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eine freundin von mir bekam unlängst einen brief ihres vermieters in dem sie aufgefordert wurde auf eigene kosten (streusalz etc) den schnee vom gehweg/einfahrt/parkplätze zu räumen. das wär ja noch zu zu verkraften wenn im mietvertrag nicht stehen wuerde das nur die mieter des erdgeschosses dafuer verantworklich sind und die uebrigen 5 parteien der anderen stockwerke nicht.
frage: ist sie dazu verpflichtet oder nicht?
meiner meinung nach kann man von einem mieter nicht verlangen das er auf eigenen kosten/zeit die arbeit aller verrichtet.
frage: ist sie dazu verpflichtet oder nicht?
meiner meinung nach kann man von einem mieter nicht verlangen das er auf eigenen kosten/zeit die arbeit aller verrichtet.
mieter sind verpflichtet die wege zu räumen, und zwar von 7 bis 20 uhr TÄGLICH! kann man diesen zeitraum nicht abdecken, weil man zB arbeitet, so hat man selbst für einen ersatz zu sorgen!