Tv-Display im Laden vorher begutachten? (rechtlich)

RRA^StArFiRe

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Hi Leute,
heut haben wir uns n neuen LCD-Fernseher geholt, aber was uns in einem Laden über den Weg lief, war echt lächerlich.

Uns ging es darum, das Gerät vorher wenigstens einmal angeschlossen zu sehen, um zu schauen, wie sich das Clouding verhält.
Wär das bei der Palette extrem gewesen, hätten wir ein Modell darunter geholt, aber eigentlich auch nicht.
Das auspacken wär also eigentlich überflüssig gewesen, dennoch weiß bestimmt jeder was gemeint ist ;)

Es gibt also 2 Läden in Berlin, die das Produkt auf Lager und gutem Preis hatten.
Beim ersten Laden (SAMEurope) hatten die das Gerät nur im Lager und somit fiel da sowieso schonmal die Möglichkeit weg, das Gerät vorher anzuschließen.
Also auf zum anderen Laden.

Hier wurde man schon beim Eintreten unfreundlich begrüßt.
Und als wir dann gefragt hatten, eventuell vorher mal in die Verpackung sehen zu können, ist der fast ausgerastet.
Er meinte, wir können das Gerät kaufen und DANN anschauen.
Da meinte ich nur, dass es beim Internethandel das Fernabsatzgesetzt gibt, was dem Käufer 14tage rückgaberecht einräumt, eben weil er die ware vorher NICHT zb im laden begutachten konnte. Ich mein, es geht hier um 1800Euro.
Alles in allem schien er ziemlich angepisst. Jetzt lese ich auf idealo.de seine statements zu seinen Bewertungen. Immer wenn ein kunde ihm ein Mangelhaft wegen Reklamation, Umtausch oder Service gegeben hat, steht ein Feedback drunter, was die Schuld auf den Kunden schiebt.
Fall es wen interessiert, der Laden heißt "fotopreissturz.de" in Berlin Steglitz.

Naja, haben dann halt beim ersten Laden gekauft, dort war die Bedienung auch um längen freundlicher.


Nun die Frage, weil bei Google tippe ich wohl die falschen Begriffe ein...
Steht dem potentiellen Käufer nicht das recht zu, die Ware die er im Begriff ist zu kaufen, vorher ausserhalb der Verpackung zu sehen?
Ladenkauf ist ja quasi "gekauft wie gesehen", deswegen Umtausch nur aus Kulanz. Doch was, wenn man was kauft, was man gar nicht gesehen hat?!
Oder ist in dem Fall das "gesehene" die "scheinbar" originalverpackte Ware?
 

bog

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auf dem mutterschiff
Original geschrieben von =Starfire=
Steht dem potentiellen Käufer nicht das recht zu, die Ware die er im Begriff ist zu kaufen, vorher ausserhalb der Verpackung zu sehen?
laienantwort: ja. sonst wuerden die leute im computerfachladen einem das auch nicht immer das meiste zeug auspacken und extra nochmal zeigen/inspizieren lassen.
 

RRA^StArFiRe

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gibts dafür auch n paragraphen? :D
dann geh ich vllt. demnächst da nochma hin, und ärger den ^^
 
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Wenn er so weiter macht kannst ihm egal sein, ob der Kunde das Recht dazu hat oder nicht, denn dann wird er bald eh keine Kunden mehr haben.
 
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naja starfire, du musst aber auch verstehen, dass er damit aufwand hat. wenn er das gerät nicht im laden aufstellt oder aufstellen kann, muss er das teil für dich auspacken anschliessen usw und dann sagst du "och nö doch nicht". dann hat er ein packet aufgerissen und das ist dann nicht mehr orginalverpack, keine ahnung wie das rechtlich aussieht. ich denke, ich hätte da auch nicht gekauft aber irgendwie kann ich seinen unmut verstehen. dann muss er aber halt für ein austellungsstück sorgen.
 
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Original geschrieben von =Starfire=

Fall es wen interessiert, der Laden heißt "fotopreissturz.de" in Berlin Steglitz.
Da fahre ich jeden Tag im Bus dran vorbei, die dicken Breitbild-TVs von außen sahen schon verlockend aus. Danke für die Warnung!

Ebenfalls Antwort eines Laien: Ja.
Wenn es nicht möglich ist, die Ware vorher zu sehen, das mit auf den Lieferschein/Vertrag schreiben lassen - sonst hast du nämlich nichts in der Hand, falls dir der Verkäufer dumm kommen sollte nach Lieferung (wenn die Fahrer erstmal weg sind). Sollte zwar von der Garantie gedeckt sein, aber sicher ist sicher.
 
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der laden scheint ja gut zu laufen, wenn er einen kunden, der 1800 euro ausgeben will, so behandelt.

ich wär da aber sofort raus gegangen...
 

RRA^StArFiRe

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wir sind ja dann auch gleich wieder gegangen ;)

und klar hat er damit aufwand, das gerät auszupacken und anzuschließen, aber er verdient ja schließlich daran.
nur er hat uns behandelt wie quasi "die doofen kunden wollen mir nur böses und mein geschäft ruinieren".

sein argument war wortwörtlich "wir sind hier kein ausprobierladen, wenn ihr vorher dran rumspielen wollt, geht zu mediamarkt oder saturn, aber die haben dann auch ihre preise".

gute preise mag er ja anbieten, aber die qualität eines ladens wird ja erst beim gebrauch des services sichtbar.
 
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Normale Taktik halt. Ich hab meinen Plasma auch in MM/Saturn/Promarkt genauestens begutachtet und dann online bestellt.
 
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Original geschrieben von =Starfire=


gute preise mag er ja anbieten, aber die qualität eines ladens wird ja erst beim gebrauch des services sichtbar.

ja aber wenn er unschlagbar billig ist, wird er keinen service bieten wollen. im internet findest du geräte, die im fachhandel deutlich teurer sind. im fachhandel hast du aber auch normalerweise experten, langjährige fernsehmechaniker, die halt ( meisstens und hoffentlich ) wissen wovon sie sprechen. im fachhandel wäre das gerät auch irgendwo ausgestellt gewesen. also da ich zufällig in der branche tätig bin, kann ich dir ein sagen: entweder gute beratung und service zu einem höheren preis oder keine beratung kein service aber 100 oder sogar mehr euro billiger.
 
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Es stellt sich aber dabei die Frage, ob ein Verkäufer exakt dieses Modell so genau kennt und es dem Kunden empfehlen oder davon abraten würde, also nicht nur die Dollarzeichen in den Augen sieht, sondern einen potentiell zufriedenen Kunden; der wieder dort kaufen würde bzw. den Laden weiterempfiehlt.

Bei der Vielzahl an Geräten sicherlich schwierig.

Wenn man wirklich jemand Gutes als Verkäufer hat, ist der Preisaufschlag dann auch wieder gerechtfertigt, da man dann ein auf sich zugeschnittenes Modell hat, statt z. B. blind ein 200 Euro billigeres Gerät zu kaufen, mit dem man dann wieder nicht zufrieden ist.
 

Ozzieozz

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solange die verpackung nicht beschädigt wird, kannst du da auch selber einfach ma reingucken, laut gesetz.
wird natürlich nich so gern gesehen - aber jura ist auf deiner seite
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Steht dem potentiellen Käufer nicht das recht zu, die Ware die er im Begriff ist zu kaufen, vorher ausserhalb der Verpackung zu sehen?

kurzantwort: nein.

grund: es ist nicht dein eigentum, der verkäufer hat das recht zu bestimmen wer und wie mit seiner ware umgeht. er kann dich, wenn er lust hat, einfach ohne grund aus dem laden schmeissen oder dir das gerät nicht verkaufen, weil er deine mütze nicht mag. es gilt der grundsatz der privatautonomie, von dem es nur relativ wenige ausnahmen gibt ( beförderungspflicht uÄ. ). bedeutet: jeder hat das recht zu entscheiden mit wem er verträge schließt, bzw. wer seine waren anfassen oder auspacken darf.

die andere sache ist natürlich, dass es für den laden relativ ungünstig sein könnte, aber das ist, wie gesagt, seine sache. ein recht zu irgendwas hast du natürlich nicht, allerdings musst du das ding ja auch nicht kaufen. wenn du dann etwas kaufst ohne es vorher anzuschauen, hast du im zweifelsfall pech gehabt, wenn dir das produkt nicht gefällt. ( eine andere sache wäre das vorliegen von sachmängeln, ein verkäufer muss immer gewährleisten, dass seine ware frei von selbigen ist, ansonstem stehen dem käufer bestimmte rechte zu [ nachbesserung, nachlieferung, preisminderung bis zu schadensersatz])

solange die verpackung nicht beschädigt wird, kannst du da auch selber einfach ma reingucken, laut gesetz.
wird natürlich nich so gern gesehen - aber jura ist auf deiner seite

na das gesetz zeig mir mal :)
 

Ozzieozz

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habs jetzt schon 2 mal im tv gesehen,
diese "rechtsirrtümer" etc - unter anderem war auch die lichthupe dabei,
die das überholen ankündigen soll - also vorm überholen 1-2 mal lichthupe = gewollt :8[:

wie praktikabel das ganze ist, is ja ne andere sache.


Das rückgabe recht, das die ein geschäft einräumt bezieht sich ja darauf,
dass du die möglichkeit hast den gegenstand vorher zu begutachten.

Sofern die verpackung dadurch keinen schaden nimmt ist das auch ein selbstschutz für den laden, da dadurch ja keiner sagen kann "sieht aber in echt voll scheisse aus, geld her!"
 

Sas~iN~LoVe

Guest
Lest ihr denn alle das Eingangsposting nicht? Es ging ihm drum, das Clouding zu begutachten, da bringt es genau gar nichts, wenn irgendwo im Laden ein anderes Gerät des gleichen Modells steht. Da muss er schon genau das Exemplar, das er kaufen möchte, anschauen. Allerdings sieht man im Hellen natürlich sowieso kaum Clouding. Am Besten ist wirklich, man bestellt irgendwo im Internet und testet das Gerät dann ein bis zwei Wochen unter Realbedingungen im (dunklen) Wohnzimmer. Aber ist natürlich lästig.
 
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Tja, der Laden ist ja Quasi bei mir um die Ecke. Werd mal bei Gelegenheit auschecken wie der so drauf ist, brauch auch ne anständige Glotze.
 
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Und wozu braucht man da nen Laden? Einfach bei Amazon bestellen, Lieferung frei Haus. Anschauen kann mans vorher ja wie gesagt in Geizhäusern.
 

shaoling

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Der Thread ist echt typisch deutsch: "Der Verkäufer verkauft nicht zu meinen Bedingungen, kann ich ihn verklagen?"

Ich klag mir demnächst dann mal das Lächeln beim Kolonialwarenladen hier um die Ecke ein: Der Alte schaut immer so grimmig, das ist doch bestimmt illegal.


:lol:
 

Devotika

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Wer nicht von selbst auf Heators Ansicht gekommen ist, sollte mal dringend wenigstens grundlegende Dinge über Recht lernen.

Aber im Grunde ist es ja ja nur logisch, dass Deutsche keine Ahnung vom Eigentumsbegriff haben.
 

haviii

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Ich sag mal so: Auspacken und anschauen und dann vielleicht nicht kaufen geht auf keinsten. LOL bei so teuren Fernsehern kann man die gar nicht auspacken ohne die Verpackung zu verlottern. Wenn Du nen Auto bestellst fährst du auch nur so ein ähnliches Modell probe und nicht Deinen bestellten wagen. Wäre ja noch schöner für den Verkäufer.


Meine Meinung: Verkäufer hat 10000% Recht. So Kunden die immer alles Testen und probieren wollen sind doch eh die Pest. Rein in Laden, Kohle aufn Tisch und zack bum. So geht das.
 
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lol zack bum, bei ner höheren summe, am ende haste n scheiss daheim stehn und dann das theater mitm umtausch !?
lieber ankucken testen zack bum kaufen :8[: :stupid: :evil:
und wenn der verkäufer da nicht mitspielt dann braucht er eben kein geld -> woanders kaufen
 

RRA^StArFiRe

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Original geschrieben von sHaO-LiNg
Der Thread ist echt typisch deutsch: "Der Verkäufer verkauft nicht zu meinen Bedingungen, kann ich ihn verklagen?"

Ich klag mir demnächst dann mal das Lächeln beim Kolonialwarenladen hier um die Ecke ein: Der Alte schaut immer so grimmig, das ist doch bestimmt illegal.

dann hast du mein beileid, dass du horrende summen bei einem mini-laden dem besitzer in den rachen wirfst, der dich beim bezahlen noch quasi anspucken darf.

DAS ist typisch deutsch, der verkäufer ist könig ;)
in anderen ländern wollen die ihre ware an den mann bringen, da würden die sogar noch lächelnd mit dem preis runtergehen.

für freundlichkeit gibt es zwar kein gesetzt, aber wie dumm und sozialmenschlich verblödet muss man denn sein, um sowas dann zu akzeptieren, und nicht woanders hinzugehen? das kannst du mir dann doch beantworten shao-ling?

bei sameurope zb haben nur ausländer gearbeitet, die waren durch und durch freundlich.

und natürlich darf man die verpackung aufmachen. hab mal paar monate bei mediamarkt kassiert und man musste IMMER in die kartons schauen, denn die kunden haben das recht, die ware aus den kartons zu nehmen, um sie zu begutachten. und an der kasse muss man dann nochmal überprüfen, ob nicht noch andere waren im karton gelandet sind.
wollte jetzt nur fragen, ob es dafür ein allgemeingültiges "gesetz" bzw recht gibt.
so wie es das fernabsatzgesetz gibt.

klar hausrecht des eigentümers steht über allem, aber nächstes mal kann man dem dann wenigstens was an den kopf werfen.


Ich sag mal so: Auspacken und anschauen und dann vielleicht nicht kaufen geht auf keinsten. LOL bei so teuren Fernsehern kann man die gar nicht auspacken ohne die Verpackung zu verlottern.

geht wohl, fernabsatzgesetz.

ausserdem wären wir ja zufrieden gewesen, hätte er uns das modell in live zeigen können ;)
gibst du dich etwa zufrieden, wenn der verkäufer sagt "das auto fährt super! da gibts keine probleme, also entweder kaufst du es und fährst es danach, oder fährst irgendwo anders deine behinderte probefahrt." du hättest dem dann doch sicher seinen kopf abgetreten.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
sagmal starfire, magst du nicht lesen was ich schreibe, oder willst du es nicht wahrhaben, weil es nicht in deine vorstellung von zivilrechtlichen fragestellungen passt?

und natürlich darf man die verpackung aufmachen. hab mal paar monate bei mediamarkt kassiert und man musste IMMER in die kartons schauen, denn die kunden haben das recht, die ware aus den kartons zu nehmen, um sie zu begutachten. und an der kasse muss man dann nochmal überprüfen, ob nicht noch andere waren im karton gelandet sind.
wollte jetzt nur fragen, ob es dafür ein allgemeingültiges "gesetz" bzw recht gibt.
so wie es das fernabsatzgesetz gibt.

nur weil du das bei deinem mediamarkt machen musstest ist das KEINE gesetzliche pflicht, sondern die regelung des marktes. wie bereits geschrieben, es gibt KEIN gesetz für freundlichkeit und auch KEIN recht fremdes eigentum auszupacken oder anzufassen.

wenn dir das nicht passt, dann kauf da nicht und fertig ist, weiß gar nicht wo dein problem liegt, hatd ich der fiese verkäufer so in deiner ehre verletzt?

PS: das hat auch nichts mit dem hausrecht zu tun. das hausrecht gibt ihm lediglich das recht dich des ladens zu verweisen bzw. dir den zutritt zu verweigern. es hat vielmehr was mit eigentum zu tun, nämlich mit fremden und dabei machst nunmal nicht du die spielregeln, sondern der eigentümern, da kannst du noch so sehr mit den füßen auf den boden stampfen.

nochmal für dich: es steht dir frei dort zu kaufen wo du willst und dem verkäufer so mit seinen waren umzugehen wie er das möchte. wenn dir der umgang des verkäufers mit dir nicht passt, oder deinen wünschen nicht entspricht, dann kauf woanders. das ist die schlimmste bestrafung für einen verkäufer und eine gesetzliche reglung ist dabei VÖLLIG unnötig. sowas regeln die kräfte des freien marktes.

PPS:
hab mal paar monate bei mediamarkt kassiert und man musste IMMER in die kartons schauen, denn die kunden haben das recht, die ware aus den kartons zu nehmen, um sie zu begutachten.

wie gesagt, du hast eine völlig falsche vorstellung von recht und dazu vermischt du rechte bzw. gesetzliche regelungen in völlig unverständlicher weise mit privaten regelungen wie zB. arbeitsanweisungen zwischen dem ladeninhaber und seinen angestellten.
 
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16.08.2001
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mehr gibts dazu auch nicht zu sagen. Soweit Clouding ein produktionsfehler ist (kenn mich mit den techn. hintergrund nicht aus, aber so hört es sich für mich an wenn nur einzelne geräte einer modellreihe davon betroffen sind) hat man über das Gewährleistngsrecht anspruch auf reparatur oder austausch. Aber alles was der verkäufer einem vor dem kauf erlaubt, ist reine kulanz.
 

haviii

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Gott ja wie ich mir vorstellen kann, kommen so zwei ex studenten mit gesparten 1800 euro in den laden und wollen vorm kaufen das produkt nutzen. gott wie geil :D
 

RRA^StArFiRe

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Original geschrieben von HeatoR
es gibt KEIN gesetz für freundlichkeit und auch KEIN recht fremdes eigentum auszupacken oder anzufassen.

genau, deswegen frag ich ja ;)
nicht weil der typ da lächerlich ist, sondern wie sich das die gesetzgeber gedacht haben.
das fernabsatzgesetz lässt sich ja so auslegen, dass die bestellte ware noch 14 tage lang quasi "besitz" des internetladens ist.
und wird die ware innerhalb der 14 tage nicht zurückgeschickt, geht es in den besitz des käufers über.

beim ladenkauf fällt dieses rückgaberecht allerdings weg.
womit ist das dann gerechtfertigt, heator?
bzw. andersherum gefragt: welchen grund gab es, das fernabsatzgesetz einzuführen?
im laden hat man also "rechtlich gesehen" nicht die möglichkeit das produkt zu sehen, wieso dann bei bestellware?

ich mein, natürlich hätte der ja sagen können, dass ein öffnen der packung bei nicht-kauf eine wertminderungsgebühr von 30 euro mit sich ziehen würde. das wär dann wieder parallel zum internethandel.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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grml hab keine lust bei adam und eva anzufangen und menschen die grundlegenden prinzipien von besitz und eigentum zu erklären.

also: das fernabsatzgesetz ließ sich auf keinen fall so auslegen, dass es auch nur eine sekunde nach verlassen des versenders sein besitz bleibt. was du meinen könntest ist wohl eigentum, lies doch bitte den unterschied zwischen besitz und eigentum nach.
dann: das fernabsatzgesetz GIBT ES SEIT 2002 NICHT MEHR. (jedenfalls nicht in der form, wurde ins bgb eingegliedert)

dsweiteren erschließt sich mir nichtmal im ansatz der sinn deiner frage. natürlich ist der verbraucher schutzbedürftiger, wenn er über das internet etwas bestellt, was er nicht sehen kann. im laden KANN er das doch prinzipiell. wenn der verkäufer diese möglichkeit nicht gewährt, dann KAUF DA NICHT.

warum muss es da eine gesetzliche regelung geben? wer zwingt dich etwas im laden zu kaufen, was du nicht ansehen darfst? was verstehst du daran nicht, dass es sache des verkäufers ist und du als kunde die FREIHEIT hast zu kaufen, oder nicht?

das fernabsatzgesetz hatte damit nicht im geringsten zu tun und ließ sich weder analog anwenden, noch irgendwie vergleichen, weil es einfach einen komplett anderen fall regelt. und genau deshalb wurde es 2000 auch eingefürt,um vor allem neue phänomene wie ebay abzzuregeln, wo vorher der käuferschutz noch unzureichend war. eine schutzbedürftigkeit im normalen ladenabsatz GIBT ES NICHT. du musst doch nichts kaufen wenn du es nicht ansehen darfst.

im laden hat man also "rechtlich gesehen" nicht die möglichkeit das produkt zu sehen, wieso dann bei bestellware?
weil dir der verkäufer im laden diese möglichkeit einräumen KÖNNTE, wenn er das möchte, im internet diese möglichkeit aber NICHGT besteht.

ist das verständlich gewesen? regelungen gibt es nur dort, wo es regelungs oder schutzbedarf gibt. weil der im normalen ladengeschäft bzgl. des anschauens nicht gegeben ist, weil dir nunmal freisteht zu kaufen oder nicht zu kaufen,zu den konditionen des verkäufers, gibt es auch keine regelung. es gelten stattdessen die allgemeinen regelungen und grundsätze des BGB wie zB die privatautonomie uÄ.
 

Devotika

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Naja, wie ich bereits sagte, ist es in Deutschland nur natürlich einen falschen Eindruck vom Eigentumsbegriff zu entwickeln. Das hängt ganz einfach damit zusammen, dass das Privateigentum im Alltag an vielen Stellen rigoros missachtet wird. Ein Laie wird damit einen sozialistischen Eigentumsbegriff auf Basis seiner Erfahrungen entwickeln.
 
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Original geschrieben von =Starfire=


genau, deswegen frag ich ja ;)
nicht weil der typ da lächerlich ist, sondern wie sich das die gesetzgeber gedacht haben.
das fernabsatzgesetz lässt sich ja so auslegen, dass die bestellte ware noch 14 tage lang quasi "besitz" des internetladens ist.
und wird die ware innerhalb der 14 tage nicht zurückgeschickt, geht es in den besitz des käufers über.

beim ladenkauf fällt dieses rückgaberecht allerdings weg.
womit ist das dann gerechtfertigt, heator?
bzw. andersherum gefragt: welchen grund gab es, das fernabsatzgesetz einzuführen?
im laden hat man also "rechtlich gesehen" nicht die möglichkeit das produkt zu sehen, wieso dann bei bestellware?

ich mein, natürlich hätte der ja sagen können, dass ein öffnen der packung bei nicht-kauf eine wertminderungsgebühr von 30 euro mit sich ziehen würde. das wär dann wieder parallel zum internethandel.

Der Grund ist einfach dass du im laden zumindest die möglichkeit hast dir das modell selbst anzuschauen, zu schauen wie die bildqualität dieser modellreihe ist, wie das design in natura aussieht etc. Im internet hast du dagegen nur ein bildchen und die technischen daten. Daher wird dir eingeräumt das gerät ausprobieren zu dürfen wenn du es per versand kaufst.
 
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ja hab im tv auch schon gesehen dass man das darf. die können dir auch nichts wenn du die verpackung aufmachst, weil die eigentliche ware um die es geht ja nicht beschädigt wird usw blabla
also ich meine sie können dich dann nicht zum kauf zwingen, ob sie dich die packung aufmachen lassen ist wieder ne andere geschichte, bei nem kleinen "privat-laden" sowieso, da würde ich eh nicht hingehen, das sind in meinen augen meistens abzocker :8[:
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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*wein* sagmal liest du überhaupt was hier geschrieben wird?
nochmal für dich: fernsehreportagen sind per se SCHEISSE und du darfst NICHT wild durch die läden rennen und fremder leute eigentum auspacken! du musst immer zuerst den verkäufer fragen ob du etwas auspacken darfst!
 
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achwas, was interessiert mich die meinung anderer ich glaub das was ich gesehen hab nicht was mir hier einer sagt :ugly:
 
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Vielleicht ist diese Meinung mit dem hemmungslosen Aufreißen von Verpackungen einfach ein selbst eingeräumtes "Recht" für den Kunden, wenn da sowieso Kunden in den größeren Läden einfach ungefragt dort die Verpackungen öffnen :8[:
Sieht man auch in Lebensmittelläden, wo das Öffnen der Verpackung schon den Verkauf wieder unmöglich machen kann (Joghurts ...)

Heator hat recht - wenn ich Hädler eines kleinen Fachladen wäre und der Kunde sich wild an den Kartons der unten stehenden Geräte (die ja mir als Verkäufer gehören würden) ohne vorher zu fragen zu schaffen macht, wäre ich auch nicht sehr froh.
 
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es dreht sich doch darum das er ernsthaft an einem tv interessiert war und nach irgendetwas gucken wollte -.-

wer will schon die katze im sack kaufen!? der verkäufer würde das sicher auch nicht tun.
wahrscheinlich hatte er angst dir was erklären zu müssen da er keine ahnung hatte :8[:
 
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Original geschrieben von Greg


Der Grund ist einfach dass du im laden zumindest die möglichkeit hast dir das modell selbst anzuschauen, zu schauen wie die bildqualität dieser modellreihe ist, wie das design in natura aussieht etc. Im internet hast du dagegen nur ein bildchen und die technischen daten. Daher wird dir eingeräumt das gerät ausprobieren zu dürfen wenn du es per versand kaufst.

Naja in dem oben geschilderten fall ging das eben nicht...
Ist aber auch rellativ egal, ich seh das so wie heator, ist der besitzer unfreundlich kaufe ich wo anders und fertig.

Die leute, die hier anprangern die deutschen wollen immer gleich klagen/hätten keine ahnung von besitz/recht und das sei typisch deutsch sollten mal in die usa reisen...

Btw. ich würd's wie Kuma halten und die sachen bei amazon bestellen, die sind überaus kulant.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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achwas, was interessiert mich die meinung anderer ich glaub das was ich gesehen hab nicht was mir hier einer sagt

ja, hör nicht auf leute die den kram seit jahren studieren, hör lieber auf rtl oder pro7 :elefant:

@ outsider

die deutschen sind nicht besser als die amis. eher schlimmer, denn bei amerikanischen klagen kommt manchmal ja noch eine nette (völlig überdimensionierte und in der nächsten instanz gekippte) entschädigung in frage.

vor deutschen gerichten hab ich leute OHNE(!) rechtschutzversicherung um 50 euro sachwert streiten sehen....das grenz schon oft an debilität.

außerdem ging es in dem "typisch deutsch" spruch wohl eher darum, dass deutsche oft ein merkwürdiges bild von eigentum haben und denken sie hätten alle möglichen rechte, die sie nimmer haben. ( wie man an diesem thread hier sieht übrigens. man muss wahrlich kein jurist sein um sich zu denken bzw. zu verstehen "ich darf fremdes eigentum nicht ohne zu fragen anfassen" ) sowas lernt man doch schon mit 3-4 jahren :(
 
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16.08.2001
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Original geschrieben von Outsider23


Naja in dem oben geschilderten fall ging das eben nicht...
Ist aber auch rellativ egal, ich seh das so wie heator, ist der besitzer unfreundlich kaufe ich wo anders und fertig.

Die leute, die hier anprangern die deutschen wollen immer gleich klagen/hätten keine ahnung von besitz/recht und das sei typisch deutsch sollten mal in die usa reisen...

Btw. ich würd's wie Kuma halten und die sachen bei amazon bestellen, die sind überaus kulant.

na doch genau das ist der fall: Er kann ja das modell an sich im regel anschauen, nur was er möchte ist genau den fernseher den er später mitnehmen möchte aus der packung zu nehmen.

ansonsten #2 zu amazon, einen kulanteren händlers gibts imho nicht.
 
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Ich hab das jetzt so verstanden, dass es das modell nur verpackt zu sehen gab, wenn's ein vorführmodell gibt, hast du natürlich recht...
 
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