sorry, aber ein gewissen kann dir erst nach der tat einen vorwurf machen, wenn eben etwas gewiss ist.
Mitnichten.
Gewissheit über den Ausgang eines Ereignisses ist bereits vor dessen Eintreten möglich. Beispiel:
Der Apfel hängt am Baum. Löste er sich vom Baum, fiele er auf den Boden (Gravitationsgesetz). Dies ist gewiss, auch wenn der Apfel in Wahrheit noch am Baum hängt.
Denn Gewissheit ist nicht zwingend absolut. Gewissheit ist,
unabhängig von der Wahrheit, bloß die
Überzeugung, etwas sei wahr. Die Gewissheit, dass
A wahr ist, ist also möglich, wenngleich
A in Wahrheit doch falsch ist, denn Gewissheit ist subjektiv, Wahrheit jedoch nicht.
Schon die bloße Absicht oder Idee einer schlechten Tat berührt das Gewissen, auch wenn man diese Tat letztendlich unterlässt. Offensichtliches Beispiel:
Verweigert man den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen, dann tut man dies
bevor man tatsächlich auf einen anderen Menschen geschossen hat. Der Wehrdienstverweigerer muss also niemanden erschießen, um seinerseits Gewissheit darüber zu erlangen, dass dies ein schlechtes Gewissen zur Folge hätte.
An die Moderatoren:
Ich wundere mich, warum hier ein Hinweis darauf, dass dieses Thema im Naturwissenschaftsforum nichts zu suchen hat, zwar gelöscht, aber ansonsten nicht weiter beachtet wurde. Eine Verschiebung des Themas wäre angezeigt.