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Guten Morgen
Ich möchte ein kleines Experiment starten. Wie einige von Euch vielleicht wissen, existiert südlich von Deutschland eine kleine Insel. Auf dieser Insel lebt ein bunter Haufen abstimmungswütiger Bergbewohner. In Volksabstimmungen wird über Initiativen (Volksbegehren, werden durch Unterschriftensammlung vors Volk gebracht), Verfassungs- und Gesetzesänderungen ("Konsultationsverfahren" der Politik ggü. dem Volk) oder Referenden abgestimmt.
Wenn Ihr mögt, könnt Ihr Teil einer äusserst repräsentativen Simulationsabstimmung hier auf bw.net werden.
Ich schlage folgende Regeln vor:
Regel Nr. 1 - Es wird über die Abstimmung geredet!
Regel Nr. 2 - Wer mitreden will, muss vorher abstimmen!
Regel Nr. 3 - Wer abstimmt, muss sich in einem Post zu Wort melden und seine Stimme in mindestens einem vollständigen Satz erläutern!
Regel Nr. 4 - Zuerst abstimmen, dann reden - Diskussionen können gerne geführt werden, bitte aber erst nach ein paar Stimmen! Ich werde versuchen, nach einer gewissen Zeit/Stimmenzahl einen "Hochrechnungskommentar" zu posten und die Diskussion anzustossen.
Es würde mich freuen, wenn sich einige beteiligen. Das Regelwerk ist weder verbindlich, abschliessend noch hinreichend. Es ist einfach ein Versuch.
Ich werde für jede Abstimmung die gleichen Informationen verlinken, wie sich auch dem Stimmbürger in der Schweiz zugestellt werden. Natürlich werden wir hier nicht jede Kuhschwanzanbindeschnurlängenabstimmung diskutieren. Aber die eine odere andere Vorlage dürfte in Ihrem Kern international diskussionswürdig sein.
Simulationsabstimmung zum
Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz)
(Referendum)
Ausgangslage
Wer im Internet Waren oder Dienstleistungen beziehen will, muss sich meistens identifizieren. Dafür gibt es heute verschiedene Verfahren, oft mit Benutzername und Passwort. Aber keines ist in der Schweiz gesetzlich geregelt, und für keines übernimmt der Bund die Garantie, dass es sicher und zuverlässig funktioniert. Deshalb haben Bundesrat und Parlament ein Gesetz ausgearbeitet als Grundlage für eine vom Bund anerkannte elektronische Identität, die E-ID. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen.
Die Vorlage
Das neue Gesetz regelt, wie Personen im Internet mit der E-ID eindeutig identifiziert werden, damit sie Waren oder Dienstleistungen einfach und sicher online bestellen können. Zum Beispiel können sie damit ein Bankkonto eröffnen oder ein amtliches Dokument anfordern. Die E-ID ist freiwillig. Wer eine will, stellt zuerst bei einer vom Bund anerkannten E-ID-Anbieterin einen Antrag. Die Anbieterin übermittelt den Antrag an den Bund, der die Identität der antragstellenden Person prüft und der Anbieterin grünes Licht für die Ausstellung der E-ID gibt. Die technische Umsetzung der E-ID über-lässt der Bund den Anbieterinnen. Das können Unternehmen, Kantone und Gemeinden sein. Der Bund kontrolliert sie laufend. Bei der Ausstellung und der Nutzung der E-ID fallen wie bei jedem Identifizierungsverfahren persönliche Daten an. Bei der E-ID sind die Vorschriften zum Datenschutz noch strenger als üblich.
Empfehlung von Bundesrat und Parlament: Ja!
Vieles wird heute über das Internet abgewickelt. Darum ist es wichtig, dass wir uns auch online sicher ausweisen können. Das von Bundesrat und Parlament verabschiedete Gesetz schafft die Grundlage für eine einfache, sichere und vom Bund anerkannte elektronische Identität.
Empfehlung des Referendumskomitees: Nein!
Laut dem Komitee würde mit dem neuen Gesetz ein amtlicher Ausweis kommerzialisiert und durch private An bie
terinnen herausgegeben. Unternehmen wie Banken und Versicherungen würden die sensiblen Daten der Bürgerinnen
und Bürger verwalten. Die Herausgabe von Identitätsaus weisen müsse in staatlicher Verantwortung bleiben.
Abstimmung im Nationalrat (Grosse Kammer): 144 Ja / 51 Nein / 2 Enthaltungen
Abstimmung im Ständerat (Kleine Kammer): 35 Ja / 2 Nein / 8 Enthaltungen
Weiterführende Informationen:
Website des Bundes zu den Volksabstimmungen vom 7. März 2021
Botschaft des Bundesrates zu den Volksabstimmungen vom 7.März 2021 (PDF)
Ich möchte ein kleines Experiment starten. Wie einige von Euch vielleicht wissen, existiert südlich von Deutschland eine kleine Insel. Auf dieser Insel lebt ein bunter Haufen abstimmungswütiger Bergbewohner. In Volksabstimmungen wird über Initiativen (Volksbegehren, werden durch Unterschriftensammlung vors Volk gebracht), Verfassungs- und Gesetzesänderungen ("Konsultationsverfahren" der Politik ggü. dem Volk) oder Referenden abgestimmt.
Wenn Ihr mögt, könnt Ihr Teil einer äusserst repräsentativen Simulationsabstimmung hier auf bw.net werden.
Ich schlage folgende Regeln vor:
Regel Nr. 1 - Es wird über die Abstimmung geredet!
Regel Nr. 2 - Wer mitreden will, muss vorher abstimmen!
Regel Nr. 3 - Wer abstimmt, muss sich in einem Post zu Wort melden und seine Stimme in mindestens einem vollständigen Satz erläutern!
Regel Nr. 4 - Zuerst abstimmen, dann reden - Diskussionen können gerne geführt werden, bitte aber erst nach ein paar Stimmen! Ich werde versuchen, nach einer gewissen Zeit/Stimmenzahl einen "Hochrechnungskommentar" zu posten und die Diskussion anzustossen.
Es würde mich freuen, wenn sich einige beteiligen. Das Regelwerk ist weder verbindlich, abschliessend noch hinreichend. Es ist einfach ein Versuch.
Ich werde für jede Abstimmung die gleichen Informationen verlinken, wie sich auch dem Stimmbürger in der Schweiz zugestellt werden. Natürlich werden wir hier nicht jede Kuhschwanzanbindeschnurlängenabstimmung diskutieren. Aber die eine odere andere Vorlage dürfte in Ihrem Kern international diskussionswürdig sein.
Simulationsabstimmung zum
Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz)
(Referendum)
Ausgangslage
Wer im Internet Waren oder Dienstleistungen beziehen will, muss sich meistens identifizieren. Dafür gibt es heute verschiedene Verfahren, oft mit Benutzername und Passwort. Aber keines ist in der Schweiz gesetzlich geregelt, und für keines übernimmt der Bund die Garantie, dass es sicher und zuverlässig funktioniert. Deshalb haben Bundesrat und Parlament ein Gesetz ausgearbeitet als Grundlage für eine vom Bund anerkannte elektronische Identität, die E-ID. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen.
Die Vorlage
Das neue Gesetz regelt, wie Personen im Internet mit der E-ID eindeutig identifiziert werden, damit sie Waren oder Dienstleistungen einfach und sicher online bestellen können. Zum Beispiel können sie damit ein Bankkonto eröffnen oder ein amtliches Dokument anfordern. Die E-ID ist freiwillig. Wer eine will, stellt zuerst bei einer vom Bund anerkannten E-ID-Anbieterin einen Antrag. Die Anbieterin übermittelt den Antrag an den Bund, der die Identität der antragstellenden Person prüft und der Anbieterin grünes Licht für die Ausstellung der E-ID gibt. Die technische Umsetzung der E-ID über-lässt der Bund den Anbieterinnen. Das können Unternehmen, Kantone und Gemeinden sein. Der Bund kontrolliert sie laufend. Bei der Ausstellung und der Nutzung der E-ID fallen wie bei jedem Identifizierungsverfahren persönliche Daten an. Bei der E-ID sind die Vorschriften zum Datenschutz noch strenger als üblich.
Empfehlung von Bundesrat und Parlament: Ja!
Vieles wird heute über das Internet abgewickelt. Darum ist es wichtig, dass wir uns auch online sicher ausweisen können. Das von Bundesrat und Parlament verabschiedete Gesetz schafft die Grundlage für eine einfache, sichere und vom Bund anerkannte elektronische Identität.
Empfehlung des Referendumskomitees: Nein!
Laut dem Komitee würde mit dem neuen Gesetz ein amtlicher Ausweis kommerzialisiert und durch private An bie
terinnen herausgegeben. Unternehmen wie Banken und Versicherungen würden die sensiblen Daten der Bürgerinnen
und Bürger verwalten. Die Herausgabe von Identitätsaus weisen müsse in staatlicher Verantwortung bleiben.
Abstimmung im Nationalrat (Grosse Kammer): 144 Ja / 51 Nein / 2 Enthaltungen
Abstimmung im Ständerat (Kleine Kammer): 35 Ja / 2 Nein / 8 Enthaltungen
Weiterführende Informationen:
Website des Bundes zu den Volksabstimmungen vom 7. März 2021
Botschaft des Bundesrates zu den Volksabstimmungen vom 7.März 2021 (PDF)