Schneiderhan

Clawg

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Das Problem ist wohl, dass man den Einsatz nicht Krieg nennen möchte.
 

Seemann3

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Bin kein Kriegsrechtexperte, aber muss für Kriegsrecht nicht irgendwie Krieg erklärt werden?
 

EasyRider

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Tja, das grundlegende Problem ist wohl, das man gegen Terrorismus normalerweise nach französischer Doktrin vorgehen müsste. Mal ganz davon abgesehen dass es natürlich gegen alle westlichen moralischen Grundsätze, Menschenrechte etc. verstoßen würde. Und Paramilitärs aufbauen die unerkannt/abgegrenzt handeln, will wohl auch keiner ernstlich erwägen. Wobei man auch nicht weiß was z.B. im Irak die ganzen Söldnertruppen ( Xe Services etc.) so treiben... das was Rauskam ist denke ich nur die Spitze des Eisbergs.

Und da das ganze nun immer mehr zu eskalieren scheint, hoffe ich man überdenkt diesen kompletten Auslandseinsatz nochmal.
 
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Nach dem Kriegsvölkerrecht war die Bombardierung der Tanklaster absolut in Ordnung.
lol wie kommst du darauf? wo bitte ist im humanitären völkerrecht festgelegt unter welchen umständen ziele angegriffen werden? ich erinnere hierbei auch mal an artikel 3 der genfer konventionen.

Das anscheinend komplizierte Einsatz-Prozeduren nicht vollständig eingehalten wurden, ist eine NATO-Formalität und ist dienstlich relevant, aber es ist KEIN Gesetz.
ach und in welchen "GESETZEN" ( :rofl2: ) steht was richtig ist in so einer situation?

Kein anders Land käme auf solch eine dumme Idee und das ist erst recht kein "internationales Gesetz".
nein, niemals. :rolleyes: deswegen haben ja auch nur die f15 kampfpiloten (btw keine deutschen ~) mehrmals bei oberst klein nachgefragt ob sie das abseits der üblichen verfahrensweise machen sollen. :rolleyes:
 

Teegetraenk

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Naja es geht bei dem Skandal aber eher um die Informationspolitik, das Belügen des Parlaments usw. als den ANgriff selbst.
 
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Man amrio hör mit deinem ätzenden Ton auf. Du bist hier der Jurist, also stell dich mal nicht dümmer, als du bist.
Ob irgendein Kampfpilot seine Checkliste durchgeht und fragt ob er nen Überflug machen, oder Bomben werfen soll, hat genau was mit internationalem Recht zu tun?! Nix.
Das sind interne Abläufe, die aber nirgendwo im Völkerrecht verankert sind.

Ich habe mir Einschätzungen von Völkerrechtsexperten zu dem Thema durchgelesen und das schien mir auch schlüssig und lag mit dem in Einklang, was ich gelernt habe. Wenn du meinst, du weißt alles besser, dann hau doch mal nen paar einschlägige Rechtssätze raus und zwar nach internationaler Rechtsauffassung und nicht nach Links-Außen-Amrio-Leseart.
 
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geil, den verweis auf art. 3 der genfer konventionen, hauptbestandteil des von dir selbst hervorgeholten "kriegsrechtes" überliest du mal eben einfach so ~

aber zeig doch mal die "einschätzungen" dieser völkerrechtsexperten zu genau diesem fall; vor allem bitte einschätzungen die berücksichtigen was in der von mir verlinkten zusammenfassung der geschehnisse beinhaltet ist; das ist nämlich noch gar nicht so lange bekannt. würde mich doch sehr interessieren welche(!) großen völkerrechtler dann dennoch auf die ergebnisse kommen die du hier behauptest. aber ich vermute als reaktion hierauf kommen sonstwas für ausflüchte aber keine quellen.

pivo: stimmt, aber seit die rechten und/oder militärgeilen idioten hier gemerkt haben das es ziemlich beschissen rüberkommt wenn sie sagen die bundeswehr darf/soll lügen sagt ja eh keiner mehr was zu diesem thema hier.
 
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geil, den verweis auf art. 3 der genfer konventionen, hauptbestandteil des von dir selbst hervorgeholten "kriegsrechtes" überliest du mal eben einfach so ~

Ich überlese ihn großzügig, weil er hier überhaupt nicht zutrifft. Allerdings bin ich auch zu faul dir einen Artikel zu widerlegen, u.a. weil ich die ganzen Bezeichnungen nicht mehr drauf habe.

Es sieht ganz grob folgendermaßen aus: Bei militärischen Aktionen sind auch Opfer unter der Zivilbevölkerung zulässig, wenn es verhältnismäßig ist. In diesem Fall scheint (!) die Verhältnismäßigkeit auch gewahrt zu sein.

Wenn du das in feinstem juristendeutsch haben willst, dann such es dir selber raus.

btw: deine verlinkte Zusammenfassung ist keine besonders objektive Quelle und zum Sachverhalt an sich sind keine neueren Erkenntnisse ans Licht gekommen.
 
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ja jetzt zeig halt die von dir erwähnten expertisen der völkerrechtsexperten die bei der aktion im kundus meinen das wäre alles völkerrechtlich richtig.

und erzähl bitte nicht du hast das nur so gemeint, von wegen im krieg kann es auch mal zivile opfer geben. klar kann es das, aber genau darum geht es im völkerrecht nicht sondern darum unter welchen umständen. und genau darum geht es auch bei den vorwürfen gegen oberst klein. niemand sagt oh da sind zivilisten gestorben, das hätten wir ja nie gedacht wenn wir da soldaten hinschicken. es geht darum das diese menschen gestorben sind weil klein sich nicht an die übliche vorgehensweise gehalten hat. es heißt schon was wenn amerikanische piloten einen befehl mehrmals nachfragen.

aber sehr interessant das deiner meinung nach das kriegsrecht zutrifft aber nicht die genfer konvention :rofl2:. ich glaube du solltest nochmal den einen oder anderen bw internen kursus belegen, gibts ja nicht wenige hab ich so gehört.
 
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Angriff war gerechtfertigt.

Wenn du als zivilist nicht willst, dass du umkommst dann halt dich weg von militärischen Zielen und es wird nichts passieren.

Selber schuld wenn sie nicht mitdenken.

krasser müll oder denkst du echt die zivilisten halten sich dort freiwillig auf? schonmal was von geiseln gehört? oder meinste die Taliban wissen nicht, dass zivile opfer, die durch die medien gehen wie sie es jetzt tun und zu märtyrern werden viele effektiver sind?
 
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interessant an der stelle ist ja auch, dass klein seine infos vor allem von einem lokalen informanten hatte und der wiederum seine informationen lediglich per telefon von den taliban selbst.
 
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Ich krieg hier echt die Krise, mit deiner überheblichen dummdreisten und nichtswissenden Art machst du es einem echt schwer.

ja jetzt zeig halt die von dir erwähnten expertisen der völkerrechtsexperten die bei der aktion im kundus meinen das wäre alles völkerrechtlich richtig.

Würde ich gerne, ist aber schon etwas länger her, das ich es gelesen hab und ich finde den Artikel nicht mehr. Wenn du meinst das ich sowas erfinde, um hier online zu posen, dann bitte :8[:


es geht darum das diese menschen gestorben sind weil klein sich nicht an die übliche vorgehensweise gehalten hat. es heißt schon was wenn amerikanische piloten einen befehl mehrmals nachfragen.

"Die übliche Vorgehensweise" =/= Kriegsvölkerrecht, Genfer Konvention usw. Wenn der örtliche Befehlshaber das so regelt, dann ist das eine interne Angelegenheit und hat nichts mit irgendwelchen internationalen Rechtsnormen zu tun. Es KANN sein, dass diese Dinge in einem Vertrag mit der Republik Afghanistan festgeschrieben sind, dazu fehlt mir aber das Detailwissen und ich glaube dir erst recht :|
Also hör auf hier alles durcheinander zu werfen. Ich kann echt nicht glauben das du ein Jurist sein sollst, da dürfte die Karriere ja nicht sehr weit führen.

jaber sehr interessant das deiner meinung nach das kriegsrecht zutrifft aber nicht die genfer konvention :rofl2:. ich glaube du solltest nochmal den einen oder anderen bw internen kursus belegen, gibts ja nicht wenige hab ich so gehört.

Bevor du rumroffelst, lern erstmal lesen du Vollhorst. Jetzt nochmal Grundschule für den Besserwisser: Wenn ich schreibe "er trifft nicht zu" meine ich dann
a) Der Artikel 3
b) die Genfer Konvention.
Ich glaubs gar nicht, dass man so bescheuert sein kann und dann auch noch das Maul aufreißt. Herrlich wie die Diskussion hier vorrankommt.
 
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erbe von jung als arbeitsminister wird nebenbei bemerkt von der leyen, in ihr amt als familienministerin folgt cdu-abgeordnete köhler (32) nach.
 
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