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Folgendes: Laut Sozialgesetzbuch XY Pragraph sowieso ist man bis zum 14. Fachsemester studentisch pflichtversichert.
Nun scheint es ganz offensichtlich so zu sein, dass diese Regelung nicht auf die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge zugeschnitten ist. Die Krankenkassen stellen sich deswegen auf den Standpunkt, dass bei konsekutiven Masterstudiengängen im selben "Studiengang" (aber gemeint ist wohl Fach) die Anzahl der Fachsemester von Bachelor und Master zusammenzuzählen seien.
Was halten die Juristen davon? Im Sozialgesetzbuch steht wortwörtlich was von "14. Fachsemestern". Die Zählung der Fachsemester beginnt im Masterstudium aber in der Regel wieder bei 1, was auch aus jeder Imma-Bescheinigung hervorgeht.
Was mich weiter stutzig macht ist, dass laut Auskunft meiner Krankenkasse ein Unterschied gemacht wird anhand des Studienfachs. Das heißt, wenn ich meinen Bachelor in Biologie und meinen Master in Chemie mache, dann zählen die 14. Fachsemester für Bachelor und Master einzeln. Mache ich aber Bachelor und Master in Chemie, dann beziehen sich die 14. Fachsemester auf beides zusammen.
Diese Auffassung scheint mir ziemlich absurd, weil das ja indirekt eine Einschränkung der Studienfachwahl bedeuten würde insofern, als eine bestimmte Fachwahl (dieselbe wie der Bachelor) ab einem gewissen Zeitpunkt des Masterstudiums zu etwa doppelt so hohen Krankenkassenbeiträgen führen würde.
Für mich ist das Thema aus dem Grund relevant, dass ich nächsten Winter wohl ein Masterstudium beginnen und die 14. Fachsemester, sofern sie sich auf Bachelor und Master zusammen beziehen, ziemlich rasch überschreiten würde. Zur Veranschaulichung: Das würde dann für 3 von meinen 4 Master-Semestern einen monatlichen Krankenkassenbeitrag von ca. 80 oder ca. 160€ bedeuten, also fast 1000€ Unterschied im Jahr.
Nun scheint es ganz offensichtlich so zu sein, dass diese Regelung nicht auf die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge zugeschnitten ist. Die Krankenkassen stellen sich deswegen auf den Standpunkt, dass bei konsekutiven Masterstudiengängen im selben "Studiengang" (aber gemeint ist wohl Fach) die Anzahl der Fachsemester von Bachelor und Master zusammenzuzählen seien.
Was halten die Juristen davon? Im Sozialgesetzbuch steht wortwörtlich was von "14. Fachsemestern". Die Zählung der Fachsemester beginnt im Masterstudium aber in der Regel wieder bei 1, was auch aus jeder Imma-Bescheinigung hervorgeht.
Was mich weiter stutzig macht ist, dass laut Auskunft meiner Krankenkasse ein Unterschied gemacht wird anhand des Studienfachs. Das heißt, wenn ich meinen Bachelor in Biologie und meinen Master in Chemie mache, dann zählen die 14. Fachsemester für Bachelor und Master einzeln. Mache ich aber Bachelor und Master in Chemie, dann beziehen sich die 14. Fachsemester auf beides zusammen.
Diese Auffassung scheint mir ziemlich absurd, weil das ja indirekt eine Einschränkung der Studienfachwahl bedeuten würde insofern, als eine bestimmte Fachwahl (dieselbe wie der Bachelor) ab einem gewissen Zeitpunkt des Masterstudiums zu etwa doppelt so hohen Krankenkassenbeiträgen führen würde.
Für mich ist das Thema aus dem Grund relevant, dass ich nächsten Winter wohl ein Masterstudium beginnen und die 14. Fachsemester, sofern sie sich auf Bachelor und Master zusammen beziehen, ziemlich rasch überschreiten würde. Zur Veranschaulichung: Das würde dann für 3 von meinen 4 Master-Semestern einen monatlichen Krankenkassenbeitrag von ca. 80 oder ca. 160€ bedeuten, also fast 1000€ Unterschied im Jahr.
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