Sexvideo entlarvt angebliche Vergewaltigung als Lüge

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Benrath

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@Morph ja was ist daran so schwer zu verstehen.

und ich versteh nicht gegen was du andiskutierst, natürlich kannst du jemanden überreden. Vergewaltigung bleibt aber weiterhin "Sex gegen deinen Willen", deiner Frau stehst es natürlich offen ihre meinen zu ändern. Ist halt irgendwie ein schmaler Grad in weniger gesunden Beziehungen als deiner, wenn es die Frau einfach nur erduldet, weil sie sonst Angst vor Gewalt hat. Ist es dann keine Vergewaltigung mehr?
 

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Ist es dann keine Vergewaltigung mehr?

Doch. Aber keine strafrechtlich relevante Vergewaltigung, sondern eher ein persönliches Problem der vergewaltigten Person. Ich kann nicht gegen etwas sein und es dann zulassen, nur um im Nachhinein zu sagen "ich wollte das aber nicht!!!!11".
 

Benrath

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Ja so wie es kein strafrechtlich relevanter Sex mit Minderjährigen sein muss, obwohl es trotzdem Sex mit Minderjährigen war. Was regt dich daran denn so auf?

Und dein letzter Absatz ist einfach ein Zeugnis deiner Ignoranz von psychischer und auch ganz einfacher physischer Gewalt. Wenn du dich also im Knast von hinten in der Dusche überreden lässt, weil du keinen Bock auf die Schläge hast, wurdest du nicht vergewaltigt? Du hast dich ja nicht gewehrt, und jetzt kommst du mit

Ich kann nicht gegen etwas sein und es dann zulassen, nur um im Nachhinein zu sagen "ich wollte das aber nicht!!!!11".



Herr schenke Hirn.
 
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Sein letzter Absatz ist einfach Realitätsnah. Solange der Täter bewusst keine Angst auslösen will, kann er gegen die meinetwegen stattfindenden Angstgedanken des "Opfers" weder was machen noch muss er diese überhaupt bemerken sofern kein Widerstand stattfindet.

Bringen wir das Ganze doch mal in eine nicht ganz so emotionsgeladene Situation:
Du stehst am Parkscheinautomaten und 2 riesige muskelbepackte Schwarze (Achtung Klischee!) fragen Dich höflich, ob Du mal 'nen Euro hast. Du schlotterst innerlich vor Angst, greifst in Deine Tasche, sagst keinen Ton und gibst denen 'nen 5er und rennst weg. Ist der Tatbestand des Raubes erfüllt, weil Du Angst hattest? Ich denke nicht, Tim, denn die "Täter" haben Dir bis auf Deine irrationale Vorstellung "bestimmt gleich geschlagen zu werden", keinen Anlass dazu gegeben.

Angenommen Du sagst schüchtern "nein" und sie fragen nochmal und Du bekommst dann Angst und Du gibst das Geld raus. Nun Raub?

-_-
 
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Wichtiges Argument weshalb es imo reicht wenn etwas verbal geäußert wird: Man kann und sollte nicht erwarten, dass sich ein Vergewaltigungsopfer zwangsläufig wehrt. Einfach aus Angst. Oder noch offensichtlicher: Soll sich eine Frau zur Wehr setzen wenn sie ein Messer am Hals hat?

Aber man muss da eh unterscheiden: In einer Beziehung kann (wie das syz sehr gut beschrieben hat) nicht davon die Rede sein, dass bei einem "Nein(!)" und dann 5 Minuten knutschen, fummeln (ohne "Nein") man dann von einer Vergewaltigung redet wenn es dann doch zum Sex kommt.

Problematisch könnte es ja auch bei "Rollenspielen" werden. Viele stehen dort auf "Nein" und "physische Gewalt". Die ist aber dann ja von beiden Seiten erwünscht. "Nein" ist dann einfach ein sinnentleertes Wort und es gibt ein x-beliebiges Ersatzwort.

Ich finde, dass VOR ALLEM ANDEREN Frauen egal welchen Alters klar gemacht werden muss, dass sie nicht aus irgendwelchen Gründen (Scham, Angst, Rache, usw..) irgend nen scheiß erfinden sollten. Ich bin da echt z.t fassungslos wenn da Verleumdet wird. Es ist nämlich ein DOPPELTER Schaden. Gegen das männliche Individuum UND gegen alle bisherige (wirkliche) Vergewaltigungsopfer.


Also was halt einfach nicht geht ist.. -> "NEIN! Ich will nicht mit dir ficken" .. dann wird geküsst, rumgemacht und es wird doch gefickt.. nichts mehr gesagt von ihrer Seite..

Wenn das eine Vergewaltigung wäre/ist wären ca. 99% aller Männer vergewaltiger, weil fast jeder in einer Beziehung schonmal über ein "nein" (verbal und nonverbal) hinweggegangen ist und die Frau dann aber auch nach einiger Zeit (meist nonverbal logischerweise; durch Taten) ihre Meinung geändert hat und doch Lust hatte.

Von daher ist das Thema gar nicht so leicht.
 
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Wichtiges Argument weshalb es imo reicht wenn etwas verbal geäußert wird: Man kann und sollte nicht erwarten, dass sich ein Vergewaltigungsopfer zwangsläufig wehrt.
Und woher soll der Täter dann wissen dass das Opfer nicht will?

Oder noch offensichtlicher: Soll sich eine Frau zur Wehr setzen wenn sie ein Messer am Hals hat?
:doh:

Wenn ich ein Messer brauche um zum Ziel zu kommen, ist doch ganz klar dass der Gegenüber das nicht freiwillig tut. Sonst bräuchte ich kein Messer.
 
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Junge du bist echt.. unglaublich.

:rofl2:

zum ersten: VERBAL weißt du was heißt oder?

zum zweiten: Es ging um das Thema sich "wehren"..


Ich weiß gar nicht wie ich mit dir umgehen soll .. o_O
 

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Ach Zappelphilipp... Ich wiederhole mich echt nur ungerne, aber für dich springe ich noch einmal über meinen eigenen Schatten.

Definiere "wehren".

Beispiel A: Mann und Frau küssen sich, er fängt an zu fummeln, sie sagt nein, er macht weiter, sie lässt ihn gewähren, es kommt zum Akt, sie zeigt ihn wegen Vergewaltigung an. Frage: hat sie sich gewehrt?

Beispiel B: Mann und Frau küssen sich, er fängt an zu fummeln, sie sagt nein, er macht weiter, sie sagt wieder nein, er macht weiter, sie lässt ihn gewähren, es kommt zum Akt, sie zeigt ihn wegen Vergewaltigung an. Frage: hat sie sich gewehrt?

Beispiel C: Mann und Frau küssen sich, er fängt an zu fummeln, sie sagt nein, er macht weiter, sie sagt wieder nein, er macht weiter, sie klatscht ihm eine, er wird noch erregter und fummelt weiter, sie lässt ihn gewähren, es kommt zum Akt, sie zeigt ihn wegen Vergewaltigung an. Frage: hat sie sich gewehrt?

Hat sie/er in deinem Beispiel nur einmal nein gesagt und es dann passieren lassen? Aus Angst oder einfach nur weil sie/er dann doch geil geworden ist? Wer nicht dauerhaft gegen die Tat ankämpft (ob nun VERBAL oder PHYSISCH) hat nicht alles getan um die Tat abzuwenden (angedrohte Gewalt setzt dies natürlich aus, da die Tat ansonsten nicht passieren könnte). Punkt.
 
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Sie muss nicht alles(!?) tun um die Tat abzuwenden. Was zur Hölle redest du eigentlich dummmorph?
Was du schreibst ist haarsträubend. D.h wenn sie erst kratzt und dann bekommst sie zwei Schläge in die Fresse ist aber noch bei Bewusstsein, sollte sie sich weiter wehren.. weil sie hat ja noch nicht "alles" getan.


Ohne auf deine lustigen Antworten oben einzugehen (wie soll jmd wissen, dass das opfer es nicht will wenn es sich wehrt??.. how about "Nein!!" ?? v e r b a l)


Ja das problem mit dem "manchmal reicht ein Nein nicht wenn dazwischen Zeit vergeht und der Sex dann zugelassen wird" hab ich doch selbst thematisiert..

Nein => man lässt von der Person ab; Wenn man aber andere Sachen weitermacht und sie (offensichtlich dagegen nichts hat) und es dann weiter führt zu Sex und sie dann nichts mehr sagt ist meiner Meinung nach das vorherige "nein" obsolet, weil es einfach nicht mehr aktuell ist..
 

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Nein => man lässt von der Person ab; Wenn man aber andere Sachen weitermacht und sie (offensichtlich dagegen nichts hat) und es dann weiter führt zu Sex und sie dann nichts mehr sagt ist meiner Meinung nach das vorherige "nein" obsolet, weil es einfach nicht mehr aktuell ist..

Ach, na sieh einer an... Bist ja doch gar nicht so dum. Zu dem Rest sag ich mal lieber nichts. Dass angewandte Gewalt außen vor ist habe ich mehrmals geschrieben.
 

Benrath

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Diese ganze Extrembeispielkacke bringt doch nichts. Vergewaltigung ist Sex gegen deinen Willen. Der Aspekt, ob du das hättest wissen können usw hat rein strafrechtliche und/oder moralische Konsequenzen. Es gibt bei der Vergewaltigung zwei Perspektiven. Wenn die Frau sich vergewaltigt fühlt, kann das aus deiner Perspektive unbegründet sein und du darfst es behindert finden, aber das ändert halt nichts.

Das Raubbeispiel läuft ja analog. Du darfst dich beraubt fühlen, aber strafrechtlich hast du wohl Pech gehabt. Total cleveres Beispiel. Bravo.
 
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Nein das kann es wiederum nämlich auch nicht sein. Dann fühlt sich eine Frau bereits vergewaltigt, weil sie mitbekommen hat, dass ihr Mann sie betrogen hat und der Sex war danach für sie so schlimm..

"mit fühlen" hat das nicht zwangsläufig zu tun. Eine Vergewaltigung sollte ein "objektiver" Tatbestand sein. Oder würdest du sagen unter den exakt genau selben Umständen kann es für Frau A eine Vergewaltigung sein und für Frau B nicht? Wohl kaum!?

Es muss eine verbale Äußerung UND/ODER eine non verbale Äußerung geben. Beide müssen so klar sein, dass eindeutig wird, dass sie keinen Geschlechtsverkehr will.

Aber ich will mich gar nicht zu lange damit aufhalten, weil das eh sehr konstruierte Fälle sind.
 
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Es gibt bei der Vergewaltigung zwei Perspektiven.
Nein, gibt es nicht.

"Vergewaltigung" ist ein strafrechtlicher Begriff, der ganz exakt definiert ist:

(1) Wer eine andere Person

1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,

nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Ende der Diskussion. Was da nicht drunter fällt, ist meinetwegen uneinvernehmlicher Sex oder was auch immer, aber eben KEINE Vergewaltigung. Völlig egal wie die Frau sich danach fühlt. Das Gefühl des Opfers spielt für den Tatbestand überhaupt keine Rolle sondern ausschließlich die Handlung des Täters. Völlig zu Recht.

Alle unter den Punkten 1, 2 und 3 aufgeführten Szenarien sind im Übrigen durch die Rechtsprechung und die Rechtswissenschaften klar gefasst, was darunter fällt. Die willkürliche, ohne konkrete Anhaltspunkte erfolgte Angstreaktion "der könnte mir aber was tun wenn ich nicht mit mache" fällt da nicht drunter.

Ergo läuft das ab wie folgt:
Die Frau merkt, dass da gerade was passiert was sie nicht möchte und sagt "Stop!", kneift die Beine zusammen und versucht, den Ort des Geschehens zu verlassen. Wird sie dann festgehalten, am gehen gehindert und mittels physischer Kraft oder psychischem Druck genötigt, den Vorgang über sich ergehen zu lassen, DANN ist es eine Vergewaltigung. Bleibt sie aus eigenem Entschluss liegen "weil sie Angst hat" ist es keine Vergewaltigung (und sollte auch nicht so genannt werden), solange der Täter keinerlei Anhaltspunkte dafür setzt, die ihr objektiv gesehen Angst machen müssten.

Echt nicht schwierig. Gefühlsgefasel hat dabei absolut gar nichts verloren.
 
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Benrath

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Wie du halt immer noch nicht checkst, dass ich es nicht rein strafrechtlich betrachte. Selbst die rechtliche Definition löst dein Delemma nicht, dass sich eine Person vergewaltigt fühlen kann, weil aus ihrer Perspektive 1), 2), oder 3) erfüllt ist. Das kann ein Gericht dann anders sehen, so das es es strafrechtlich nicht als Vergewaltigung gewertet wird. Ach ich wiederhole mich.

Der letzte Abschnitt widerspricht mir btw in keiner Weise. Die Frau kann sich vergewaltigt fühlen, aber hat je nachdem strafrechtlich pech gehabt. Nicht so schwer zu verstehen.
 
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Dann benutze bitte auch keine strafrechtlich definierten Begriffe. Eine Vergewaltigung ist es nur dann, wenn die strafrechtliche Definition von Vergewaltigung objektiv erfüllt ist, anderenfalls ist es eben keine Vergewaltigung. Deine persönliche Betrachtungsweise (oder die des Opfers) ist dabei irrelevant und so sinnig wie MVs eigene Definition von Steuern als Raub.
 
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Es gibt wie üblich bei so etwas zwei Dinge, die erst mal nichts mit einander zu tun haben:
1. Wie das Recht aktuell aussieht.
2. Wie das Recht aussehen sollte.

Syzygy hat Recht wenn er die aktuelle Rechtslage beschreibt. Das bedeutet aber nicht, dass dies "richtig" so sein muss.
Benrath hat auch Recht, wenn er sagt, dass eine Vergewaltigung erst mal Sex bzw. sexueller Kontakt gegen den Willen der Person ist.

Nun ist die praktische Frage, wie man am besten herausfindet, was gegen den Willen einer Person geschehen ist und wie man das am besten rechtlich formuliert. Und da finde ich Syzygys Absatz schon bereits ziemlich perfekt: Gewaltanwendung oder Androhung. Dann erübrigt sich auch die "nein"-Diskussion.
 
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Vergewaltigung ist Sex gegen deinen Willen.

Ist es nicht. Du kannst dir die Wörter nicht so zurechtphilosophieren, wie du gerade Lust hast. Vergewaltigung ist eine Nötigung. Ob der Vergewaltigte etwas gegen seinen Willen erlebt hat, spielt überhaupt keine Rolle. Die Frage ist nur, ob derjenige genötigt wurde.
 
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Ist es nicht. Du kannst dir die Wörter nicht so zurechtphilosophieren, wie du gerade Lust hast. Vergewaltigung ist eine Nötigung. Ob der Vergewaltigte etwas gegen seinen Willen erlebt hat, spielt überhaupt keine Rolle. Die Frage ist nur, ob derjenige genötigt wurde.

was für eine abstruße Aussage

Wenn die Person die dur hier "Vergewaltigte" nennst nichts gegen ihren Willen erlebt hat, dann war es keine Vergewaltigung weil es dann halt einfach einvehrnemlicher Sex war.

Aber vielleicht sind wir jetzt so weit auf juristischen Terrain, dass ich's nur nicht ganz verstehe..
 

Benrath

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Ich geh da sogar daccord mit MV, und die Probleme wer wie wann was als Nötigung betrachtet sind qualitative dieselben. Ich versteh auch gar nicht was hier alle so sensibel reagieren. Als ob ihr jetzt ab morgen PC bro mässig für jeden Beischlaf die Consentform unterschreiben lassen müsst. Die Rechtslage ist imho auch recht ok und die Diskussion geht mehr um ein Klarstellen der möglichen Formen von Rape. Wenn dann so Hansel wie Morph sich für schlau halten und Beispiele konstruieren, wo es für sie nicht klar ist, ob Vergewaltigung oder nicht, zeigen sie nur, dass es schwer ist zu festzustellen, ob es eine Vergewaltigung war oder nicht, weil es mindestens 2 Parteien gibt und jede seine eigenen Perspektive hat.

In der Hinsicht zeigt Morphs Verständnis, warum es leider für Opfer wichtig ist, sich maximalst zu wehren, weil die Verurteilung danach umso wahrscheinlicher ist, sonst hat man es ja "geduldet".
 
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Wenn die Person die dur hier "Vergewaltigte" nennst nichts gegen ihren Willen erlebt hat, dann war es keine Vergewaltigung weil es dann halt einfach einvehrnemlicher Sex war.

Wie du etwas erlebst, ist nicht so wichtig. Es zählt, wie es von aussen betrachtet zu bewerten ist.
Ansonsten kann jeder behaupten, dass er sich vergewaltigt gefühlt hat.

Der Täter wird ja auch nicht dadurch zum Nichttäter, nur weil er es als harmlos empfunden hat. Das Empfinden spielt überhaupt keine Rolle.
 
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TheGreatEisen

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Nein, gibt es nicht.

"Vergewaltigung" ist ein strafrechtlicher Begriff, der ganz exakt definiert ist:

Das ist mir zu vereinfachend. Die zitierte Norm steckt voller unbestimmter Rechtsbegriffe, die nicht legal definiert sind und einem stetigen Wandel unterliegen. Richtig ist, dass dieser Straftatbestand weniger in objektiver als vielmehr in subjektiver Hinsicht und insbesondere mit Blick auf die Beweislage problematisch ist.

Mag doch jeder geistig halbwegs gesunde Mensch objektiv betrachtet recht gut verstehen, wann Sex einvernehmlich geschieht und wann nicht, stellt sich die subjektive Komponente bereits als schwierig dar. Es geht oft um Nuancen des "Nein - Sagens", d.h. wo endet das Rollenspiel und wo beginnt der ernst, ab welchem Punkt ist eine Frau nicht mehr devot sondern unwillig, wo endet die Einwilligung in körperliche Misshandlung usw. Ich nehme dennoch an, dass mit ein wenig Empathie jeder in der Lage sein sollte, diese Feinheiten auch in Grenzsituationen noch zu erkennen und im Zweifel einfach kein Risiko einzugehen sondern notfalls das Einverständnis einzuholen (auch wenn dadurch etwaige "Reize" des Rollenspiels oder was auch immer verloren gehen sollten).

Die Musik spielt ohnehin bei der Beweisbarkeit solcher Anschuldigungen. Der wichtigste Beweis des Strengbeweisverfahrens, der Zeugenbeweis, ist in 99,9 % der Fälle nicht greifbar. Alles entscheidet sich in einer gigantischen Gutachterschlacht, und da es mehr um psychologische Gutachten im Sinne von Glaubwürdigkeit geht, kann der Ausgang unmöglich vorhergesagt werden. Die Opferschutzverbände wie weißer Ring bauen eine gewaltige Drohkulisse auf, so dass die Unschuldsvermutung zur Floskel wird, und falls es sich beim "Opfer" um eine Soziopathin handelt, ist der Beschuldigte hoffnungslos verloren. Umgekehrt werden Frauen vergewaltigt und können nicht nachweisen, was ihnen angetan wurde. Man wird an der unbefriedigenden Situation nichts ändern können.

Wer sich für dieses Thema interessiert, dem kann ich nur wärmstens ans Herz legen:

http://www.amazon.de/Unrecht-Namen-...qid=1462184445&sr=8-1&keywords=sabine+rückert
 

Benrath

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guter Zusammenfassung, vor allem das die ganze Diskussion irgendwie sinnlos ist, wenn die Beweisbarkeit das schlimmere Problem ist.

Aber würdest du denn zustimmen, dass maximal wehren optimal ist.
 
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wenn eine frau sich wehrt - nein sagt - mir signalisiert dass sie es nicht möchte , gerade bei einer "fremden" reagiere ich daraufhinn erstmal angemessen und stelle der situation angepasst klar wie es jetzt gemeint ist.

wenn ich jetzt ne affaire hätte wo es zum liebesspiel dazu gehört sich etwas zu balgen und etwas zu sträuben ist das wieder etwas anderes.

@eingangstopic :

bin ich der einzige der die heimliche aufnahme des aktes und die warscheinliche herkunft des vornamens wieder mit dingen wie silvester in köln assoziiert etc? , warum wollte er es denn ohne ihr wissen aufnehmen,was hatte er damit vor?, ist er immernoch im besitz des videos? , ist das nicht eine neu prozessgrundlage für die "geschädigte"?
 
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Im Eingangspost steht:
Abdallah --> 48 jährig, Pizzabäcker, eigene Wohnung.
Schlussfolgerung: Du bist ein Rassist und genau deswegen ziehst du diese Parallelen.
 

Moranthir

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gashawk und naturzauberer amchen das forum (nicht die welt) zu einem besseren ort. :top2:
 
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Naja mit einer Sache hat Gashawk schon recht: Es ist mehr als merkwürdig, dass der Typ einfach so heimlich Sexvideos dreht. Mal näher nachzuschauen, was er mit den Dingern so macht, ist sicherlich angebracht.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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guter Zusammenfassung, vor allem das die ganze Diskussion irgendwie sinnlos ist, wenn die Beweisbarkeit das schlimmere Problem ist.

Aber würdest du denn zustimmen, dass maximal wehren optimal ist.

hab ich nicht genau dasselbe im zweiten posting geschrieben? aka: die materielle rechtslage IST so, dass nein auch nein heisst, das problem wird aber allen reformen zum trotz nicht zu lösen sein, weil es sich um ein beweisproblem handelt - also um ein tatsächliches, weniger um ein rechtliches phänomen. mich lobst du aber nie :cry:
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
yaaay :deliver:

zu deiner frage: maximal wehren ist für die beweisführung vor gericht natürlich optimal. aber nicht ohne grund unterlassen es viele opfer, verGEWALTigung ist eben potentiell eine ziemlich gewalttätige sache und ich will die ganzen maulhelden mal sehen, wenn sie von einem ihnen körperlich dermaßen überlegenen 150kg 2m schrank geraped werden. ob sie dann noch so mutig sind sich zu wehren und zu riskieren, dass ihnen der schädel zertrümmert wird, oder ob sie es vielleicht auch einfach über sich ergehen lassen. wie gesagt, es ist ein dilemma, anspruch und wirklichkeit sind hier leider kaum zusammenzuführen.
 
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gibt's statistiken darüber, wie viel prozent der vergewaltigungen mit tod des opfers enden? ich behaupte, dass es dem täter vorrangig um den einmaligen sex geht, nicht um ausübung von dominanz oder gewalt. sonst gäbe es viel mehr fritzls statt vergewaltiger. :deliver:
klar werden gebrochene knochen und blut dabei oft hingenommen, aber keine physischen schäden, die das opfer permanent versehrt oder gar tot (stichwort schädelbruch) zurücklassen. natürlich muss der täter das potential dazu haben, das risiko muss im raum stehen, um das opfer mit seiner präsenz alleine zu überzeugen, dass sich wehren aussichtslos ist und der akt auf die ein oder andere weise vollzogen wird. 1,65m 50kg lappen sind vermutlich eher unerfolgreichre vergewaltiger.
bißchen offtopic, aber ich habe mich schon länger gefragt, ob vergewaltigung+mord/totschlag so prävalent sind, dass die bezeichnung "rape survivor" gerechtfertigt ist.
 
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gibt's statistiken darüber, wie viel prozent der vergewaltigungen mit tod des opfers enden?
Selbst wenn es die gäbe - was könntest du daraus schließen? Nichts. Selbst wenn die Statistik sagt: 1 % endet mit Tod, wüsstest du immer noch nicht, ob daraus auch 5%, 10% oder 50% werden könnten wenn sich Frauen "maximal wehren" (was immer das heißt).
 

Benrath

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Tolle Behauptung, natürlich wollen die Täter nicht zwingend ihr Opfer umbringen, aber wenn es sich dann zu sehr wehrt und die Situation eskaliert "passiert das schon mal". Btw auch nur ne Behauptung bzw meine Meinung.
 
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gibt's statistiken darüber, wie viel prozent der vergewaltigungen mit tod des opfers enden? ich behaupte, dass es dem täter vorrangig um den einmaligen sex geht, nicht um ausübung von dominanz oder gewalt. sonst gäbe es viel mehr fritzls statt vergewaltiger. :deliver:
klar werden gebrochene knochen und blut dabei oft hingenommen, aber keine physischen schäden, die das opfer permanent versehrt oder gar tot (stichwort schädelbruch) zurücklassen. natürlich muss der täter das potential dazu haben, das risiko muss im raum stehen, um das opfer mit seiner präsenz alleine zu überzeugen, dass sich wehren aussichtslos ist und der akt auf die ein oder andere weise vollzogen wird. 1,65m 50kg lappen sind vermutlich eher unerfolgreichre vergewaltiger.
bißchen offtopic, aber ich habe mich schon länger gefragt, ob vergewaltigung+mord/totschlag so prävalent sind, dass die bezeichnung "rape survivor" gerechtfertigt ist.


Du könntest nicht falscher liegen.. bei Vergewaltigung geht es nämlich viel mehr nicht um den Sex an sich sondern um die Ausübung von Macht.

Sonst könnten alle Vergewaltiger auch 1x Woche zu einere Hure oder wie normal Menschen ONS oder Beziehungssex haben und alles wäre gut..

Müsste ich jetzt schon sehr falsch liegen.. glaube mich an ein Seminar von vor paar Jahren zu erinnern wo es um diese Thematik ging..
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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gibt's statistiken darüber, wie viel prozent der vergewaltigungen mit tod des opfers enden? ich behaupte, dass es dem täter vorrangig um den einmaligen sex geht, nicht um ausübung von dominanz oder gewalt.

ne sorry dicker, das ist so ca. der älteste rape mythos ever, wenn es sowas überhaup gibt. das ist seit generationen von kriminalpsychologen ausgiebigst erforscht worden und genau das gegenteil ist der fall. es geht so gut wie gar nicht um sex, es geht fast immer um macht und dominanz. vergewaltigungen kommen sogar bei impotenten tätern vor, die bedienen sich dann irgend eines werkzeugs oÄ.
 
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ok sind einige überzeugende argumente dabei in den 4 antworten. mmn nach gibts immer noch bessere methoden, um primär dominanz auf eine person auszuüben (va als impotenter mann), deswegen habe ich explizit fritzl als extrembeispiel erwähnt. wer frauen kidnappt mit dem ziel "ich bestimme, wann du isst/schläfst/kackst" und über längere zeit festhält, hat halt die vollkommene macht über sie und sexueller kontext ist nicht notwendigerweise gegeben.
da habe ich mich wohl geirrt.
 

Moranthir

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Naja mit einer Sache hat Gashawk schon recht: Es ist mehr als merkwürdig, dass der Typ einfach so heimlich Sexvideos dreht. Mal näher nachzuschauen, was er mit den Dingern so macht, ist sicherlich angebracht.

Selbstverständlich ist das ein Huso und aus meiner Laiensicht (was weiß ich schon) dürfte § 201a StGB dort gelten. Die Assoziation und Implikation des Posts ist dennoch ein klassischer Gashawk.

Bist du schwerer Autist?
:top2:

Wollte hier zudem mal Heators Einsatz gegen die Maulheldenfraktion loben. :)
 
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Ich weiß nicht ob es hier schon genannt wurde, aber diese Gina-Lisa von Germanys next top model hatte doch auch mal so 2 Türken angezeigt, die sie vergewaltigt haben sollen.
Das video dazu ist auf xhamster glaube ich (oder einer Ähnliches Seite) und ziemlich unterhaltsam (selten so einen Untermenschen wie diese Gina Lisa erlebt).
Obviously gabe es auch da nen Freispruch.
 

Moranthir

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"Jawoll, Bruder, gib ihr!"

Krasse Untermenschenversammlung.

Haben die zwei Typen eigentlich eine Strafe für die Verbreitung des Videos bekommen? In meiner 20s Recherche habe ich nur etwas von Berufung und 24k für die Falschverdächtigung gelesen.
 
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Ich weiß nicht ob es hier schon genannt wurde, aber diese Gina-Lisa von Germanys next top model hatte doch auch mal so 2 Türken angezeigt, die sie vergewaltigt haben sollen.
Das video dazu ist auf xhamster glaube ich (oder einer Ähnliches Seite) und ziemlich unterhaltsam (selten so einen Untermenschen wie diese Gina Lisa erlebt).
Obviously gabe es auch da nen Freispruch.

Und was gabs für Gina Lisa? Vergewaltigung vortäuschen ist doch echt keine Kleinigkeit. Komm ich nicht klar drauf.

Erinnere mich da an eine Geschichte mit einem ältere Lehrerer der glaub mit 50 dann abgenibbelt ist.. irgend ne Kollegin war not amused und hat ihm ne Vergewaltigung unterstellt

:o

Ich bin da echt für harte Strafen..
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Und was gabs für Gina Lisa? Vergewaltigung vortäuschen ist doch echt keine Kleinigkeit. Komm ich nicht klar drauf.

Erinnere mich da an eine Geschichte mit einem ältere Lehrerer der glaub mit 50 dann abgenibbelt ist.. irgend ne Kollegin war not amused und hat ihm ne Vergewaltigung unterstellt

:o

Ich bin da echt für harte Strafen..

ist halt genau so schwierig zu beweisen. nur weil der angeklagte freigesprochen wurde, bedeutet es nicht, dass die anzeige eine straftat war. ist am ende, ebenso wie vergewaltigungen, im zweifel für den angeklagten zu entscheiden, weil es einfach an überzeugenden beweisen fehlt.
 
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