• Liebe User, bitte beachtet folgendes Thema: Was im Forum passiert, bleibt im Forum! Danke!
  • Hallo Gemeinde! Das Problem leidet zurzeit unter technischen Problemen. Wir sind da dran, aber das Zeitkontingent ist begrenzt. In der Zwischenzeit dürfte den meisten aufgefallen sein, dass das Erstellen von Posts funktioniert, auch wenn das Forum erstmal eine Fehlermeldung wirft. Um unseren Löschaufwand zu minimieren, bitten wir euch darum, nicht mehrmals auf 'Post Reply' zu klicken, da das zur Mehrfachposts führt. Grußworte.

Rechtsberatung

Livo

Guest
Eine Spielelösung geniest als Sprachwerk urheberrechtlichen Schutz. Urheber ist der Schöpfer des Werkes. Ihm stehen die im Urheberrechtsgesetz genannten Nutzungs-, Verwertungs- und sonstigen Rechte zu.

Ob er gleichzeitig Rechte des Spieleherstellers verletzt, muss von Fall zu Fall geklärt werden.
 

DerBlender

Guest
wie ist das mit serien, die bereits im free-tv liefen, darf ich mir die runterladen und somit auch gleichzeitig zum upload anbieten (emule)?
 
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ich hab vor jura zu studieren..
hast du bock mir mal was zum studium zu erzählen?

per e-mail oder so

ich brauch ein paar insider infos
 

Storm`fO

Guest
Hallo Herr Anwalt. :D

Nehmen wir mal an, ein Mensch macht ein privates Forum auf. Er distanziert sich per Schreiben auf der Seite von Inhalten der Postings anderer User, da er nicht die Zeit/Lust hat, alles ständig zu kontrollieren.
Nun benutzt ein User im Forum einen Avatar (angeblich Copyrightgeschätzt, aber nur vom Namen her) einer nicht grade freundlich gesinnten GmbH.
Die Firma droht dem Besitzer des Forensystems nun rechtliche Schritte an, sofern er diesen Avatar nicht entfernt.

Frage: Was passiert, wenn der Avatar nicht entfernt wird? Wird der Admin/Webmaster belangt, trotz des Schreibens (z.B. "ich distanziere mich hiermit deutlich von Inhalten der Beiträge im Forensystem"? Oder der User, da er den Avatar ja benutzte?

Thnx. :D
 

Livo

Guest
@storm:
wenn der user tatsächlich ein Namensrecht der GmbH verletzt, solltest Du ihn löschen oder zur Änderung des Avatarnamens auffordern. Ein disclaimer ist jedenfalls dann nutzlos, sobald Du Kenntnis von einer Rechtsverletzung hast (disclaimer können Dich in den seltensten Fällen freistellen).

@bollo:
mal sehen, wenn ich etwas mehr Zeit habe - diese Diskussion ist ziemlich ermüdend, zumal es eine Vielzahl unterschiedlicher Sachverhalte gibt, die alle anders beurteilt werden können.
 
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Hi

ort: schule, fachabi
vorfall: klassenfahrt



MUSS man mitfahren? oder kann man verweigern, wenn man zum beispiel mit der klasse absolut nicht auskommt ?!

gibts da bestimmte dinge die eintreten müssen ?
 

Clawg

Guest
Original geschrieben von Thiel
Hi

ort: schule, fachabi
vorfall: klassenfahrt



MUSS man mitfahren? oder kann man verweigern, wenn man zum beispiel mit der klasse absolut nicht auskommt ?!

gibts da bestimmte dinge die eintreten müssen ?

Sofern du noch nichts unterschrieben bzw. gezahlt hast, sollte es kein Problem sein, nicht teilzunehmen bzw. zu zahlen.
Grundsaetzlich ist eine Klassenfahrt eine schulische Veranstaltung und unterliegt der Schulpflicht. Du muesstest dann also waehrend der Zeit in eine andere Klasse normal in die Schule gehen.

http://www.mobbing.gch.de/mobb/modules/news/article.php?storyid=108
http://www.ra-kotz.de/forum/messages/505.html

Du solltest das aber auf jeden Fall mit deinen Eltern absprechen und offen mit Lehrer/Direktor darueber sprechen. Am besten einen schriftlichen Brief deiner Eltern an den Direktor.

Wenn sich Lehrer/Direktor quer stellt kann es dir eigentlich egal sein (mal abgesehen von dem Fall, dass du deiner Schulpflicht mangels von der Schule angebotenen Unterricht nicht nachgehen kannst), wenn deine Eltern dagegen sind, dass du nicht teilnimmst hast du ein kleines Problem ;) Aber das sollte sich wohl noch am ehesten regeln lassen...

Waehrend bei der normalen Schulpflicht durchaus polizeiliche Gewalt eingesetzt wird (-> http://www.zwoelfstaemme.de/ :o ) kann ich mir ein derartigen Einsatz bei der Klassenfahrt nicht vorstellen sofern du einen Unterricht besuchst :)

In deinem speziellen Fall wuerde ich aber noch irgendwo her das NRW Schulgesetz lesen, habe ich nicht zur Hand.
 
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