Rote Ampel als Radfahrer über "optionalen" Radweg umfahren - zulässig?

CCROPT

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Bei einem Radweg beginnt der Schutzbereich an der kante eben genau dieses radweges, dh hier durchfährst du ihn sobald du auf den querverlaufenden radweg einfährst... (wenn das unverständlich ist gibts bald ne zeichnung). Hier ist es allerdings keinr adweg, daher beginnt der schutzbereich der ampel erst auf der straße...

So erklärt sich auch das "umschiffen". Dort geht es vermutlich um radwege. Genau dieses Beispiel kam so erst in einer Klausur bei uns dran und war kein Rotlichtverstoß.
 
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hab im Grunde genommen nur den Eingagnspost gelesen, aber: Warum fährst du nicht einfach gleich am Radweg? Ist imo auch weniger gefährlich als auf der Straße zu fahren und du musst nicht lange über Ampeln nachdenken.
 

FORYOUITERRA

TROLL
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hab im Grunde genommen nur den Eingagnspost gelesen, aber: Warum fährst du nicht einfach gleich am Radweg? Ist imo auch weniger gefährlich als auf der Straße zu fahren und du musst nicht lange über Ampeln nachdenken.

die aussage lässt sich so pauschal nicht sagen. zumal ist das auf dem bild ein fußgängerweg, wo radfahrer geduldet werden. also nicht unbedingt die sicherere alternative zur straße.
mal was von der radlerlobby: http://www.adfc-weyhe.de/radwege/gefahren.php
 
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hab im Grunde genommen nur den Eingagnspost gelesen, aber: Warum fährst du nicht einfach gleich am Radweg? Ist imo auch weniger gefährlich als auf der Straße zu fahren und du musst nicht lange über Ampeln nachdenken.
Tja, hättest du weitergelesen, wärst du sogar über die Antwort gestolpert.
 
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1. Zeichen: Radweg benutzen Pflicht
2. Zeichen: Fußweg benutzen Pflicht
3. Zeichen: Links neben dem Fußweg fahren Pflicht
4. Zeichen: Man darf auf dem Fußweg fahren, muss aber nicht

ergo gabs vor garnicht langer zeit ein beschluss von irgendeinem höheren gericht sogar das auch bei dieser beschilderung die nutzung den Fußgängerweges nicht vorgeschrieben sein kann wenn es keine offensichtlichen gründe gibt die gegen das benutzen der Straße sprechen.

Ja das hört sich dumm und schwammig an aber genauso war der Wortlaut ( ich persöhnlich halte den Richter für geistig minderbemittelt wenn der sowas urteilt).
Und mich als Autofahrer pisst es hart an wenn in Berlin auf der Frankfurter Allee mal wieder ein fahrradspassti auf der Straße fährt wenn ein dicker fetter radweg mit blauem schild ausgewiesen ist...

dazu das hier
http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html#strassenbegleitend
Genauso schwammig und auch vorher schon geltendes Recht... ein nur DUMMSHIT.
http://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage noch dummshittiger dummshit
 
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Ja das hört sich dumm und schwammig an aber genauso war der Wortlaut ( ich persöhnlich halte den Richter für geistig minderbemittelt wenn der sowas urteilt).
Und mich als Autofahrer pisst es hart an wenn in Berlin auf der Frankfurter Allee mal wieder ein fahrradspassti auf der Straße fährt wenn ein dicker fetter radweg mit blauem schild ausgewiesen ist...
ein Radweg mit blauem Schild hilft auch nicht viel, wenn alle 100 m wieder ein Auto auf dem Radweg parkt
 
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Ja das hört sich dumm und schwammig an aber genauso war der Wortlaut ( ich persöhnlich halte den Richter für geistig minderbemittelt wenn der sowas urteilt).

dazu das hier
http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html#strassenbegleitend
Genauso schwammig und auch vorher schon geltendes Recht... ein nur DUMMSHIT.
Jemand, der persönlich mit h schreibt, sollte etwas vorsichtiger sein, andere leichtfertig als "geistig minderbemittelt" zu betiteln.
Im Übrigen sind die Ausnahmen der Radwegbenutzungspflicht in deinem ersten link doch völlig nachvollziehbar.
Selber nie mit dem Fahrrad unterwegs, stimmts?
 
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Mich würde interessieren, ob es strafbar ist, wenn man sich als netter Passant hinstellt und jemandem beim rückwärts bzw. seitwärts Einparken Anweisungen/Hilfestellung gibt, ihn aber mit Absicht gegen einen Stein/Pflock/Whatever navigiert nach dem Motto "da is noch Platz, nu gib doch mal Gas".

Kann ich dann belangt werden oder ist er einfach zu blöd zum selber gucken?
 

CCROPT

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Mich würde interessieren, ob es strafbar ist, wenn man sich als netter Passant hinstellt und jemandem beim rückwärts bzw. seitwärts Einparken Anweisungen/Hilfestellung gibt, ihn aber mit Absicht gegen einen Stein/Pflock/Whatever navigiert nach dem Motto "da is noch Platz, nu gib doch mal Gas".

Kann ich dann belangt werden oder ist er einfach zu blöd zum selber gucken?

Du bist dabei Verkehrsteilnehmer da du in den Verkehr eingreifst. Somit gilt auf jeden fall schon mal §1 II StVO für dich. Sie schädigten als Vekehrsteilnehmer einen anderen.

Vllt kommt noch eine Strafttat dazu weiß ich jetzt aber nicht genau drum sag ich dazu mal nichts, evtl noch gefährlicher eingriff in den straßenverkehr :D
 
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Naja, für den strafrechtlichen Aspekt müsste der Autofahrer erstens beweisen, dass der Einweiser anders eingewiesen hat, als er dann letztendlich gefahren/gelenkt ist, und zweitens dass der Navigator mit der Absicht gehandelt hat, ihn zu schädigen.
Wie soll das unter normalen Umständen gehen?

Abgesehen davon: wer zu blöd ist, seine Kiste ohne fremde Einweisung einzuparken, sollte am besten gar nicht Auto fahren.
 
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Du bist dabei Verkehrsteilnehmer da du in den Verkehr eingreifst. Somit gilt auf jeden fall schon mal §1 II StVO für dich. Sie schädigten als Vekehrsteilnehmer einen anderen.

Vllt kommt noch eine Strafttat dazu weiß ich jetzt aber nicht genau drum sag ich dazu mal nichts, evtl noch gefährlicher eingriff in den straßenverkehr :D

ähm nö
Der Einweiser kann dumm wie Stulle sein solange kein Vorsatz vorliegt ist der Fahrer immer der schuldige.

@SF7RaVeN: ok Hans
 
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Im angeführten Beispiel steht allerdings "mit Absicht"
 
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Ich habe da mal ein Bild gemacht, um zu illustrieren was ich meine.

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Um nicht noch mehr Verwirrung in eine mehr oder weniger geklärte Frage zu bringen: Gibt es da nicht eine Regel die besagt, dass wenn eine Ample so und so viele Meter entfernt ist, sie dann auch genutzt werden muss. Warum sollte das ausgerechnet für Radfahrer nicht greifen?
 

CCROPT

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die ihm bewiesen werden muss

will ja nur darauf hinaus das grundsätzlich erstmal immer der Fahzzeugführer schuld hat.

natürlich hast du recht... Jedoch ist es egal ob vorsatz oder nicht eine Verkehrsowi (und die liegt hier vor) kannst du auch fahrlässig begehen. Allerdings wird wohl kein Polizist der Welt den Einweiser verwarnen, obwohl es gerechtfertigt wäre. Der fahrer kommt natürlich auch nicht so einfach davon..
 
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