von t-online gepwnt D;

Desolator

OT-Forum, Flashgame0wner 2008
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wenn telekom und 1&1 scheisse sind, was ist denn dann empfehlenswert
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
dann hilf du doch dem mann.

vielleicht kannst du irgend nen psychischen defekt analysieren, der sie von der abgabe einer willenserklärung ausschließt, dr.psycho :rofl:
 
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weil ihr ihm ja ÜBELST helft rofl

Komm runter, Meister Eder...
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
naja in dem fall kann man ihm eh kaum noch helfen, weil eigentlich alle gesetzlichen fristen abgelaufen sind und sich wegen 100 euro ein rechtsstreit eh nicht lohnen würde.
deswegen wurde ihm hier ja auch mehrmals geraten auf kulanz zu setzen und sich mit t-online auf dieser ebene zu einigen.

aber ob du es glaubst oder nicht, man lernt in den ersten semestern schon ein paar sachen die zumindest grob eine kleine hilfe sein können. bw.de kann natürlich nicht den anwalt ersetzen, aber um eine grobe einschätzung von "nicht-ganz-laien" zu bekommen, kann es doch eine hilfe sein.
 
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Wenn sich hier auch nur EINMAL alle einig wären...aber so isses nun mal beim Recht.

Natürlich isses eine Anlaufstelle, wo man sich Rat holen kann, aber das mit dem Paragraphengeseier hilft wirklich niemandem.
 
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Original geschrieben von BigBadWolf
boah, diese ganzen Erst-Zweit-Dritt-Semester Jura-Studenten gehen mir langsam leicht auf den Sack mit ihrem Gesabbel...

Könnten wir nicht ein extra "hier dürfen Rechtsstreits mit BGB, HGB und StGB ausgetragen werden"-Forum einrichten?
#2
 
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1) Da hier nie jemand zugibt im unrecht gewesen zu sein wenn er sich geirrt hat, werden sich hier auch niemals alle einig.

2) in juristischen angelegenheiten ist man sich höchstens darüber einig das alles strittig ist.

3) Ich geb dir recht, dass hier ziemlich viel mist geschrieben wird, aber das betrifft glaub ich weniger die jura studenten hier, sondern die leute die sich ihr juristisches halbwissen irgendwo im internet aufgeschnappt, oder mal in ner nebenfachveranstaltung geschlafen haben.

4) Deine beiträge helfen auch nicht groß weiter, bzw so unrecht hat Amrio mit dem text in deiner sig nicht.
 

_illu

Guest
Original geschrieben von Greg
Seit wann müssen mündliche verträge im nachhinein genehmigt werden? Das ist weder bei Privatleuten noch bei Unternehmern der Fall.

Das schreiben würde ich als die widerrufsbelehrung interpretieren, die nach §2 II FernAbsG dem Verbrauchen bei Fernabsatzgeschäften, zu welchen auch vertragsänderungen am telefon zählen, vorzulegen sind.

Mich wundert jedesmal wie leute drauf kommen, dass verträge zwingend schriftlich und mit unterschrift zu geschehen haben. Im deutschen Recht gilt grundsätzlich die Vertragsfreiheit, nur für einige wenige vertragstypen schreibt das gesetz eine besondere Form vor, Telefonanschlüsse zählen da allerdings nicht dazu.
Schriftlichkeit und Unterschriften erfüllen daher nur den zweck der einfacheren Beweisführung für den streitfall. Das ändert allerdings nichts daran, dass auch mündliche Verträge genauso bestand haben.

Wo hab ich angezweifelt, dass mündlich geschlossene verträge keine (rechtliche) wirksamkeit hätten? Hier trifft nun aber der grundgedanke hinter dem spruch ''recht habenund recht bekommen sind zweierlei' genau zu.
Du sagst doch selber worum es hier geht, nämlich um die beweisführung!! Was ist wenn die frau mama am telefon tatsächlich gesagt hätte, dass sie keinen tarifwechsel wolle? Wie will die telekom das gegenteil beweisen? Warum schickt sie denn eine schriftliche zusammenfassung der vermeintlich gemeinsam geschlossenen vertragsänderung? Zwecks beweisführung! Die frau mama hat aber auf diese bestätigung geschwiegen... und schweigen hat in diesem fall keinen erklärungswert.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
das war imho keine bestätigung, sonder die einräumung eines widerrufsrecht der sie von ihrer willenserklären enthoben hätte, hätte sie innerhalb der gesetzten frist reagiert.

hat sie aber nicht, somit ist auch ihre willenserklärung komplett wirksam.
 
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Original geschrieben von _illu


Wo hab ich angezweifelt, dass mündlich geschlossene verträge keine (rechtliche) wirksamkeit hätten? Hier trifft nun aber der grundgedanke hinter dem spruch ''recht habenund recht bekommen sind zweierlei' genau zu.
Du sagst doch selber worum es hier geht, nämlich um die beweisführung!! Was ist wenn die frau mama am telefon tatsächlich gesagt hätte, dass sie keinen tarifwechsel wolle? Wie will die telekom das gegenteil beweisen? Warum schickt sie denn eine schriftliche zusammenfassung der vermeintlich gemeinsam geschlossenen vertragsänderung? Zwecks beweisführung! Die frau mama hat aber auf diese bestätigung geschwiegen... und schweigen hat in diesem fall keinen erklärungswert.

Wie kommst du überhaupt auf den begriff bestätigungsschreiben? Im deutschen recht gibt es keine Pflicht einen mündlichen vertrag nochmal schriftlich zu bestätigen. Bei dem schreiben dass sie erhalten hat handelt es sich um eine widerrufsbelehrung und das schweigen auf eine solche ist somit selbstverständlich auch eine zustimmung da es einfach nur einer nicht ausübung des widerrufsrechts gleichkommt. Die beweisführung ist für die telekom damit unproblematisch.

Im übrigen ist es unsinn, dass schweigen bei verbrauchern als ablehnung, bei kaufleuten dagegen als zustimmung gilt. Nachträgliche genehmigungen sieht das BGB im grunde nur bei verträgen mit minderjährigen vor. Maybe noch in einigen wenigen anderen sonderfällen, die liegen hier aber nicht vor.

Die beweisführung seitens der telekom ist damit auch ziemlich unproblematisch, die telekom sagt wir haben eine widerrufsbel
 

_illu

Guest
kannst du bitte aufhören immer das gleiche zu wiederholen? Dadurch wirds nicht überzeugender. Frag mich wieso du hier weiterdiskutierst wenn du nicht bereit bist, ein bischen leseverständnis aufzubieten -_-'
Ich rede hier nicht von einer pflicht einen mündlichen vertrag nochmal schriftlich festzuhalten also auch nicht von einer naträglichen genehmigung. Es dient wie gesagt der beweisführung. Es gibt zwar keine gesetzliche regelung dafür, aber nach gängiger rechtsprechung ist nur ein schweigen auf ein kaufmännisches bestätigungsschreiben als zustimmung zu werten.
Anderes beispiel noch: Irgend eine xxx-firma schickt dir ein analdildo ohne aufforderung, behauptet aber du hättest ihn telefonisch bestellt. Im normal bezahlst du deine spielzeuge und alles ist ok. Bezahlst du aber nicht, brauchst du nichtmal diesen angeblichen kaufvertrag anfechten, sondern nur schweigen. Die xxx-firma wird nichtmal was machen können, wenn du dich mit dem geschenk penetrierst.
 
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Weil du selbst nach zweimaligem wiederholen zwei grundlegene sachen nicht verstanden hast.

Du hast geschrieben, dass es sich dabei um ein bestätigungsschreiben handelt und ein schweigen auf ein solches die vertragsveränderung nichtig macht.

Das schreiben würde ich als bestätigungsschreiben einer (angeblich) mündlich geschlossenen vertragsänderung auffassen. Und da es sich in diesem fall nicht um zwei kaufleute handelt, ist das schweigen auf das bestätigungsschreiben auch nicht als zustimmung zu werten. Demnach wäre die vertragsänderung von anfang nichtig gewesen .

1) Es gibt im deutschen Recht kein bestätigungsschreiben! Es ist daher absolut irrelevant ob sie auf ein solches geschwiegen hat oder nicht, auf die wirksamkeit des Vertrages hat es keine auswirkung.

2) Bei dem schreiben was seine Mutter bekan handelt es sich um eine widerrufsbelehrung.
Wie du richtig erkannt hast, bieten Fernabsatzgeschäfte potenzial für betrüger, und für eben genau diese Fälle hat man beim Fernabsatzgeschäften mit Verbrauchern eine zwingende Widerrufsbelehrung eingeführt. Ein schweigen auf diese führt aber gerade zum bestehen des Vertrags, weil es einer nicht geltend machung des Widerrufrechts gleichkommt.
Gleichzeitig unterstützt es die im zweifel auch bei der beweisführung.

Was dein sehr plastisch dargestelltes dildo beispiel angeht, so handelt es sich um einen Fall des §241a BGB, der auf diesen Fall weder direkt, noch in Form einer analogie anwendung findet.
 
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jo ich wollte nur nochmal kurz das resultat verlauten lassen

die t-com erstattet uns jetzt 60 € bei der rechnung , das ist antürlich immernoch ziemlich wenig bei dieser rechnung die sonst nur ein minimum dieses preises vereinnahmt aber besser als nichts D;

die haben acuh den tarifwechsel zugelassen dieser wird in ca 2 tagen vollzogen sein

ich ahb dann bald telefonflat und eben internetflat mit dsl 6000

im endefeckt is es zwar scheisse das wir geld "verloren" haben, aber ende gut alles gut --> dsl 6000 juhu :D
 
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