Desolator
OT-Forum, Flashgame0wner 2008
wenn telekom und 1&1 scheisse sind, was ist denn dann empfehlenswert
#2Original geschrieben von BigBadWolf
boah, diese ganzen Erst-Zweit-Dritt-Semester Jura-Studenten gehen mir langsam leicht auf den Sack mit ihrem Gesabbel...
Könnten wir nicht ein extra "hier dürfen Rechtsstreits mit BGB, HGB und StGB ausgetragen werden"-Forum einrichten?
Original geschrieben von Greg
Seit wann müssen mündliche verträge im nachhinein genehmigt werden? Das ist weder bei Privatleuten noch bei Unternehmern der Fall.
Das schreiben würde ich als die widerrufsbelehrung interpretieren, die nach §2 II FernAbsG dem Verbrauchen bei Fernabsatzgeschäften, zu welchen auch vertragsänderungen am telefon zählen, vorzulegen sind.
Mich wundert jedesmal wie leute drauf kommen, dass verträge zwingend schriftlich und mit unterschrift zu geschehen haben. Im deutschen Recht gilt grundsätzlich die Vertragsfreiheit, nur für einige wenige vertragstypen schreibt das gesetz eine besondere Form vor, Telefonanschlüsse zählen da allerdings nicht dazu.
Schriftlichkeit und Unterschriften erfüllen daher nur den zweck der einfacheren Beweisführung für den streitfall. Das ändert allerdings nichts daran, dass auch mündliche Verträge genauso bestand haben.
Original geschrieben von _illu
Wo hab ich angezweifelt, dass mündlich geschlossene verträge keine (rechtliche) wirksamkeit hätten? Hier trifft nun aber der grundgedanke hinter dem spruch ''recht habenund recht bekommen sind zweierlei' genau zu.
Du sagst doch selber worum es hier geht, nämlich um die beweisführung!! Was ist wenn die frau mama am telefon tatsächlich gesagt hätte, dass sie keinen tarifwechsel wolle? Wie will die telekom das gegenteil beweisen? Warum schickt sie denn eine schriftliche zusammenfassung der vermeintlich gemeinsam geschlossenen vertragsänderung? Zwecks beweisführung! Die frau mama hat aber auf diese bestätigung geschwiegen... und schweigen hat in diesem fall keinen erklärungswert.
Das schreiben würde ich als bestätigungsschreiben einer (angeblich) mündlich geschlossenen vertragsänderung auffassen. Und da es sich in diesem fall nicht um zwei kaufleute handelt, ist das schweigen auf das bestätigungsschreiben auch nicht als zustimmung zu werten. Demnach wäre die vertragsänderung von anfang nichtig gewesen .