was mich sehr beruhigt ist, dass da zwar massig pornos aufgeführt sind, das aber alles deutsche produktionen sind und so nen mist lad ich mir eh nichtOriginal geschrieben von DouglasQuaid
Wie schon gesagt, hier findest du genügend Tipps und im angeschlossenen Forum sogar Leidensgenossen
Sagt mal, ich kann ja ein etwas seltsames Rechtsverständnis haben, aber wenn die etwas runterladen dürfen, dann betreibe ich doch keinen Verstoß, wenn die des bei mir runterladen!Das Song-Angebot in den Tauschbörsen gleichen die Ermittler mit ihrer Liste ab. Für rund 2500 Songs hat die Musikindustrie proMedia einen Freibrief zum Download eingeräumt, damit die Fahnder bei der Beweissicherung nicht selbst illegal handeln. Ins Visier kommen hauptsächlich Anbieter von mehr als 300 Dateien. ...
Aus dem Tagesschaulink von Claw
Natuerlich duerfen sie, sofern sie dafuer die Genehmigung vom Rechteinhaber haben. Und das werden sie wohl haben, da es in dessen Interesse ablaeuft. Die im Artikel genannte 'Promedia AG' ist laut Artikel genau im Auftrag der Musikindustrie unterwegs.Original geschrieben von Aule2
Sagt mal, ich kann ja ein etwas seltsames Rechtsverständnis haben, aber wenn die etwas runterladen dürfen, dann betreibe ich doch keinen Verstoß, wenn die des bei mir runterladen!
Das Song-Angebot in den Tauschbörsen gleichen die Ermittler mit ihrer Liste ab. Für rund 2500 Songs hat die Musikindustrie proMedia einen Freibrief zum Download eingeräumt, damit die Fahnder bei der Beweissicherung nicht selbst illegal handeln.
Original geschrieben von Smarty
Du hast nicht das Recht urhebergeschütztes Material (an dem du keine Verbreitungs-Rechte besitzt) zu verbreiten - auch nicht an jemanden, der es prinzipiell haben darf.
Nein, herunterladen aus einer "offensichtlich" illegalen Quelle ist verboten. Unabhängig davon, ob du die Original-CD besitzt.Original geschrieben von ChoGoSy
Man hat also nicht das Recht dieses Material zu verbreiten, bzw. bereitzustellen, aber darf man es denn runterladen?
Wenn man die CD zB dazu besitzt, dann darf man doch die mp3s runterladen oder? Könnte man dann einfach nicht im Nachhinein die CDs kaufen, falls man so eine Abmahnung wegen mp3 downloads bekommt, und dann wäre man im Recht, da man ja die Lizenz erworben hat?
Original geschrieben von FA_Leinad
die Chance im Straßenverkehr tödlich zu verunglücken ist wesentlich höher als eine hohe Strafe für illegales downloaden zahlen zu müssen, von daher ist da vieles reine Panikmache.
Original geschrieben von Fragman[XiC]
Und gerade als reiner Downloader sehe ich da keine große Gefahr.
Man darf halt nichts deutsches (Musik/Pornos) ziehen
Original geschrieben von Fragman[XiC]
hä? was ist los?
Verstehe den Zusammenhang nicht zu meinem post...
Original geschrieben von achmett
was ist denn eigtl mit rapidshare downloads?
mittlerweile gibt es ja alle sachen auch auf rapidshare...
ist das denn sicherer als, sagen wir mal uTorrent??
Original geschrieben von Fragman[XiC]
Der Streitwert ist ja eigentlicha uch nur 100€ .. 400€ Anwaltskosten ist das was es so unglaublich dreist macht....
hatte mich bei ner anwältin informiert - für alle die, die meinen, bla zahl nicht.
Original geschrieben von JustSkilled
find dich damit ab. du musst zahlen. hatte auch wegen nem scheiss LINK zu nem free uploader auch mit haftungsausschluss blechen müssen. 540 eur. (nur abmahnungs/anwaltskosten) streitwert 30.000 euro
hatte mich bei ner anwältin informiert - für alle die, die meinen, bla zahl nicht.
Ich zum Beispiel, auch wenn ich wie schon geschrieben wirklich selten Filesharing betreibe - wohl eher noch abnehmend (ziehe dann aber auch keine Filme, Spiele).Original geschrieben von The One23
lach wer zieht denn heute noch bitte mit torrent?
cryptload >
Der Link zum Download führt wiederum zu einem Rapidshare-Account, der wiederum Beschränkungen bei kostenlosen Nutzern hat. Irgendwie dreist, Werbung zu machen daß man von allen One-Klick-Hostern ohne Limits herunterladen kann, aber auf einem solchen den Download anzubieten[...]
Die Anwendung wurde darauf ausgerichtet, um schnelles und unkompliziertes Laden von allen gängigen "One-Click-Hoster" zu ermöglichen, auch wenn diese offiziell keine Download-Beschleuniger unterstützen. [...]