Verkehrsrechtliche frage (Roller)

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Das machen so gut wie alle.. Ob es rechtens ist sei mal dahingestellt..

Nerven tut es nur wenn es jugendliche oder Opas sind die keinen Roller fahren sondern ein Gefährt welches ein Tempo jenseits von gut und Böse generiert..

Ihr versteht was ich meine .. =(
 

glaubeflulu

Guest
Egal wer wo seine Drivers Licens gekauft hat.
Die gesezlich korrekte Antwort lautet:

Eine Kraftfahrstraße ( http://tbn0.google.com/images?q=tbn...tikelbilder/Kraftfahrstrasse_Nr_331_331_g.gif)(auch Schnellstraße oder Schnellverkehrsstraße genannt) ist in Deutschland eine öffentliche Straße, die ausschließlich für solche Kraftfahrzeuge bestimmt ist, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h überschreitet und die maximal 4 m hoch und 2,55 m (Kühlfahrzeuge 2,6 m) breit sind.

Kraftfahrstraßen sind nicht notwendigerweise mit Autostraßen in anderen Ländern vergleichbar; die Zeichen 331 und 336 werden vielmehr überall verwendet, wo nur schnelle Kraftfahrzeuge verkehren sollen. Umgekehrt sind nicht alle Straßen, die den verkehrlichen Zweck von Autostraßen erfüllen, als Kraftfahrstraße beschildert. Dies ist zum Beispiel im Bereich von größeren Brücken (Beispiel: Rheinbrücke Maxau) der Fall, um auch langsameren Fahrzeugen wie Traktoren die Überquerung der Brücke zu gestatten.

Es gibt keine eigenen Geschwindigkeitsbeschränkungen für Kraftfahrstraßen. Daher gelten die üblichen Tempolimits inner- bzw. außerorts gemäß § 3 StVO, sofern nicht entsprechende Zeichen eine höhere oder niedrigere Geschwindigkeitsbeschränkung anordnen.[1] Dadurch gilt auf innerörtlichen Kraftfahrstraßen ohne spezielle Geschwindigkeitslimits - trotz der Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h - ein Tempolimit von 50 km/h. Außerorts gilt auf autobahnähnlich ausgebauten Kraftfahrstraßen (wie auf allen anderen außerörtlichen autobahnähnlich ausgebauten Straßen) eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gemäß Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung.

Im Gegensatz zu Autobahnen können Kraftfahrstraßen von anderen Straßen plangleich gekreuzt werden. Der Verkehr an Knotenpunkten wird dann meist über Ampeln oder Kreisverkehre geregelt.

Das Wenden auf Kraftfahrstraßen ist gemäß §18 StVO genauso wie auf Autobahnen verboten, ebenso das Halten, auch auf Seitenstreifen. Fußgänger dürfen Kraftfahrstraßen nur an Kreuzungen, Einmündungen oder vorgesehenen Stellen überschreiten, ansonsten aber nicht betreten.
 
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