BKA-Feststellungsbescheid (Laut BKA immer noch aktuell! Stand Mai. 2006)
Am 18. Juni 2004 ergab sich durch Feststellungsbescheid des BKA eine erneute Änderung in Bezug auf die Beschränkung von vollautomatischen Waffen. Diese dürfen, sofern die Geschossenergie unter 0,5 Joule liegt, ab 14 Jahren frei erworben und ohne Waffenschein in der Öffentlichkeit geführt werden (Umsetzung der EU-Spielzeugrichtlinie). Bei Überschreitung der 0,5 Joule bleibt jedoch die Beschränkung auf Einzelfeuer bestehen und auch das Prüfzeichen, F-im-Fünfeck, ist erforderlich. Airsofts mit einer Energie von über 0,5 Joule dürfen zudem erst ab 18 Jahren erworben werden und das Führen ohne Waffenschein außerhalb der eigenen Wohnung ist verboten.
Transport
Für den Transport der Waffe vom Eigenheim zum Gelände muss die Waffe verschlossen, gesichert
und darf nicht geladen sein. Sie ist somit nicht schussbereit.
Ist Airsoft in Deutschland verboten?
Nein!
Es gibt in Deutschland kein Gesetz bzw. Verordnung die diesen Sport verbietet! (Ausnahme, siehe Bayern)
Viele vertreten die Meinung, dass es nicht erlaubt ist und Combatschiessen im Waffengesetz verboten ist. Auf diesen Trugschluss kommen wir gleich.
Wo darf man spielen?
§ 12 WaffG Abs. 4 [Ausnahmen von Erlaubnispflichten]
· Einer Erlaubnis zum Schiessen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§27, dazu später mehr) schießt.
· Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum a) mit Schusswaffen, deren Geschosse eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird […], sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Der Inhaber des Hausrechts ist der Grundstücksbesitzer. D. h., euch muss das Grundstück gehören oder ihr müsst die Erlaubnis des Besitzers haben. Am besten in schriftlicher Form.
Befriedetes Besitztum bedeutet, dass es durch ein Hindernis komplett eingegrenzt sein muss. Ein Hindernis muss nicht unbedingt ein Zaun oder Ähnliches sein. Hier genügt schon Trassierband und eine Ausschilderung. Um sicherzustellen, dass kein Geschoss das Gelände (Besitztum) verlässt ist keine 5 m hohe Mauer nötig. Es genügt eine so genannte Safetyzone. Was das genau ist, wie sie aussieht und welche Vor- und auch Nachteile eine Safetyzone hat verraten wir gleich.
Zusammenfassung:
- Genehmigung des Besitzers um das Grundstück benutzen zu dürfen
- Es muss sichergestellt sein, dass kein Geschoss das Grundstück verlässt (Safetyzone)
Wie sollte mein Spielfeld, mit Safetyzone (SZ), aussehen?
Das Grundstück wird, beim Verwenden einer Safetyzone, mehr oder weniger in zwei Grundstücke aufgeteilt. Außen die SZ und innen das eigentliche Spielfeld.
Die SZ sollte mind. 1,5mal so breit sein, wie das Geschoss der stärksten Waffe bzw. Markierer fliegt. Des Weiteren darf keine Waffe innerhalb der SZ geladen sein.
Vorteile:
- keine Mauer, etc. nötig
- Spielfelder können schnell eingerichtet werden
- relativ geringer Kostenaufwand (Trassierband, Schilder)
Nachteil:
- es wird ein größeres Grundstück benötigt um noch eine passable Spielfläche zu erhalten
Spielen in Bayern (und evtl. andere Bundesländer, von denen uns aber keine bekannt sind*) genießt eine Sonderregelung:
Obwohl es kein grundsätzliches Verbot für diesen Sport gibt, begeht man in Bayern* beim Softair- und Paintballspielen eine Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG.
In so gut wie allen Bundesländern wird, im Gegensatz zu Bayern*, bei Softair, Paintball, etc. kein Verstoß gegen diesen Paragraphen gesehen (Urteil des Landgerichts Köln vom 04.01.01 Az. 11 T 217/00 sowie des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 16.06.98 Az. RO 11 K 97.02270).
In Bayern laufen die Uhren ja bekanntlich anders. So auch in Sachen Recht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hob am 27.06.00 (Az. 21 B 96.2184) das Urteil des VG Regensburg auf und ist der Auffassung, dass der § 118 OWiG bei solchen Veranstaltungen gegeben sei.
Aufgrund dieses Gerichtsurteils hat die bayerische Regierung ein Schreiben an alle Ordnungs- und Sicherheitsorgane (Landrats-, Ordnungsämter, etc.) in Bayern verschickt, indem die Ämter aufgefordert werden alle Paintball- und Gotchaspiele regelmäßig durch den § 118 OWiG in Verbindung mit Art. 7 Abs. Nr. 1 BayLStVG zu unterbinden.
§ 118 OWiG [Belästigung der Allgemeinheit]
"(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann."
Die bayerische Regierung legt diesen, sehr schwammigen, Paragraphen so aus, dass das Schiessen mit Waffen jeglicher Art eine „grob ungehörige Handlung“ ist, da hier ein kriegsähnlicher Zustand und vor allem auch die "Tötungshandlung" begangen wird.
Die Regierung sieht hier eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch die, nicht bewiesenen These, dass dieses Verhalten die Hemmschwellen der Spieler herabsetzt und diese zur "Gefahr" der Gesellschaft macht.
Obwohl es Feldversuche und Gutachten von Pädagogen, etc. gibt, hält die bayerische Regierung an der These fest, dass wir durch dieses Spiel zu Killern werden.
Der Art. 7 BayLStVG regelt nur, dass die Ämter befugt sind, solche Handlungen zu unterbinden.
Wer in Bayern also beim Spielen erwischt wird, bekommt zu 99,99999% eine Anzeige und ihm droht ein Bußgeld. Das Bußgeldspielraum beginnt bei 5 € und endet bei 10000 €. Bei Softair schätze ich das Bußgeld auf 200 bis 2500 €.
Ob und in welchen Bundesländern diese Regelung sonst noch gilt kann ich euch nicht sagen. Am besten bei eurem zuständigen Amt nachfragen.
Waffenrecht
Ist kampfmäßiges Schiessen (Combatschiessen) in Deutschland verboten?
Combatschiessen ist ausschließlich in Schießstätten und der Gleichen Verboten.
§ 27 WaffG Abs. 7 [Schießstätten, Schiessen durch Minderjährige auf Schießstätten]
"Das kampfmäßige Schiessen auf Schießstätten ist nicht zulässig. […]"
Nun gibt’s garantiert Leute die sagen "Hab ich doch gesagt, Combatschiessen ist verboten und somit auch Softair!".
Falsch gedacht meine Herren (und Damen)!!!
Um mit Softairwaffen schiessen zu dürfen benötigt man keine erlaubnispflichtigen Schießstätten sondern lediglich ein, wie in § 12 Abs. 4 WaffG (siehe oben) beschriebenes Besitztum.
Im Klartext heißt das, dass der § 27 WaffG nicht für Softair, Paintball, etc gilt und somit auch nicht das Combatschiessverbot.
Dürfen Minderjährige mitspielen?
Nein! Da der § 27 WaffG nicht für diesen Sport gilt, trifft auch nicht der Abs. 3 dieses Paragraphen zu.
In diesem Absatz wird Kindern ab 13 erlaubt, Druckluft- und Federdruckwaffen, etc, Jugendlichen ab 15 wird erlaubt, sonstige Schusswaffen, jeweils unter Obhut geeigneter Aufsichtspersonen, zu benutzen. Die Ausnahme stellen die Softairwaffen mit weniger als 0,5 Joule dar
welche ab 14 erhältlich sind.
Welche Waffen sind legal?
Alle Waffen die man bei Deutschen Händlern kaufen kann sind legal und besitzen das Prüfzeichen ("F" im Fünfeck).
Alle Waffen die man im Ausland erwerben kann sind illegal!
Des Weiteren sind die "alten" Softairwaffen aus Deutschland, ohne Prüfzeichen illegal.
Waffen bei denen die "Innereien", zur Erhöhung der Geschossgeschwindigkeit, getunt worden sind, sind illegal. Ganz gleich ob sie das Prüfzeichen besitzen oder nicht!
Was darf ich an der Waffe tunen?
Es dürfen nur Dinge getunt werden, die die Geschossenergie nicht erhöhen. Zum Beispiel Kunststoffteile durch Metallteile ersetzen um die Lebensdauer zu erhöhen.
Das Aussehen der Waffe kann beliebig, bis auf zwei Ausnahmen, verändert werden.
Welche Anbauteile sind illegal?
Der Umgang mit, für Schusswaffen bestimmte, taktische Lampen, Laserzielhilfen und Nachtsicht- bzw. Nachtzielgeräte, etc. sind in Deutschland illegal.
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 - 4 WaffG), Abschnitt 1, Nr. 1.2.4.1 und Nr. 1.2.4.2
Zusammenfassung
Softairwaffen und auch andere Luftdruckwaffen (CO2-Pistolen, Luftgewehre, etc.) fallen NICHT in den Bereich des Kleinen Waffenscheins. Des Weiteren gibt es, für euch, keine legalen Möglichkeiten diese Waffen führen zu dürfen. Wer es dennoch tut, macht sich strafbar!
Quelle: Airsoftverband-Deutschland