Unfall: Schmerzensgeld

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HoRRoRTeRRaN

Guest
ich hab mit pech sowas ähnliches vor mir. hatten abiball, wollte erst bei welchen schlichten wo einer nur am pöbeln und provozieren war. hat der bei mir rumprovoziert und irgendwann hat es mir gereicht und ich langte einmal zu (war natürlich gut dabei, immerhin abiball). Resultat war: er lag auf dem Boden (konnte sich dank alkohol wohl auch nicht mehr gut halten) und hatte Nasenbluten. War natürlich nur am rumheulen und "ich zeig dich an" und hat zum Ende hin da weiter gemacht wo er angefangen hatte. Er provozierte einfach weiter...
Zum glück kam dann unsere Mitfahrgelegenheit.
Ich würds diesem Affen echt zutrauen, dass er deswegen ne Anzeige startet. :dead:

ps.: achja ich mache ab dem 01.07.2010 auch grundwehrdienst ;p
 

wowbeta

Guest
also bei mir wars so, dass sich das direkt polizei da war und ein sani sich das angesehen hat und der direkt gesagt hat, dass muss im krankenhaus genäht werden.

also sowas war bei dir ja nicht also mach dir da keine zu großen sorgen. war lehrgeld für ihn und da spuckt man gerne mal große töne.
 
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ich hab mit pech sowas ähnliches vor mir. hatten abiball, wollte erst bei welchen schlichten wo einer nur am pöbeln und provozieren war. hat der bei mir rumprovoziert und irgendwann hat es mir gereicht und ich langte einmal zu (war natürlich gut dabei, immerhin abiball). Resultat war: er lag auf dem Boden (konnte sich dank alkohol wohl auch nicht mehr gut halten) und hatte Nasenbluten. War natürlich nur am rumheulen und "ich zeig dich an" und hat zum Ende hin da weiter gemacht wo er angefangen hatte. Er provozierte einfach weiter...
Zum glück kam dann unsere Mitfahrgelegenheit.
Ich würds diesem Affen echt zutrauen, dass er deswegen ne Anzeige startet. :dead:

ps.: achja ich mache ab dem 01.07.2010 auch grundwehrdienst ;p

kannst als Affekt abhaken .. wird ja sicher zeugen geben die die provokation bestätigen und da du nur einmal zugelangt hast sollte das kein problem sein....

habe auch grad eine Anzeige wegen ein Tritt gegen son vollspaggo laufen der meinte mich anzuspucken sogar inklusive Videoaufzeichung ...
 

haviii

Guest
Bei 10 Körperverletzungsanzeigen musste ich ende der 90iger 1x Täter-Opfer-Ausgleich machen (gemeinsam puzzeln unter Aufsicht). Sonst kam da NIE was bei rum.
Solange du jemanden nicht totschlägst oder lebensgefährlich verletzt interessiert das die gerichte überhaupt GAR NICHT.

Bei den Zivilprozessen ist es so, dass wenn man strafrechtlich frei gesprochen wurde sich kaum ein Anwalt traut für ne chance auf 500 - 1000 euro zu klagen. da liesst der richter die strafrechtliche entscheidung und gg. musste nie was zahlen

letztendlich ist das doch genau das problem. du kannst heute schlägern bis zum geht nicht mehr und du wirst nie dafür verknackt.
 
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ich hab mit pech sowas ähnliches vor mir. hatten abiball, wollte erst bei welchen schlichten wo einer nur am pöbeln und provozieren war. hat der bei mir rumprovoziert und irgendwann hat es mir gereicht und ich langte einmal zu (war natürlich gut dabei, immerhin abiball). Resultat war: er lag auf dem Boden (konnte sich dank alkohol wohl auch nicht mehr gut halten) und hatte Nasenbluten. War natürlich nur am rumheulen und "ich zeig dich an" und hat zum Ende hin da weiter gemacht wo er angefangen hatte. Er provozierte einfach weiter...
Zum glück kam dann unsere Mitfahrgelegenheit.
Ich würds diesem Affen echt zutrauen, dass er deswegen ne Anzeige startet. :dead:

ps.: achja ich mache ab dem 01.07.2010 auch grundwehrdienst ;p

Hat er Dich beleidigt? Wenn ja, Beleidigungen müssen nicht geduldet werden. Notfalls kannst Du Dich Ehrverletzungen auch mit Gewalt erwehren. Du bist auch nicht gezwungen, die Beleidigung hinzunehmen, das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. (Aber natürlich ist es ein Armutszeugnis, sich von einem dahergelaufenen Deppen provozieren zu lassen; solche Lappen ignoriert man: Was kümmert's die stolze Eiche, wenn sich ein Borstenvieh dran wetzt?)

Ansonsten ist die einfache KV ein Antragsdelikt, § 230 StGB. Wenn also keine Polizei vor Ort war, müsste er schon selber zur Wache laufen und einen entsprechenden Antrag stellen.

Solltest Du trotzdem Post bekommen, dann nimm Dir einen Strafverteidiger.

@Bundis
Ihr gebt mal wieder eine richtig gute Figur ab. Der eine outet sich als Schläger (meinen Glückwunsch zu zehn Körperverletzungen), der andere humpelt auf dem Niveau eines Ghetto-Kids mit ausgeprägtem Minderwertigkeitskomplex. Würdet ihr mein Bild von der Bundeswehr prägen, müsste ich davon ausgehen, dass die Truppe ein Haufen von Verlierern ist. Gott sei Dank kenne ich genug Offiziere von Format und Klasse. Vielleicht solltet ihr es mal ernst nehmen, dass es vor allen Dingen Verantwortung bedeutet, die Uniform der Bundeswehr zu tragen. Auch in der Außendarstellung.
 

haviii

Guest
Hat er Dich beleidigt? Wenn ja, Beleidigungen müssen nicht geduldet werden. Notfalls kannst Du Dich Ehrverletzungen auch mit Gewalt erwehren. Du bist auch nicht gezwungen, die Beleidigung hinzunehmen, das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. (Aber natürlich ist es ein Armutszeugnis, sich von einem dahergelaufenen Deppen provozieren zu lassen; solche Lappen ignoriert man: Was kümmert's die stolze Eiche, wenn sich ein Borstenvieh dran wetzt?)

Ansonsten ist die einfache KV ein Antragsdelikt, § 230 StGB. Wenn also keine Polizei vor Ort war, müsste er schon selber zur Wache laufen und einen entsprechenden Antrag stellen.

Solltest Du trotzdem Post bekommen, dann nimm Dir einen Strafverteidiger.

@Bundis
Ihr gebt mal wieder eine richtig gute Figur ab. Der eine outet sich als Schläger (meinen Glückwunsch zu zehn Körperverletzungen), der andere humpelt auf dem Niveau eines Ghetto-Kids mit ausgeprägtem Minderwertigkeitskomplex. Würdet ihr mein Bild von der Bundeswehr prägen, müsste ich davon ausgehen, dass die Truppe ein Haufen von Verlierern ist. Gott sei Dank kenne ich genug Offiziere von Format und Klasse. Vielleicht solltet ihr es mal ernst nehmen, dass es vor allen Dingen Verantwortung bedeutet, die Uniform der Bundeswehr zu tragen. Auch in der Außendarstellung.

lol Format und Klasse. Gerade meine Offiziersgeneration ist gerprägt von dauerlaufenden halbschwulen Leseraten ohne Lebenserfahrung oder Führungsqualitäten.
Ich habe mich früher gerne geschlägert. Na und? Teil meines Berufes ist es Menschen zu töten! Stell dir das mal vor!
Führen durch Vorbild heisst auch, bereit zu sein. Kannst ja mal die Kameraden fragen, ob sie mit mir oder deinen integeren Aquarellmalern ins Feld wollen. Weisst du was in der Bundeswehr die beste und am höchsten geachtete Qualität ist? Keine Angst vorm Feind.

So Leute wie du (saz 20 ?) ohne den HAUCH einer Ahnung. Wahrscheinlich hast du noch bei der LW oder in irgendeinem bayrischen trachtenverein gedient. :kotz:
 
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Wenn Du einen Einsatzbefehl hast, kannst Du Dich von mir aus komplett austoben und Leute vermöbeln/töten, soviel Du willst, solange Du Dich im Rahmen Deines Befehls bewegst.

Wenn Du privat aus Spaß Menschen verprügelst, so ist das genauso asi wie bei Ghettokids. Es ist und bleibt Körperverletzung.
Ausserdem gabs früher mal sowas wie Vorbildspflicht in Uniform (oder so ähnlich), wie stehts damit?
Interessant finde ich übrigens auch, dass Du schlichte Kriminalität mit Deinem Beruf rechtfertigst.
Meinst Du nicht, dass Du damit das ohnehin angeschlagene Image der Bundeswehr weiter diskreditierst?
 
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Hat er Dich beleidigt? Wenn ja, Beleidigungen müssen nicht geduldet werden. Notfalls kannst Du Dich Ehrverletzungen auch mit Gewalt erwehren. Du bist auch nicht gezwungen, die Beleidigung hinzunehmen, das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.

so einfach ist das nicht. es stimmt zwar dass beleidigungen einen angriff auf die ehre darstellen und die ehre als teil des allgemeinen persönlichkeitsrechts auch geschütztes rechtsgut ist, jedoch wird man bei der beleidigung keine gegenwärtigkeit des angriffs annehmen können, da der angriff bei kenntnisnahme der beleidigung ja schon abeschlossen ist. ne ähnliche entscheidung dürfte BGHSt 3, 217, 218 sein
 
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lol Format und Klasse. Gerade meine Offiziersgeneration ist gerprägt von dauerlaufenden halbschwulen Leseraten ohne Lebenserfahrung oder Führungsqualitäten.
Ich habe mich früher gerne geschlägert. Na und? Teil meines Berufes ist es Menschen zu töten! Stell dir das mal vor!
Führen durch Vorbild heisst auch, bereit zu sein. Kannst ja mal die Kameraden fragen, ob sie mit mir oder deinen integeren Aquarellmalern ins Feld wollen. Weisst du was in der Bundeswehr die beste und am höchsten geachtete Qualität ist? Keine Angst vorm Feind.

So Leute wie du (saz 20 ?) ohne den HAUCH einer Ahnung. Wahrscheinlich hast du noch bei der LW oder in irgendeinem bayrischen trachtenverein gedient. :kotz:

Jetzt bin ich aber neugierig. Wie oft hast Du denn schon das Weiße im Auge des Feindes gesehen? Töten ist Dein Beruf, genau. Wohl eher auf dem Hintern sitzen und Töten spielen, oder?

Und schon wieder gibst Du ein schlechtes Bild ab. Unterhaltsam, aber eben trotzdem schlecht. Hast Du nicht mal geschworen, der Bundesrepublik treu zu dienen? Schon wie Du "schwul" als Schimpfwort in jedem zweiten Beitrag verwendest, ist doch Zeugnis genug. Was weisst Du über die Bundesrepublik, was ist Deine Lebenserfahrung, was Deine Basis? Wenn Du schwul schon als Beleidigung ansiehst, bist Du also nicht nur ein Schläger, sondern hast auch bei der Ableistung Deines Eides entweder nicht nachgedacht oder gelogen. Das Grundgesetz ist eindeutig. Also such es Dir aus.
Und Du hast Dich nicht nur früher geschlagen, sondern Du trägst diesen Ausweis der Armut auch noch wie auf einem Banner vor Dir her. Dumm geboren, nichts dazugelernt. Wenn das Grund ist, Stolz zu empfinden, kann ich Dich nur beneiden.

Führungsqualität? Wer lässt sich schon von einem Schläger führen? Verlierer ohne Selbstachtung. So sieht es aus. Wahre Führungskompetenz erwächst aus Persönlichkeit. Persönlichkeit setzt natürlich voraus, seinen Mann zu stehen. Gerade als Soldat. Trotzdem wird ist Gewalt dann - und nur dann! - einzusetzen, wenn kein anderes Mittel mehr zu Verfügung steht. Alles andere ist Beleg fehlender Klasse, fehlenden Selbstbewusstseins und fehlender Kinderstube.

Keine Angst vorm Feind - so ein Quatsch. Wie tief das Loch im Hirn ist, um so einen pathosgeschwängerten Müll zu glauben, kann ich mir nicht im Ansatz ausmalen. Angst hat jeder, es ist der menschlichste aller Triebe, sein Leben zu schützen. Deswegen ist auch der Respekt vor Menschen groß, die den Mut haben, diese Angst zu überwinden. Was das damit zu tun haben soll, seine Aggressionen nicht im Griff zu haben, weisst nur Du. Zugegeben, meine Erfahrungen sind begrenzt, aber ich hatte das Vergnügen, mit Soldaten zu sprechen, die über Auslands- und Gefechtserfahrung verfügten. Komischerweise hat jeder angegeben, natürlich Sorge um sein Leben gehabt zu haben. Zwar nicht in der Gefechtssituation, weil dort eben das Handwerk ausgeführt wird, aber danach und davor auf jeden Fall. Also erzähl mir nichts.

Wenn Du wirklich so bist, wie Du Dich hier (verzweifelt) versuchst zu inszenieren, dann bist Du ähnlich einem wilden Hund, den man auf seinen Gegner hetzt. Solche Köter liegen immer an der Leine. Und das aus gutem Grund. Der Hund hat nämlich keine Ahnung von Verantwortung.

@ Schniko
Du verkennst die Intention meines Beitrages. Mir ging es nicht um die einmalige Beleidigung sondern um das "Durchbeleidigen", die sog. "Schimpfkanonade". Horror sprach davon, er sei anhaltend "provoziert" worden. In diesen Fällen kann der Angriff auf die Ehre gegenwärtig im Sinne des § 32 StGB. Er dauert nämlich noch an.
 
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ok, ich ging von einer einzelnen beleidigung aus. dennoch ist es dogmatisch nicht richtig, von gegenwärtigkeit zu sprechen. vielmehr ist in dieser konstellation einfach nur die präventivnotwehr gestattet, wenn die einzelnen angriffe einen zusammenhang bilden und mit einem weiteren angriff sicher zu rechnen ist.
 
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Ich bin anderer Ansicht. Weil das jetzt gerade zu einer juristischen Fachdiskussion wird, setze ich mal zum Schutze der Leserlichkeit einen Spoiler.

I. Ein Angriff ist gegenwärtig, wenn er unmittelbar bevorsteht, begonnen hat oder fortdauert (st. Rspr). Wann ein Angriff unmittelbar bevorsteht, ist streitig. Einerseits wird argumentiert, der Täter müsse unmittelbar angesetzt haben, andererseits wird auf die versuchsnahe Vorbereitungphase verwiesen. Es gibt noch diverse andere Ansichten, gemein ist ihnen, dass das Rechtsgut gerade noch nicht verletzt worden ist, eine Verletzung aber unausweichliche Konsequenz des Täterhandelns ist. Die Rechtsgutveretzung ist also gerade nicht Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, für das Aufleben des Notwehrrechts. Damit ließe sich auch vertreten, dass eine unmittelbar bevorstehende Beleidigung ein gegenwärtiger Angriff im Sinne des § 32 StGB ist.
Aber darauf kommt es nach meinem Dafürhalten nicht an.

II. Eine Tat kann iterativ begangen werden, also mittels viele Teilakte, die sich gegen das gleiche Opfer wenden, das gleiche Rechtsgut angreifen und zeitlich und räumlich in einem derart engen Zusammenhang stehen, dass sie tatsächlich einen Tat bilden. Beispielsweise die durch mehrere Schläge verwirklichte Körperverletzung. Setzt der Täter bei einer Körperverletzung kurz aus, um eventuell einen neuen Angriff durchzuführen, würde dogmatisch der Angriff "andauern". Das Rechtsgut ist Körper/Gesundheit ist permanent angegriffen.
Entsprechendes würde ich für die Verletzung des Rechtsgutes "Ehre" annehmen. Findet die Beleidigung mittels mehrerer Teilakte statt, die zeitlich und örtlich einen Zusammenhang bilden, würde ich lebensnah von einer Beleidigung und einem Angriff ausgehen. Dieser würde dann auch in den "Beleidigungspausen" (und sei es nur, um Luft zu holen) mangels Abschluss noch andauern.

Daher bin ich der Ansicht, dass die Gegenwärtigkeit des Angriffs durchaus gut zu argumentieren ist. Andere Ansichten sind selbstredend - wir sind ja im Strafrecht - gut vertretbar.

PS
Wollte Dir nicht auf den Schlips treten. Dein Einwurf oben ist schon völlig richtig. Ist ein Angriff abgeschlossen, dann gibt es kein Recht zur Notwehr. :)
 

haviii

Guest
Jetzt bin ich aber neugierig. Wie oft hast Du denn schon das Weiße im Auge des Feindes gesehen? Töten ist Dein Beruf, genau. Wohl eher auf dem Hintern sitzen und Töten spielen, oder?

Und schon wieder gibst Du ein schlechtes Bild ab. Unterhaltsam, aber eben trotzdem schlecht. Hast Du nicht mal geschworen, der Bundesrepublik treu zu dienen? Schon wie Du "schwul" als Schimpfwort in jedem zweiten Beitrag verwendest, ist doch Zeugnis genug. Was weisst Du über die Bundesrepublik, was ist Deine Lebenserfahrung, was Deine Basis? Wenn Du schwul schon als Beleidigung ansiehst, bist Du also nicht nur ein Schläger, sondern hast auch bei der Ableistung Deines Eides entweder nicht nachgedacht oder gelogen. Das Grundgesetz ist eindeutig. Also such es Dir aus.
Und Du hast Dich nicht nur früher geschlagen, sondern Du trägst diesen Ausweis der Armut auch noch wie auf einem Banner vor Dir her. Dumm geboren, nichts dazugelernt. Wenn das Grund ist, Stolz zu empfinden, kann ich Dich nur beneiden.

Führungsqualität? Wer lässt sich schon von einem Schläger führen? Verlierer ohne Selbstachtung. So sieht es aus. Wahre Führungskompetenz erwächst aus Persönlichkeit. Persönlichkeit setzt natürlich voraus, seinen Mann zu stehen. Gerade als Soldat. Trotzdem wird ist Gewalt dann - und nur dann! - einzusetzen, wenn kein anderes Mittel mehr zu Verfügung steht. Alles andere ist Beleg fehlender Klasse, fehlenden Selbstbewusstseins und fehlender Kinderstube.

Keine Angst vorm Feind - so ein Quatsch. Wie tief das Loch im Hirn ist, um so einen pathosgeschwängerten Müll zu glauben, kann ich mir nicht im Ansatz ausmalen. Angst hat jeder, es ist der menschlichste aller Triebe, sein Leben zu schützen. Deswegen ist auch der Respekt vor Menschen groß, die den Mut haben, diese Angst zu überwinden. Was das damit zu tun haben soll, seine Aggressionen nicht im Griff zu haben, weisst nur Du. Zugegeben, meine Erfahrungen sind begrenzt, aber ich hatte das Vergnügen, mit Soldaten zu sprechen, die über Auslands- und Gefechtserfahrung verfügten. Komischerweise hat jeder angegeben, natürlich Sorge um sein Leben gehabt zu haben. Zwar nicht in der Gefechtssituation, weil dort eben das Handwerk ausgeführt wird, aber danach und davor auf jeden Fall. Also erzähl mir nichts.

Wenn Du wirklich so bist, wie Du Dich hier (verzweifelt) versuchst zu inszenieren, dann bist Du ähnlich einem wilden Hund, den man auf seinen Gegner hetzt. Solche Köter liegen immer an der Leine. Und das aus gutem Grund. Der Hund hat nämlich keine Ahnung von Verantwortung.

@ Schniko
Du verkennst die Intention meines Beitrages. Mir ging es nicht um die einmalige Beleidigung sondern um das "Durchbeleidigen", die sog. "Schimpfkanonade". Horror sprach davon, er sei anhaltend "provoziert" worden. In diesen Fällen kann der Angriff auf die Ehre gegenwärtig im Sinne des § 32 StGB. Er dauert nämlich noch an.

Du bist Tom Cruise, ich bin Jack Nickolson.
Du hast Recht.
Ich tue das Richtige.
 

The W

Guest
Was ich mich bei solch komischen Aussagen wie die von havii und anderen immer wieder Fragen muss, kann man wirklich so sein, oder trollen die nur...
 

deleted_24196

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kommt zurück zum thema! keine weiteren bsp aus der eigenen jugend bitte, danke!
 
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HAnS-IrOnY ins Mark getroffen - unbezahlbar!

*gähn*
Uralt, dümmlich in der Aussage und noch immer langweilig. Wie wär's hiermit:

§ 8 SoldatenG
"Der Soldat muss die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für ihre Einhaltung eintreten"

§ 10 Abs. 1 SoldatenG
"Der Vorgesetzte soll in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben."

§ 10 Abs. 6 SoldatenG
"Offiziere und Unteroffiziere haben innerhalb und außerhalb ihres Dienstes bei ihren Äußerungen die Zurückhaltung zu wahren, die erforderlich ist, um das Vertrauen als Vorgesetzte zu erhalten."

Die guten Vier - redlich gegen uns und was sonst uns Freund ist ;tapfer gegen den Feind; großmütig gegen den Besiegten; höflich - immer;
so wollen uns die vier Kardinaltugenden.
Friedrich Nietzsche


Vor Soldaten mit diesen Attributen habe ich Respekt. Dir mangelt es an jeder Form und an aller Klasse. Die Konsequenz liegt auf der Hand.
 
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