Verweigerung 2. Antrag?

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mein cleverer Schwager will auf keinen fall zur bundeswehr, hat aber vor ein paar monaten die absage der verweigerung bekommen weil sie scheisse begründet war, allerdings keinen widerspruch eingelegt. die frist ist natürlich abgelaufen. nun flattert ihm heute die einberufung ins haus :ugly: und er fragt mich, ob er denn einfach so einen 2. antrag auf verweigerung stellen kann oder ob der erste bescheid jetzt quasi immer bindend ist.

hat da jemand hier ne ahnung? kwea rufe ich morgen sowieso an, aber vorabmeinungen sind erbeten ~
 

Kalash

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Wie kann man bitte ne Verweigerung nicht richtig begründen?
Man muss nur reinschreiben, das man Kriegstdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann und gg.
So was hab ich ja noch nie gehört :8[:
 
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Tja, anscheinend war er nicht so clever wie gedacht.
 
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er ist definitiv nicht der cleverste, hat nur seinen sport, den mercedes seines vaters und seine x freundinnen im kopf. und wie ich vermute hat er das gar nicht begründet (in der ablehnung steht nur was von wegen 4 wochen zeit ausformulierte begründung nachreichen oder rechtskräftig abgelehnt, ist aber von weihnachten ca), ich wußte nichtmal dass er überhaupt verweigert hat.

aber darum geht es hier ja auch nicht.
 
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Er kann Widerspruch einlegen, dieser hat aber keine aufschiebende Wirkung. Die Einberufung bleibt mithin wirksam.
 

qwertzasdf1234

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Original geschrieben von Kuma
Tja, anscheinend war er nicht so clever wie gedacht.

naja muss nicht sein, meine Verweigerung ist auch 1ma zurückgekommen, das sind teilweise solche Vollpfosten beim Bundesamt.. "Beispiele fehlen" LOL hab mich wie im Deutschaufsatz gefühlt ohne Scheiss.. Das gleiche Kackschreiben mit Beispielen zurückgeschickt (aus den Fingern gesogen natürlich) und nP.. gott sind die geistig behindert :cry:
 
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auch wenn die widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist? genau das geht nämlich nicht vermute ich und deswegen frage ich mich eben, ob er nicht einfach nen 2. antrag stellen. wäre zwar imho auch sofern es das gibt rechtlich fragwürdig, aber das sind sowohl wehr- als auch zivildienst aus meiner sicht sowieso.
 
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Original geschrieben von aMrio
er ist definitiv nicht der cleverste, hat nur seinen sport, den mercedes seines vaters und seine x freundinnen im kopf.
9 monate militär sind genau das richtige für diesen mann. sag ihm, daß er leider nichts mehr gegen den bescheid tun kann.
 
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ma ne andere frage zum bund:
ich war 2005 bei der musterung, 2006 dann bei diesem Eignungstest weil ich nicht verweigert hatte.
Einberufung ist dann vorraussichtlich im Oktober oder so^^
kann ich da jetzt noch nen Verweigerungs dingen hin schicken?
bzw. zum Psychiater gehn und mir so nen wisch besorgen das ich gar nix machen muss?
 
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lol amrio, wenn _irgendjemand_ anders so einen thread aufgemacht hätte, dann wärst du der erste gewesen, der "pech gehabt, steh wie ein mann zu deinen fehlern" geschrieben hätte. also sag das auch deinem minderbemittelten schwager.
 
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Gießem
verweigern kann man immer, selbst wenn man schon beim bund aktiv ist...

zur not kann er aber zu nem persönlich vorsprechen beim baz geladen werden.
 

Benrath

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jo , aber er wird trotzdem erst einberufen...
 

Teegetraenk

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Also eigentlich kannst du jederzeit verweigern, zumindest solang bis du ne Waffe in der Hand hattest.

Aber wenn ein Antrag schonr echtskräftig abgelehnt wurde wie bei amrios Verwandten, hmmhm. :\ Es gibt schlimmeres als neun Monate Wehrpflicht.
 

shaoling

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Original geschrieben von PivoUser_R7
Aber wenn ein Antrag schonr echtskräftig abgelehnt wurde wie bei amrios Verwandten, hmmhm. :\ Es gibt schlimmeres als neun Monate Wehrpflicht.
Rechtskräftig entschieden ist da noch gar nichts, nur weil der Antrag erstmal abgelehnt wurde.
Original geschrieben von aMrio
auch wenn die widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist? genau das geht nämlich nicht vermute ich und deswegen frage ich mich eben, ob er nicht einfach nen 2. antrag stellen. wäre zwar imho auch sofern es das gibt rechtlich fragwürdig, aber das sind sowohl wehr- als auch zivildienst aus meiner sicht sowieso.
Man hat jederzeit die Möglichkeit zu verweigern und gegen eine Ablehnung der Verweigerung oder eine Einberufung Widerspruch einzulegen, bis die entsprechenden Anträge unanfechtbar abgelehnt worden sind.

Das Problem für deinen Schwager ist jetzt erstmal, dass sämtliche dieser Maßnahmen keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Das heißt, dass er erstmal verpflichtet ist, seinen Dienst anzutreten, bis über seinen Antrag entschieden wurde. Er kann jedoch von Teilen der militärischen Ausbildung befreit werden. Wie das genau gehandhabt wird, hängt auch von den Vorgesetzten ab. Wenn man an den falschen Gerät, ist es nach dem, was man so hört, nicht gerade eine angenehme Sache für den Betroffenen.

Eine zusätzliche Möglichkeit ist ein Antrag auf Aufschub der Einberufung beim zuständigen Verwaltungsgericht.
Original geschrieben von shoK
ma ne andere frage zum bund:
ich war 2005 bei der musterung, 2006 dann bei diesem Eignungstest weil ich nicht verweigert hatte.
Einberufung ist dann vorraussichtlich im Oktober oder so^^
kann ich da jetzt noch nen Verweigerungs dingen hin schicken?
bzw. zum Psychiater gehn und mir so nen wisch besorgen das ich gar nix machen muss?
Das mit dem Psychiater kannst du gleich mal vergessen. So einfach geht das nicht. (Es geht zwar recht einfach, aber nicht ganz so plumpe Art und Weise, es sei denn, man hat Glück.)
Hast du vor zu studieren oder irgendwelche anderen Pläne? Kommt für dich Zivildienst in Frage oder bist du fest entschlossen, gar nichts zu machen?
 

Teegetraenk

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Ob es nun rechtskräftig ist oder nicht, weiß ich nicht aber ich glaub einfach mal amrios Beschreibung. Einspruch kann man nämlich nur in einer bestimmten Frist einlegen und die ist abgelaufen.
 

voelkerballtier

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wenn ich mich recht an den tollen zivilehrgang erinner, kann man auch wenn man anfangs freudiger bundfreak war, einfach mitten in der Grundausbildung "Gewissensbisse" kriegen und nachträglich verweigern
 
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Der von mir angesprochene Widerspruch richtet sich gegen den Einberufungsbescheid. Aber wie gesagt, eine aufschiebende Wirkung ist ausgeschlossen.

edit: Ich meine, dass ein Antrag auf Aufschub an das Innenministerium gestellt werden muss. Jedoch müsste man dann mal in den entsprechenden Normen nachschlagen.
Als Begrüdnung müsste ein Ausbildungsverhältis bestehen.
 
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leute, ich weiß dass man quasi immer verweigern kann, ich selbst hatte jemanden auf meiner stube der, weil er wohl unbedingt nochmal zivildienst machen wollte, ka, im vorletzten monat verweigert hat, es geht hier aber um eine 2. verweigerung.

und auch was shao sagt heisst doch letzten endes unter berücksichtigung aller umstände, dass er keine chance mehr hat oder?

kleine anmerkung: meinetwegen könnte mein schwager 12 jahre zum bund, ist mir total egal und zumindest den wehrdienst hätte er "verdient" (die bundeswehr vermutlich aber ihn nicht :o ). allerdings hat er mich gefragt was er nun machen kann und da versuche ich nun eben die entsprechenden infos zu bekommen, bin ja kein arsch.

ich würde beispielsweise auch shao oder smacks bei problemen helfen, deren lösung oder zumindest nen ansatz ich kenne, auch wenn ich die beiden eigentlich gar nicht leiden kann ~
 
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Gießem
Original geschrieben von voelkerballtier
wenn ich mich recht an den tollen zivilehrgang erinner, kann man auch wenn man anfangs freudiger bundfreak war, einfach mitten in der Grundausbildung "Gewissensbisse" kriegen und nachträglich verweigern

genauso siehts aus. nen kumpel von mir hat auch im 3. monat noch verweigert - und hatte schon geschossen... er war natürlich nur zu faul für den bund, hat halt die restliche zeit zivi gemacht...
 

shaoling

Guest
Original geschrieben von aMrio
und auch was shao sagt heisst doch letzten endes unter berücksichtigung aller umstände, dass er keine chance mehr hat oder?
Das kann man so nicht sagen. Wir wissen ja nicht, aus welchen Gründen nun genau sein Antrag ablgehent wurde.
Wenn es lediglich um das Fehlen ausreichender Gründe geht, ist da noch alles offen. Sollte er sich durch einfältige Schilderungen bereits jeder Glaubwürdigkeit beraubt haben, ist auch noch nicht alles verloren. Er könnte z.B. zu einer mündlichen Anhörung bestellt werden.
Und wenn beim Amt nichts mehr zu wollen ist, bleibt immernoch der Gang zum Gericht. (Den muss er, soweit ich weiß, nicht mal persönlich erledigen, sollte er etwa schon eingezogen sein.)
 

20Rine05

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Original geschrieben von aMrio

und auch was shao sagt heisst doch letzten endes unter berücksichtigung aller umstände, dass er keine chance mehr hat oder?


Nein, absolut nicht.
Zwar ist der erste Kdv - Antrag deines Schwagers mit Ablauf der Widerspruchsfrist für den Ablehungsbescheid rechtskräftig abgelehnt wurden , es ihm aber unbenommen einen zweiten, dritten, ect Kdv Antrag zu Stellen.
Nur muss er beachten , dass diese Anträge nur dann schlüssig sind und eine realistische Chance auf Erfolg haben , wenn sich die Begründung für diese Kdv - Anträge auf Tatsachen stützt die nach (!) der Stellung des ersten, zweiten, ect Kdv - Antrags eingetreten sind.

Sprich dein Schwager müsste schon substantiell darlegen , dass in der Zwischenzeit von erster Antragsstellung und zweiter Antragsstellung irgendein Ereignis, wie Schicksalschlag in der Familie, geistige Erleuchtung, etc eingetreten ist , welches eine vollkommene andere Bedeutung des Wehrdienstes für ihn als irgendwie glaubwürdig erscheinen lässt.

Natürlich kann er auch Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid einlegen. Aber hat dieser wie hier schon erwähnt wurde keine aufschiebende Wirkung. Selbst bei neu gestelltem KdV Antrag nicht , da dieser dann nicht mehr rechtzeitig gestellt sein würde.
Ferner ist nur eine Beseitigung des Einberufungsbescheides für deinen Schwager eh witzlos, wenn er sich ja gänzlich vom Wehrdienst befreien will und nicht nur gegen einen bestimmten Zeitraum für den Wehrdienst angehen will.
 
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Original geschrieben von sHaO-LiNg
Das mit dem Psychiater kannst du gleich mal vergessen. So einfach geht das nicht. (Es geht zwar recht einfach, aber nicht ganz so plumpe Art und Weise, es sei denn, man hat Glück.)
Hast du vor zu studieren oder irgendwelche anderen Pläne? Kommt für dich Zivildienst in Frage oder bist du fest entschlossen, gar nichts zu machen?

najo, wollte am liebsten keins von beiden machen, sondern direkt arbeiten, ne Stelle hätte ich auch shcon ziemlich sicher, da wo ich momentan nebenbei arbeite. Da hat auch einer die psychiater nummer durchgezogen
 

Busta_inaktiv

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Zwei alte Kumpel der Schule haben die identisch gleiche Verweigerungsbegründung abgeschickt - einer wurde angenommen, einer nicht :x kommt halt, wie überall, auf den Sachbearbeiter an.
 
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Er meints nicht ernst.
Wäre es Ihm ersnt, hätte er sich etwas mehr Mühe gegeben. Aber so. Nö. - Soll er aus seinem Fehler lernen.
Wenn er jetzt schreibtg er könne das nich mit seinem Gewissen vereinbaren, wäre dass ne glatte Lüge.
Drückeberger. Kotzt mich an.
 

RG]Corax

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Original geschrieben von Busta
Zwei alte Kumpel der Schule haben die identisch gleiche Verweigerungsbegründung abgeschickt - einer wurde angenommen, einer nicht :x kommt halt, wie überall, auf den Sachbearbeiter an.
50-50 chance wie es aussieht, sie legen alle in ne lottomaschine und suchen die hälfte davon aus
 

haschischtasche

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wenn er "auf keinen fall" zur bundeswehr will, dann will er vielleicht die totale verweigerung. wenn er dann von feldjaegern aufgegriffen wird, muss er ~6-12 wochen unter arrest und bekommt danach ~3-6 monate auf bewaehrung. ist, so denke ich, auf jeden fall besser als zur bundeswehr, wenn man "auf keinen fall" zur bundeswehr will.
 

haviii

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ja knast und vorstrafe ist auf jedenfall geiler als 9 monate sport, bissel schiessen und hier und da nen gyrosburger mit meterbier im heim.

:stupid: halt dein maul
 

haschischtasche

Ährenpenis
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Original geschrieben von haviii
ja knast und vorstrafe ist auf jedenfall geiler als 9 monate sport, bissel schiessen und hier und da nen gyrosburger mit meterbier im heim.

:stupid: halt dein maul
:rofl2:
 

Teegetraenk

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Haschischtasche meinte das sicher nicht ironisch.
 

Shihatsu

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Havii, das hier ist die letzte Warnung, die mündlich erfolgt - reiss dich zusammen!
 

Aves

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Zwei alte Kumpel der Schule haben die identisch gleiche Verweigerungsbegründung abgeschickt - einer wurde angenommen, einer nicht :x kommt halt, wie überall, auf den Sachbearbeiter an.

da kenn ich auch 2 die das geamcht haben. allerdings bei dem, bei dem die verweigerung nicht angenommen wurde bekam die chance eine neue verweigerung nachzureichen.

ich hoffe für deinen schwager das er zum bund muss
 

Antrax4

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Ich kenne Leute, die haben verschiedene Anträge abgegeben, und beide wurden angenommen. Wahrscheinlich ist das der Trick.
 

ROOT

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Meiner wurd auch nicht angenommen, sag ihm er soll beim Bund bissl rumspacken und auf psychisches Wrack machen dann schmeißen die ihn nach paar Tagen raus.

Wenn er es clever macht.
 
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amiro, arbeitest du nicht bei einem anwalt? also warum fragst du dann hier?
 
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