von t-online gepwnt D;

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hi

während ihr t-online schön mit tassen und postern ausnehmt, nehmen die mal schön meine mutter aus.

t-online hat hier vor ca nem monat meine mutter angerufen und meinte das sie nen neuen tarif haben der genau wie unser jetztige sei, nur eben billiger.
meine mutter hat nochmal ein bissche mit dem gelabert und gefragt ob das wirklich alles so stimmt und der penner an der anderen seite der leitung hat gesagt jaja isso.

meine mutter also angenommen und tarif mündlich am telefon gewechselt, mir nichts davon gesagt.

dann kommt so ein schreiben das man inerhalb von 3 tagen zurückschicken muss, wenn man den tarif doch nicht mher will.

ich natürlich nichts von alledem mitbekommen um da nochmal ein bisschen was drüber zu lesen oder so
immerschön am nerden und downloaden und die MB purzeln und purzeln

HEUTE ca 1 monat später

BAM

kommt hier die rechnung von den jungs an wo dann steht das wir kanpp 100 euronen bezahlen dürfen
ich dachte erstmal LOL
guck mir den wisch an und seh das wir jetzt anstatt einer flatrate nen 1000mb tarif haben 8[
JOOOOO geil

nun meine frage was kann amn noch machen außer da tausendmal anzurufen, sich auslachen zu lassen und einen haufen beschwerde- e-mails zu schreiben, ich mein im grund ewar das doch ein mündlicher vertrag undsomit null und nichtig

was würde passieren wenn wir einfach das konto für die sperren und den anbieter wechseln?

ich mein meine mutter wurde ja offnesichtlich falsch beraten von dem typen am telefon D;

was kann amn da jetzt machen ? :(
 

DanoDaDon

Guest
Naja, da ihr den Brief nicht zurückgeschickt habt seid ihr selber Schuld...Ich denke nicht, dass du da umher kommst die Kosten zu tragen. Achja, T-online ist eh derb fürn Arsch, wechsel lieber zu 1&1, damit habe ich bislang 0,0 Probleme gehabt und die sind auch sehr kulant.
 

Aule2

Guest
100 tassen bei t-online bestellen.

Verbraucherschutzzentale, stichwort falsche telefonberatung.
vllt schaffste es ja den Tarifwechsel rückgängig zu machen, und nur die eine rechnung zahlen zu dürfen.
 
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so holen die das geld durch den tassenverlust wieder rein, ok :<
 
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@ficki: nope
@ dadon: mein kumpel hat 1&1 und ist sehr unzufrieden damit
@ aule: k mach ich thx, natürlich nicht das mit den tassen :D
 

Desolator

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ich hab 1&1 bei meinen eltern und seit die ihr 2in1 3in1 4in1 DSL anbieten kicken die schonmal gerne unbescholtene leute wie uns aus der leitung wenn sich deren kapazitäten erschöpfen
 
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warum sollte ein mündlicher vertrag deiner meinung nach unwirksam sein?
 
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keine unterschrift --> lüge von dem angeblichen vertragsgeber das man zugestimmt hat
 
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hm 100 klingt doch eh ziemlich günstig dafür das du bei nem 1000Mb Tarif weiter normal generdet hat
 

Aule2

Guest
wenn man einen vertrag abschließt, dessen wesentlicher Vertragspunkt ist, dass bei gleichbleibendem Verhalten eine Kostensenkung eintritt, so kann ein Vertrag, bei dem dies nicht der Fall ist nicht wirksam sein.
 
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Original geschrieben von Octantis
hm 100 klingt doch eh ziemlich günstig dafür das du bei nem 1000Mb Tarif weiter normal generdet hat

dann kannst du, mr. Millionär, sie mir ja schenken
 

Benrath

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Original geschrieben von Aule2
wenn man einen vertrag abschließt, dessen wesentlicher Vertragspunkt ist, dass bei gleichbleibendem Verhalten eine Kostensenkung eintritt, so kann ein Vertrag, bei dem dies nicht der Fall ist nicht wirksam sein.

das klingt doch schon mal ziehmlcih gut

ansonsten halt anfechten wegen unwissenheit, ich wusste mal die praragraphen dazu und so .. aber lange ist es her ..


amrio FTW!
 

Quint

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Ach ja, die gute Telekom. Diese Halsabschneider beauftragen andere Firmen dazu, genau solche Aktionen wie mit deiner Mutter durchzuziehen und bei Kündigungen brav zu nicken - und dann den Vertrag weiterlaufen lassen. So geschehen bei der Mutter einer Freundin, welche drei Jahre nach dem Umzug (und seltsam hohen Rechnungen) herausfand, dass ihr ISDN Anschluß in ihrer alten Wohnung trotz gegenteiliger Versprechungen nie gekündigt wurde.

Ka ob du da großartiges was erreichen kannst, aber ich hoffe das beste für dich und deine Mutter.

PS: Heute schon eine Tasse bestellt?
 

v2.Duke

Guest
Telekom ist abnormal der Saftladen die wollten mir 10 mal nen techniker schicken bis sie es endlich geschnallt haben das ich die DSL Anlage selber installiere.
 
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Anfechten

§ 119 BGB "bei Willenserklärung über Inhalt im Irrtum" (hab grad kein BGB da müsste aber so stimmen)

WE unwirksam, vertrag unwirksam

gg

:top2:
 
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exakt das gleiche ist meiner mutter bei 1&1 passiert
falsche beratung und 1&1 hat unseren alten flatrate vertrag nicht gekündigt
 
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also über den service von 1und1 gibts auf diversen seiten etliche negativ meldungen die den teilweise schlechten service der telekom um längen toppen...
.. fängt ja allein schon dabei an, dass die hotline kostenpflichtig ist..
 
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Ach war das noch schön als 1&1 noch ein geheimtipp war und der servide tadellos. Hm das war aber auch noch zu präDSL zeiten... :8[:
 
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wegen der unterschrift: ein vertrag benötigt keine unterschrift um gültig zu sein; so etwas würde das komplette heutige geschäftsleben über den haufen werfen und alleine gedanken daran sind total an der realität vorbeigedacht.

zu der sache von der freundin von quints mutter: einen vertrag kündigt man prinzipiell schriftlich. hat man das getan und stellt nach 3 jahren fest dass die ganze zeit die kündigung gar nicht gegriffen hat, kann man zuviel gezahltes geld zurückverlangen; sofern man die kündigung beispielsweise noch durch die postunterlagen nachweisen kann. denn man ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob jemand zu dem man in einer vertraglichen beziehung steht seinen verpflichtungen nachkommt, was auch für eine kündigung bzw. deren folgen gilt, diese überprüfung obliegt allein dem anderen, der ja in diesem fall zudem noch ein kaufmann ist. ich habe schon leute gesehen die sogar von der gez die beiträge von 5 jahren zurückbekommen haben weil die gez eine kündigung nicht akzeptiert (angeblich nicht bekommen) hat und weiterhin für sagen wir 4 anstatt 3 geräte abgebucht hat.

zu dieser sache hier: natürlich ist es da schon denkbar, die vertragsänderung anzufechten wegen täuschung, irrtum und haste nicht alles gesehen; es sei denn, dieser informierende brief über die genauen details des wechsels kam per einschreiben. wenn nachweisbar ist, dass der kunde sehr wohl sämtlich details kannte kann er nicht auf einmal sagen dem wäre nicht so. auf der anderen seite ist die damals gesetzte frist von 3 tagen garantiert anfechtbar.

genauen rat geben wie hier schon angesprochen nur verbraucherzentralen oder ein anwalt im rahmen eines beratungsgespräches.

was aber auch helfen soll ist, sich bei der telekom einfach nach oben durchstellen zu lassen anstatt unkommentiert ein "ich verbinde sie mal zu einem kollegen" hinzunehmen. zudem immer namen der mitarbeiter aufschreiben mit denen man spricht, auch eine bewußt falsche bzw. gar nicht stattfindende beratung/hilfe kann später eine argumentationshilfe über die bösen absichten der telekom bedeuten.
 
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die telekom ist echt ein saftladen. die eltern vonnem kumpel hatten ne 6mbit leitung bestellt, aber nur ne 4 mbit leitung bekommen. als der scheiss nach 1~jahr rausgekommen ist, war deren begründung "den router den wir ihnen bereitgestellt haben, schafft eh nicht mehr als 4 mbit, von daher haben wir ihnen keine 6 mbit freigeschalten"
 
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Ist doch ne schlüssige Begründung. Vielleicht hätten sie noch dazu schreiben sollen, dass kaum jemand mehr als 4 mbit braucht und dass sie sich nicht so haben sollen.
 
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Original geschrieben von IntoThe[KLO]
die telekom ist echt ein saftladen. die eltern vonnem kumpel hatten ne 6mbit leitung bestellt, aber nur ne 4 mbit leitung bekommen. als der scheiss nach 1~jahr rausgekommen ist, war deren begründung "den router den wir ihnen bereitgestellt haben, schafft eh nicht mehr als 4 mbit, von daher haben wir ihnen keine 6 mbit freigeschalten"
und weil die menschen sich gar nicht gegen so ein geschäftsgebahren wehren sondern ihren unmut höchstens am telefon, per email oder in internetforen kundtun wird sich daran auch in zukunft nichts ändern.
 
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ist auch kein Wunder, warum dem ganzen alten Telekom Konzern die Kunden weglaufen...

ansonsten Verbruacheerzentrale, Bekannte mit demselben Problem oder sogar einen Anwalt einschalten oder beraten lassen, was man ggf tun kann
 
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das is mir passiert als ich das erste mal internet hatte.
War glaub 2001 oder so:Abschluss einer flat rate und t-dsl anschluss.
Abgerechnet wurde aber call by call.
Sag ja zu einer 1000 euro rechnung :(

Mittlerweile freu ich mich über jede Schreckensmeldung aus dem Konzern.
 
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Kann dich nur gut verstehen;
wir stecken zur Zeit auch in irgend so nem blöden T-Home Vertrag drinnen, den wir niemals wollten, da das komplette System scheiße ist.. :(
 

Stroke Unit

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Sofern du nichts schriftlich hast, wirst du Probleme bekommen, wenn ihr die Zahlung verweigert. Zuerst ein Schufa-Eintrag, danach ein Schreiben der Rechtsabteilung von Telekom.
 
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was genau sollte er denn schriftlich haben was ihm keine probleme macht beim zahlung vermeiden, ganz egal wie die probleme geartet sind und wie sie dann zudem behebbar sein sollten? und wieso meinst du die würden sowas _sofort_ der schufa melden?
 
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Original geschrieben von Maderix
Anfechten

§ 119 BGB "bei Willenserklärung über Inhalt im Irrtum" (hab grad kein BGB da müsste aber so stimmen)

WE unwirksam, vertrag unwirksam

gg

hallo ?
 

_illu

Guest
Original geschrieben von aMrio

zu dieser sache hier: natürlich ist es da schon denkbar, die vertragsänderung anzufechten wegen täuschung, irrtum und haste nicht alles gesehen; es sei denn, dieser informierende brief über die genauen details des wechsels kam per einschreiben. wenn nachweisbar ist, dass der kunde sehr wohl sämtlich details kannte kann er nicht auf einmal sagen dem wäre nicht so. auf der anderen seite ist die damals gesetzte frist von 3 tagen garantiert anfechtbar.

Das schreiben würde ich als bestätigungsschreiben einer (angeblich) mündlich geschlossenen vertragsänderung auffassen. Und da es sich in diesem fall nicht um zwei kaufleute handelt, ist das schweigen auf das bestätigungsschreiben auch nicht als zustimmung zu werten. Demnach wäre die vertragsänderung von anfang nichtig gewesen .

Original geschrieben von aMrio
genauen rat geben wie hier schon angesprochen nur verbraucherzentralen oder ein anwalt im rahmen eines beratungsgespräches.
 
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Seit wann müssen mündliche verträge im nachhinein genehmigt werden? Das ist weder bei Privatleuten noch bei Unternehmern der Fall.

Das schreiben würde ich als die widerrufsbelehrung interpretieren, die nach §2 II FernAbsG dem Verbrauchen bei Fernabsatzgeschäften, zu welchen auch vertragsänderungen am telefon zählen, vorzulegen sind.

Mich wundert jedesmal wie leute drauf kommen, dass verträge zwingend schriftlich und mit unterschrift zu geschehen haben. Im deutschen Recht gilt grundsätzlich die Vertragsfreiheit, nur für einige wenige vertragstypen schreibt das gesetz eine besondere Form vor, Telefonanschlüsse zählen da allerdings nicht dazu.
Schriftlichkeit und Unterschriften erfüllen daher nur den zweck der einfacheren Beweisführung für den streitfall. Das ändert allerdings nichts daran, dass auch mündliche Verträge genauso bestand haben.


Ausser einer Anfechtung nach §§142, 119 wegen Irrtums bzw §§142, 123 wegen täuschung sehe ich da nicht viele möglichkeiten. Problematisch ist allerdings, dass du bzw deine Mutter an dieser stelle in der beweispflicht seid, d.h. du wirst vor gericht nachweisen müssen, dass der Telekom Mitarbeiter deiner mutter was falsches erzählt und nicht deine Mutter es falsch verstanden hat... arglistige täuschung nachzuweisen wäre damit ein ding der unmöglichkeit. Und in betracht der Tatsache, dass euch die kompletten änderungsinformationen nochmal schriftlich zur verfügung gestellt wurden, halte ich eure chancen auf eine erfolgreiche Anfechtung wegen Irrtums für gering.

Was mir grad noch einfällt, läuft der Vertrag auf deine Mutter? Denn falls er z.B. auf deinen Vater, dich oder sonst eine andere Person läuft, war deine Mutter garnicht erst berechtigt den Vertrag abzuändern, wodurch die änderungen auch dementsprechend nichtig wären.

Ansonsten würde ich an deiner stelle auf Kulanz setzen. Schilder die situation, besteh gegenüber den Hotline mitarbeitern, besteh drauf, dass deine Mom falsch beraten wurde und ein solcher Vertrag garnicht erst in deinem Interesse sein kann. Lass dich zum Abteilungsleiter durchstellen etc. Hauptsache du bleibst da dran. Hotlinemitarbeiter haben speziel was gutschriften angeht einen sehr weiten spielraum und es kommt häufig nur auf die laune des einzelnen mitarbeiters den man erwischt an, ob man eine gutschrift genehmigt bekommt oder nicht.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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greg hat schon alles wichtige gesagt, selbst wenn deine mutter tatsächlich falsch beraten wurde wird es kaum möglich sein das nachzuweisen.
 
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na wenn du das sagst :top2:

dich möcht ich mal im supermarkt sehen :D
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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ich wurde noch nie in nem supermarkt beraten und abgesehen davon ist die situation kaum vergleichbar.

im supermarkt hast du, falls du einen mangel an der gekauften wahre feststellst, ein umtauschrecht.

bei einem telefontarif geht das so einfach nicht.

natürlich kann sie sich auf 119 BGB (1) berufen, das problem ist nur, dass sie nachweisen muss, dass sie über den inhalt der willenserklärung im irrtum über den betreffenden inhalt war.

btw vielleicht könnte ja auch 120 BGB ziehen, nämlich anfechtbarkeit wegen falscher übermittlung.
 
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ich halte es eigentlich mit amrios ausführungen zu unterschrift/mündlicher vertrag (allgemein!)
 
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Original geschrieben von HeatoR
ich wurde noch nie in nem supermarkt beraten und abgesehen davon ist die situation kaum vergleichbar.

im supermarkt hast du, falls du einen mangel an der gekauften wahre feststellst, ein umtauschrecht.

bei einem telefontarif geht das so einfach nicht.

natürlich kann sie sich auf 119 BGB (1) berufen, das problem ist nur, dass sie nachweisen muss, dass sie über den inhalt der willenserklärung im irrtum über den betreffenden inhalt war.
was ja wohl nicht schwer ist wenn aktuelle rechnung > alte Rechnung
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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was soll das beweisen?
aus sicht der telekom war die frau ja mit dem tarifwechsel einverstanden und wurde hinreichend informiert.

btw war eigentlich das schreiben was die mutter bekommen hat ein widerrufsrecht bei verbraucherverträgen nach §355 BGB?
das enthebt den kunden nämlich von seiner willenserklärung wenn er sie fristgerecht widerruft.

da heisst es nämlich
"ist der fristbeginn streitig, so trifft die beweislast den unternehmer"

allerdings erlischt dieses widerrufsrecht SPÄTESTENS 6 monate nach vertragsabschluss.
 
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boah, diese ganzen Erst-Zweit-Dritt-Semester Jura-Studenten gehen mir langsam leicht auf den Sack mit ihrem Gesabbel...

Könnten wir nicht ein extra "hier dürfen Rechtsstreits mit BGB, HGB und StGB ausgetragen werden"-Forum einrichten?
 
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