Studentische Krankenversicherung (Frage an Juristen)

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Also: Studentenstatus bringt viele Vorteile. Das fängt beim Semesterticket an und hört bei Steuervorteilen auf.

Ein Student muss keine Einkommenssteuer zahlen. (Aber in die Situation kommt unser TE ja schon mal gar nicht) Man muss sie zwar erstmal monatlich abführen, kann sie aber im folgenden Jahr über den Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen. Man kann dabei alle Kosten für das Studium (Bücher, Semesterbeitrag usw.) als Werbungskosten geltend machen. Kirchensteuer gibts auch zurück. Lediglich um die Sozialversicherungen kommt er nicht rumm.

Alle die jammern, 80€ wären viel, denen wünsche ich nie eine private Krankenversicherung bzw. nie so viel Gehalt, dass sie sich freiwillig gesetzlich versichern können und den Höchstsatz von knapp unter 800€ (arbeitnehmer und arbeitgeber anteil zusammen) alleine zahlen müssen!

Ein Studienplatz kostet jedes Jahr Geld. Viel Geld. Wer das nicht glauben will, sollte sich mal ansehen was son Platz an einer privaten Uni kostet. (Ein Semester in Australien btw kostet einen Nicht-Australier ca. 8000-12.000€!) In Amerika gibts das studieren für umsonst quasi auch nicht. Da kostet das ähnlich wie in Australien. Wenn also jemand sagt, ein Langzeitstudent ist nicht teurer... Doch. Einerseits ist er an der Uni, nimmt dort das gesamte Programm in Anspruch und andererseits arbeitet er nicht und zahlt nichts ein. Er kostet also doppelt.

Es geht hier im Thema gar nicht um das Studienfach und das zu erwartende Gehalt. Sonst müssten wohl alle Info und Maschienenbau studierend. Es geht nur darum, dass es offensichtlich Leute gibt, denen das Studentenleben so gut gefällt, dass sie das maximal mögliche rausholen wollen. Und das geschieht zwangsläufig gegen das Sozialsystem. Ich sage nichts, wenn einer länger braucht. Ich habe selbst länger gebraucht aufgrund blöder Umstände. Aber wollte doch fertig werden und hätte sowas wie der TE nie gesagt! Das ist für mich ein Schlag ins Gesicht. Ich habe für jeden, der krank wird oder den Studiengang wechselt oder den Ort wechselt in gewissem Maß Verständnis, aber für Leute die keinen wirklichen Grund haben bringe ich kein Verständnis auf. Und da finde ich es gut, dass das bafög irgendwann ein Ende hat und Studentenkredite auch schwerer zu bekommen sind. (Hatte wir nicht das Thema Studentenstatus und seine Vorteile?) Ich hatte auch mal son Kommilitionen, der fing im 5. Semester an, er muss jetzt auf einmal 8-10 Prüfungen bestehen, sonst bekommt er kein Bafög mehr im nächsten Semester. Also entschuldige mal, normalerweise hatten wir ca. 5 Prüfungen jedes Semester. Wenn man dann auf einmal 10 braucht um die zu dem Zeitpunkt durchschnittlichen Credits zu erreichen hat man wohl ganz schön gepennt...
Ich hab auch Prüfungen wiederholt oder geschoben (Wer sein Studium liebt, der schiebt) Aber man sollte es halt nicht übertreiben....

Diese Schieber sind dann meist die, die im letzten Semester noch den Letztversuch einer Klausur bestehen müssen, aber schon Bachelorarbeit und alles andere hinter sich haben. Die Klausur bestehens dann nicht und dann stehens ohne allem da, haben aber jahrelang studiert. Ganz klasse!

Wer 14 Semester im selben Fach und an der selben Uni für seinen Bachelor braucht, kann meiner Meinung nach gar nicht genug für den Luxus des Studiums zahlen.

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€: Einkommensteuer: Ein Student kann sich nach neuer Rechtssprechung sogar sein gesamtes Studium als Werbungskosten für seinen zukünftigen Job anrechnen lassen. In jedem Jahr, wo er keine Steuerausgaben hat, die er sich zurückholen könnte, kann er sich einen negativen Steuerbescheid beim Finanzamt absegnen lassen. Dann kann man mal schnell mit 30.000 Werbungskosten in das Berufsleben starten!
Jetzt nimmt man nicht den Durschschnittsstudent (Für den TE wohl die Dummen :)) sondern einen Langzeitstudent, also statt vllt 12 Semster 16... führt meinen Gedanken selbst zu Ende ich bekomm sonst echt noch das Kotzen
 
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TheGreatEisen

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Naja, die pauschale Aussage, Studenten müssten keine ESt bezahlen, ist so natürlich nicht zutreffend. Eine derartige Befreiungsvorschrift des EStG wäre mir neu. Studenten haben in der Regel im betreffenden Veranlagungszeitraum einfach nicht genug Einkommen, das ist alles. Das hat mir dem Status "Student" aber nichts zu tun.

Man sollte sich allgemein vergegenwärtigen, dass selbst Akademiker mit bis zu 40.000 Euro Jahreseinkommen nur einen sehr geringen Anteil ESt abführen, viel stärker schlagen in diesem niedrigen Bereich die Sozialversicherungsbeiträge zu Buche. Erst mit steigendem Einkommen wird die ESt "interessant".

Ob Langzeitstudenten wirklich so viel kosten, wage ich zu bezweifeln.

Viele Studenten, die während des Studiums "chillen", haben auch einfach großzügige Eltern, die die komplette Finanzierung sicherstellen. So wars zumindest bei mir, meine Eltern sicherten mir eine eigene Wohnung, finanzierten das Auto usw., durch diverse und gut bezahlte Nebenjobs habe ich gelebt wie jemand mit einer ordentlichen, abgeschlossenen Ausbildung. Nur mit dem Unterschied, dass ich 12 Stunden am Tag zocken konnte oder wochenlang kiffend am See lag. Warum sollte man sich in dieser Situation abhetzen? Die Uni habe ich genau 1 Woche besucht, der Rest wurde bis zum Examen autodidaktisch erledigt. So teuer kann das ja nicht für den Staat gewesen sein. Ich kenne einige ehemalige Studenten, denen es so erging wie mir.

Ich hab mit 19 mit dem Studium angefangen, Zivi & Bund umgangen und war mit 28,5 (inkl. 2 Jahren Referendariat) zugelassener RA. Und nope, die lange Studiendauer war in keinem Vorstellungsgespräch je ein Thema.
 
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Also ich hatte regelmäßig Einkommenssteuer gezahlt und die bekam ich auch jedesmal wieder. Das war nicht viel, aber immerhin. Studenten fallen da in das selbe rein wie Schüler. Sie müssen auch eine selbstständige Tätigkeit nicht angeben (aka versteuern), sofern sie damit unter einem gewissen Betrag bleiben. Anders als ein Arbeitnehmer, der das sehr wohl angeben muss im Lohnsteuerbescheid.

Juristen studieren ja per see ewig. Da gibts ja auch kein richtiges Bachelor-Master-System soweit ich weiß. Ich kenne das nur mit 1. und 2. Staatsexamen.

Ein Langzeitstudent kostet das selbe wie ein normaler Student. Er hat einen Studienplatz und der kostet nunmal Geld. Ob man den Platz auch nutzt fragt dabei aber keiner. Den Professor für die Vorlesung muss es trotzdem geben und der Saal für anwensende Studenten sollte auch vorhanden sein...
Wenn einem die Eltern alles finanzieren ist das ja schön und gut. Die jammern dann aber auch nicht wegen dem Krankenkassenbeitrag.
 

Das Schaf

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wenn ihr mir jetzt mit zahlen belegt dass ein student im jahr den staat mehr kostet als ein arbeitsloser ( als den ihr den langzeit studenten darstellt) dann glaub ich das euch auch.

ansonsten back to topic und klappe halten.
 
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Gundalf, bitte hör auf mit deinem Steuerhalbwissen. Das meine ich echt nicht böse, aber eisen hat dazu dir ja schon was gesagt. Die kosten für das erststudium sind nicht als werbungskosten absetzbar. Der Gesetzgeber hat da mit einer eindeutigen Regelung (§ 9 Abs. 6 EStG ) klargestellt, nachdem damals der Bfh sich etwas zusammenkonstruiert hat. Dennoch hält der bfh diese Regelung als verfassungswidrig und hat dies dem bverfg vorgelegt.
Ob du Einkommenssteuerpflicjtig bist richtet sich - wie eisen schon gesagt hat - nicht nach deinem Status, sondern ob du im VZ steuerbare Einkünfte (ja dazu gehören auch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit!) über den Grundfreibetrag 8354 € (2014) erzielt hast. Richtigerweise wird das ein Student wohl im Regelfall nicht erreichen, da etwa die familienversicherung für die Krankenkasse bei regelmäßigen Einkünften über 450€ / Monat entfällt. (Steht irgendwo im SGB V § 7 oder 8 oder so, kb nachzuschauen)
 
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Also ich hatte regelmäßig Einkommenssteuer gezahlt und die bekam ich auch jedesmal wieder. Das war nicht viel, aber immerhin.

Ein normaler sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer mit dem Einkommen kann sich btw genau dasselbe Geld wieder holen. Mehr als 1000€ Werbungskostenpauschale sind so ohne weiteres pro Jahr nicht drin. Dass man als Student so wenig Einkommen hat, dass man denkt, man bekäme ja voll viele Steuern geschenkt, führt bei dir allerdings zu einer interessanten Auslegung.

Die Vorteile des Status "Student" lassen sich, vom Semesterticket abgesehen, an einer Hand abzählen. Vor allem und erst recht steuerlich, denn wenn man so viel verdient/arbeitet, dass man groß Steuern zahlen muss, zählt man vor Vater Staat schon eine ganze Weile nicht mehr als Student.

€: @ Topic bzw TE: Was machst du denn beruflich? Ich hab das mit Auslaufen der Familienversicherung recht fix mit meinem Arbeitgeber geklärt, dass ich mich durch ihn krankenversichern lasse und er den Arbeitgeberanteil mit abführt (was mich selbst enorm erstaunt hat). Sozialversicherung etc. hängt da auch mit drin, aber das kann eh nie schaden. Wär das u.U. ne Option?
 
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Ab einer Arbeitszeit über 20 Stunden verliert man ohnehin den Studentenstatus.
Dann bist du Arbeitnehmer, der nebenbei studiert aus sicht des Staates.
Sachen wie Kindergeld gibt es dann auch nicht mehr.
Steuerliche Vorteile sind mir keine bekannt (haben die Experten ja schon erläutert)
Geht das Kind noch zur Schule, macht es eine Berufsausbildung oder studiert es, besteht der Kindergeldanspruch über das 18. Lebensjahr hinaus, bis das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Ab 2012 gilt nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums die Voraussetzung, dass das Kind daneben keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Jedoch ist die Erwerbstätigkeit bis zu 20 Stunden regelmäßiger Wochenarbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis unbeachtlich (§ 32 Abs.4 S.2+3 EStG § 8 SGB IV).

Aus dem Grund ist es mir möglich 20 Stunden pro Woche als Werkstudent zu arbeiten und ~1250 Brutto zu verdienen, aber weiterhin als Student krankenversichert zu sein und Kindergeld zu bekommen.
Die Einkommensteuer wird Gundalf zurückbekommen haben weil er die großen Summen nur in den Semesterferien verdient hat, das kann jeder andere auch machen.

Alle die jammern, 80€ wären viel, denen wünsche ich nie eine private Krankenversicherung bzw. nie so viel Gehalt, dass sie sich freiwillig gesetzlich versichern können und den Höchstsatz von knapp unter 800€ (arbeitnehmer und arbeitgeber anteil zusammen) alleine zahlen müssen!

Sinnloses Beispiel, da man ja sehen muss wieviel % vom Einkommen die 80€ darstellen, und was das angeht, siehe letzte Seite.
Nenn uns jetzt bitte doch noch die vielen anderen Vorteile, die man als Student haben soll.

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Natürlich kostet ein langzeitarbeitsloser den Staat viel mehr als ein Langzeitstudent.
Der Student verursacht fast keine direkten Kosten, es werden in der Rechnung höchstens Pauschale Kosten der Uni auf ihn mitverteilt.
Der Hartzer erhält aber unzählige direkte Leistungen, die wegfallen sobald er arbeit hat.
Beim Langzeitstudent fällt gar nichts weg, es steigen dann einfach die umgelegten Kosten der anderen Studenten.
 
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