Sich im Ausland vom Bund ausmustern lassen

Quint

,
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Ein Freund von mir wollte nach seiner Ausbildung (September) für ein Jahr nach Australien (ab Oktober). Er wurde allerdings direkt nach dieser Ausbildung zum Wehrdienst bzw. zur Musterung einberufen. Dort hat er dann angegeben, dass er tatsächlich zum Bund möchte, weil er sich ob seiner kaputten Kniee ziemlich sicher war, ausgemustert zu werden - was nicht geklappt hat (T2). Zu dem Zeitpunkt war die Sache mit Australien aber schon viel zu weit fortgeschritten, als dass er mal eben vom Flug und x-Organisationen/Verträgen zurücktreten hätte können, ohne _sehr_ viel Geld zu verlieren.

Er sprach dann mit seinem Arzt, lies sich drölfzig Kleinigkeiten attestieren und hat so versucht, sich nachträglich ausmustern zu lassen. Hintergrund war auch der Gedanke, dass er nicht hätte einberufen werden können, wenn die Antwort vom Bund erst nach seiner Abreise bei ihm eintraf. Die lag aber genau zwei Tage davor bei ihm als Einschreiben im Briefkasten :8[: Er sei immernoch wehrfähig und werde ab dem vierten Januar 2010 eingezogen.

Sein Arzt hat ihm dann extrem kurzfristig irgendeine komplexe Wirbelgeschichte attestiert, was er abgeschickt und sich dann in den Flieger nach Australien gesetzt hat - wie gesagt, zurück konnte er nicht mehr. Vier Wochen später kam dann auch darauf die Antwort: Für die Entscheidung, ob er wehrfähig sei, muss er sich nochmal vom Bundarzt untersuchen lassen, bis auf weiteres müsse er aber trotzdem am 4.1.10 in der Kaserne erscheinen, da er andernfalls als fahnenflüchtig gelte :ugly:

Jetzt die Frage: Gibt es irgendeine Möglichkeit, wie er aus der Sache herauskommt? Er kann schon allein des Geldes wegens nicht "einfach mal so" nach Deutschland zurückfliegen bzw. müsste dann die ganze Reise aufgeben. Er ist 22 und wurde schon einmal ob seiner Ausbildung vor drei Jahren zurückgestellt.

Wie kann er sich also ausmustern lassen, ohne dass er zurück nach Deutschland muss? Jede (mehr oder weniger) legale Idee ist willkommen, er ist deswegen gerade ziemlich verzweifelt und würde fast alles dafür tun, seinen bisherigen Lebenstraum zu verwirklichen :(

Adminrechte für einen Tag für den User, der eine funktionierende Idee postet.
 
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Was macht er denn genau im Ausland? Sowas wie Work & Travel? Sein "Lebenstraum" besteht nur aus der Reise nach Australien? Je nachdem was er macht, könnte er sich seine Tätigkeit vllt. als FSJ anrechnen lassen, obwohl du das dann vermutlich auch erwähnt hättest... Wäre vllt. trotzdem hilfreich für den einen oder anderen hier, der noch Tipps hätte.
Ansonsten ist's ne verzwickte Lage, er hätte ja damit rechnen müssen, dass der Bund nochmal nach dem Ende seiner Ausbildung auf ihn zurückkommt, er wurde ja nur zurückgestellt. Was mich allerdings wundert, ist, dass er erst jetzt gemustert wird bzw. nach Ende seiner Ausbildung.
Einen Kdv-Antrag kann man übrigens _jederzeit_ stellen, auch nachdem einen Einberufungsbescheid schon bekommen hat, auch mitten im Wehrdienst. Ich weiß allerdings nicht, binnen welcher Frist er sich dann ne Zivistelle zu suchen hat, das sollte er vllt. mal in Erfahrung bringen, möglicherweise hat er ja nen Jahr Zeit (eher unwahrscheinlich).
Das Ganze aus dem Ausland zu regeln ist natürlich n erschwerender Faktor..
 
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da er sich bisher recht dämlich verhalten hat wird ihm wohl nur eine wehrdienstverweigerung bleiben, aber ob besser jetzt schon oder gegen jahresende, ka.
 
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Ersatzdienst beim THW oder irgendnem Sanitätsdienst ala Malteser ginge auch.
 
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Wie kann er sich also ausmustern lassen, ohne dass er zurück nach Deutschland muss? Jede (mehr oder weniger) legale Idee ist willkommen, er ist deswegen gerade ziemlich verzweifelt und würde fast alles dafür tun, seinen bisherigen Lebenstraum zu verwirklichen :(

Im legalen Rahmen bewegt er sich schon jetzt nicht mehr, da er der Wehrüberwachung unterliegt und sich somit jedes Verlassen Deutschlands für über 3 Monate genehmigen lassen muss.
Evtl wäre es möglich, jetzt noch den Wehrdienst zu verweigern, das sollte er dann aber möglichst schnell machen, wenn darüber nicht bis zum Zeitpunkt seines Einzugs entschieden wurde, muss er trotzdem am 04.01. seinen Wehrdienst antreten.
Allgemein hat er sich extrem dämlich verhalten, dass er nach seiner Abreise nicht mehr hätte benachrichtigt werden können ist auch vollkommener Schwachsinn, viel mehr hätte er seine Abreise anzeigen und genehmigen lassen müssen.
 
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Dein Typ hat so ziemlich alles falschgemacht und sitzt jetzt schon in der Tinte, Stichwort Wehrüberwachung. Jetzt da anrufen und sagen das er ein Jahr in Australien ist, könnte ziemlich Ärger geben.
Hat er wegen seiner "neuen Krankheit" denn schon einen Termin für ne Nachmusterung? Wenn nicht, dann ist es wohl am klügsten er verweigert. Aber das kann auch ganz schnell durchgehen, nen ganzes Jahr kriegt er damit nicht überbrückt.
 
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Wenn nicht, dann ist es wohl am klügsten er verweigert.

Die Einstufung in Tauglichkeitsstufen ist doch unabhängig von der Wehrdienstverweigerung. Sprich auch bei Verweigerung wollen die den nochmal sehen?!

ort hat er dann angegeben, dass er tatsächlich zum Bund möchte, weil er sich ob seiner kaputten Kniee ziemlich sicher war, ausgemustert zu werden

Anders wäre es vielleicht gewesen, wenn er von vornerein verweigert hätte. U.U. wäre dann der Ehrgeiz kleiner geworden, in höher als T3 einzustufen. Me Kriegsdienstverweigerer und T5! :)

[x]Wehrpflicht abschaffen!

Edit: Anderer Dienst im Ausland? Vll kann er so in seinem Wunschland bleiben
 
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Didier

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Edit: Anderer Dienst im Ausland? Vll kann er so in seinem Wunschland bleiben
Du bist witzig. Dafür muss er doch zuerst verweigern.

Dein Freund ist einfach nur doof. Ist doch klar, dass die seine Einstufung nicht einfach so aufgrund des Schriftverkehrs ändern, ohne dass er bei einem Bundeswehrarzt vorstellig wird. Private Ärzte schreiben doch was sie wollen. Ähnlich blöd war es davon auszugehen, dass er nicht einberufen kann, wenn er sich im Ausland aufhält. Bevor man solche Dinge dreht, informiert man sich doch normalerweise zumindest ein wenig.

Nun gut, ist passiert, die Höchststrafe für Fahenenflucht liegt in Deutschland bei einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren. Der Kaserne mutwillig fernzubleiben ist also keine Option. Egal wie teuer es wäre zurückzufliegen, das Risiko ist es nicht wert. Also wie von den Vorrednern gesagt, sofort verweigern ist seine einige Chance. Mit ein wenig Glück geht das durch vor dem 4.1. und dann kann er sich eine Zivistelle suchen, die deutlich später liegt, bzw. warten bis er zwangszugeteilt wird, was ein wenig dauert. Allerdings wie von Mackiavelli gesagt wird er das ganze Jahr damit wohl nicht rumkriegen und er hat das Risiko eine sehr unangenehme Zivistelle zu bekommen.

Persönlich würde ich allerdings lieber die 1500 Euro investieren, um nach Hause fliegen und höchst wahrscheinlich ausgemustert zu werden, als bei 9 Monaten Zivi meine Zeit zu verschwenden.
 
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Was spricht dagegen, noch zu verweigern, zumal das ja sowieso im Gespräch war?

Viel eher Sorgen machen würde ich mir darum, dass er für ADiA evtl schon Fristen verschlafen hat. Das rauszufinden ist allerdings nicht mein Job.
 
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Ihr habt daqs glaube ich nicht richtig verstanden, der Doc hat ihm was bescheinigt - das heißt nicht das er das auch hat.
Ich glaube nicht das jemand in Australien festgenommen und ausgeliefert wird, wegen nicht zum Bund erscheinen. Wenn er also ab jetzt im Ausland bleibt, dürfte recht wenig passieren. Einfach mal beim Anwalt informieren, ob sowas mal verjährt und solange dann auf deutschland scheissen. So schön isses hier auch nicht, um für so einen scheiss in den Knast zu gehen.
Alternativ nach dem Jahr Australien zurückkommen und sich dann bei der Kaserne melden. Dürfte ein bischen Knast geben...
Wenn man die Kosten dafür bedenkt, ist der Australien Trip vielleicht doch recht teuer ^^ ggfs. sollte er ihn abblasen. Ich würde jetzt bevor ich nochmal zu nem Doc gehe, erstmal zu nem Anwalt gehen. Gibt da bestimmt ein paar kniffe wie man dem entgehen kann. Und kommunizieren kann man auch per telefon und mail.
 
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Muss nicht die Bundeswehr die Anreise-Kosten übernehmen?
Soll er Rechnung von 82157897 Euro hinschicken ^^
 

Didier

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Ihr habt daqs glaube ich nicht richtig verstanden, der Doc hat ihm was bescheinigt - das heißt nicht das er das auch hat.
Ich glaube nicht das jemand in Australien festgenommen und ausgeliefert wird, wegen nicht zum Bund erscheinen. Wenn er also ab jetzt im Ausland bleibt, dürfte recht wenig passieren. Einfach mal beim Anwalt informieren, ob sowas mal verjährt und solange dann auf deutschland scheissen. So schön isses hier auch nicht, um für so einen scheiss in den Knast zu gehen.

So funktioniert Verjährung nicht. Wenn man ein Verbrechen begeht und niemand bekommt davon mit, dann verjährt das. Aber wenn die Strafverfolgung läuft und das wird in diesem Fall garantiert passieren, dann verjährt da überhaupt nichts. Was die Auslieferung angeht bin ich mir nicht sicher. In Europa würde das auf jeden Fall passieren, da es dort Abkommen gibt, die es erlauben, das relativ unbürokratisch zu regeln.

Alternativ nach dem Jahr Australien zurückkommen und sich dann bei der Kaserne melden. Dürfte ein bischen Knast geben...

Super Idee. Ein paar Monate Knast, vorbestraft und dann wahrscheinlich trotzdem noch Wehrdienst machen.

Wenn man die Kosten dafür bedenkt, ist der Australien Trip vielleicht doch recht teuer ^^ ggfs. sollte er ihn abblasen. Ich würde jetzt bevor ich nochmal zu nem Doc gehe, erstmal zu nem Anwalt gehen. Gibt da bestimmt ein paar kniffe wie man dem entgehen kann. Und kommunizieren kann man auch per telefon und mail.

Ein Doc kann nun sicher nichts mehr reißen. Auch bei einem Anwalt habe ich so meine Zweifel, die Gesetzeslage ist in diesem Fall nun einmal sehr eindeutig. Fälle wie diesen gibt es nun einmal seit 60 Jahren und mittlerweile werden wohl alle "Kniffe" verhindert sein, sonst wären da auch schon andere drauf gekommen.

Muss nicht die Bundeswehr die Anreise-Kosten übernehmen?
Soll er Rechnung von 82157897 Euro hinschicken ^^

Aber nur vom gemeldeten Wohnort. Abgesehen davon, wenn Du den Thread gelesen hättest, wüsstest Du, dass er sich schon gar nicht in Australien aufhalten darf. Wär ja noch schöner, ich flieg einfach kurz vor Antritt meines Wehrdienstes ins Ausland und lass mich dann auf Staatskosten wieder heimfliegen. Auf was für Ideen Leute kommen.
 
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Hatte erst überlesen, dass er schonmal zurückgestellt wurde.

Glaub nicht, dass da noch irgendwas Sinn macht. Könnte natürlich nochmal mit seinem Sachbearbeiter telefonieren, aber nach so ner Verarschungstour wird der sicherlich auch dicht machen.

So oder so wird er jetzt zum Amtsarzt müssen bzw., wenn er Verweigern will, wird vorgeladen, da er seine Einberufung schon hat und das die letzten 4 Jahre niemals erwähnt hat.
 
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Hm, evtl. soll er nen KDV stellen. Das dauert erstmal seine Zeit (vllt so 1 Monat?). Dann müsste er nochmal Zeit haben, in der er sich einen Zivistelle suchen kann (glaube die geben einem da mindestens nen halbes Jahr, bevor das Bundesamt für Zivildienst ihm proaktiv etwas zuweist)
Dann soll er sich am besten was suchen, wo er erst nach einem Jahr reinkommt, ich denke die entsprechenden Stellen sind da sehr zuvorkommend (evtl gibts ja auch was im Bekanntenkreis)

Ob das aber so funktioniert, kann ich nicht sagen. Wäre aber eine idee, um Zeit zu schinden.
 
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nen Kumpel von mir is kurz vor seinem Musterbescheid nach Frankreich gezogen zum arbeiten.Paar wochen später meldete sich die Bundeswehr bei ihm er solle doch zum zeitpunkt x zur musterung erscheinen.Hat er einfach nen schreiben zurückgeschickt das er jetzt in Frankreich wohnt und die ihm dann die Reisekosten erstatten sollten etc.
Wenige Zeit später kam nen Brief zurück das sich die Sache erledigt hat und er hat nie wieder was von denen gehört :o..
Is natürich blöd das es bei dir nicht um die musterung geht sonder gleich um den wehrdienst.
Ansonsten hätt ich noch die Idee das dein Kumpel sich von seinem Arbeitgeber nen Schreiben austellen lässt, das er zurZeit unentbehrlich ist und der Laden den Bach runtergeht wenn er geht.Muss er natürlich nur nen Arbeitgeber haben der das auch macht.
 

Didier

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Ansonsten hätt ich noch die Idee das dein Kumpel sich von seinem Arbeitgeber nen Schreiben austellen lässt, das er zurZeit unentbehrlich ist und der Laden den Bach runtergeht wenn er geht.Muss er natürlich nur nen Arbeitgeber haben der das auch macht.

Geniale Idee, insbesondere da der Kumpel seine Ausbildung im September beendete und zur Zeit überhaupt keinen Arbeitgeber hat. Der Bauer, dem er in Australien bei der Ernte hilft, könnte es ja mal mit einem Schreiben versuchen...
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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anwalt. die lösung in (fast) allen lebensfragen.
 
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hey leute wenn wir grad beim thema sind, ich hab noch nie nen termin zur musterung bekommen, einmal for 5 oder 6 jahren kam irgend ein schreiben, das hab ich ausgefüllt, nen extra zettel hinzugefügt ala " ich will zivi machen" seitdem kam nie wieder was.
bin jetzt 24 und hab n kleines kind. können die jetzt noch kommen? wenn ja wie lange muss ich noch angst haben?
 
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max bis 25. Die holen dich aber nicht mehr so lange Frieden ist, wir haben eh nicht genug Platz für alle.
 
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atm wird glaube ich auch darauf verzichtet väter einzuziehen, ja.
 
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Hintergrund war auch der Gedanke, dass er nicht hätte einberufen werden können, wenn die Antwort vom Bund erst nach seiner Abreise bei ihm eintraf. Die lag aber genau zwei Tage davor bei ihm als Einschreiben im Briefkasten :8[: Er sei immernoch wehrfähig und werde ab dem vierten Januar 2010 eingezogen.
was ist das eigentlich für ein seltsamer gedanke; ist er während seines auslandsjahres hier abgemeldet, kein deutscher mehr oder dachte er nur weil er nicht da ist zählt zugestellte post nicht als zugestellt? wenn man gemeldet ist kann einem alles zugestellt werden, man hat eine gewisse verpflichtung als bürger erreichbar zu sein. und selbst wenn nicht gibt es noch die öffentliche zustellung. einfach nicht zu hause sein / briefkasten schauen entbindet von keinerlei pflichten.
 

NetReaper

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Revolution. Die Lösung für alle Lebensfragen.
Revolution anstiften, und endlich _tatsächliche_ Gleichberechtigung herbeiführen.
Wenigstens habe ich noch nie davon gehört, dass einer Frau sowas passiert wäre. Und einen Unterschied zu machen nur weil er einen Penis hat ist gegen das Grundgesetz.
 

Tisch

Frechdachs
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So dumm es ist, er sollte es einfach mit der Wahrheit versuchen und denen schreiben, dass er für ein Jahr in Australien ist und darum bitten, dass sie ihn nochmals ein Jahr zurückstufen. Wenn es nicht funzt, muss er dann wohl oder übel in den sauren Apfel beißen. Mit Glück hat er nen netten Sachbearbeiter der ein Auge zukneift und auch die diversen Lügen belächelt. Naiv gedacht, aber was andere fällt mir im Moment auch nicht ein.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Revolution. Die Lösung für alle Lebensfragen.
Revolution anstiften, und endlich _tatsächliche_ Gleichberechtigung herbeiführen.
Wenigstens habe ich noch nie davon gehört, dass einer Frau sowas passiert wäre. Und einen Unterschied zu machen nur weil er einen Penis hat ist gegen das Grundgesetz.

go to israel. its better there!:klatsch:
 

bog

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auf dem mutterschiff
naja, da ist der wehrdienst auch auf 3 jahre bemessen und eine moeglichkeit der verweigerung fuer alternativdienst existiert nicht.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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doch klar, musst nur paar jahre ins kibuz :D
 
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Da gibt es nur eins: Erkläre Deutschland den Krieg!
Ich glaube kaum das die Kriegsgegner zum Wehrdienst ziehen.

Insgesamt ziemlich dumme Situation ich würde entweder Anwalt oder mal mit den Leuten reden vorschlagen.
Für irgendwie raustricksen ist es viel zu spät.
 

NetReaper

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Ich hab DIE Idee!
Sag deinem Freund er soll einen Selbstmord mit einer Waffe vom Schwarzmarkt ankündigen. Dann wird die Polizei eingeschaltet, und er kann sich für psychisch labil erklären lassen, und bekommt nie und nimmer eine Waffe zwischen die Finger.
 

Didier

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Ich hab DIE Idee!
Sag deinem Freund er soll einen Selbstmord mit einer Waffe vom Schwarzmarkt ankündigen. Dann wird die Polizei eingeschaltet, und er kann sich für psychisch labil erklären lassen, und bekommt nie und nimmer eine Waffe zwischen die Finger.

Die Idee ist natürlich genial. Das einzige Problem ist, um sich für psychisch labil erklären zu lassen, muss er immer noch nach Deutschland fliegen, um sich von einem Bundeswehrarzt untersuchen zu lassen.
 

maxi22

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Das Problem ist, wenn er für psychisch labil erklärt wird, kommt das mit in irgend so eine Datei wo Versicherungen zugreifen und er bekommt später keine private Krankenversicherung mehr und öffentliche nur mit höheren Preisen.
Es währe also zu überlegen doch etwas anderes zu machen ;)
 

Lagger_inaktiv

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ich meine es ist doch "nur" fahnenflucht das ist nicht mal strafrechtlich relevant vermutlich weils ansich nur Militärrecht betrifft.. was spricht dadgegen seinen urlaub zu machen und nach abschluss des ganzen sich dann bei irgendeinem kreiswehrersatzamt zu melden.
 

Didier

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ich meine es ist doch "nur" fahnenflucht das ist nicht mal strafrechtlich relevant vermutlich weils ansich nur Militärrecht betrifft..

Lol, wo hast denn den Blödsinn her? Natürlich ist Fahnenflucht eine Straftat und unterliegt außer im Verteidigungsfall auch der ganz normalen ordentlichen Gerichtsbarkeit. Höchststrafe 5 Jahre Knast. Aber wozu auch nen Thread lesen, wenn man auch ohne antworten kann?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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ich meine es ist doch "nur" fahnenflucht das ist nicht mal strafrechtlich relevant vermutlich weils ansich nur Militärrecht betrifft.. was spricht dadgegen seinen urlaub zu machen und nach abschluss des ganzen sich dann bei irgendeinem kreiswehrersatzamt zu melden.

lol :fein:
 
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Also, das Thema Wehrüberwachung nach §24 Wehrpflichtgesetz (WPflG) wurde ja schon hinlänglich genannt. Die weiteren Konsequenz wäre die Fahnenflucht. Fahnenflucht ist eine Wehrstraftat nach §16 Wehrstrafgesetzgesetz (WStG). Bereits der Versuch ist strafbar. Die Höchststrafe von 5 Jahren wird bei einem Ersttäter nie beantragt werden, da ja die Bundesrepublik in keine offiziellen Kriegshandlungen verwickelt ist. Nichts desto trotz wirds wohl nicht ohne den Status "Vorbestraft" enden, egal ob mit Bunker oder ohne. Verjährungsdauer beträgt 5 Jahre (§ 78 StGB - 78c StGB) und kann durch verschiedenste Ereignisse (§78c) gehemmt, somit umgangssprachlich verlängert werden. Selbstverständlich können Fahnenflüchtige in anderen Ländern festgenommen werden und bei bestehenden Rechtshilfeabkommen ausgeliefert werden. Wie intensiv eine solche Strafverfolgung im Ausland aussieht entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.

Unter dem Strich muss jeder für sich selber bewerten, ob der Flug zur Entschärfung, weiteren amtsärztlichen Untersuchung so teuer sein kann, dass man sich den Titel "Vorbestraft" um den Hals hängen lassen will? Australien ist selbst nach des Wehrdienstes/Wehrersatzdienstes noch da und kann besucht werden. Zumal du dich im Fall eines Unfalls der Eltern, Oma, Geschwister, sonstiger nahestehender Personen dich mit telefonieren und Briefe schreiben begnügen musst. o.O

€dit: An eine Möglichkeit sich in der Botschaft in Australien ausmustern zu lassen halte ich für unmöglich, weil dafür die Kreiswehrersatzämter zuständig sind.
 

haviii

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ich schreibs mal kurz:

er ist flüchtig und wird, sollte er sich nicht kümmern vorbestarft werden

+ so etwa 100 Tagessätze gibts dafür


richtiges vorgehen: nach ger fliegen, untersuchen lassen, weitersehen
 
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