• Liebe User, bitte beachtet folgendes Thema: Was im Forum passiert, bleibt im Forum! Danke!
  • Hallo Gemeinde! Das Problem leidet zurzeit unter technischen Problemen. Wir sind da dran, aber das Zeitkontingent ist begrenzt. In der Zwischenzeit dürfte den meisten aufgefallen sein, dass das Erstellen von Posts funktioniert, auch wenn das Forum erstmal eine Fehlermeldung wirft. Um unseren Löschaufwand zu minimieren, bitten wir euch darum, nicht mehrmals auf 'Post Reply' zu klicken, da das zur Mehrfachposts führt. Grußworte.

Urheberrecht

Mitglied seit
13.10.2004
Beiträge
1.405
Reaktionen
0
Hallo,

folgendes:

Künstler malt ein Bild. Irgendwer macht davon ein Foto und ein paar Monate später ist es in einem namhaften Geschäft an der Wand zu sehen.

Künstler sieht es und will dagegen vorgehen.

Was kann man da am besten machen?



Vielen Dank schonmal für eure Hilfe
 
Mitglied seit
27.12.2004
Beiträge
9.431
Reaktionen
16
Was ist in einem namhaften Geschäft an der Wand zu sehen? Das Bild? Das Foto? Der Künstler? Steht was immer da hängt zum Verkauf oder ist es nur Deko?
 
Mitglied seit
13.10.2004
Beiträge
1.405
Reaktionen
0
Na das Foto von der Malerei, Ancient. Und es ist nur Deko (hoffe ich mal)

Danke Probus, nicht gesehen. Mod dann mal verschieben, falls nötig.
 

Gelöscht

Guest
Künstler malt ein Bild. Irgendwer macht davon ein Foto und ein paar Monate später ist es in einem namhaften Geschäft an der Wand zu sehen.

Künstler sieht es und will dagegen vorgehen.

Was kann man da am besten machen?

Wird nicht einfach zu beantworten sein, ohne Gemälde und betreffendes Bild mal gesichtet zu haben. Per se kann die Fotografie an sich nämlich auch ein "Kunstobjekt" sein, kommt eben auf die Schöpfungshöhe an. Also wurde einfach nur frontal das Gemälde abfotografiert, so im Sinne einer "Katalogsfotografie", wo das Gemälde ganz klar das Hauptaugenmerk darstellt, dann wohl eher nicht. Ist es angeschnitten, handwerklich und künstlerisch toll fotografiert, z.B. mit Personen drauf, wo das Gemälde ansich einfach in den Hintergrund rückt und ggf. nicht mal gänzlich drauf ist oder zur Collage gehört, dann ggf. schon. Ergo, Kriegskasse sollte vorhanden sein, bevor man sich wegen so etwas in die Schlacht begibt und es gerichtlich feststellen lassen will.
 
Mitglied seit
13.10.2004
Beiträge
1.405
Reaktionen
0
Die Malerei ist 150 cm x 200 cm in Originalgröße mit Acryl gemalt.

Das Foto ist genau abfotografiert, also quasi 1:1 (ohne Personen, Frontal) auf Postkartengröße.
 
Oben