Kommt ein bisschen auf das Modell an. Ist eine private Rentenversicherung nicht staatlich gefördert, so zahlst Du nur auf den Ertragsanteil Steuern, da die Einzahlung aus versteuerten Mitteln geleistet wurde. Hast Du hingegen Zulagen erhalten, so wird dein persönlicher Steuersatz angesetzt. Das bezieht sich jetzt nur auf die Bezugsphase bei Renteneintritt - 2040 ist zudem auch die staatliche Rente zu 100% steuerpflichtig. Durch das absinken des Rentenfreibetrags erhöht sich deine Steuerlast automatisch durch das zu versteuernde Einkommen, diese Steuersatz wird bei einer geförderten Riester-Rente dann ebenfalls angelegt.
Für die Ansparphase gilt, dass Zulagen und Steuerersparnis aufgerechnet werden. Wenn Also deine Zulage für Kinder deine Steuerersparnis übersteigt, gibt es keine steuerliche Vergünstigung. Liegt die Zulage unter der Ersparnis, dann gibt es die Differenz.
Grundsätzlich gilt immer die Abwägung, ob ich bei einem Finanzmarktinstrument wie ein ETF einen Versicherungsmantel benötige. Dieser Mantel kostet immer einen Aufpreis und man muss für sich persönlich abschätzen, ob es einem das Wert ist.
Ähnliche Diskussion gibt es bei der BU, hier ändert sich die Ausgangslage wenn fremdfinanziertes Wohneigentum + etwaiger Kinder vorhanden sind, da bei BU oder Tod (Stichwort RLV) die Ehefrau + Kinder soweit abgesichert sind, dass neben dem persönlichen Schicksal nicht noch der finanzielle Ruin droht.