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Das wurde auch mit Sicherheit in keiner Fernsehreportage behauptet.Original geschrieben von HeatoR
[Bfernsehreportagen sind per se SCHEISSE und du darfst NICHT wild durch die läden rennen und fremder leute eigentum auspacken![/B]
Das hat der Idiot nur falsch verstanden.
Gemeint ist, dass man nicht generell zum Kauf einer Ware verpflichtet werden kann, deren Verpackung man geöffnet hat. Allerdings muss man sehr wohl dem Verkäufer den dadurch entstandenden Schaden ersetzen. Logisch.
Wenn man beispielsweise einen TV-Karton öffnet, wird das i.d.R. das Klebeband zum wiederzukleben sein. Öffnet man hingegen z.B. einen Schokoriegel, kann dieser wohl nicht ohne weiteres so verkauft werden, und hier wäre dann somit der Kaufpreis zu erstatten.