Rote Ampel als Radfahrer über "optionalen" Radweg umfahren - zulässig?

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Ich habe da mal ein Bild gemacht, um zu illustrieren was ich meine.

1341759875001pkxab.jpg
 

Tisch

Frechdachs
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Schöne Illustration :rofl2:

hm, würde mich auch sehr interessieren ob man das darf.
Vermute aber, dass es nicht erlaubt ist. Könnte ja eine Gefahr für Fußgänger und Radfahrer darstellen. Wenn der Radler plötzlich die Fahrbahn (Straße zu Radweg/ Bürgersteig) wechselt um sie Sekunden später wieder zu wechseln.
 
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Gute Frage, ich mache das auch immer so.

Streng genommen: unzulässig. Weil hier offensichtlich nur deshalb auf den optionalen Radweg ausgewichen wird, um vorsätzlich die rote Ampel zu umfahren; wenn dies als gefährliche Fahrweise ausgelegt wird, sowieso.
Meine Meinung.

Ist in etwa vergleichbar mit einer Tankstelle auf Höhe einer roten Ampel. Selbstverständlich darfst du als Autofahrer da rein fahren um zu tanken/einzukaufen. Um die rote Ampel zu umfahren dagegen nicht.
 
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Wieso fährst du nicht gleich auf dem radweg du assi?
 
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ziemlich sicher verboten
dürfte das gleiche sein wie durch ne tankstelle fahren um die rote zu umgehen
quelle hab ich leider nicht
 
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Bonusfrage: Was ist mit vor der roten Ampel absteigen, auf dem Fußweg an ihr vorbeischieben, und dahinter wieder aufsteigen? Kann ja wohl kaum gefährliche Fahrweise sein. :>
 
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wenn ein polizist das gefühl hat, dass du ihn verarschen willst, wird er dir schon erzählen was gefährliche fahrweise ist :ugly:
 
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Wenn du das Fahrrad schiebst, MUSST du auf den Gehweg. Tja...
 
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Ich denk mal das macht jeder so. Da muss man schon einen übel gelaunten Polizisten treffen, wenn man wegen sowas angehalten wird.
 
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Interessant ist es ja wie es ist wenn der Radfahrer dann von nem Auto plattgewalzt wird
 
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Würde mich ehrlich gesagt auch mal eine Antwort mit einem Beleg interessieren.

Ich sehe erstmal nichts verbotenes daran, solange man immer mit der nötigen Um- und Vorsicht die Wege wechselt.
 
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er behindert/gefährdet durch unnötiges spurwechseln den verkehr. würde ich ungefähr so einordnen wie das zickzack überholen im stadtverkehr mit dem auto, das ist soweit ich weiß auch nicht erlaubt.

€: ahja, ein beleg ist jetzt leider nicht dabei :deliver:
 
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er behindert/gefährdet durch unnötiges spurwechseln den verkehr.
Nö. Dass er ein Hindernis darstellt oder dass er die Gefahr eines Unfalls über das dem Verkehr eigene Maß hinaus erhöht, lässt sich so noch nicht erkennen. Dazu müssten besondere Umstände hinzutreten.
 
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Außerdem sorgt der Spurwechsel doch genau genommen eher dafür dass der Verkehr flüssiger gestaltet wird, weil er nicht unnötigerweise an der roten Ampel warten muss. (Alles natürlich unter der Voraussetzung dass ich keine Fußgänger überfahre und sicher wieder auf die Straße wechsel.)
Übermäßiges Spurwechseln könnte aber in der Tat ein Ansatz sein, aber es sind eben auch nur zwei Spurwechsel, das ist wohl im Rahmen.
 
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Ist NICHT legal. Nennt sich umfahren einer roten Ampel:

Auch das Ausweichen eines Fzg-Führers vor der roten Ampel über einen Radweg stellt danach einen Rotlichtverstoß dar (OLG Frankfurt am Main VM 1987, 14; OLG Karlsruhe NZV 1989, 158)

Und da wird nix flüssiger gestaltet, im doofsten Falle fährt er genau zwischen den links abbiegenden Verkehr aus Norden (oder, von oben).
 
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Insofern dadurch nicht nach der Markierung von der Ampel auf den Fahrradweg gewechselt wird oder der Verkehr von Links nach Rechts behindert wird, sehe ich da ehrlich gesagt keine Probleme drin.

Andere Umstände wie Fußgänger gefährden oder dergleichen sind seperat von der eigentlichen Fragestellung zu betrachten.

edit:
evilgod bezieht sich hierauf:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rotlicht7.php
 
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Da stand irgendwas von Schutzbereich, aber frag mich nicht wie die das auslegen.
So wies oben auf der Zeichnung aussieht gibbet Ärger.
 
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Thx für die Quelle schonmal, werd ich mir bei Gelegenheit mal zu gemüte führen.

2. Wenn man absteigt ist man kein Fzg-Führer. :ugly:

Das wäre halt die nächste Frage. Rot für die Fahrzeuge bei ner Fußgängerampel. Ich steige ab, schiebe über die Ampel, steige danach wieder auf und fahre weiter.
Das wollte ich in der Praxis schon oft machen, aber aus Gründen der Einfachheit und weil auch kein Fußgänger kam, bin ich einfach so drüber gefahren...
 
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Nach der Quelle ist der Schutzbereich alles innerhalb der Ampelmarkierungen exklusive der Geh-/Radwege.
Jedes grundsätzliche Verlassen des ursprünglichen Weges ist erlaubt insofern es außerhalb dieses Schutzbereiches geschieht, aber sobald klar wird, dass dieses Verlassen nur genutzt wird um die Ampelanlage zu umschiffen, ist es strafbar.

Eine nachvollziehbare Erklärung für das Umschiffen zu finden, ist in so einer Situation quasi unmöglich. Es besteht jedoch die Option einfach auf dem Radweg weiterzufahren.
 
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ist an dem radweg eines der schilder Z237 Z240 Z241?
http://www.adfc-weyhe.de/radwege/benutzungspflicht.php
dann darf man streng genommen gar nicht auf der strasse fahren.
achso, fahrrad frei steht ja da ;)

(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.
Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.
Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden.
Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei" allein angezeigt ist. Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden.
Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.

aber als radfahrer hält man sich eh an gar keine strassenordnung und biegt einfach durch enge seitenstrassen, wenn einen die polizei verfolgt :)
 
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1. Fragt sich, welchen Mindestabstand man bei den Spurwechseln von der Ampel haben muss, damit das nicht greift. D.h., was heißt "vor"?
Praktisch gedacht: So viel, dass die Ampel beim Wechsel auf den Radweg noch nicht rot zeigt. Oder so weit, dass die Hüter es Gesetzes den Spurwechsel nicht bemerken. ;)

2. Wenn man absteigt ist man kein Fzg-Führer. :ugly:
Willst du da drauf wetten, nachdem wir gelesen haben, wie einige OLGe die StVO in Bezug auf "Rotlichtverstoß" auslegen? ^^
 
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letztenendes ist das alles ne frage der auslegung, in berlin gibt die polente da nen fick drauf, ich fahre z.b. auch ständig in den kreisverkehr am kotti bei rot rein, während die polente direkt daneben steht und nichts macht/sagt...
 
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was mich interessiert ist, ob es andersrum auch zulässig ist:

sprich fußgänger/fahrradfahrer ampel ist rot aber auf der auto-straße ist noch grün.
kann man auf die straße wechseln?

da ragen auch immer die linksabbieger von gegenüber.
 
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Wie ist das btw bei diesem Fall:

4 weg kreuzung mit ampeln. An jeder AMpel ist dieser Pfeil das man immer rechts abbiegen darf.

Wenn ich nun Rot bkeomme und dann rechts abbiege . Da n U-Turn mach und dann nochmal rechts abbieg

tl;dr: Geraudeaus-rot mit doppel rechtsabbieggrün umgehen inklusive u turn.

da wo ich den u-turn machen würde fährt niemand lang weil da nur feuerwehr ist und n bürogebäude der stadt
 
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Du wirst lachen, aber genau den Fall hatte ich vor 4 Wochen. Nur war die U-Turn-Fahrerin so doof, dabei noch eine durchgezogene Linie zu überfahren und einen Unfall zu verursachen. Sie konnte von Glück sagen, dass a) niemand gestorben ist und b) der andere auch einen Verstoß begangen hat, sonst hätte sie deutlich mehr gekriegt als die 80 % Haftungsquote und das noch laufende Strafverfahren.^^
 
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coole Geschichte - hilft mir bei der Antwort aber nicht weiter
(keine durchgezogene Linie vorhanden)
 
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Ich bin dafür mal angehalten worden und man sagte mir dass das als über Rot fahren gilt und dementsprechend 100€ und einen Punkt kostet.

Schieben wäre aber wohl erlaubt
 

ScArPe

Anfängerhilfe
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mal was anderes.
war der radweg beschildert? dann hättest du ihn nämlich von anfang an benutzen MÜSSEN.
nur, wenn er es nicht ist, kannst dir aussuchen, ob straße oder radweg.

kA wo ihr alle herkommt, aber ich bin für sowas noch nie angehalten worden.
(vllt mache ich das von natur aus nicht ganz so offensichtlich, weil ich oft die straße schon 50meter vor der ampel die straße verlasse :D )
 
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In der Skizze sieht man doch überdeutlich das Schild "Radfahrer frei". Oder wovon laberst du jetzt?

Mit dem U-Turn ist es das gleiche wie mit den anderen Fällen: wenn du damit offensichtlich eine rote Ampel umfahren willst, ist es nicht erlaubt.
 
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Ist NICHT legal. Nennt sich umfahren einer roten Ampel:



Und da wird nix flüssiger gestaltet, im doofsten Falle fährt er genau zwischen den links abbiegenden Verkehr aus Norden (oder, von oben).


und 100 Euro 1 Punkt ---ist das immer die Konsequenz ?
 
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Wer, außer ein typischer Schnurrbart Polizist, macht sich darüber Gedanken? Bleibt ihr als Fußgänger auch stehen, wenn auf einer 5km absoluten geraden Strecke die Ampel rot wird und nirgends ein Fahrzeug oder Batman zu sehen ist?
 
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Wer, außer ein typischer Schnurrbart Polizist, macht sich darüber Gedanken? Bleibt ihr als Fußgänger auch stehen, wenn auf einer 5km absoluten geraden Strecke die Ampel rot wird und nirgends ein Fahrzeug oder Batman zu sehen ist?

als ob man batman kommen sehen würde.
 
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Hoffentlich verboten. Alles andere wäre Anarchie.
 

Mietfekatfe

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Afaik muss man einen Fahrradweg benutzen wenn einer vorhanden ist, ergo ist das fahren auf der straße schon unzulässig.
 
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Einfach bisschen länger aufm Radweg bleiben nach dem abbiegen. Dann passts.
 
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Afaik muss man einen Fahrradweg benutzen wenn einer vorhanden ist, ergo ist das fahren auf der straße schon unzulässig.
1341770702001pcbty.gif


1. Zeichen: Radweg benutzen Pflicht
2. Zeichen: Fußweg benutzen Pflicht
3. Zeichen: Links neben dem Fußweg fahren Pflicht
4. Zeichen: Man darf auf dem Fußweg fahren, muss aber nicht
 
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