schneeräumung bei mietwohnung

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eine freundin von mir bekam unlängst einen brief ihres vermieters in dem sie aufgefordert wurde auf eigene kosten (streusalz etc) den schnee vom gehweg/einfahrt/parkplätze zu räumen. das wär ja noch zu zu verkraften wenn im mietvertrag nicht stehen wuerde das nur die mieter des erdgeschosses dafuer verantworklich sind und die uebrigen 5 parteien der anderen stockwerke nicht.

frage: ist sie dazu verpflichtet oder nicht?
meiner meinung nach kann man von einem mieter nicht verlangen das er auf eigenen kosten/zeit die arbeit aller verrichtet.
 
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wohnt sie denn im erdgeschoss?
find die sache in beide richtungen ehrlichgesagt ziemlich klar.
 

Tür

Kunge, Doppelspitze 2019
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ich wohne im erdgeschoss und bei uns müssen alle parteien sich drum kümmern.
 

TaiPan

Guest
Nein, ist sie nicht, wenn es nicht im Mietvertrag drin steht.
 
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Wieso überhaupt auf sich abwälzen lassen?

Der Vermieter/Besitzer ist per Gesetz dazu verpflichtet für einen sicheren/begehbaren Weg vom Gründstücksanfang bis zur Haustür zu sorgen, kam letztens noch in den Nachrichten.
 
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Nein, ist sie nicht, wenn es nicht im Mietvertrag drin steht.

wenn im mietvertrag nicht stehen wuerde das nur die mieter des erdgeschosses dafuer verantworklich sind

also ich bin ja nu echt kein jurist, aber ich bin mir ziemlich sicher das so ne klausel gegen keinen idiotenschutzparagraph verstößt und man daher einfach an den vertrag gebunden ist.
 

deleted_24196

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da gabs letztens bei 'n24 wissen' ne aufklärung ;) mieter sind verpflichtet die wege zu räumen, und zwar von 7 bis 20 uhr TÄGLICH! kann man diesen zeitraum nicht abdecken, weil man zB arbeitet, so hat man selbst für einen ersatz zu sorgen!

/edit
http://de.wikipedia.org/wiki/Streupflicht
 
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Der Eigentümer hat die Pflicht zu Räumen. Er kann diese Pflicht im Mietvertrag dem Mieter übertragen. Tut er das nicht, hat er sie weiterhin.

Ergo: Wenn im Mietvertrag Deiner Freundin nicht die Pflicht ausdrücklich auf sie übertragen wird, muss sie gar nichts.
 

parats'

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Ist doch eigentlich klar.
Es steht im Mietvertrag, dass nur die Mieter im Erdgeschoss dazu verpflichtet sind die Wege zu räumen. Wenn sie im Erdgeschoss wohnt ist sie also dazu verpflichtet und wenn nicht eben nicht dann nicht.
 
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