuser auf der haube habe, oder ob der scheisser wenigstens anteilig irgendeine mitschuld bekommen würde, wenn der vogel mir einfach vors auto rennt/fährt!
thx!
ach ja..und falls es ein münsteraner noch nicht verstanden hat: JA, ich HASSE fahrradfahrer im straßenverkehr!
was in abb A zu sehen ist, meine ich in der fahrschule gelernt zu haben:
abbiegende Fahrzeuge sind gegenüber fussgängern und fahrradfahren haltepflichtig. Fall A. Hier hätte der Fahrradfahrer F gegenüber dem abbiegenden Autofahrer A vorfahrt. alles klar.
aber was ist in Fall B?
Diesmal fährt der autofahrer ja eigentlich geradeaus als er den weg des fahrradfahrers kreuzt. Muss der Fahrradfahrer halten? oder gilt wie immer in allen lebenslagen: der autofahrer ist immer der arsch?
ich frage das nur mal, weil ich mich so darüber aufrege, wie fussgänger als auch fahrradfahrer mit einer dämlichen dreistheit einfach STETS BLIND auf die straße rennen in der erwartungshaltung: wenn ich die straße betrete, habe ich sofort vorfahrt und alle autos müssen halten.
ich bin selbst beides, autofahrer als auch fussgänger und muss sagen: die nichtmotorisierten gehen mir sowas von auf den sack!
ich wollte nur mal euer meinung hören, ob ich in fall B die standard 100% auto vs nichtauto-schuld bekäme, wenn ich irgendwann so einen dreisten drahteselsuser auf der haube habe, oder ob der scheisser wenigstens anteilig irgendeine mitschuld bekommen würde, wenn der vogel mir einfach vors auto rennt/fährt!
thx!
ach ja..und falls es ein münsteraner noch nicht verstanden hat: JA, ich HASSE fahrradfahrer im straßenverkehr!