Vorfahrtsfrage

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Moin zusammen, ich wollte mal was fragen

was in abb A zu sehen ist, meine ich in der fahrschule gelernt zu haben:

abbiegende Fahrzeuge sind gegenüber fussgängern und fahrradfahren haltepflichtig. Fall A. Hier hätte der Fahrradfahrer F gegenüber dem abbiegenden Autofahrer A vorfahrt. alles klar.

verkehrgn8.gif


aber was ist in Fall B?

verkehrbdf2.gif


Diesmal fährt der autofahrer ja eigentlich geradeaus als er den weg des fahrradfahrers kreuzt. Muss der Fahrradfahrer halten? oder gilt wie immer in allen lebenslagen: der autofahrer ist immer der arsch?

ich frage das nur mal, weil ich mich so darüber aufrege, wie fussgänger als auch fahrradfahrer mit einer dämlichen dreistheit einfach STETS BLIND auf die straße rennen in der erwartungshaltung: wenn ich die straße betrete, habe ich sofort vorfahrt und alle autos müssen halten.

ich bin selbst beides, autofahrer als auch fussgänger und muss sagen: die nichtmotorisierten gehen mir sowas von auf den sack!:mad:

ich wollte nur mal euer meinung hören, ob ich in fall B die standard 100% auto vs nichtauto-schuld bekäme, wenn ich irgendwann so einen dreisten drahteselsuser auf der haube habe, oder ob der scheisser wenigstens anteilig irgendeine mitschuld bekommen würde, wenn der vogel mir einfach vors auto rennt/fährt!

thx!

ach ja..und falls es ein münsteraner noch nicht verstanden hat: JA, ich HASSE fahrradfahrer im straßenverkehr!
 

Clay

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autofahrer ist immer der arsch, hätte aber vorfahrt -.-
sofern da nich n zebrastreifen is :ugly:
 

Teegetraenk

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Gleichberechtigte Straßen und ohne Ampel? Dann rechts vor links, du hättest Vorfahrt.
 
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moment. der fahhradfahrer fährt ja nicht auf der straße, sondern auf dem fahhradweg, der aber auf dem bürgersteig ist. zählt das dann, wie auf der straße fahren?

wenn er auf der straße fahren würde, dann wäre er ja wie ein auto zu behandeln. in diesem fall gitl natürlich rechts vor links. oder in meinem speziellen fall (in meiner straße @home) müsste ichi dann halten, weil seine straße vorfahrt hat.

was wäre mit einem fussgänger, der mir so vors auto rennt?
 

Teegetraenk

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Er fährt, das reicht doch. Und selbst ein Fußgänger müsste imo warten. Es stimmt zwar, dass ein ->Fußgänger<- Vorfahrt hat, aber das soll Fälle wie humpelnde Rentner oder baustellenbedingte Engstellen usw. abdecken. Ich mein es ist ja nicht so, als ob deutsche Straßen fiktiv mit Zebrastreifen gepflastert werden. Wenn du so einen Fahrradfahrer aber umnietest, bekommst du natürlich Teilschuld, da du in Erwartung solcher Situationen voraussehend fahren musst. Oo Am besten schön defensiv bei solchen Fällen.
 
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ich glaub schon dass der fahrradfahrer da vorfahrt hat wenn du den fahrradweg kreuzt...

aber wahrlich sicher bin ich mir nicht.
 
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F kann ein Fußgänger oder Fahrradfahrer sein, kann sich auf dem Fahrradweg, dem Gehweg oder der Straße befinden und wäre afaik immer wartepflichtig.
 
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@pivo: yo, dass ich sowieso der arsch wäre ist klar. geht echt nur drum, der scheisser irgendwie wenigstens "du hast auch selbst schuld" auf seinem gips oder grabstein stehen hat und nicht "du bist das opfer eines rücksichtslosen rowdies" :)

ich bin echt drauf und dran, in meiner alten fahrschule mal nachzufragen!:-)

@zar: sowas wollt ich doch hören!:-) auf der straße würde ich dem fahrradfahrer in meinem speziellen fall die vorfahrt gewähren, weil seine straße (wie gesagt in meinem speziellen fall) vorfahrt hat. aber ich kann mir kaum vorstellen, dass ein vorfahrtsschild auch für fussgänger gilt!:-))))
 

Teegetraenk

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Und dann die Antwort bitte hier reinstellen. Aber imo zählt rechts vor links bei gleichberechtigten Straßen und unbeschilderten Kreuzungen. Und da ist es auch unwichtig ob der Fahrradfahrer auf der Straße fahren muss, einen extra Radweg hat oder verbotenerweise auf dem Gehweg fährt.

€: dein Fahrradfahrer war auf der Hauptstraße? Also dieses Detail hättest du ruhig erwähnen können. Oo
 
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du hättest vorfahrt. der fahrradweg dient nur dazu, den verkehrsfluss auf der straße nicht zu behindern.
an manchen kreuzungen haben die fahrradwege auf den bürgersteigen ja parallel zur straße eine ampel, die gleich schaltet.
 
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@pivo: und dann gilt rechts vor links auch für fussgänger? das heisst, wenn der fussgänger nun von rechts kommen würde, dann hätte er vorfahrt? das kann ich mir nicht vorstellen!:)

ich bin immer davon ausgegangen, dass die beschilderung und rechts vor links nur für teilnehmer auf der straße gilt, dass fussgänger davon GÄNZlich ausgeschlossen sind und mit dem fahrradweg auf dem bürgersteig weiss ich eben nicht!
 

Teegetraenk

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Der Fußgänger hat bei einem Zebrastreifen Vorfahrt.. Ansonsten hieß es imo "im Zweifelsfall", also wenn so eine Schulklasse über die Straße hüpft oder ein Rentner kriecht. Dann kann man als Autofahrer natürlich nicht verlangen, dass der Kindergarten in Zweiergruppen die Straße überquert und der Rentner 5h an der Straße warten muss, ehe er eine Lücke findet.

€: was mich viel mehr interessieren würde.. wenn ich bei rot über die Ampel gehe, kann ich zu nem Ordnungsgeld verknackt werden. Wenn ich nun aber in einem gewissen Abstand zur roten kreuzung die Straße überquere, ist es wieder erlaubt? Und wenn ja, wie groß muss der Abstand sein?
 
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Original geschrieben von OnkelHotte
@pivo: und dann gilt rechts vor links auch für fussgänger? das heisst, wenn der fussgänger nun von rechts kommen würde, dann hätte er vorfahrt? das kann ich mir nicht vorstellen!:)

ich bin immer davon ausgegangen, dass die beschilderung und rechts vor links nur für teilnehmer auf der straße gilt, dass fussgänger davon GÄNZlich ausgeschlossen sind und mit dem fahrradweg auf dem bürgersteig weiss ich eben nicht!
Ne die Beschilderung sollte schon für alle Verkehrsteilnehmer gelten, warum auch nicht?
Ist mir aber auch erst beim machen meines Führerscheins aufgefallen, vorher bin ich als Fahrradfahrer und Fußgänger immer angehalten. ;)
 
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Normales rechts vor links, wobei der Gehweg/Radweg zur Fahrbahn gehört. So würde ich es lösen. Das Auto hätte Vorfahrt.
 
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Im Fall B ohne rechts-vor-links hat selbstverständlich der Radfahrer Vorfahrt. Mit rechts-vor-links wahrscheinlich nicht. Imho gehört der Fahrradweg bei Vorfahrtsregeln einfach mit zur Straße.
 
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Original geschrieben von (nSK)MalagaNt
Im Fall B ohne rechts-vor-links hat selbstverständlich der Radfahrer Vorfahrt. Mit rechts-vor-links wahrscheinlich nicht. Imho gehört der Fahrradweg bei Vorfahrtsregeln einfach mit zur Straße.


es gibt kein "ohne rechts vor links". "ohne rechts vor links" bedeutet im prinzip, das eine beschilderung da ist, die die vorfahrt regelt, ist keine beschilderung oder ampelregelung da gilt automatisch rechts vor links. kommt der radfahrer aus einer hauptstrasse, hätte er dann vorfahrt. wenn er aus einer vorfahrtssrasse kommt, hätte er keine. ganz einfach.

bei rechts vor links regelung, müsste er ebenfalls warten.


schlimm das diese so simple regelung kein schwein versteht
 
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Gießem
also wie ichs in der fahrschule gelernt habe, sind autos wartepflichtig, wenn sie abbiegen und ein fussgänger die straße kreuzt, in welche abgebogen wird.

anderstrum sind aber fussgänger wartepflichtig, wenn das auto "geradeaus" fährt und der fussgänger die straße kreuzen möchte. also dein fall b ^^
 
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Original geschrieben von Zar von Bar

Ne die Beschilderung sollte schon für alle Verkehrsteilnehmer gelten, warum auch nicht?
Ist mir aber auch erst beim machen meines Führerscheins aufgefallen, vorher bin ich als Fahrradfahrer und Fußgänger immer angehalten. ;)

ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein fussgänger als verkerhsteilnehmer gilt.
man muss sich als fussgänger ja nicht die schilder anschauen nach dem motto:

oha, die straße, zu der ich parallel gehe, hat hier aber keine vorfahrt an der kreuzung, da muss ich nun aber warten. aber an der nächsten kreuzung, da hat "meine" straße vorfahrt und ich kann den autos vor die nase laufen!;)

die meinungen sind btw recht divergent!:) kann man irgendwie ne "offizielle" lösung dazu bekommen?^^
 
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die offizielle lösung lautet: fussgänger und fahrradfahrer nehmen am öffentlichen strassenverkehr teil und unterliegen damit ebenfalls der STvO


wenn du als fussgänger über ne rote ampel gehst, kannst du deinen führerschein verlieren, genauso eine MPU aufgedrückt bekommen, wenn du über 1.7 promille mit einem rad am öffentlichen strassenverkehr teilnimmst. das sollte beweis genug sein.
 
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Doch Tobi, Fußgänger sind Verkehrsteilnehmer im Rechtssinne ;)
 

Sesselpuper

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bei abb. b hast du ohne schilder vorfahrt.

und ich hasse radfahrer auch, nur leider wissen die das irgendwie und keiner kreuzt mich unerlaubter weise :(
 
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Original geschrieben von 2FICKENDEHUNDE



es gibt kein "ohne rechts vor links". "ohne rechts vor links" bedeutet im prinzip, das eine beschilderung da ist, die die vorfahrt regelt, ist keine beschilderung oder ampelregelung da gilt automatisch rechts vor links.
Ach wirklich? Du bist ja ein ganz ausgefuchstes Kerlchen!

kommt der radfahrer aus einer hauptstrasse, hätte er dann vorfahrt. wenn er aus einer vorfahrtssrasse kommt, hätte er keine. ganz einfach.
Aha, die Hauptstraße ist also keine Vorfahrtsstrasse... interessant.

bei rechts vor links regelung, müsste er ebenfalls warten.


schlimm das diese so simple regelung kein schwein versteht
Das habe ich doch geschrieben? Aber ich finde es auch schlimm, daß die simple Regelung kein Schwein versteht.
 
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Original geschrieben von (nSK)MalagaNt

Ach wirklich? Du bist ja ein ganz ausgefuchstes Kerlchen!

offensichtlich war dir das nicht klar. denn:

Im Fall B ohne rechts-vor-links hat selbstverständlich der Radfahrer Vorfahrt

lässt heissen, das "selbstverständlich" der radfahrer vorfahrt hat, selbst wenn hotte in B auf einer hauptstrasse ist und der dumme radfahrrer auf vorfahrtgewähren.das geht selbstverständlich nicht. die beschilderung ist also maßgebend und nichts und niemand hat selbstverständlich vorfahrt.

Original geschrieben von (nSK)MalagaNt

Aha, die Hauptstraße ist also keine Vorfahrtsstrasse... interessant.

nicht vorfahrtstrasse oder vorfahrtgewähren, dies ist in der der tat ein fehler meinerseits.


Original geschrieben von (nSK)MalagaNt


Das habe ich doch geschrieben? Aber ich finde es auch schlimm, daß die simple Regelung kein Schwein versteht.


war nicht nur auf dich bezogen, ich hatte vorher auch schon quatsch erzählt. trotzdem fangen bei solchen situationen immer diskussionen an, obwohls eigentlich total simpel ist.
 
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ich resumiere mal. im grunde genommen gibts 2 lager:

a) ich fahre gerade aus, der fahrer kreuzt mich, ich habe vorfahrt.

b) der fahradfahrer ist wie ein auto zu behandeln, dass auf der kreuzenden straße fährt und es kommt auf die beschilderung an.

sehe ich das richtig?

ich habe dazu folgende fragen:

@martin: auch wenn fussgänger verkehrsteilnehmer sind (sein mögen), möchtest du damit sagen, dass für einen fussgänger beim überqueren eine straße die beschilderung angibt, ob er ggüber einem auto vorfahrt hat oder nicht? das kann ich mit nicht vorstellen.
nach dem motto: in der einen richtung kommt das auto von rechts also muss ich warten. überquere ich die straße aber andersum, kommt das auto von links und ich darf gehen? das glaubst du doch nicht wirklich oder?;)

was wäre, wenn der fahrradfahrer verkehrtrum auf dem fahrradweg fährt? ist das inzwischen nicht erlaubt? die radler dürfen ja auch inzwischen einbahnstraßen unsicher machen und verkehrtrum durchfahren.
 
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Das sollte eine Fallunterscheidung sein, da der Threadersteller ja nichts über die Vorfahrtsregelung gesagt hat.

Btw:
"BGH v. 15.07.1986: Ein Radfahrer auf der Vorfahrtstraße behält auch dann sein Vorfahrtrecht gegenüber kreuzenden oder einbiegenden Fahrzeugen, wenn er den linken von zwei vorhandenen Radwegen benutzt, der nicht nach StVO § 2 Abs 4 S 2 für die Gegenrichtung freigegeben ist."
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/RadFahrer35.htm

D.h. der Radfahrer ist wie ein PKW zu behandeln.
 
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es ist ganz einfach:

a) ist der radfahrer auf vorfahrtsstrasse, musst du warten.
b) bist du auf vorfahrtstrasse, kannst du fahren, er muss warten.
c) gibt es keine beschilderung, gilt rechts vor linke, er muss warten du fährst
d) je nachdem wie die ampel steht, musst du bei rot warten oder bei grün fahren.


und fussgänger müssen sich, genau wie fahrradfahrer an die STvO halten. tun sie das nicht, ist ein bußgeld fällig. die bullen kontroliieren das nur nicht so oft, weil du halt selten jemand anderen gefährdest, wenn du bei rot auf ne kreuzung läufst oder mit dem rad fährst.
 
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Original geschrieben von OnkelHotte

ich habe dazu folgende fragen:

@martin: auch wenn fussgänger verkehrsteilnehmer sind (sein mögen), möchtest du damit sagen, dass für einen fussgänger beim überqueren eine straße die beschilderung angibt, ob er ggüber einem auto vorfahrt hat oder nicht? das kann ich mit nicht vorstellen.
nach dem motto: in der einen richtung kommt das auto von rechts also muss ich warten. überquere ich die straße aber andersum, kommt das auto von links und ich darf gehen? das glaubst du doch nicht wirklich oder?;)

Naja, die Tatsache, ob ein Fußgänger Verkehrsteilnehmer im Rechtssinne ist, betrifft nicht zwangsläufig die Frage, ob für ihn auch die Vorfahrtsregeln gelten. In deinem Fall reden wir aber über einen Radler und für den gelten die Regelungen.

Fußgängerproblem:
§ 25 Abs. 3 StVO gebietet dem Fußgänger, die Straße unter Beachtung des Verkehrs zügig zu überqueren. Daraus folgt, dass Fußgänger grds wartepflichtig sind (Beachtung des Verkehrs).
§ 8 StVO gilt (anscheinend) gem. Rspr. nur für Fahrzeuge (BGH VR 70 328 BLINDZITAT!), demnach scheiden Fußgänger aus. § 9 Abs. 3 S. 3 StVO besagt, dass auf Fußgänger besondere Rücksicht genommen werden muss (bzgl Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren). Also kommt es maßgeblich darauf an, ob der Fußgänger die Straße quert, auf der du dich befindest, oder auf die du abbiegen willst. Nur wäre das dann kein Problem der Vorfahrt mehr, sondern eben ein Sonderrecht des Fußgängers, denn § 8 StVO gilt nicht (s.o.). Über allem steht natürlich noch mal das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, § 1 StVO. Hier bleibt viel Spiel bei der Auslegung, also würde ich grds niemanden vorsätzlich überfahren ... :ugly:

Verworren, aber so macht es zumindest etwas Sinn. Ich kann gerne nochmal meine Muddi fragen, die ist Fachanwältin für Verkehrsrecht, aber ich meine richtig zu liegen.
 
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okay. mit dem fussgänger klingt so logisch. eigentlich muss er aufpassen, aber der autofahrer muss auch rücksicht walten lassen.

dann konzentrieren wir uns nun auf den fahrradfahrer^^

wäre btw thx, wenn du deine ma mal fagen würdest!
 
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Die Regeln der StVO gelten auch für den Fahrradfahrer. In dem oben beschriebenen Fall hat der Autofahrer Vorfahrt. Sollte es zu einem Unfall kommen, ist es allerdings von den Umständen abhängig, ob der Fahrradfahrer 100 % bekommt. Die Betriebsgefahr des Autofahrers ist höher, es gilt daher ein besonderer Maßstab an die Sorgfalt. Die juristische Konstruktion ist etwas anders, aber unter dem Strich wird es so oder so ähnlich enden.
 
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in der von dir in fall a beschriebenen situation hält nur ein so geringer anteil von autofahrern, dass ich tatsächlich schon mal am zweifeln war, ob ich als fussgänger/radfahrer tatsächlich vorfahrt habe.
 
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Original geschrieben von bananenmarmelade
in der von dir in fall a beschriebenen situation hält nur ein so geringer anteil von autofahrern, dass ich tatsächlich schon mal am zweifeln war, ob ich als fussgänger/radfahrer tatsächlich vorfahrt habe.

fall a ist ne klare sache!:)

p.s.: hat jemand infos, ob es fahrradfahren gestattet ist, fahrradwege auch in entgegengesetzter fahrtrichtung zum autoverkehr zu usen?
 
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Original geschrieben von OnkelHotte


fall a ist ne klare sache!:)

p.s.: hat jemand infos, ob es fahrradfahren gestattet ist, fahrradwege auch in entgegengesetzter fahrtrichtung zum autoverkehr zu usen?

nur wenn auf der anderen seite kein radweg ist. man muss aber dazusagen, dass dies in den seltensten fällen von ordnungshütern geahndet wird.
 
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Original geschrieben von 2FICKENDEHUNDE


nur wenn auf der anderen seite kein radweg ist. man muss aber dazusagen, dass dies in den seltensten fällen von ordnungshütern geahndet wird.

sollte es aber! dann wird der pest auf den straßen auch mal einhalt geboten :evil:
 
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als passionierter radfahrer bin ich selbstverständlich anderer meinung.

tod, den stinkenden blechlawinen in innenstädten, tod, den selbstgefälligen egoistischen autofahrern, die drängeln um 10 sekunden schneller zu hause zu sein. tod den .... usw usf


€ btw gut möglich, das ich dir vor der funzel rumfahre. in welchem stadteil wohnste denn ^^
 
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1. zu viele kommata in deinem todeswünschen!:)

2. derendorf. btw lol du düsseldorfer? war es doch kein zufall, dass ich ein deja vue hatte, als ich dein pic im picthread gesehen habe?^^

3. fahrradfahrer sind nunmal scheisse, weil entweder dreist (slalom im kurierstyle, any rote ampel mitnehmen, bürgersteig-straße wechsel nach belieben) oder einfach nur dumm und blind (tante, die gulli ausweicht und einem vor die karre fährt, fritzen, die blind die spur wechseln, wenn rechts plötzlich ein hindernis auftaucht) oder frauen, die so weit mittig in der spur fahren, dass überholen unmöglich wird!

:p
 
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Original geschrieben von OnkelHotte


fall a ist ne klare sache!:)

p.s.: hat jemand infos, ob es fahrradfahren gestattet ist, fahrradwege auch in entgegengesetzter fahrtrichtung zum autoverkehr zu usen?

falls du mit "gestattet" in bezug auf vorfahrtsregelung meinst, hilft dir dein thread :) :

Original geschrieben von (nSK)Malagant

"BGH v. 15.07.1986: Ein Radfahrer auf der Vorfahrtstraße behält auch dann sein Vorfahrtrecht gegenüber kreuzenden oder einbiegenden Fahrzeugen, wenn er den linken von zwei vorhandenen Radwegen benutzt, der nicht nach StVO § 2 Abs 4 S 2 für die Gegenrichtung freigegeben ist."
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/RadFahrer35.htm
 
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