torrent.to und kino.to down - Rechtslage für ehemalige User

Quint

,
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http://www.gvu.de/25_106_Niederland..._Provider_muss_torrent_to_vom_Netz_nehmen.htm

Auszug:

Hamburg, 11. Juli 2008. Der niederländische Internetprovider Euroaccess muss die Raubkopien-Portalseite torrent.to vom Netz nehmen und die persönlichen Daten der Seiten-Administratoren herausgeben. Dies entschied das Gericht in Amsterdam am 8. Juli per einstweiliger Verfügung. Bereits vergangene Woche hatte der Hosting-Anbieter Leaseweb zwei weitere stark frequentierte Seiten mit Links zu deutschsprachigen Film- und TV-Serien-Raubkopien heruntergefahren. Ein dritter niederländischer Provider schaltete eine Streaming-Site mit Unmengen an illegal eingestellten Filmen ab. Damit verliert das nordwestliche Nachbarland Deutschlands seinen Status als Rückzugsort für deutsche Portalseiten zu illegalen Angeboten.

... Die GVU und ihre Mitgliedsunternehmen werden diese neuerliche Präzedenz-Entscheidung zum Anlass nehmen, gemeinsam mit BREIN alle verbleibenden Portalseiten in den Niederlanden anzugehen. Dazu gehört auch kino.to."

Damit ist wohl der bekannteste Stage6 Nachfolger nun ebenfalls passé, bleibt abzuwarten, ob es in naher Zukunft Seiten mit ähnlichen Angebot geben wird.

[23:33:47] <xyx> und kino.to und torrent.to scheinen wohl das gleiche zu sein
[23:35:25] <xyz> hoffentlich reichen die logs von denen ned zu sehr zurück

Meint ihr, dass ehemalige torrent.to/kino.to user mit Strafen rechnen müssen? Wie sieht die Rechtslage für Leute aus, die z. B. nur auf kino.to waren und Filme/Serien gestreamed haben? Würdet ihr in Zukunft wieder ähliche Seiten benutzen, wenn jetzt ehemalige Benutzer zur Rechenschaft gezogen werden? Seid ihr generell eher besorgt oder ist das für euch nur sowas wie Anklagen von dubiosen Anwaltsfirmen bezüglich Mp3 downloads?
 
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ich denke schon, dass die jetzt versuchen werden ehemalige user zu belangen, hoffe jedoch, dass die betreiber _gar nichts_ geloggt haben, wie es bei einer solchen seite eigentlich selbstverständlich sein müsste.

allerdings hoffe ich, dass endlich mal einer derjenigen die belangt werden nicht ein feiger arsch ist und die ganze sache bis vor höchste gerichte durchficht, mit nem richtig guten anwalt.
 
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Ich moechte hierbei auf den OV-Thread im Musik/Film Forum hinweisen. Dafuer ein ganz dickes: HA HA HA an alle die sich die Filme nicht original illegal besorgen. Doofe muss man bestrafen.
 
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also kino.to ist gar nicht down sondern steht under ddos. da ist doch ne weiterleitung geschaltet.
 

novakatze*

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ACHTUNG: Ich bin KEIN Jurist, sondern Laie! Dies ist KEINE Rechtsberatung! - Filesharing von urheberrechtlich geschützten Inhalten ist illegal! Upload wie auch Download! Auch das Anschauen von Videostreams kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. - Ich bürge nicht für die Richtigkeit der gemachter Angaben!


Betrachten wir zunächst das gute alte p2p-Filesharing: Abmahnfirmen werden von der Industrie beauftragt, setzen dann irgendwelche Studenten an die Computer und laden selbst aus den Filesharing-Netzen herunter und stellen damit die Urheberrechtsverletzung und die dazugehörige IP fest. Dann wird Strafanzeige erstattet und ein Staatsanwalt ermittelt den Klarnamen des Anschlussinhabers.

Was liegt also vor: Die IP (und damit der Anschlussinhaber), ein Zeitpunkt und die heruntergeladenen Dateien als Beweis für die Urheberrechtsverletzung.

Die Abmahner haben also die Upload-Funktion der p2p-Netzwerke ausgenutzt. Wer man nun bedenkt, dass man den Upload abstellen konnte, der kann auch für sich selbst denken, welche Handhabe die Abmahner hatten, wenn man nur heruntergeladen hat. Hmm.

Denken wir nun an Videostreaming: Technisch bedingt werden Daten temporär auf dem eigenen Rechner gespeichert. Auf dem Server bleibt höchstens eine Logfile zurück! Wenn nun jemand sich auf die Jagd nach Urheberrechtsverletzungen begeht, dann kann er sich den Anbieter der Streams schnappen und findet vielleicht noch eine Logfile in der die Zugriffe auf die Streams dokumentiert sind. Was kann er nun damit anfangen?
Die Frage ist, ob dies als Beweis für die Verletzungshandlung ausreichend ist. War die Beweisführung bei den p2p-Netzen schon sehr kompliziert wird es bei Videostreaming noch komplizierter. Dementsprechend darf sich jeder mal selbst Gedanken darüber machen, wie besorgt er sein muss ...

Leider gibt es auf diesem Gebiet immer noch keine rechtliche Klarheit und die Richter entscheiden sehr sehr unterschiedlich. Auch in der Bewertung der Beweise und auch dahingehend, ob der Anschlussinhaber wirklich für alles haftet, was mit seinem Internetanschluss gemacht wird.
Immer wieder kommt der Ruf nach Bagatell-Regelungen auf, aber ob sich da nun was tut, weiß ich nicht.

Davon abgesehen, sollte sich aber niemand irgendwelchen Illusionen hingeben: es ist und bleibt illegal.

- Die Frage ist nur, ob man dafür weiter Personen kriminalisiert oder die Sache wie Parken ohne Parkschein behandeln sollte, wenn die Urheberrechtsverletzungen in kleinem Rahmen für private Zwecke begangen werden. Da wird sich in den nächsten Jahren sicherlich noch viel tun.

- Ein Problem sind natürlich auch die zivilrechtlichen Ansprüche.
 
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Illegal ja. Strafverfolgung nein. Solange man nicht anbietet.
 

bog

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dass die niederlande, allen voran leaseweb kein "sicherer hafen" mehr fuer copyright-fragwuerdige dinge ist, ist schon laenger bekannt, und hat u.a. zum umzug vieler geschlossener bittorrent-tracker nach schweden, kanada und malaysia gefuehrt.

und dass soeine streamingseite wie kino.to, bei der vom anwender selbst nichts angeboten wird, ILLEGAL ist, moege man mir doch erst mal darlegen. selbst die p2p-variante ist, wenn ich mich nicht irre (und das tu ich selbstverstaendlich gerne), NICHT illegal. die zivilrechtlichen ansprueche sind natuerlich ne andere geschichte und durchaus eine gefahr.


eine verfolgung der leute, die sich auf torrent.to was gezogen haben (sofern die serverlogs fuer zivilrechtliche konsequenzen uebergeben wurden) halt ich eher fuer unwahrscheinlich. selbst beim raid von oink, dem weltweit beliebtesten musik-torrent-tracker im oktober letzten jahres wurden bislang nur leute (britischer herkunft) in die mangel genommen, die pre-release-technisch alben hochgeladen haben (die urspruenglichen uploader dieser torrents waren); und sowas steht natuerlich gegenueber dem 0815-benutzer stark heraus.
 

novakatze*

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Original geschrieben von bog
dass die niederlande, allen voran leaseweb kein "sicherer hafen" mehr fuer copyright-fragwuerdige dinge ist, ist schon laenger bekannt, und hat u.a. zum umzug vieler geschlossener bittorrent-tracker nach schweden, kanada und malaysia gefuehrt.

und dass soeine streamingseite wie kino.to, bei der vom anwender selbst nichts angeboten wird, ILLEGAL ist, moege man mir doch erst mal darlegen. selbst die p2p-variante ist, wenn ich mich nicht irre (und das tu ich selbstverstaendlich gerne), NICHT illegal. die zivilrechtlichen ansprueche sind natuerlich ne andere geschichte und durchaus eine gefahr.

Naja bei kino.to ist ja noch zusätzlich der Trick, dass sie quasi nur auf andere Videoportale verlinken, auf denen User unter kryptischen Namen urheberrechtlich geschützte Inhalte hochladen. Kino.to hostet die Streams also nicht, aber macht sie erst nutzbar, da sie die kryptischen Benennung des Streams auflösen, gezielt suchbar machen und verlinken.
DAS ist ein juristisches Problem, dass ich bei bestem Willen nicht mehr auflösen kann ^^
Vermutlich hat sich darüber auch noch keiner großartig Gedanken gemacht :P
 
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Original geschrieben von bog
...

und dass soeine streamingseite wie kino.to, bei der vom anwender selbst nichts angeboten wird, ILLEGAL ist, moege man mir doch erst mal darlegen. selbst die p2p-variante ist, wenn ich mich nicht irre (und das tu ich selbstverstaendlich gerne), NICHT illegal. die zivilrechtlichen ansprueche sind natuerlich ne andere geschichte und durchaus eine gefahr.
...

§ 106 UrhG
Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Da hast du deinen strafrechtlichen Anspruch, wenn man die Problematik der Links mal ausblendet. Vervielfältigungsrecht und Recht auf öffentlich Zugänigmachungen hat der Betrieber mit Sicherheit nicht => §106 + zivilrechtliche Ansprüche.
 
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Original geschrieben von yentoh
Ich moechte hierbei auf den OV-Thread im Musik/Film Forum hinweisen. Dafuer ein ganz dickes: HA HA HA an alle die sich die Filme nicht original illegal besorgen. Doofe muss man bestrafen.

was bist du für ein würstchen?

ach die haben sicher nichts geloggt und sorgen mach ich mir da auch keine. geht eine seite unter entstehen 2 neue.
 
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Die zivilrechtlichen ansprüche lohnen sich bei so streaming sachen garnicht. Bei p2p kann man ja offensichtlich einen sehr hohen streitwert ansetzen, da der betroffene ja die entsprechende datei an xyz leute verteilt hat. Wie sieht das aber nun aus wenn es sich lediglich um ein download oder noch besser einen stream handelt? Da kann man als streitwert doch höchstens den wert eines legal erworbenen mediums nehmen oder wie sehe ich das? Lohnt sich das für die abmahnanwälte überhaupt noch?
 
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Original geschrieben von bog
na mit dem zitierten paragraphen hat ja soetwas wie kino.to dann gar nichts zu tun.

Öhm doch? Du machst anderen Leuten ein Werk zugänglich ohne das Recht dazu zu besitzen (= Vervielfätigung und Verbreitung). Warum sollte das denn nicht unter den Paragraphen fallen?
 

bog

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kino.to ist eine streaming-seite; somit sind da mit der paragraphenbegruendung hoechstens diejenigen belangbar, die das zeug hochladen/verlinken. der normale gucker stellt gar nix zur verfuegung.
 
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Original geschrieben von bog
kino.to ist eine streaming-seite; somit sind da mit der paragraphenbegruendung hoechstens diejenigen belangbar, die das zeug hochladen/verlinken. der normale gucker stellt gar nix zur verfuegung.

Jo mein Fehler, ich dachte du wolltest wissen ob das Betreiben solcher Seiten grundsätzlich illegal ist. Wobei halt aus Anwendersicht die Frage ist, ob das Herunterladen im Rahmen des Streamings schon den Tatbestand der Vervielfätigung erfüllt.
 
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Original geschrieben von Marneus


ach die haben sicher nichts geloggt und sorgen mach ich mir da auch keine.


ja genau wie der razorback edonkey server seinerzeit. da waren logs von 4 jahren drauf gespeichert. soweit ich weiss wurde da auch einige leute hochgenommen. such mal auf heise die artikel dazu. solange du nicht 100% weisst, ob die ihre logs wirklich gelöscht haben, würde ich mich auf jedenfall nicht sicher fühlen.
 
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Original geschrieben von Gunseng


Jo mein Fehler, ich dachte du wolltest wissen ob das Betreiben solcher Seiten grundsätzlich illegal ist. Wobei halt aus Anwendersicht die Frage ist, ob das Herunterladen im Rahmen des Streamings schon den Tatbestand der Vervielfätigung erfüllt.

so ganz stimmt das aber nicht, die rippen das auch, zumindest basteln die in jedes Video vor dem Start ihr Kino.to Logo dahin... bzw. lassen es andere machen, ist also nicht so dass die zu irgendwelchen Videos weiterverlinken
 
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Original geschrieben von bog
und dass soeine streamingseite wie kino.to, bei der vom anwender selbst nichts angeboten wird, ILLEGAL ist, moege man mir doch erst mal darlegen. selbst die p2p-variante ist, wenn ich mich nicht irre (und das tu ich selbstverstaendlich gerne), NICHT illegal. die zivilrechtlichen ansprueche sind natuerlich ne andere geschichte und durchaus eine gefahr.
§ 97 UrhG
"Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann vom Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung und, wenn dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden."

Dagegen KÖNNTE man vielleicht noch verstoßen haben..
Allerdings braucht man sich nur den halbwegs aktuellen Spiegel-Artikel hier durchzulesen (interessant ist eigentlich nur Seite 2). Der "rosige" Status quo, dass noch nie ein reiner Downloader angeklagt wurde, wird aber sicher auch irgendwann in der Zukunft aufgehoben. Für DVDs oder gar Bluerays Geld auszugeben, ist keine Schande...
 

Jesus0815

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Man soll mir erstmal beweisen das ich einen ganzen Film gesehen habe... Vielleicht hab ich ja nur kurz reingeschnuppert um zu sehen worum es denn überhaupt geht? >_<
Und btw ist kino.to nicht down.
 
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Original geschrieben von TE)Kain
Man soll mir erstmal beweisen das ich einen ganzen Film gesehen habe... Vielleicht hab ich ja nur kurz reingeschnuppert um zu sehen worum es denn überhaupt geht? >_<

das ist für zilivrechte Klagen (und das ist auch das einzige wofor man "Angst" haben muss) aber mehr als wayne
 
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Original geschrieben von Octantis


das ist für zilivrechte Klagen (und das ist auch das einzige wofor man "Angst" haben muss) aber mehr als wayne

wieso man hat sich eben verklickt... als man dann jedoch gemerkt hat dass es sich dabei um den Originalkinofilm handelte hat man die Seite natürlich sofort geschlossen da man ja weiß dass man sowas nicht angucken darf :bored:
 

deleted_24196

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Original geschrieben von TE)Kain
Man soll mir erstmal beweisen das ich einen ganzen Film gesehen habe... Vielleicht hab ich ja nur kurz reingeschnuppert um zu sehen worum es denn überhaupt geht? >_<
have fun :p

http://www.shortnews.de/start.cfm?id=677217
"Transformers": 19-Jährige filmte 20 Sekunden im Kino ab - Haftstrafe droht
Eine 19-Jährige, die sich in einem Kino in Virginia (USA) den Film "Transformers" ansah, muss nun mit einer Haftstrafe und Geldbuße von bis zu 2.500 Dollar rechnen. Grund dafür ist ein 20 Sekunden langer Mitschnitt des Films, den sie anfertigte.
Der Manager des Kinos erwischte das Mädchen und seinen Freund und alarmierte daraufhin die Polizei. Nun hat sie lebenslanges Hausverbot in diesem Kino und ihre Digitalkamera wurde beschlagnahmt.
Sie selbst sagte aus, dass der kurze Mitschnitt für ihren Bruder gedacht war, der Interesse an dem Film hatte und sich diesen auch im Kino ansehen wollte. Ihre Anwältin möchte die Angelegenheit noch vor dem Prozess am 21.8.07 klären.
 
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@ Morph

Was die Staatsanwaltschaft fordert ist nicht immer das, was am ende auch bei rauskommt.
 

Jesus0815

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Trotzdem, einen Stream habe ich nicht auf meine Platte gezogen oder selbst im Internet verbreitet. Da kann keiner irgendwas...
 
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Ich denke allerdings schon, dass die temporäre Datei auf deinem Rechner eine vollständige Kopie ist.
 
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Original geschrieben von bog
selbst beim raid von oink, dem weltweit beliebtesten musik-torrent-tracker im oktober letzten jahres wurden bislang nur leute (britischer herkunft) in die mangel genommen, die pre-release-technisch alben hochgeladen haben (die urspruenglichen uploader dieser torrents waren); und sowas steht natuerlich gegenueber dem 0815-benutzer stark heraus.

#

(zum Glück möchte ich hinzufügen :8[: )

Und etwas OT: Wie sieht die Rechtslage in den Niederlanden zum Thema Copyrightverletzungen etc. pp generell aus? Mein Eindruck ist, dass es enspannter oder zumindest nicht gefährlicher ist als in Deutschland wenn man sich nicht zu blöd anstellt?!
 

Leinad

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gott immer diese lächerliche Panikmache.
Die Chancen sind wesentlich gröter morgen von einem Auto überfahren zu werden als je bei sowas erwischt zu werden.
Sich darüber Gedanken zu machen ist also ziemlich unsinnig.
Genauso lachhaft ist die Idee, dass da nun gross verfolgt wird wer da nun bei torrent.to oder kino.to aktiv war.
Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zu den entstehenden Kosten. Es geht da vor allem darum die Anbieter auszuschalten und dann meinetwegen 2-3 medienträchtige Fälle von Leuten zu nehmen, die tatsächlich wegen "Kleinigkeiten" drangekriegt werden.
Aber wie gesagt das Risiko steht in den ersparrten Kosten in so einem geringen Verhältnis das man sich wohl lieber andere Sorgen in seinem Leben machen sollte.
 

Jesus0815

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Original geschrieben von Fragman[XiC]
Ich denke allerdings schon, dass die temporäre Datei auf deinem Rechner eine vollständige Kopie ist.

ich fertige davon aber keine kopie an und die entsprechenden daten sind nach einem neustart nicht mehr auf meiner platte.
 
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Auch das anschauen von streams ist mit der novelle des Urheberrechts vom 01.01.08 illegal, das ist größtenteils unumstritten und geht aus §53 UrhG direkt hervor, da nunmehr auch solche Downloads nicht mehr von dem Recht auf Privatkopie umfasst werden, die einer offensichtlich rechtwidrigen Quelle entstammen. Das ist bei kino.to, anderen streamingseiten oder torrenttrackern eindeutig der Fall.

Auch ist größtenteils unbestritten dass streams downloads darstellen, denn technisch gesehen ist ein stream doch nichts anderes als zig kopien von bruchteilen des Films, die beim enduser nacheinander als flüssiger film wiedergegeben werden.
Dabei spielt es im Sinne des Urheberrecht keine rolle, ob man den ganzen Film angeschaut hat, oder nur "reinschnuppert". Bereits die rechtswidrige kopieren von einer sekunde Filmmaterial, oder gar nur des Tons ohne das bild, stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.
Es spielt daher (vom Aspekt der Beweisfürhung mal abgesehen) keine rolle, ob der Film als komplette datei oder nur als Bruchteil irgendwo im temp ordner liegt oder ob diese temp datei nach einem neustart weg ist. Nicht das besitzen, sondern das herstellen der rechtswidrigen kopie ist verboten, die strafbarkeit beginnt daher in dem moment wenn die daten am pc des undusers ankommen und somit eine rechtswidrige kopie entsteht.


Soweit die rechtliche Sicher der Dinge, sorgen machen muss sich deswegen aber keiner. Einerseits glaube ich nicht, dass seiten wie kino.to unfangreiche logs über ihre Besucher führen, einfach weil ich keinen nutzen darin sehe und den betreibern der seite die gefahr dass sie mal auffliegen doch bekannt sein sollte.
Vor allem aber ist im Falle von Streamingdiensten - und allen anderen angeboten wo kein upload stattfindet - der Streitwert eines Rechtsstreits so gering, dass kein Anwalt sich der Sache annehmen würde (Die anwältliche vergütung bemisst sich, von einigen ausnahmen abgesehen nach dem streitwert).
Ähnlich sieht es strafrechtlich aus: Die staatsanwaltschaften verweigern hier entweder schon die aufnahme der ermittlungen (Meldung von heise.de) oder stellen spätestens im laufe des Ermittlungsverfahrens wegen geringfügigkeit der Schuld die Ermittlungen ein.
 

novakatze*

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Ihr redet immer über das Strafverfahren und den Staatsanwalt; das ist aber doch gar nicht das Problem?!
Das Problem sind die Inhaber der Urheberrechte bzw. die dahinter stehenden Institutionen, die ein ganzes Heer von Abmahnanwälten und Detekteien beschäftigen und diese werden absolut jeden Urheberrechtsverstoß, den sie in die Finger bekommen bearbeiten (weil sie eben damit ihr Geld verdienen), dir einen netten Brief schicken, für den du abhängig vom Gegenstandswert Gebühren zahlen musst. In der Regel sind das utopisch hohe Beträge, wenn es um Urheberrechtsverletzungen geht. Und dann hast du erstmal das Problem, dass du dagegen juristisch vorgehen musst und dann bete zu Gott, dass du so schlau warst, irgendwann ne Rechtsschutzversicherung abgeschlossen zu haben.

ABER: Abhilfe wird geschaffen. Ab 1. September 2008 dürfen in solchen Fällen nur noch 100 Euro Gebühr gefordert werden.


http://www.bmj.bund.de/enid/5890e5e...03334/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html

Das Gesetz verbessert die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich hohen Rechnungen für eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesetzt sehen. Künftig sollen bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für die Abmahnung nicht mehr als 100 Euro betragen.

Beispiel: Die Schülerin S (16 Jahre) hat auf ihrer privaten Homepage einen Stadtplanausschnitt eingebunden, damit ihre Freunde sie besser finden. Dies ist eine Urheberrechtsverletzung (§§ 19a, 106 UrhG). Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Eine Kanzlei hat die Schülerin abgemahnt, die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert und als Anwaltshonorar einen Betrag von 1.000 € gefordert. Künftig kann die Kanzlei für ihre anwaltlichen Dienstleistungen nur 100 Euro von S erstattet verlangen, wenn es sich um einen einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung handelt. Unberührt von dieser Begrenzung bleibt der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegen seinen Mandanten, also etwa dem Rechtsinhaber. Bei den übrigen Schutzrechten wie dem Marken- oder Patentrecht ist diese Ergänzung nicht erforderlich, da hier Abmahnungen ohnehin nur ausgesprochen werden können, wenn das Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt wurde.
 

shaoling

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Falsch.

1. Raubkopien ganzer Filme sind in den Augen unserer Herren Politiker keine unerheblichen Rechtsverletzungen und daher von dem neuen Gesetz gar nicht erfasst.

2. Eine Abmahnung ist bisher bei klugem Vorgehen noch kein Problem, weil die Kanzlei zum einen willens sein muss, das ganze weiterzuverfolgen und zum anderen gerichtsfestes Beweismaterial benötigt.
Das erste ist bisher fast nie, das zweite nie der Fall gewesen.
 

RalfZacherl

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die kino.to seite ist (wieder?)oben. kann man nun dafür belangt werden wenn man sich dort was anschaut?
 
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kino.to war nie down. Ich persönlich nehme an, dass es sich selbst für abmahnanwälte nicht lohnt, da man dort wirklich nur selber etwas anschaut und nicht auch noch an andere verteilt und somit der streitwert viel zu gering ist...
Rechtlich darf man es natürlich nicht, ich denkee aber der aufwand lohnt sich für die abmahner nicht...
 
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