Tv-Display im Laden vorher begutachten? (rechtlich)

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Original geschrieben von HeatoR
[Bfernsehreportagen sind per se SCHEISSE und du darfst NICHT wild durch die läden rennen und fremder leute eigentum auspacken![/B]
Das wurde auch mit Sicherheit in keiner Fernsehreportage behauptet.
Das hat der Idiot nur falsch verstanden.
Gemeint ist, dass man nicht generell zum Kauf einer Ware verpflichtet werden kann, deren Verpackung man geöffnet hat. Allerdings muss man sehr wohl dem Verkäufer den dadurch entstandenden Schaden ersetzen. Logisch.
Wenn man beispielsweise einen TV-Karton öffnet, wird das i.d.R. das Klebeband zum wiederzukleben sein. Öffnet man hingegen z.B. einen Schokoriegel, kann dieser wohl nicht ohne weiteres so verkauft werden, und hier wäre dann somit der Kaufpreis zu erstatten.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
ist bei dir der name programm? er sagt genau dasselbe wie greg oder auch ich zuvor auch. du darfst nicht fremder leute eigentum anpacken, tust du es doch, musst du auftretende schäden ersetzen.
von kaufzwang hat nie jemand was gesagt.
 
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ich les mir nie alle antworten durch, soviel zeit hab ich leider nich um 3 std vorm forum zu sitzen ich überfliegs immer :ugly:
 
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