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TeamViewer

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Moin Technikgurus,

habe ein Frage bzgl Teamviewer.

Folgendes Szenario: in einem Unternehmen ist der Einsatz grundsätzlich erlaubt. Gibt es die Möglichkeit für das Unternehmen nachzuvollziehen welche Dienste damit aufgerufen werden?

Ein Anwender schaltet sich bspw vom FirmenPC mittels TeamViewer auf seinen Rechner zu Hause und spielt Flashgames, schaut Pornos, nutzt illegale DL Dienste oder ist auf FaceBook unterwegs, etc pp.

Haben wir die Möglichkeit das zu tracken?

Grüße
 
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kgb employee monitor, alle 5 sec screenshots machen lassen, wahlweise auch noch tastatur-eingaben tracken lassen, gg

ab ins lsz mit dir!
 
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Hm, soweit ich weiß ist das Überwachen des Surfverhaltens von Mitarbeitern grundsätzlich verboten, die Ausnahme ist, wenn dadurch das Einschleusen von Malware / Viren / Spam etc verhindert werden kann.
Wenn ihr jetzt überwachen wollt, was ein Mitarbeiter auf seinem Heimrechner tut, auch wenn es in der Arbeitszeit ist, bewegt ihr euch meines Wissens nach mindestens in einer Grauzone.

edit:
und falls das wirklich ein Problem bei euren Mitarbeitern ist, werden eure Mitarbeiter dann einfach mit dem Handy weiternerden, sobald die Teamviewer-Sessions überwacht werden
 
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grundsätzlich haben wir das so geregelt, das unsere leute privat surfen dürfen. somit fällt alles unters kommunikationsgesetz und ist ohne triftigen grund nicht möglich zu überwachen. da habt ihr natürlich recht.

anders wäre es wenn wir vornherein verboten hätten die firmenrechner privat zu nutzen. aber das halte ich für quatsch. ich selbst surf ja au ganz gern mal zwischendurch, und die leute brauchen das auch um "mal runterzukommen". halte nichts von generellen verboten.

ich hab da aber einen mitarbeiter (sein arbeitsplatz ist NICHT gefährdet, ich werde ihn nicht abmahnen oder sonstiges), bei dem ich den verdacht hab das er per teamviewer sich zu hause aufn rechner schaltet und dann zockt. er hat sich in der richtung schon ein wenig verplappert.

ich möchte ihn nur aufschrecken und habe mich gefragt ob es ohne größeren aufwand möglich ist übers netzwerk nachzuvollziehen (ein und ausgehende pakete) was er so treibt.

mit teamviewer ist das wohl sehr schwer zu realisieren, seh ich das richtig?
 
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Soll da so ne tolle amerikanische Firma geben, die es gern ein bisschen übertreibt, vllt die mal fragen ob sie helfen kann :deliver:
 

Shihatsu

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anders wäre es wenn wir vornherein verboten hätten die firmenrechner privat zu nutzen.
nein. genauso schwarz. und zwar richtig schwarz. nichts mit grauzone. mitarbeiter ohne ihr wissen zu überwachen geht nur im zuge einer strafverfolgung durch die entsprechenden behörden.
 
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wenn im vertragsverhältniss explizit geregelt ist, dass betriebsmittel nicht für den privatgebrauch zur verfügung stehen, darf ich als arbeitgeber die ein und ausgänge an bspw. dem firmenclient überwachen, da es durch die vertragliche regelung nicht dem telekommunikationsgesetz unterliegt. das heißt ich darf datensätze erstellen und auswerten, die einem user zugewiesen werden können.

ist der private gebrauch der betriebsmittel vertraglich gestattet, greift das telekommunikationsgesetz. datensätze zum nutzen der betriebsmittel darf ich weiterhin erstellen, aber nur anonymisiert, so das eine zuordnung nicht mehr möglich ist. eine zuordnung darf nur in anwesenheit und überwachung eines datenschutzbeauftragen erfolgen.

ausspionieren mittels kgb employee monitor bswp. ist hingegen grundsätzlich untersagt. in beiden fällen. daher hab ich nocturns unsinn ignoriert.

so jedenfalls mein informationsstand. gibt es diese unterscheidung nicht mehr?
 
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da du ihn nicht abmahnen etc willst, also nicht den offiziellen weg gehen willst, sondern nur "aufschrecken", versteh ich dein problem nicht. merken wird ers eh nicht, und wenn du in einem gespräch mal GANZ BEILÄUFIG spiel xy erwähnst (was er zockt), hast du doch, was du willst. danach kannst dus ja wieder runterwerfen, ich sehe die gefahr da als sehr gering
 
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Doch weil es einfach verboten ist und wenn das rauskommt, dann kann kain seinen Job an den Nagel hängen.

Er hat auch recht. Wenn Privatnutzung im Vertrag untersagt ist, ist es generell leichter Mitarbeiter zu überwachen, aber nicht gleich ein Freibrief. Wenn man aber nur irgendwie Privatnutzung erlaubt, darf man gar nichts mehr machen ohne dringendem verdacht und selbst dann gibts da gewisse stufen bis man letztlich den Arbeitnehmer irgendwann mal gezielt überwachen darf (und dann weiß er das auch...)
 
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Zieh ihn und sag danach: "Und jetzt wieder an die Arbeit, <realname>"
 
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Doch weil es einfach verboten ist und wenn das rauskommt, dann kann kain seinen Job an den Nagel hängen.

Er hat auch recht, wenn privatnutzung im vertrag untersagt ist, darf man mitarbeiter überwachen, wenn man aber nur irgendwie privatnutzung erlaubt, darf man gar nichts mehr machen ohne dringendem verdacht und selbst dann gibts da gewisse stufen bis man letztlich den Arbeitnehmer irgendwann mal gezoelt überwachen darf (und dann weiß er das auch...)

wenn er nur an komplett legalen möglichkeiten interessiert wäre, würde er das hier nicht so fragen ;)
 
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Was mich noch interessieren würde ist, ob ihr für jeden Mitarbeiter eine TeamViewer Lizenz habt. Oder nutzt ihr die Free Version für Privatanwender dazu..?
 
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Schleich dich ninjaartig an und glotz ihm auf den monitor.
 
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find sein Avatar raus log dich mit anderem account ein und bedroh in anonym im spiel wärend der Arbeitszeit.
 

Shihatsu

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wenn im vertragsverhältniss explizit geregelt ist, dass betriebsmittel nicht für den privatgebrauch zur verfügung stehen, darf ich als arbeitgeber die ein und ausgänge an bspw. dem firmenclient überwachen, da es durch die vertragliche regelung nicht dem telekommunikationsgesetz unterliegt.
Da es hier um Teamviewer überwachung geht: Nein, darfst du nicht! Du betriffst dabei nicht nur die Rechte deines Angestellten, sondern auch die der Teamviewer Jungs - und das gleich mehrfach. Knacken der Verschlüsselung und Zustimmung deren CISOs (vergiss es) wären nötig. Schwarz bleibt schwarz.
 

parats'

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Oh Gott kAin. hast Du dich mal mit dem deutschen Datenschutz auseinander gesetzt?

Ein Ausschluss der privaten Nutzung von Betriebsmitteln legitimiert in keinster Weise eine direkte Kontrolle der AN durch den AG. Solche Klauseln ermöglichen es dir überhaupt erst deine Logs Stichpunktartig nach Auffälligkeiten zu durchsuchen, sollte sich hierbei ein Beweis erhärten (z.B. Client X hat gestern 100GB Downstream verursacht), muss dies dem DSB mitgeteilt werden. Nur in Anwesenheit des DSBs dürfen dann weitere Untersuchungen angestellt werden, welche schlussendlich das Ziel haben diese Auffälligkeit auf einen bestimmten Mitarbeiter einzukreisen. Was dann damit gemacht wird, bleibt dem eigentlichen Vorgesetzten des betreffenden ANs überlassen (Gespräch, Abmahnung etc.).

Keine Ahnung wie man immer darauf kommt, dass so ein dämlicher Wisch sämtliche Persönlichkeitsrechte entzieht.

Aber mal zu deiner eigentlichen Frage: Wie wäre es mit einem offenen Gespräch zwischen AG und AN zu diesem Fall? Ohne konkreten Vorwurf bzw. Beweise, meist schreckt dies schon direkt ab.

Ist Teamviewer in seinem Einsatzgebiet zwingend notwendig?
 
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Aber mal zu deiner eigentlichen Frage: Wie wäre es mit einem offenen Gespräch zwischen AG und AN zu diesem Fall? Ohne konkreten Vorwurf bzw. Beweise, meist schreckt dies schon direkt ab.

Ist Teamviewer in seinem Einsatzgebiet zwingend notwendig?

Klingt irgendwie auch am besten, sonst bluff doch einfach. Chance ist groß dass er auch nicht weiss, was du wirklich wissen und nicht wissen kannst. Aber würde dann schon irgendwie absichern, dass andere wissen, dass es nur ein Bluff war.
 
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Hab ihn direkt angesprochen. Er hats zugegeben. Ich hab ihn gebeten es künftig zu unterlassen und unser Vertrauensverhältniss nicht weiter zu belasten. Er hat sich entschuldigt und war sichtlich erleichtert, dass ich ihm nicht gedroht hab. Nur: wenn ich ihn nochmal darauf ansprechen muss, muss ich handeln. Das weiß er jetzt.
 

parats'

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Das ist doch gut, wozu immer gleich Stasi-Methoden? ;)
 
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