Der ist so holprig.Wieso fährst du nicht gleich auf dem radweg du assi?
Nö. Dass er ein Hindernis darstellt oder dass er die Gefahr eines Unfalls über das dem Verkehr eigene Maß hinaus erhöht, lässt sich so noch nicht erkennen. Dazu müssten besondere Umstände hinzutreten.er behindert/gefährdet durch unnötiges spurwechseln den verkehr.
Auch das Ausweichen eines Fzg-Führers vor der roten Ampel über einen Radweg stellt danach einen Rotlichtverstoß dar (OLG Frankfurt am Main VM 1987, 14; OLG Karlsruhe NZV 1989, 158)
1. Fragt sich, welchen Mindestabstand man bei den Spurwechseln von der Ampel haben muss, damit das nicht greift. D.h., was heißt "vor"?
2. Wenn man absteigt ist man kein Fzg-Führer.
(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.
Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.
Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden.
Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei" allein angezeigt ist. Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden.
Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.
Praktisch gedacht: So viel, dass die Ampel beim Wechsel auf den Radweg noch nicht rot zeigt. Oder so weit, dass die Hüter es Gesetzes den Spurwechsel nicht bemerken.1. Fragt sich, welchen Mindestabstand man bei den Spurwechseln von der Ampel haben muss, damit das nicht greift. D.h., was heißt "vor"?
Willst du da drauf wetten, nachdem wir gelesen haben, wie einige OLGe die StVO in Bezug auf "Rotlichtverstoß" auslegen? ^^2. Wenn man absteigt ist man kein Fzg-Führer.
Ist NICHT legal. Nennt sich umfahren einer roten Ampel:
Und da wird nix flüssiger gestaltet, im doofsten Falle fährt er genau zwischen den links abbiegenden Verkehr aus Norden (oder, von oben).
Wer, außer ein typischer Schnurrbart Polizist, macht sich darüber Gedanken? Bleibt ihr als Fußgänger auch stehen, wenn auf einer 5km absoluten geraden Strecke die Ampel rot wird und nirgends ein Fahrzeug oder Batman zu sehen ist?
Starfire hat das doch schon ausführlich mit Quotes aus der StVO für diesen Fall widerlegt -_-Afaik muss man einen Fahrradweg benutzen wenn einer vorhanden ist, ergo ist das fahren auf der straße schon unzulässig.
Afaik muss man einen Fahrradweg benutzen wenn einer vorhanden ist, ergo ist das fahren auf der straße schon unzulässig.