Sexvideo entlarvt angebliche Vergewaltigung als Lüge

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Gelöschtes Mitglied 137386

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heute wird dummbeutel maas strafrechtsreform debattiert. wir müssen uns wohl alle langsam an das beispiel dieses herrn halten, sex nur noch mit kamera.
http://www.morgenpost.de/berlin/art...arvt-angebliche-Vergewaltigung-als-Luege.html

es ist echt zum heulen, wie eine kampagne, die auf völlig falschen behauptungen steht (als ob nein heute nicht nein heissen würde - hinzu kommt die dreiste lüge, dass sich eine frau wehren müsste, um wegen vergewaltigung ermitteln zu können ) zu echten veränderungen führen kann. und man kann nichts dagegen tun. auf fakten oder erläuterungen, wird nicht reagiert. sie labern einfach stumpf weiter ihren blödsinn, völlig egal, ob ihre behauptungen stimmen oder nicht. es gibt ein gender pay gap und man muss sich für eine vergewaltigung wehren. sie machen die realität einfach.

mod-edit: aus dem Randnotizenthread herausgeteilt - zhxb
 
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Benrath

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- hinzu kommt die dreiste lüge, dass sich eine frau wehren müsste, um wegen vergewaltigung ermitteln zu können ) zu echten veränderungen führen kann.

Kenn mich da nicht so mit den Rape Kits oder wie das heisst aus, was man da dann erkennen kann. Wehren hilft dir bei deiner glaubwürdigkeit immens, sonst wird noch gefragt, wieso man sich nicht gewehrt hätte, wenn man es nicht wollte. Und wir sind bei Diskussion, ob man es hätte merken können, dass die Frau es eigentlich gerade nicht will.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
eben. es ist ein beweisproblem. es bleibt ein beweisproblem, es ist immer ein beweisproblem, wenn aussage gegen aussage steht. und da wir (noch) in einem rechtstaat leben, bedeutet das eben in der regel: in dubio pro reo. damit muss man sih einfach abfinden, es gibt dafür keine lösung. keine gesetzesreform könnte daran etwas ändern. ich kann es sogar zuspitzen und sagen: will man den rechtsstaat nicht abschaffen und die unschuldsvermutung aushöhlen, wird man immer einen gutteil der vergewaltiger freisprechen müssen, weil es einfach eine kaum beweisbare tat ist (insbesonder in den besonders häufigen konstelationen einer beziehungstat). preis of the rechtsstaat, dill with it. aber das traut sich ja keiner den verrücktgewordenen emanzen wie maas zu sagen.
 

Benrath

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Naja die Lüge ist in der Hinsicht schon, dass man sich wehren muss um ermitteln zu können. Das kann man natürlich immer machen. Aber die Chance auf Erfolg hängt vom Wehren ab.
 

Tür

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Na wenigstens sind wir uns alle einig dass es auch ohne dass man sich wehrt Vergewaltigung sein kann, ja?
 

Benrath

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Hab ich je was anderes behauptet?
 

Tür

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Dich meinte ich damit nicht speziell sondern uns alle zusammen
 
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Natürlich "kann" es das sein. Ohne verwertbare Beweise die durch körperliche Gegenwehr entstehen würden, bleibt es jedoch sowie Heat0r sagt. Wenn ich Opfer eines Verbrechens bin, für das es weder glaubwürdige Zeugen noch belastbare Beweise gibt, habe ich einfach "Pech gehabt". So sorry, aber jede andere Lösung wäre noch schlechter.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Na wenigstens sind wir uns alle einig dass es auch ohne dass man sich wehrt Vergewaltigung sein kann, ja?

das ist nach der geltenden rechtslage der fall und jeder, der was anderes behauptet, verhält sich mindestens unredlich.
 

Tür

Kunge, Doppelspitze 2019
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das ist keine juristische kategorie und spielt für eine gesetzesreform daher auch keine rolle.
Ich weiß aber ich Rede nicht davon. Mir geht es darum dass es Menschen gibt die anzweifeln dass es eine Vergewaltigung sein kann wenn sich das Opfer nicht wehrt. Ich wollte nur abklären ob wir hier wenigstens diese Basis haben. Zum rechtlichen bin ich nicht mal gekommenen. Da wäre mein Input eh wenig wert.
 

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Mir geht es darum dass es Menschen gibt die anzweifeln dass es eine Vergewaltigung sein kann wenn sich das Opfer nicht wehrt.

Definiere "wehren".

Beispiel A: Mann und Frau küssen sich, er fängt an zu fummeln, sie sagt nein, er macht weiter, sie lässt ihn gewähren, es kommt zum Akt, sie zeigt ihn wegen Vergewaltigung an. Frage: hat sie sich gewehrt?

Beispiel B: Mann und Frau küssen sich, er fängt an zu fummeln, sie sagt nein, er macht weiter, sie sagt wieder nein, er macht weiter, sie lässt ihn gewähren, es kommt zum Akt, sie zeigt ihn wegen Vergewaltigung an. Frage: hat sie sich gewehrt?

Beispiel C: Mann und Frau küssen sich, er fängt an zu fummeln, sie sagt nein, er macht weiter, sie sagt wieder nein, er macht weiter, sie klatscht ihm eine, er wird noch erregter und fummelt weiter, sie lässt ihn gewähren, es kommt zum Akt, sie zeigt ihn wegen Vergewaltigung an. Frage: hat sie sich gewehrt?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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was heisst denn sie lässt ihn gewähren? weil sie dann doch will, oder weil sie sich eingeschüchtert/bedroht fühlt und es über sich ergehen lässt? in allen drei fällen ist der typ jedenfalls ein arschloch :deliver:
 

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was heisst denn sie lässt ihn gewähren? weil sie dann doch will, oder weil sie sich eingeschüchtert/bedroht fühlt und es über sich ergehen lässt? in allen drei fällen ist der typ jedenfalls ein arschloch :deliver:

Das ist doch genau das Problem. Er fummelt penetrant weiter und sie gibt nach. Entweder weil sie Angst hat oder weil sie plötzlich doch geil wird und gefickt werden will. Aber wie soll er das wissen? Und ja, natürlich ist er ein Arschloch, gar keine Frage, aber hat er eine Vergewaltigung begangen? Und wie kann die Frau das nachweisen? Ihr Fötzchen wird durch das permanente Gefummele feucht und sie wird erregt. Im Nachhinein sagt sie sich "Bäh, ekelhafter Typ" und zeigt ihn, mit der Begründung "sie habe sich ja gewehrt indem sie 'Nein' gesagt hat, an.

Man kann dieses Verhalten ja auch mal auf ein anderes Beispiel münzen. Es ist Freitagnacht, 2 Uhr, ich bin rotzevoll und mit Kumpels in der Kneipe. Ich will nach Hause, da bestellt Kumpel A mir noch ein Bier und sagt "Komm schon, eins geht noch". Ich verneine, will nach Hause ins Bett. "Stell dich nicht so an, das Bier ist doch schon da". Dann überwinde ich mich und trinke es. Wurde ich jetzt gezwungen es zu trinken (aus Angst vor der Truppe das Gesicht zu verlieren und als Weichei zu gelten) oder habe ich mich überreden lassen und alles geschieht aus freiem Willen? Ist mein Kumpel jetzt auch ein Arsch weil er einem besoffenen noch ein weiteres Bier bestellt hat, oder einfach nur ein guter Kumpel der mir ein (weiteres) Bier ausgegeben hat? Zählt es erst zur "Bier-Vergewaltigung" wenn er mir das Bier mit Gewalt einflößt oder sind die Versuche es mir schmackhaft zu machen, bereits eine Vergewaltigung gegen meinen freien Willen?

Jetzt kommt Tür wahrscheinlich gleich wieder angestürmt und beschimpft mich weil ich eine Vergewaltigung mit einem Bier vergleiche, aber da steh ich drüber. :deliver:
 
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Definiere "wehren".

Beispiel A: Mann und Frau küssen sich, er fängt an zu fummeln, sie sagt nein, er macht weiter, sie lässt ihn gewähren, es kommt zum Akt, sie zeigt ihn wegen Vergewaltigung an. Frage: hat sie sich gewehrt?

Beispiel B: Mann und Frau küssen sich, er fängt an zu fummeln, sie sagt nein, er macht weiter, sie sagt wieder nein, er macht weiter, sie lässt ihn gewähren, es kommt zum Akt, sie zeigt ihn wegen Vergewaltigung an. Frage: hat sie sich gewehrt?

Beispiel C: Mann und Frau küssen sich, er fängt an zu fummeln, sie sagt nein, er macht weiter, sie sagt wieder nein, er macht weiter, sie klatscht ihm eine, er wird noch erregter und fummelt weiter, sie lässt ihn gewähren, es kommt zum Akt, sie zeigt ihn wegen Vergewaltigung an. Frage: hat sie sich gewehrt?

Beispiel A könnte man auch noch zusätzlich so auslegen, dass sie anfangs etwas abweisend ist, um zu sehen, ob sich der mann ins zeug legen kann/will. Da kommt es natürlich auch noch darauf an, was und wie genau sie etwas sagt. Ein leises "Ich muss jetzt gehen" beim rummachen hab ich selbst schon erlebt, wo sich dann herausgestellt hat, dass sie ziemlich rallig war. Ein "Ich will nicht" ist da aber eine andere kategorie. Da stimme ich voll und ganz zu.

Grundsätzlich habe ich auch überhaupt keinen zweifel daran, dass es eine vergewaltigung sein kann, obwohl sich das opfer nicht gewehrt hat.
 
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Jo, und nun sagt sie vor Gericht aus "Ich habe "Nein" gesagt!" und er sagt aus "Sie hat nicht "Nein" gesagt!".

Mag sein, dass sich 99% der Menschen einig wären, dass es - angenommen sie sagt die Wahrheit - eine Vergewaltigung war, verurteilen könnte man ihn dennoch nicht. Weil man eben nicht weiß, wie es sich tatsächlich abgespielt hat, oder ob nicht einer den anderen gerade auflaufen lassen möchte.

Die Frage ist nun, möchte man für Fälle, die wirklich zu 100% aussichtslos sind, da es null Beweise für eine Seite der Darstellung gibt, die Justiz bemühen und Leute unter Umständen persönlich ruinieren, die ohnehin freigesprochen werden müssen? Da erscheint mir das Risiko weitaus größer als der Nutzen.
 

Tür

Kunge, Doppelspitze 2019
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Nein heißt nein
 

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Einmal nein heißt also für immer nein? Oder läuft das nein nach 24h ab? Oder nach einer Stunde? Oder erst wenn man "ich widerrufe das nein" sagt?
 
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Verstehe jetzt auch nicht, was es da zu diskutieren gibt. Wenn sie sagt, sie will nicht ficken, wird nicht gefickt. Wenn sie dann doch plötzlich will, soll sie ja sagen, oder hat Pech gehabt.

Juristisch dürfte dann Aussage gegen Aussage stehen und im Zweifelsfall für den Angeklagten entschieden werden. So schwer ist das doch nun echt nicht.

Einmal nein heißt also für immer nein? Oder läuft das nein nach 24h ab? Oder nach einer Stunde? Oder erst wenn man "ich widerrufe das nein" sagt?

Du kannst natürlich jederzeit wieder anklopfen, aber nicht einfach die Tür eintreten.
 
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So ganz generell ist das nicht richtig.
Wer "Nein" sagt meint nicht immer nein, klischeehaftestes Beispiel: Schatz stimmt was nicht? Nein alles in Ordnung.

Man könnte jetzt argumentieren dass entweder
-bei sexuellen Kontakten tatsächlich immer auch "Nein" gemeint ist
-man um Missverständnisse zu vermeiden immer davon ausgehen sollte dass es auch so gemeint ist.

Den ersten Punkt bezweifle ich jetzt mal sehr stark, denn um von IMMER zu sprechen darf es kein einziges Gegenbeispiel geben. Und die wurden hier schon genannt.
Beim zweiten Punkte wäre die Frage ob man damit überhaupt das Problem trifft. Gibt es denn Vergewaltigungen als Missverständniss überhaupt (die Frage ist durchaus ernst gemeint)? Das wäre durchaus ein Argument von "Nein heißt Nein" auszugehen, auch wenn es falsch ist. Aber das bringt nur etwas wenn dieses Problem überhaupt existiert.
Wer einfach nur behauptet geglaubt zu haben dass das "Nein" nicht ernst gemeint war und dabei lügt, könnte genausogut behaupten dass es kein "Nein" gab. Dass die reine Behauptung "Nein" gesagt zu haben nicht ausreicht sollte klar sein.
 

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Du kannst natürlich jederzeit wieder anklopfen, aber nicht einfach die Tür eintreten.

Ich klopfe an und bitte um Einlass. Sie sagt nein. Ich klopfe im gleichen Augenblick noch einmal an und frage erneut nach. Sie sagt wieder nein. Ich klopfe zum dritten mal an, sie öffnet die Tür.

Habe ich jetzt durch Beharrlichkeit "die Tür eingetreten" oder hat sie es sich überlegt und mich freiwillig reingelassen?
 
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Mag sein, dass sich 99% der Menschen einig wären, dass es - angenommen sie sagt die Wahrheit - eine Vergewaltigung war, verurteilen könnte man ihn dennoch nicht. Weil man eben nicht weiß, wie es sich tatsächlich abgespielt hat, oder ob nicht einer den anderen gerade auflaufen lassen möchte.

Die Frage ist nun, möchte man für Fälle, die wirklich zu 100% aussichtslos sind, da es null Beweise für eine Seite der Darstellung gibt, die Justiz bemühen und Leute unter Umständen persönlich ruinieren, die ohnehin freigesprochen werden müssen? Da erscheint mir das Risiko weitaus größer als der Nutzen.
Beim ersten Absatz stimme ich dir ja noch zu, aber der zweite ist sehr fragwürdig. Willst du damit sagen, dass die Frau ohne Beweise die (potenzielle) Vergewaltigung nichtmal anzeigen darf? Dann machst du statt den Männern die Frauen zu den gefickten (no pun intended :troll: ). Dass ein Mann ohne Beweise nicht verurteilt werden darf sehe ich ein, aber der Prozess muss trotzdem stattfinden. Den Rufmord muss die Gesellschaft in einer Art und Weise abfangen, nicht die Justiz.
Sex wird für beide Seiten einfach immer ein gewisses Restrisiko haben. Einerseits, weil eine Vergewaltigung schwer nachzuweisen ist, andererseits, weil die Gesellschaft Angeklagte schon vorveruteilt.
Einfach von Psychos fernhalten und die Daumen drücken, dass es keine Konsequenzen gibt. :deliver:
 
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Was ist denn, wenn sie "solche Angst hatte, dass sie sich nicht getraut hat 'nein' zu sagen, aber "nein" meinte"?
Was ist denn, wenn sie denkt, sie hätte "nein" gesagt, aber es gar nicht laut ausgesprochen hat?
Was ist, wenn sie behauptet "nein" gesagt zu haben, um dem Mann eine reinzuwürgen?

Oder mal andersrum gefragt: Was wäre denn Deine Verteidiungsstrategie vor Gericht, wenn Dein Flirt von letzter Nacht nach 3 Wochen eine Anzeige wegen Vergewaltigung stellt, mit der Begründung Du hättest mit ihr geschlafen, obwohl sie "nein!" gesagt hat. Gibt keine Spuren am Körper, gibt keine Zeugen, nur ihre Behauptung. Welche Erwartungen hättest Du nun an das Gericht?

@ticor: Doch, na klar soll sie es anzeigen können, aber sie sollte halt damit leben müssen, dass das Ganze nach dem ersten Verhandlungstag mangels Beweisen sofort eingestellt wird und selbstverständlich kein Mann wegen solch einer Behauptung in U-Haft etc. geht, wenn keinerlei Beweise vorliegen.
 
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Willst du damit sagen, dass die Frau ohne Beweise die (potenzielle) Vergewaltigung nichtmal anzeigen darf? Dann machst du statt den Männern die Frauen zu den gefickten (no pun intended :troll: ). Dass ein Mann ohne Beweise nicht verurteilt werden darf sehe ich ein, aber der Prozess muss trotzdem stattfinden.
Nur wem bringt das dann irgendwas? Wenn von vorherein feststehen würde, dass der Mann nachher freigesprochen werden müsste, was nützt dann der Prozess?
Das würde nur dann Sinn machen, wenn es eine entsprechende Anzahl an Fällen gäbe, wo sich die Vergewaltiger vor Gericht dann "verplappern" oder halt wirklich einen auf megamacho machen (ala "mir doch egal ob die Frau will oder nicht"). Spontan könnte ich mich nicht dran erinnern, so einen Verlauf eines Falls mal mitbekommen zu haben...mag natürlich theoretisch an mir vorbei gegangen sein.
 
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Es gibt ja noch andere mögliche Beweise als ein Verplappern des Täters. Zeugen, medizinische Befunde, Historie der Beteiligten usw usf. Dass es sich um einen Fall von "Aussage gegen Aussage" handelt muss ja vom Gericht und nicht von Polizei, Gesellschaft oder, Gott bewahre, vom (potenziellen) Täter festgestellt werden.
 
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Es ging doch eben genau um die Variante, wo sich halt keine Beweise ergeben haben :confused:

Natürlich sollten Polizei/Staatsanwaltschaft nach Beweisen suchen, dass ist ja nicht die Frage, nur irgendwann weiß man dann ggf halt, dass es scheinbar wohl keine gibt. Zaubert das Gericht durch die Verhandlung dann plötzlich welche aus dem Hut? Oder wie läuft das dann bei "deinen" Gerichten? :ugly:
 

Benrath

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Definiere "wehren".

Beispiel A: Mann und Frau küssen sich, er fängt an zu fummeln, sie sagt nein, er macht weiter, sie lässt ihn gewähren, es kommt zum Akt, sie zeigt ihn wegen Vergewaltigung an. Frage: hat sie sich gewehrt?

Beispiel B: Mann und Frau küssen sich, er fängt an zu fummeln, sie sagt nein, er macht weiter, sie sagt wieder nein, er macht weiter, sie lässt ihn gewähren, es kommt zum Akt, sie zeigt ihn wegen Vergewaltigung an. Frage: hat sie sich gewehrt?

Beispiel C: Mann und Frau küssen sich, er fängt an zu fummeln, sie sagt nein, er macht weiter, sie sagt wieder nein, er macht weiter, sie klatscht ihm eine, er wird noch erregter und fummelt weiter, sie lässt ihn gewähren, es kommt zum Akt, sie zeigt ihn wegen Vergewaltigung an. Frage: hat sie sich gewehrt?

Das ist doch nicht schwer: Alles Vergewaltigungen, wenn sie es in dem Moment wirklich nicht wollte.

Jetzt könnt ihr drölf wenn und abers diskutieren, ob der Typ es hätte wissen müssen, die Tante sich das nachher einfach aus boshaftigkeit anders überlegt usw, aber das ist nicht die Frage. Das sie dann vor Gericht bei den ersten beiden Beispielen schlechte Karten hat, ist ebenso nicht die Frage.

Jemanden zu ficken, der es in dem Moment nicht will, ist eine Vergewaltigung.

Die pseudoschlauen Beispiele machen übrigens sehr betroffen. Und wiederrum müssen einige lernen auf welcher Ebene sie diskutieren wollen bevor sie 500 Zeichen in die Tastatur hauen.
 
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urteile zu 2 rape hoaxes aus dieser woche:

https://www.tagesschau.de/inland/erfolg-gegen-kachelmann-101.html
Kachelmanns Ex-Partnerin Claudia D. durfte ihre Vergewaltigungsvorwürfe in einem Interview bekräftigen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Ihre Aussagen aus dem Sommer 2011 seien durch die Meinungsfreiheit gedeckt, was auch mit Kachelmanns Verhalten zu tun habe.

die frau darf weiterhin behaupten, dass kachelmann sie vergewaltigte, obwohl er für nicht schuldig befunden wurde. ginge für mich daher in richtung verleumdung/üble nachrede.

http://www.dailymail.co.uk/news/article-3372802/Woman-falsely-claimed-raped-jailed-two-years.html
Woman who falsely claimed she had been raped so she could resit her A-levels is jailed for two years

hiervon bitte mehr. von falschen anschuldigungen aus diversen gründen, in denen das angebliche opfer der vergewaltigung offenbar ungeschoren bleibt, liest man in den letzten monaten immer häufiger.
 

Benrath

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Ist der Moment, wo sie nicht wollte, nicht passe weil sie es zugelassen hat?

Nein, es kann dröf Millionen Gründe geben warum sie es "zugelassen" hat. was immer du damit meinst.

Vergewaltigung = gleich gegen den Willen gefickt werden. Was ist daran so schwer?
 

Tür

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Man kann die Zustimmung jederzeit entziehen. Das macht es bis dahin nicht zur Vergewaltigung, wenn man aber weiter macht schon. Das sollte doch nicht so schwer zu verstehen sein.
 
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Wer hat denn irgendwo abgestritten, dass man aufhört sobald die Frau ein klares, deutliches und höchstwahrscheinlich ernst gemeintes "Nein" von sich gibt, aka eindeutige Signale aussendet, dass ab hier Ende der Geschichte sein soll?
 

Benrath

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Das ist doch alles schon ein Schritt weiter. Was ist denn deine Definition einer Vergewaltigung wenn nicht Sex gegen deinen Willen. Wie und ob du den Willen äussert ist dafür erst mal unwichtig, sondern alles Fragen auf späterer Ebene.
 

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Was ist denn deine Definition einer Vergewaltigung wenn nicht Sex gegen deinen Willen. Wie und ob du den Willen äussert ist dafür erst mal unwichtig, sondern alles Fragen auf späterer Ebene.

Und wie willst du dann je wissen, ob sie mit dir schläft weil sie Angst vor dir hat (dann ist es eine Vergewaltigung) oder einfach nur rallig ist und der Sex einvernehmlich ist?
 

Benrath

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Alter das ist nich die Frage bei der Definition einer Vergwaltigung. Du redest doch schon über die Urteilsfindung, ob du es hättest wissen können, etc.

Nie passte es besser: definiere Vergewaltigung.


Für die ganz begriffstuztigen, das analogbeispiel mit sex mit minderjährigen.
Wenn du es nicht hättest wissen können, wirst du nicht verknackt. Hast du deswenge trotzdem Sex mit ner Minderjährigen gehabt. Ja.

Natürlich musst du dir keine Gedanken machen, wenn du mit der Tante nach Hause geht und sie absolut kein Zeichen gibt, dass etwas gegen Ihren Willen passiert. Dann fühlt sie sich vergewaltigt, aber strafrechtlich und meinetwegen moralisch brauchst du dir keine Gedanken machen. Deswegen will ich jetzt aber nicht jeden möglichen Fall diskutieren, bevor du nicht mal checkst was ne Vergewaltigung ist.
 

deleted_24196

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Natürlich "checke" ich was ne Vergewaltigung ist. Und ich finde es schon wichtig genau abzugrenzen. Um es mal mit deinen Worten zu sagen: Wenn du es nicht hättest wissen können, wirst du nicht verknackt. Hast du sie deswegen trotzdem vergewaltigt. Ja.

:stupid:
 
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Was ist denn deine Definition einer Vergewaltigung...
Wenn ich GEWALT in irgendeiner Form aktiv einsetze um Widerstand zu überwinden, Widerstand zu unterbinden oder eine Situation ausnutze, in der kein Widerstand möglich ist.

Dabei kann Gewalt natürlich physischer und psychischer Natur sein, aber sie muss sich immer in der Intensität von "Bedrängen" oder "Belästigen" dahingehend unterscheiden, dass das Opfer erhebliche (!) Nachteile für Leib und Leben erwarten kann und muss, sollte es Widerstand leisten.

Wenn ich also abends rattig werde, meine Frau mir sagt sie hat heute keinen Bock auf Sex und ich streichle sie zwar aufdringlich aber sanft und es kommt zum Akt, dann sehe ich das absolut nicht als VerGEWALTigung, denn sie hat ihre zwar vorher eindeutige Äußerung durch Unterlassen irgendeiner Form von Widerstand - ohne dass sie damit rechnen musste, in diesem Falle Schaden zu erleiden - nichtig werden lassen und sich durch meine wie auch immer gearteten Verführungskünste (oder weil sie keine Lust auf Diskussionen hatte) zum einvernehmlichen Sex bereiterklärt (stillschweigendes Einverständnis). Sie hat sich an irgend einem Punkt X entschieden, es doch mit zu machen, ohne dass ich ihr gedroht hätte, sie geschlagen hätte oder irgendeine Art von widerstandsausschließendem Zustand ausgenutzt hätte. Ergo keine VerGEWALTigung.
 
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