...dann ist im schlimmsten Fall also der alte Status Quo erreicht.
Nein, im schlimmsten Fall kennt der Täter die Rechtslage und erzwingt mittels der selben Methode mit der er heute ein Schweigen/Stillhalten erzwingt, dann ein Einverständnis. Und wenn das ein lautes, schriftliches oder digitales Einverständnis ist, dann hat die Vergewaltigte Person unter Umständen nun noch 'ne Oma die mit ihrem Hund vorm Fenster vorbei lief während sie mit der Knarre am Kopf lauthals "Jaaa, Jaaa oh bitte fick mich richtig hart!" stöhnen musste. Oder irgend eine App/Formularbestätigung (kA. was es da in Schweden bald für Auswüchse geben wird). Ganz große Klasse vor Gericht, wenn Du nicht nur Deine Story glaubhaft verkaufen musst, sondern auch noch nachweisen musst, dass Dein Einverständnis erzwungen war, ggf. trotz Zeugen der für die Gegenseite aussagt.
Auf der anderen Seite konditioniert eine solche Rechtssprechung Frauen ja regelrecht darauf, sich nicht zu wehren und still zu sein um das Risiko für sich zu senken noch Gewalt zu erfahren (die dann aber ggf. Spuren verursachen würde, die im Prozess zu einem Urteil führen), denn sie wiegen sich in der trügerischen Sicherheit, kein "Ja!" bedeute man könne den Täter belangen. Aber das kann man halt nicht, denn es läuft ja sowieso auf die reine Glaubwürdigkeit hinaus. Nur dass nun tendenziell noch weniger reine Fakten für die Frau vorliegen werden, weil sie im Zweifel eben lieber still hält.
Das ist die eine Seite des Missbrauchs, auf Täterebene. Die andere Sache ist die, dass eine Frau schlichtweg behaupten kann, vergewaltigt worden zu sein. Der Mann konnte bisher für seine Unschuld argumentieren, dass es keine Spuren am Körper gab, er habe die Frau weder festgehalten noch geschlagen, die Nachbarn hätten einen Streit, ein lautes "Nein!" hören können. Und wenn wirklich nichts auffindbar war, verlieh das seiner Schilderung zumindest eine gewisse, wenn auch nicht endgültige Wahrscheinlichkeit. Auf solche Fakten kommt es nun aber nicht mehr an. Strafbar ist nicht mehr die Überwindung eines Widerstandes sondern das Nichtvorliegen eines Einverständnisses. Nun kann die Frau ihm während eines normalen Beischlafs 20x zärtlich "Ja nimm mich!" ins Ohr flüstern und niemand wird das hören. Nicht die Putzfrau aufm Flur die ein "Nein, bitte nicht!" vielleicht noch gehört hätte. Oder der neugierige Nachbar mit dem Ohr an der Wand. Oder die Oma beim Gassigehen. Ein paar Wochen später wenn man sich im Zoff trennt, wird daraus 'ne Vergewaltigung.
In der emotionalen Diskussion wird gern vergessen, dass es neben Vergewaltigern die durch irgendwelchen formaljuristischen Strafbarkeitslücken davon kommen eben auch einen Haufen "Vergewaltiger" gibt die unschuldig im Knast sitzen und das teils erst nach Jahren, wenn überhaupt, raus kommt.
Beispiel:
https://www.focus.de/politik/deutsc...ifelt-an-der-deutschen-justiz_id_7821008.html
Und davon findet man so einige, wobei das nur die Spitze des Eisbergs ist. Vielen falsch beschuldigten "Vergewaltigern" hört man schlicht nachdem Urteil nicht mehr zu. Sexualstraftäter, fertig. Jedes Abstreiten ist ein Zeichen von Uneinsichtigkeit, Trotz, Verdrängung, Ausdruck dissozialer Persönlichkeit und und und. Wer dann keine massive Unterstützung durch Familie, gute Anwälte oder Medien bekommt, ist schlichtweg verloren.
Nun habe ich mal gelernt, dass der Staat eher eine Tat ungesühnt lassen solle als jemanden zu Unrecht zu verurteilen.
Man muss sich also schlicht fragen, richtet ein solcher Paradigmenwechsel nicht mehr Schaden an als er behebt? Hat er einen klaren Nutzen und ist er notwendig um diesen Nutzen zu erzielen oder wären andere Mittel, z.B. geänderte Formulierungen im Gesetzestext die bisher vielleicht zu unklar und eng gefasst waren. Oder höchstrichterliche Leitlinien wie in Fällen verfahren werden soll, in denen eigentlich kein vernünftiger Zweifel vorliegt, dass das eine Vergewaltigung war, aber Zeiten u. Zusammenhänge bisher zu großzügig oder zu eng interpretiert werden mussten.
Von der Argumentation die Heator bereits verlinkt hat, ganz zu schweigen.
Der erwähnte Punkt mit dem Alkohol ist im Übrigen auch nicht zu vernachlässigen. Wie soll spontaner Sex nach einer Party funktionieren (der nun wirklich absolut alltäglich ist), wenn man sich in ein juristisches Minenfeld begibt und es vor Gericht auch mal heißen kann "Jaaa, Herr XYZ, sie haben da beide rumgemacht und sicherlich wirkte das Verhalten der Frau ABC wie eine Einwilligung auf Sie, aber auf Grund des Alkoholkonsums kann von einer rechtswirksamen Einwilligung keine Rede sein!". Wir begrüßen Sie in ihrem ruinierten Leben als zukünftiger Sexualstrafäter!". Zumal es nicht nur Alkohol sein muss, es gibt mehrere Wege eine Einwilligung im Nachhinein anzufechten, die nun zumindest theoretisch zur Verfügung stehen würden. Und in jedem Fall wo eine Frau damit durch kommt, hatte der Mann schlicht absolut keine Chance. Sie sagte Ja, er hörte Ja, beide vollzogen Sex, Gericht entscheidet auf Grund irgendwelcher Umstände, dass das Ja aber doch nicht so gültig sei wie angenommen. Arschkarte. Wie man Ernsthaft solchen Spielraum für Interpretation in ein Rechtssystem stricken will, welches im Grunde darauf ausgelegt ist, dass die Bürger die sich dem System fügen sollen, eben auch ein verlässliches Vertrauen in die Spielregeln haben, ist mir schlicht schleierhaft.