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mein cleverer Schwager will auf keinen fall zur bundeswehr, hat aber vor ein paar monaten die absage der verweigerung bekommen weil sie scheisse begründet war, allerdings keinen widerspruch eingelegt. die frist ist natürlich abgelaufen. nun flattert ihm heute die einberufung ins haus
und er fragt mich, ob er denn einfach so einen 2. antrag auf verweigerung stellen kann oder ob der erste bescheid jetzt quasi immer bindend ist.
hat da jemand hier ne ahnung? kwea rufe ich morgen sowieso an, aber vorabmeinungen sind erbeten ~
und er fragt mich, ob er denn einfach so einen 2. antrag auf verweigerung stellen kann oder ob der erste bescheid jetzt quasi immer bindend ist. hat da jemand hier ne ahnung? kwea rufe ich morgen sowieso an, aber vorabmeinungen sind erbeten ~


). allerdings hat er mich gefragt was er nun machen kann und da versuche ich nun eben die entsprechenden infos zu bekommen, bin ja kein arsch.
kommt halt, wie überall, auf den Sachbearbeiter an.
halt dein maul
