Das Kind habe grundsätzlich gegen seine Mutter einen Unterhaltsanspruch (§ 1601 BGB), einen Erbanspruch (§§ 1922, 1924 BGB) und das Recht auf elterliche Sorge (§ 1626 BGB). Die gleichen Ansprüche stünden dem Kind gegen seinen Vater im Rechtssinne zu. Das ist nach § 1592 BGB der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist (sozialer bzw. rechtlicher Vater).
Gegen seinen biologischen Vater habe das Kind keine Ansprüche, solange der rechtliche Vater vorhanden sei, da – wie das Bundesverfassungsgericht es auf den Punkt gebracht hat – kein Kind zwei Väter haben könne. Bei Nichtvorhandensein des rechtlichen Vaters stehen dem Kind die oben genannten Ansprüche gegen den biologischen Vater zu. Gleiches gelte, wenn der rechtliche Vater zunächst vorhanden ist, dann aber wegfällt (z.B. durch Anfechtung).
weil es keine samenbank hier in der nähe gibt... sonst wäre ich schonmal hingewesenOriginal geschrieben von Ronschk
warum nicht?

Original geschrieben von bog
ich spende regelmaessig hier in mannheim
bezahlung liegt pro spende bei 90 euro. das ganze ist natuerlich abhaengig davon, wie anfaellig man auf krankheiten usw ist. im regelfall liegt der entgeltbereich zwischen 50-120 euro.
Original geschrieben von morphium
weil es keine samenbank hier in der nähe gibt... sonst wäre ich schonmal hingewesen![]()


ja, darwinistisch gesehen gibt es in dieser welt ueberhaupt keine besser moeglichkeit zu agieren, vorausgesetzt samenspenderkinder haben keine ansprueche dem spender gegenueber. kann das hier jemand mal definitiv klarstellen? wenn in solchen faellen das von amrio gequotete recht gelten wuerde, waere das potential zum ausnutzen ja wirklich etwas sehr gross.Original geschrieben von Ronschk
ne ioch sehe das auch so. mir isses vollkommen egal, wie viele da rumlaufen, hauptsache ich habe damit später nix am hut.
hey ist doch super. man verbreitet sein erbgut!!



naja, ich hab halt mal nachgefrag und mir wurde gsagt, dass die übrhaupt keine ansprüche auf iorgendwas hätten. allerdings hab ich dazu natürlich keine quellen, werds im laufe der nächsten 1,5 woichen aber in erfahrung bringen.
das wäre dann ja ein freifahrtsschein für kinder die aus künstlicher befruchtung stammenOriginal geschrieben von HeatoR
hat das bverfg vor paar jahren entschieden. ein kind hat anspruch auf einen vater und soweit kein anderer mann als rechtlicher vater eingetreten ist kann es gegen den biologischen vater ansprüche erheben.
das urteil findet man in jeder urteilssammlung des bverfg in der uni bib eures vertrauens, alternativ auch in jedem neueren kommentar zum BGB oder auch GG. bei interesse such ich das urteil nächste woche raus.
dann wars das für mich mitm spenden - schade eigentlich... dabei will/wollte man nur familien helfen die keine eigenen kinder bekommen können!
wieso trage ICH verantwortung wenn ich zwei erwachsenen menschen helfe ein kind zu kriegen?Original geschrieben von HeatoR
ja stell dir vor, du trägst verantwortung wenn du mit deiner dna einen menschen zeugst. unglaublich, oder?