uTorrent dl + KLage

e2o

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Servus Bw-User

Ich hab da mal ne Frage evtl. kennt sich da ja jemand aus bzw hat selbiges schon durch .

Ich hab mir letztens über utorrent ein Film runter geladen und hab heut nen Brief bekommen , das sich eine Anti Piracy Firma damit beschäftigt und ich ebend jenen Film zum DL angeboten hätte und nun eine Strafe in Höhe von 500€ löhnen soll. 400 Anwalt kosten und 100€ Strafkosten.

Nun meine Frage könn dir mir das wirklich nachweisen das es wirklich der Film gewesen ist oder aber nur eine Datei war die zwar so hieß aber nicht wirklich der Film War .

Also ums kurz zu fassen zwar XYZ drauf stand nach fertigen dl aber ABC drin war ?

Wäre nice wenn evtl jemand nen Link hätte wo solch ein Problem angesprochen wird und wie das evtl ausgegangen ist , wenn man nicht Zahl.
 
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Auskennen tu ich mich zwar net, aber nen guten Kumpel und ne Freundin meiner Schwester haben sie auch wegen Filesharing (da gings allerdings um Musik) angestresst. Hab mich net näher damit beschäftigt aber im Endeffekt haben sie beide bezahlt und mein Kumpel ist eigentlich einer der jede denkbare Versicherung besitzt und sich auch gern mal auf nen Rechtsstreit einlässt.
 
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was soll heissen, du hast ihn zum dl angeboten?
wegen ul über torrent oder wie ist das gemeint? denn ursprünglich hochgeladen hast du den ja nicht, sondern halt gezogen.

kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass so ne klage durchgeht
der brief sieht aber schon seriös aus, oder? :ugly:
 
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Bei Filesharing bietet man alles was man sich runterlädt doch auch gleichzeitig zum DL an oder was meinst du jetzt?
 

e2o

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Jo ist seriös .....


Wärend ich über utorrent dl ... gebe ich ja gleichzeitig auch upload ab halt .

Anwalt hat es ebend auch geprüft und naja , hab gesagt die sollen mir halt beweisen das ich wirklich den Film zum dl angeboten habe bzw es überhaupt der Film gewesen ist.


Ist nun schon leider das 2te mal in diesem jahr das die mich ankacken , was mich halt wundert es zieht doch heut zutage fast jeder , da müßte es doch mehr leute geben die das durch gemacht haben .

Ps Letztens hats 150€ gekostet udn hab gezahlt deswegen ka wies ausgegangen wäre wenn ich gestritten hätte wie jetzt.
 

DouglasQuaid

Guest
Wer mahnt dich ab?

Grundsätzlich solltest du nicht zahlen. Allerdings musst du dem Abmahner eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zukommen lassen, doch solltest du auf gar keinen Fall die beigelegte UE unterschreiben und zurückschicken, da dir die dort verwendete Formulierung als Schuldeingeständnis gewertet wird.

Im Grunde hast du zwei Möglichkeiten. Entweder du bezahlst und schickst denen was sie wollen, oder du verwendest eine modifizierte UE so wie die unten angehängte und lehnst dich zurück. Auf einen Prozess lassen sich die Abmahner nicht ein ;)


STRAFBEWEHRTE UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG
Ihr AZ: XXXXXXXXXX




XXXX XXXX
XXXXXX 1
11111 XXXXX (Deine Adresse)




verpflichtet sich - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht,
aber rechtsverbindlich -



gegenüber



der Firma XXXXXXX (Name des Rechteinhabers)



1. Es zu unterlassen, den Film XXXXXXXXXX
oder Teile des Selben, im Internet oder auf sonstige Art
und Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen,
öffentlich zu verbreiten und/oder zu verwerten
und/oder wiederzugeben sowie öffentlich verbreiten
und/oder verwerten und/oder wiedergeben zu lassen.

2. für den Fall einer zukünftig eintretenden Verletzung
des Unterlassungsversprechens eine vom Unterlassungsgläubiger
nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall
von der zuständigen Gerichtsbarkeit zu überprüfende,
Vertragsstrafe an die Firma DigiProtect zu zahlen.

Dieses Vertragsstrafeversprechen wird für den Fall einer
schuldhaften Zuwiderhandlung im Sinne von § 890 ZPO abgegeben.


3. Die Unterlassungserklärung wird unter der auflösenden Bedingung
einer allgemein verbindlichen,
d.h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden
Klärung des zu unterlassenden Verhaltens abgegeben.




Ort, Datum





(Unterschrift)
________________________________
 

DouglasQuaid

Guest
Original geschrieben von !AMoK!-Brain
Jo ist seriös .....

Anwalt hat es ebend auch geprüft und naja , hab gesagt die sollen mir halt beweisen das ich wirklich den Film zum dl angeboten habe bzw es überhaupt der Film gewesen ist.

Ist nun schon leider das 2te mal in diesem jahr das die mich ankacken , was mich halt wundert es zieht doch heut zutage fast jeder , da müßte es doch mehr leute geben die das durch gemacht haben .

Ps Letztens hats 150€ gekostet udn hab gezahlt deswegen ka wies ausgegangen wäre wenn ich gestritten hätte wie jetzt.

1. Das ist nicht "seriös" das ist eine Massenabmahnung und die Kanzlei verdient sich daran eine goldene Nase.
2. Die Kanzlei arbeitet mit einer IT-Firma zusammen, die in deren Auftrag Daten sammelt. Schon allein dieser Interessenzusammenhang hält vor keinem Gericht stand.
3. Da du schon einmal bezahlt hast, werden die dich solange nerven bis du wieder zahlst. Das war leider sehr dumm Junge.
4. UE hinschicken & /ignore , da sie dich nicht wegen den paar Kröten vor dem Amtsgericht deines Wohnsitzes verklagen werden.
 
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Sollte man nicht beim DL´n einfach grundsätzlich mehr aufpassen?
Ist doch schon hier mehreren Usern passiert... :nervous:
 

e2o

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Da wo ich letztens gezahlt habe , war ne andere Firma ....

Diesmal ist es ja wieder eine andere , und weil der Betrag so hoch ist wollt ich diesmal schaun was sie mir wirklich nach weisen können .
 

Clawg

Guest
Es gibt Firmen die sich in die Torrentseiten einklinken und Dateien laden. Ist der Download erfolgreich und verbirgt sich dahinter die angegebene Datei, koennen alle, die die Datei hochgeladen haben, rechtlich belangt werden.

Die Sache ist die, dass niemand nachweisen kann, ob du legal oder illegal etwas herunterlaedst (es ist als Einzelner nicht klar, ob eine derjenige, der die Datei hochlaedt, dazu berechtigt ist), es allerdings eine offensichtliche Urheberrechtsverletzung ist, wenn du eine Datei anderen hochlaedst.
Finde ich auch die sinnvollste Regelung es so zu machen.

Artikel dazu:
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,,OID7298056_,00.html
 
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frage am rande an den threadersteller: hast du bei utorrent den haken dafür gesetzt, dass ausgehende daten nur verschlüsselt versandt werden sollen? ist nämlich standardmässig deaktiviert.
 

DouglasQuaid

Guest
Das ist alles Panikmache, von wegen 60 Verurteilte. Das sind entweder große Fische oder Leute die nicht beim Gerichtstermin erschienen sind. Diese "Beweise", die dort gesammelt werden, dienen nur dazu, die Leute zum Zahlen der Abmahngebühren zu bewegen.

Wer dabei bleibt, dass er unschuldig ist, der wird auch nicht wegen einem Film oder 2 mp3s verknackt werden... stellt euch das doch nur mal vor, was da auf die deutschen Gerichte zukommen würde!
 

Aule2

Guest
Original geschrieben von Clawg
Es gibt Firmen die sich in die Torrentseiten einklinken und Dateien laden. Ist der Download erfolgreich und verbirgt sich dahinter die angegebene Datei, koennen alle, die die Datei hochgeladen haben, rechtlich belangt werden.
Hmm, nach welcher Konfiguration bitte den dies?

Wenn ich einen Screenshot von dem Film mache und den Hochlade, kann ich doch wohl auch nicht wegen UrhebVerl des Films belangt werden?!
Worauf ich hinauswill: Kopie, -meinte ich- muss doch vollständige Kopie bedeuten, und nicht ein paar Teile?
 

Busta_inaktiv

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Original geschrieben von aMrio
frage am rande an den threadersteller: hast du bei utorrent den haken dafür gesetzt, dass ausgehende daten nur verschlüsselt versandt werden sollen? ist nämlich standardmässig deaktiviert.

am rande bedeutet hoffentlich, dass du dich null auf den schwerpunkt dieses threads beziehst. die protocol encryption ändert nichts an der auffindbarkeit durch logistep und co. und behauptet es auch nicht im geringsten.
 
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Um Gottes Willen!
- Such dir als allererstes einen Anwalt, der genau auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert ist!!!111eins Davon gibt es in Deutschland nicht allzu viele.
- Eine Unterlassungserklärung hat eigentlich immer zur Konsequenz, dass es "beim nächsten Mal" verdammt teuer wird. Ich würde niemals so eine bekackte UE unterschreiben, wenn es nicht zwingend notwendig wäre.
- Die Beweisführung und das gesamte Prozedere an sich sind in den letzten Monaten immer stärker unter Beschuss der Gerichte gekommen. Die Wahrscheinlichkeit, dass du eine eventuelle Klage (die wohl eh nicht geführt wird) gewinnst, ist sehr hoch. Siehe z.B. hier und hier.
- Auch wenn nachgewiesen werden kann, dass das Ganze von einem so genannten "Abmahnanwalt" kommt, ist die Klage schon so gut wie gescheitert.
- Soweit ich weiß hat sich noch kein Gericht wirklich ernsthaft damit befasst, ob das Herunterladen einer nicht kompletten Datei von dir, die so auch in urheberrechtlich geschütztem Material vorkommt, schon Grund genug für eine Verurteilung ist. Schließlich könnte es sein, dass du die Datei unter einem falschen Namen ("kostenloser Bildungsfilm, nicht urheberrechtlich geschützt") heruntergeladen hast, und erst hinterher merken konntest, dass der Inhalt nicht dem Label entsprach (Ein und dieselbe Datei kann ja zumindest bei Emule mehrere Namen haben). Oder dass dieses von dir geladene Chunk zufällig in einer völlig anderen Datei ebenfalls enthalten war.
- Bitte wie wollen sie beweisen, dass sie gerade von deiner IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt heruntergeladen haben, und sich das nicht nur ausdenken?

- Wenn du selber zugibst, dass du einen Film illegal heruntergeladen hast und ein schlechtes Gewissen hast, dann zahle und unterschreibe eine UE. Ich würde dir aber dringend anraten, dann bei der Kanzlei anzurufen und zu sagen, dass du bestimmt nicht den vollen Betrag zahlst (nett ausdrücken!). Normalerweise lassen sie sich sofort auf 50-100€ runterhandeln. Auf jeden Fall ist der Streitwert bei solchen Schreiben in 99% der Fälle total überzogen und hätte auch vor keinem Gericht Bestand.
- Auf keinen Fall ein vollkommenes /Ignore. Dann landet's auf jeden Fall vor Gericht, und das Ignorieren wird auf jeden Fall zu deinen Ungunsten ausgelegt.
 
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Der Streitwert ist ja eigentlicha uch nur 100€ .. 400€ Anwaltskosten ist das was es so unglaublich dreist macht....
 

Clawg

Guest
Original geschrieben von Aule2

Hmm, nach welcher Konfiguration bitte den dies?

Wenn ich einen Screenshot von dem Film mache und den Hochlade, kann ich doch wohl auch nicht wegen UrhebVerl des Films belangt werden?!
Worauf ich hinauswill: Kopie, -meinte ich- muss doch vollständige Kopie bedeuten, und nicht ein paar Teile?

Natuerlich kannst du belangt werden. Es kommt aber nicht auf die Menge an, sondern auf den Anteil am Gesamtwerk. Man kann keine feste Regel wie z.B. '3 Bilder' oder '300 Zeichen' o.ae. festlegen, sonst duerfte man bestimmte Dinge frei kopieren.

Fotos darf man z.B. nicht einfach hernehmen und weiterveroeffentlichen - ausser man hat sie selbst geschossen oder der Fotograf hat eine Weitergabe explizit erlaubt.

Ohne dich mit dem Urheber in Kontakt gesetzt zu haben, darfst du im Bereich von Filmen hoechstens ein sog. Filmzitat machen (Screenshots oder auch kurze Abfolge von Bildern) - sofern du z.B. eine Filmkritik schreibst und im Text auf den Film Bezug nimmst.

http://www.irights.de/index.php?id=388

Original geschrieben von Fragman[XiC]
Der Streitwert ist ja eigentlicha uch nur 100€ .. 400€ Anwaltskosten ist das was es so unglaublich dreist macht....
Naja, der Anwalt bezahlt sich nicht von selbst. Der Geschaedigte ist der Rechteinhaber, also ist das nicht 'dreist'.

Original geschrieben von Smarty
- Bitte wie wollen sie beweisen, dass sie gerade von deiner IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt heruntergeladen haben, und sich das nicht nur ausdenken?
Garnicht. Sie koennen aber beweisen, dass von seinem Anschluss aus die Daten zu der berechtigten Firma hochgeladen wurden.
 
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Anwaltskosten in 4-facher Höhe vom Streitwert sind dreist... das sagt mir mein gesunder Menschenverstand.. das ist ein Massenrundschreiben ohne wirklichen Aufwand.
 
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laut nem juraprof, mit dem ich ne diskussion über selbiges thema hatte, ist eine solche forderung in deutschland aktuell nicht haltbar.

--> ich würds nicht zahlen und notfalls vor gericht ziehen
 
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Original geschrieben von Clawg
Garnicht. Sie koennen aber beweisen, dass von seinem Anschluss aus die Daten zu der berechtigten Firma hochgeladen wurden.
Äh, ja, das meinte ich natürlich. Wie denn?
 
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Original geschrieben von Clawg

Garnicht. Sie koennen aber beweisen, dass von seinem Anschluss aus die Daten zu der berechtigten Firma hochgeladen wurden.
wobei aber offen sein dürfte, inwieweit so ein "beweis" rechtskraft erlangen könnte, bzw. zulässig ist. immerhin erbringt hier ja lediglich im rechtsstreitfalle die klägerseite diesen beweis, und zwar einen der beliebig manipuliert sein könnte; wir reden ja immerhin nicht von einem foto oder film oder daten die auf einem rechner der polizei oder staatsanwaltschaft gesammelt wurden.

genausogut könnte shihatsu jeden user hier anzeigen und screenshots faken nach denen wir, deren ip er ja kennt, irgendwelche geschützten daten von ihm in ner tauschbörse laden würden.

zudem besteht auch immer potentiell die wlan problematik und sodann die frage, inwieweit man für einen offenen anschluß haften muss ohne kenntnis eines eventuellen mißbrauchs zu haben. sollte man nämlich dafür haften, dass dritte, denen man - gerne auch wissentlich - zugang zum eigenen internetanschluß gewährt, diesen für illegale aktivitäten nutzen, dann könnte man sofort jedes internet caffee und jeden hotspot betreiber in deutschland schließen, ganz zu schweigen von eventuellen kausalität bis hin zu den providern oder softwareanbietern (msn, icq) selbst.
 

Benrath

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weil amrio gerade das mit dem wlan meinte,, könnte ich im theoretischen fall dass mir sowas passieren würde nich immer leugen, weil hinter unserem router 6 leute sitzen.. wie sollten sie denn beweisen wer von uns sechs das gewesen sein soll..
 
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es wird einfach der angezeigt, auf dem der internetanschluss registriert würde

gilt für wissentliche und unwissentlich benutzung des w-lans

@threadersteller: dadurch das du beim 1x gezahlt hast, wissen die, die könnten nochmal was kriegen.
ich würde die einfach ignorieren
 

DouglasQuaid

Guest
Leider hat "Smarty" wenig Ahnung. Diese modifizierte UE ist kein Schuldeingeständnis. Sie verhindert jedoch, dass gegen den zahlungsunwilligen Abgemahnten vom Abmahner initiiert eine einstweilige Verfügung erlassen wird. Nur deshalb wird jetzt zu dieser modifizierten und von zwei kundigen Anwälten vorformulierte UE geraten.
Diese Unterlassungserklärung bezieht sich übrigens auf die jeweilige abgemahnte Datei. Sie ist kein Persilschein. Wenn man also wegen "Schwanzlutscher XXL" abgemahnt wird, dann gilt ein angeblicher späterer DL von "Monstertitten XL" nicht als Verstoß gegen die abgegebene UE. Wer sich den Text der UE oben weiter mal genauer durchliesst, erkennt schnell, dass man damit nicht so ohne weiteres auf irgendetwas festgenagelt werden kann.

Tja, Smarty, dein Tipp mit dem Anwalt ist auch recht dösig. Wozu einen Anwalt nehmen und bezahlen, wenn man nicht verklagt wird und keine Lust hat, auf die noch zu erwartenden 2-3 völlig harmlosen "Mahnschreiben" zu antworten? Ohne Urteil können sie nicht an die Kohle kommen, doch die Massenabmahner fahren doch nicht quer durch die Republik um wegen ein paar hundert Euro zu klagen. Außerdem fehlen ihnen einige wichtige Informationen zur gekonnten Geldschneiderei: sie wissen nur eure Adresse, jedoch nichts über eure finanzielle Situation. HARTZ4 Empfänger? Bafögbeziehender Student? Eventuell 2 Kinder zu versorgen?
Von daher ist die Aussage "das landet vor Gericht" totaler Blödsinn und Panikmache. Die Gerichte sind jetzt schon am stöhnen wegen der Überlastung der Justiz, jeder Abgemahnte müsste vor seinem Heimatamtsgericht verklagt werden und welcher Anwalt aus Süddeutschland ist schon so verzweifelt, wegen 500€ nach Hamburg zu fahren um einen Prozess zu gewinnen? LOL? Komm mal klar Jungchen.

aMrio sagte auch sehr treffend, dass die Beweislage sehr dürftig ist und vor einem Gericht wegen der Unschuldsvermutung nicht so ohne weiteres zugelassen wird.... von dem Interessenkonflikt mal ganz zu schweigen, da arbeiten Beweissicherer und Abmahnanwälte Hand in Hand um an Geld zu kommen...
 
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Original geschrieben von aMrio
frage am rande an den threadersteller: hast du bei utorrent den haken dafür gesetzt, dass ausgehende daten nur verschlüsselt versandt werden sollen? ist nämlich standardmässig deaktiviert.
hm, wie ist das bei azureus mit solchen verschlüsselungen? :ugly:
 
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Diese modifizierte UE ist kein Schuldeingeständnis.
Habe ich auch nie behauptet. Oder um es auf deinem Niveau zu sagen: Lern lesen. Ich glaube kaum, dass ich von der Thematik wenig Ahnung habe. Ohne hochnäsig klingen zu wollen: Ich glaube, dass ich von diesem Thema sogar mehr Ahnung habe als die meisten Rechtsanwälte. Weil ich seit Jahren in der hochspeziellen "Literatur" drinstecke. Aber das soll hier nicht weiter Thema sein, und ich hoffe, dass andere Leute auf persönliche Beleidigungen verzichten.

The-Fang hat übrigens Recht, das ist eine ziemlich unbefriedigende Rechtslage. Ich laube letztes Jahr hat ein LG oder OLG ein Urteil gefällt, das besagt hat, dass ein nicht ausreichend gesichertes WLAN ganz einfach Pech für den Betreiber ist.
 
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Original geschrieben von Ahoi Brause _
hm, wie ist das bei azureus mit solchen verschlüsselungen? :ugly:

egal welcher client, für die verschlüsselung des upstreams bist du selber zuständig (zB. proxys), ansonsten lad über sichere (registrierte) tracker.
 
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Es ist technisch für einen ISP durch Logging zweifelsfrei festzustellen, welcher Kunde zu welcher Zeit wieviel Traffic verursacht hat. Auch die Form des Traffics ist anhand der Protokollheader gängiger P2P - Netze feststellbar (sofern nicht eine verschlüsselung auf niedrigerer Ebene stattfindet). Da diese Informationen also durch den ISP kommen, der unabhängig von den Interessen der Geschädigten agiert, sind sie durchaus ausreichend, die Nutzung bestimmter Tauschbörsen zu belegen.
Was im Nachhinein nicht unbedingt rekonstruiert werden kann, ist die Art der Nutzdaten, zumal diese auch verschlüsselt übertragen werden können.

Welche Reaktion nun die Richtige ist, keine Ahnung, kenne mich da nicht aus.

Wer sicher und echt anonym filesharen will, muß derzeit auf Gnutella zurückgreifen I2PPhex oder bei Bit Torrent auf I2pSnark (basieren beide auf I2P). Leider sind I2P fähige Tracker noch rar. Mit steigender Bandbreite werden auch andere anonyme P2P-Netze an Zulauf gewinnen. Im Moment bremsen diese aber leider noch sehr spürbar aus.

P.S: Psychologische Sicherheit für Azureus gibts mit SafePeer. ist aber nur ein IP-Blocker, der mit ner Blacklist arbeitet. Praktischer Nutzen: gering.
 
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Naja, der Anwalt bezahlt sich nicht von selbst. Der Geschaedigte ist der Rechteinhaber, also ist das nicht 'dreist'.

errechnen sich die anwaltsgebühren nicht aus dem streitwert? dann wäre es nämlich schon dreist.
 

Clawg

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Original geschrieben von Smarty

Äh, ja, das meinte ich natürlich. Wie denn?

Man schaut nach, wer die Datei gesendet hat?
Da hilft auch kein Verschluesseln - der Empfaenger ist ja die dazu berechtigte Firma.


wobei aber offen sein dürfte, inwieweit so ein "beweis" rechtskraft erlangen könnte, bzw. zulässig ist. immerhin erbringt hier ja lediglich im rechtsstreitfalle die klägerseite diesen beweis, und zwar einen der beliebig manipuliert sein könnte; wir reden ja immerhin nicht von einem foto oder film oder daten die auf einem rechner der polizei oder staatsanwaltschaft gesammelt wurden.
kA wie das technisch ablaeuft, ob da der Staatsanwalt daneben steht, waehrend die Datei vom Rechner des Verdaechtigen geladen wird.

zudem besteht auch immer potentiell die wlan problematik und sodann die frage, inwieweit man für einen offenen anschluß haften muss ohne kenntnis eines eventuellen mißbrauchs zu haben.

sollte man nämlich dafür haften, dass dritte, denen man - gerne auch wissentlich - zugang zum eigenen internetanschluß gewährt, diesen für illegale aktivitäten nutzen, dann könnte man sofort jedes internet caffee und jeden hotspot betreiber in deutschland schließen, ganz zu schweigen von eventuellen kausalität bis hin zu den providern oder softwareanbietern (msn, icq) selbst.
Das muessen dann eben die Ermittlungen zeigen, wenn der Fall vor Gericht kommt.
 
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Ne frage am rande: was hast du für einen film runtergeladen, irgendnen brandneuen deutschen screener oder irgendwelchen englischen dvd rip?
Ist man nicht mehr auf der sicheren seite wenn man sagen wir mal "theoretisch" nur ältere englische dvd rips zieht als dass man sich irgendwelche filme zieht, die gerade erst in die kinos kommen (sowieso schwachsinn)?
 
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Original geschrieben von InTeRRupTor
Ne frage am rande: was hast du für einen film runtergeladen, irgendnen brandneuen deutschen screener oder irgendwelchen englischen dvd rip?
Ist man nicht mehr auf der sicheren seite wenn man sagen wir mal "theoretisch" nur ältere englische dvd rips zieht als dass man sich irgendwelche filme zieht, die gerade erst in die kinos kommen (sowieso schwachsinn)?
Ich denke, da dort immer der gesamte Verbandskindergarten seine Heinzelmännchen rumschnüffeln lässt, und in diesem Verband (Phono, Film, ...) alle möglichen Firmen mit Rechten an allen möglichen Filmen vertreten sind, kann man theoretisch nicht wirklich sagen, dass das ausschließliche Herunterladen älterer Filme sicherer ist.

Nen Faketracker bei neueren Filmen, Spielen,... aufzusetzen macht nur deshalb soviel Spaß, weil diese aktuellen Titel umso mehr nachgefragt werden und man eine entsprechend höhere Zahl an Downloadern am Arsch kriegen kann.
 
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Ich mag Leute, die seit gerade mal einem halben Jahr registriert sind, 0,0 argumentativ Verwertbares bringen (ja, es nichtmal versuchen) und andere Leute denunzieren. Ich finde, man sollte ihnen ganz viel Vertrauen und Glauben schenken.
 
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Original geschrieben von [UEP]Xyz

errechnen sich die anwaltsgebühren nicht aus dem streitwert? dann wäre es nämlich schon dreist.
normalerweise schon, auch inkl. den vergleichsgebühren würden bei einem streitwert von 100 € eigentlich nur anwaltsgebühren in etwa demselben umfang anfallen. IMHO.

wir haben schon öfters mal rechnungen über weniger als 50 € stellen müssen, weil es eben nur um kleinkram ging und die sache ohne gericht, mahnbescheid etc schon vorbei war. ~
 
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ich glaube die Frage mit dem "beweisen" war eher so gemeint:

Wie will der Abmahnanwalt deine IP (vom Fileshare-Log) mit Deiner Adresse verknüpfen, da er dazu die Auskunft vom ISP benötigt (um festzustellen welcher User mit der gegebenen IP zum gegebenen Zeitpunkt online war)? Diese Auskunft wird jedoch der ISP (sagen wir mal 'Versatel') nicht eben so auf "Wunsch" rausrücken, da das unter den Datenschutz fällt und imho nur durch Staatsanwaltschaft/Gericht angeordnet werden kann.

Woher weiss also der Abmahnanwalt dass DU zum Zeitpunkt des Up/Downloads diese IP hattest, und niemand anders? Solange er das nicht zweifelsfrei beweisen kann (und ohne mithilfe des ISPs kann er das nicht), dürfte es nichtmal für eine Prozesseröffnung reichen.

Oder hab ich irgendwas nicht richtig gelesen?
 

Clawg

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...
86 überwiegend junge Mitarbeiter durchgrasen in einem unscheinbaren Bürogebäude unweit vom Hamburger Hauptbahnhof umgeben von rauschenden Verkehrsadern hauptsächlich beliebte Tauschbörsen, klicken sich eifrig in die für die Netzwelt freigegebenen Ordner, hören in Musikdateien hinein, schneiden IP-Adressen sowie übermittelte Datenpakete mit und erstellen Screenshots.

"Hier wird alles gut dokumentiert", verweist Frank Lüngen vom sachverständigen Ermittlungsdienst der proMedia auf ein möglichst wasserdichtes Verfahren. Die Beweismaterialien wandern nach der Erhebung für eine Überprüfung an einen Kontrolleur, bevor sie jeweils um 10 Uhr und um 16 Uhr an die Rechtsanwaltskanzlei Rasch übermittelt werden, die praktischerweise der proMedia-Geschäftsführer Clemens Rasch leitet. 150 bis 200 Fälle kommen so pro Tag zusammen, die von der Kanzlei im letzten Schritt an die Staatsanwaltschaften gegeben werden.
...
http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/86685
 
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Das bedeutet nichts weiter, dass der gute Herr Rasch mega viel Kohle damit machen will.

Die Staatsanwaltschaft verflucht diesen Mann wahrscheinlich.
Wie erwähnt haben solche, wenn sie denn vor Gericht kommen, Verfahren sogut wie keine Chance durchzukommen.

Man sollte sich ein wenig Rechtsberatung einholen (nicht gleich den Anwalt konsultieren..) und dann angemessen weiterhandeln.
Sprich:
- Nichts zahlen oder gar unterschreiben!
- Freundlich aber bestimmt antworten, ignorieren hilf bei Rechtsstreitigkeiten meist eher weniger.
- Abwarten und sich nicht verrückt machen lassen.
 

e2o

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Wird doch kräftig diskutiert über das thema , leider Schade das noch keiner ähnliches *druchgemacht* hat .


Also Geladen wurde mit 1.71 utorrent programm und meistens die neusten Kino filme, nach beendigung hab ich den dl gleich raus genommen und nicht wirklich geSeedet.

Aber ich halte euch auf den laufenden , was dabei rumkommt.



Und nochmal am Rande , die damalige zahlung da ging es um ein Spiel namens Geheimakte Tunguska welches ich für nen Kumpel ziehen sollte .

Diesmal geht es um ein Film TMNT und die Klage ist von einer ganz anderen Firma als damals wegen des Spieles .
Ich glaub sogar ich hätte diesmal wieder bezahlt wenn der Betrag nicht so Hoch gewesen wäre .

Aber wiegesagt ich halte euch auf den laufenden wies aus bzw weiter geht .
 
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