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Unterhalt

Knechtkopf

Guest
Hi, ich habe eine frage bezüglich unterhalt.
die mutter meiner freundin ist alleinerziehend und hat außer ihrer tochter noch einen sohn, sie hat das sorgerecht und bekommt das geld "unterhalt" immer von ihren noch mann aber wohnen schon seit 1,5 jahren getrennt in BAR. er bezahlt 300 euro monatlich INSGESAMMT also NICHT pro kind 300 sondern für beide insgesammt 300..

ich meinte das die mutter mal zum jugendamt gehen sollte und sich da schlau machen sollte und ich bin auch der meinung das das geld rückwirkend bezahlt werden muss, da der vater ja nicht nachweisen kann das er jemals geld bezahlt hat. 300 sind hundert pro zu wenig, ich gucke gleich nochmal in dieser düsseldorfer tabelle.

vielen dank schonmal

edit: er müsste für den sohn 307 für seine tochter 275 zahlen weil sie über 18 ist und halt 2 kinder sind =) wären für mich mal schlappe 582 euro und das wären 282 euro mehr die er zahlen müsste.

der vater verdient 1800 netto und seine freundin hat hohe schulden was für mich aber nichts heißt weil sie halt nich verheiratet sind, noch zusammen wohnen und es mir scheißeegal ist ob er zu wenig geld für sich hat weil es um seine kinder geht und nicht um sich, noch um seine verfickte freundin.
 
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Die Mutter soll arbeiten gehen und nicht rumheulen
 

Knechtkopf

Guest
äh die mutter arbeitet und macht nebenbei am wochenende noch nebenjobs damit sie über die runden kommt.
sie bekommt KEIN unterhalt von ihrem mann. ka warum.
ich wohne da zur zeit weil ich mit meiner freundin jetzt erst 13 monate zusammen bin und erstmal so als übergang testen und wir wollen eh bald ausziehen. ausbildungen wurden bei den beiden grade erst angefangen.
 

bog

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Ort
auf dem mutterschiff
klingt nach aeusserst asozialen verhaeltnissen. und wieso genau mimst du dann noch das kuckucksvoegelchen und belastest die arme mutter zusaetzlich?
 

shaoling

Guest
Ich versteh dein Problem nicht und sehe auch keine Frage. Wolltest du uns nur mal an deinem Leben teilhaben lassen?

Wenn die Kinder minderjährig sind, soll sie sich halt ans Jugendamt wenden, ansonsten an einen Anwalt.

Und mäßige mal deinen Ton. Dich geht das ganze schließlich nichts an.
 
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Original geschrieben von Knechtkopf
Hi, ich habe eine frage bezüglich unterhalt.
die mutter meiner freundin ist alleinerziehend und hat außer ihrer tochter noch einen sohn, sie hat das sorgerecht und bekommt das geld "unterhalt" immer von ihren noch mann aber wohnen schon seit 1,5 jahren getrennt in BAR. er bezahlt 300 euro monatlich INSGESAMMT also NICHT pro kind 300 sondern für beide insgesammt 300..

ich meinte das die mutter mal zum jugendamt gehen sollte und sich da schlau machen sollte und ich bin auch der meinung das das geld rückwirkend bezahlt werden muss, da der vater ja nicht nachweisen kann das er jemals geld bezahlt hat. 300 sind hundert pro zu wenig, ich gucke gleich nochmal in dieser düsseldorfer tabelle.

vielen dank schonmal

edit: er müsste für den sohn 307 für seine tochter 275 zahlen weil sie über 18 ist und halt 2 kinder sind =) wären für mich mal schlappe 582 euro und das wären 282 euro mehr die er zahlen müsste.

der vater verdient 1800 netto und seine freundin hat hohe schulden was für mich aber nichts heißt weil sie halt nich verheiratet sind, noch zusammen wohnen und es mir scheißeegal ist ob er zu wenig geld für sich hat weil es um seine kinder geht und nicht um sich, noch um seine verfickte freundin.

offensichtlich hast du dein problem schon selbst gelöst. ich helfe dir daher noch bei einem anderen, und schenke dir was nützliches für die zukunft:

...............................,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,
 

Knechtkopf

Guest
asoziale verhältnisse nur bei der fam des vaters ansonsten bezahle ich der mutter natürlich auch geld.
ich esse meistens eh auf der arbeit in der kantine und frühstücke nur n brötchen vom bäcker.
ich finde es halt scheiße das bis mitte des monats kaum noch was zu essen da ist und das der vater sich darauf ausruht das nie einer was macht, ja die mutter geht aber nicht zum jugendamt und leiht ihm sogar noch geld, und ich ich meine freundin haben halt kein plan warum.
meine freundin geht auch sobald sie frei hat zum jugendamt.

meine frage ist halt ob das rückwirkend bezahlt werden muss. ( unterhalt)
 

XMuGen

Guest
Original geschrieben von I)eViL
Die Mutter soll arbeiten gehen und nicht rumheulen

/signed

Deine Freundin soll sich mal freuen das die Mutter überhaupt was bekommt.

Bei mir war es ja so, dass mein Vater uns zurück gelassen hat mit Schulden (5 Stellig) und muss garnichts zahlen( 0€ unterhalt). Na, was regste dich auf mein kleiner? Stell dir vor es gibt Leute denen es schlimmer ergeht.
 

Chnum

Community-Forum
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Original geschrieben von XMuGen


Bei mir war es ja so, dass mein Vater uns zurück gelassen hat mit Schulden (5 Stellig) und muss garnichts zahlen( 0€ unterhalt). Na, was regste dich auf mein kleiner? Stell dir vor es gibt Leute denen es schlimmer ergeht.
:keks:

warum seid ihr denn so derbe scheiße drauf? kommt mal alle wieder klar und unterhaltet euch doch mal auf nem zivilisiertem level

ist ja fast wie im kaukasus-fred hier...
 
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Original geschrieben von XMuGen


/signed

Deine Freundin soll sich mal freuen das die Mutter überhaupt was bekommt.

Bei mir war es ja so, dass mein Vater uns zurück gelassen hat mit Schulden (5 Stellig) und muss garnichts zahlen( 0€ unterhalt). Na, was regste dich auf mein kleiner? Stell dir vor es gibt Leute denen es schlimmer ergeht.
was ist daran schlimmer, das jugendamt zahl wenigstens pünktlich und vollständig?
 

Knechtkopf

Guest
es geht darum das es ihnen zusteht.
man müsste nur zum jugendamt gehen und dann würden sie es sogar von seinem gehalt gleich einziehen und er könnte nichts machen.

meine frage ist einfach nur ob man unterhalt rückwirkend bei diesen verhältnissen bekommen würde, mehr nicht, ich habe lediglich beschrieben um was es geht.
 
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Ausgangspunkt für die Berechnung der Unterhaltshöhe ist immer das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Dieses ergibt sich aus dem Nettomonatsgehalt plus je 1/12 des jährlichen Weihnachts- und Urlaubsgeldes, abzüglich der Steuern und Sozialversicherungen. Vom Nettoeinkommen sind noch einmal 5% für berufsbedingte Aufwendungen und monatlich auf Grund von Krediten zu leistende Zahlungen abzuziehen. Bei der Berechnung des Nettoeinkommens wird ein zu zahlender Kindesunterhalt ebenfalls vom Einkommen abgezogen. Mietfreies Wohnen in der eigenen Immobilie kann dagegen als so genannter Wohnwertvorteil dem Einkommen hinzugerechnet werden.

Wäre der zweite Faktor auf den es noch ankommt. Ausrechnen = gg

€: Das ganze mit Beispiel:

Für die Unterhaltshöhe gilt der sogenannte Halbteilungsgrundsatz. Dieser Halbteilungsgrundsatz besagt, dass jedem (Ex-)Ehegatten die Hälfte der beiden insgesamt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zusteht. Grobes Beispiel: Wenn der Ehemann ein Nettoeinkommen von 2.500,- Euro hat und die Ehefrau ein Nettoeinkommen von 1.300,- Euro, dann haben sie beide zusammen 3.800,- Euro monatlich. Davon steht der Ehefrau die Hälfte zu, also 1.900,- Euro. Da sie bereits 1.300,- Euro selbst verdient, hat sie noch einen Unterhaltsanspruch von 600,- Euro.
 
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ewig rückwirkend geht auf keinen fall.
 

shaoling

Guest
(Achtung, Halbwissen! Ich bin weder Jurist noch angehender Jurist und gebe nur meine persönliche Interpretation der Gesetzestexte wieder.)

Original geschrieben von Knechtkopf
meine frage ist einfach nur ob man unterhalt rückwirkend bei diesen verhältnissen bekommen würde, mehr nicht, ich habe lediglich beschrieben um was es geht.
Nein, würde man nicht.

BGB § 1613 Unterhalt für die Vergangenheit
(1) Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, zu welchem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist. Der Unterhalt wird ab dem Ersten des Monats, in den die bezeichneten Ereignisse fallen, geschuldet, wenn der Unterhaltsanspruch dem Grunde nach zu diesem Zeitpunkt bestanden hat.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1613.html

Das ist hier wohl ziemlich eindeutig nicht der Fall.
 
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Ort
Österreich
Komm mal klar, noch keine Ahnung vom Leben und erwachsenen Menschen Dinge an den Kopf werfen von denen du ja eh keine Ahnung hast.
 
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