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Rechtsberatung

Livo

Guest
Da hier in den Foren häufig rechtliche Fragen zu beantworten sind, dachte ich mir, es wäre eine gute Idee, Euch folgendes mitzuteilen:

Ich habe mich kürzlich als Rechtsanwalt selbständig gemacht. Meine Interessensschwerpunkte sind Allgemeines Wirtschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Computer- und Internetrecht.

Dies ist keine abschliessende Liste, sondern lediglich meine Interessenschwerpunkte. Probleme im Kauf-, Dienst- und Werkvertragsrecht oder auch andere allgemeine rechtliche Probleme im Zivil-, Straf- oder Verwaltungsrecht werden selbstverständlich auch von mir bearbeitet.

Wer also ernsthaft eine Beratung wünscht, möge mich bitte unter office@FSPP.de kontaktieren.


hmm - fixieren?
 

HereticNovalis

Guest
danke :)
ich habs mal festgetackert - das sollte ja von allgemeinem interesse sein.
 

Lord_era2

Guest
Original geschrieben von Livo[AoH]
Da hier in den Foren häufig rechtliche Fragen zu beantworten sind, dachte ich mir, es wäre eine gute Idee, Euch folgendes mitzuteilen:

Ich habe mich kürzlich als Rechtsanwalt selbständig gemacht. Meine Interessensschwerpunkte sind Allgemeines Wirtschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Computer- und Internetrecht.

Dies ist keine abschliessende Liste, sondern lediglich meine Interessenschwerpunkte. Probleme im Kauf-, Dienst- und Werkvertragsrecht oder auch andere allgemeine rechtliche Probleme im Zivil-, Straf- oder Verwaltungsrecht werden selbstverständlich auch von mir bearbeitet.

Wer also ernsthaft eine Beratung wünscht, möge mich bitte office@FSPP.de kontaktieren. Zur Zeit ist die domain noch in der Anmeldephase und der Kontakt noch nicht eingerichtet - spätestens zum Ende dieser Woche (Fr. 14.03.2003) sollte es jedoch so weit sein. Bis dahin bin ich auch unter LivoCab@gmx.de erreichbar.

hmm - fixieren?


und was iss mit teeeee..ähh.. linksberatung ?

ne im ernt, klasse sache :D
 

Lord_era2

Guest
ok, jetzt mal eine ernsthafte frage.

ich habe anno 2000 bei einer hosting firma eine domain beantragt, und auch bekommen, 2002 habe ich selbige telefonisch gekündigt, man sagte mir zu, das geht in ordnung.
jetzt kommt ohne auch nur eine einzige mahnung oder ähnliches ein brief von einem anwalt, mit letzer zahlungsaufforderung.

ich werde montag in dem schuppen anrufen und mich natürlichbeschweren, und auf meine kündigung bestehen.

sollte das nicht aktzeptiert werden, werde ich mich auf den standpunkt stellen, dassichals beschränkt geschäftsfähiger (der ich 2000 noch war) ohne einverst. der eltern abgeschlossen habe, und diese ihre genehmigung nicht gegeben haben. => kv wird von schebend unwirksam nichtig.

da das alles lediglich auf meinem wissen dass ich im LK wirtschaft/recht erworben habe beruht, wollte ich einen richtigen anwalt um kurze info fragen.
thx
 

Livo

Guest
Original geschrieben von [e-sort]Xed
Kostenpunkt?

grds. Gebühren nach BRAGO -
in Abhängigheit von Dauer und Schwierigkeit der Tätigkeit auch Stundenhonorare (z.B. Vertragsgestaltungen)

era - eine konkrete Rechtsberatung darf ich Dir in dieser Form nicht geben und kann es aufgrund der wenigen Informationen auch gar nicht.

Grundsätzlich sollte man aber die andere Partei auf bestehende Misstände/Versäumnisse hinweisen und im weiteren Verlauf der Diskussion peinlichst genau darauf achten, sich nicht rechtsmissbräuchlich zu verhalten.
 

Lord_era2

Guest
Original geschrieben von Livo[AoH]


grds. Gebühren nach BRAGO -
in Abhängigheit von Dauer und Schwierigkeit der Tätigkeit auch Stundenhonorare (z.B. Vertragsgestaltungen)

era - eine konkrete Rechtsberatung darf ich Dir in dieser Form nicht geben und kann es aufgrund der wenigen Informationen auch gar nicht.

Grundsätzlich sollte man aber die andere Partei auf bestehende Misstände/Versäumnisse hinweisen und im weiteren Verlauf der Diskussion peinlichst genau darauf achten, sich nicht rechtsmissbräuchlich zu verhalten.

naja, ich will doch keine "rechtsberatung" ich will nur eine kurze info inwiefern ichmich wehren kann, bzw. was ich den werten herren an den kopf werfen kann...
 

Livo

Guest
Ich habe doch schon allgemein geantwortet (letzter Absatz). Jede darüber hinausgehende Aussage wäre wegen der fehlenden Detailangaben unqualifiziert.
 

Thubb

Guest
simple frage:

sind klickbare edonkey-links trotz vorhanden-seiens eines disclaimers, der sich von links distanziert, strafrechtlich verfolgbar ??
 

Livo

Guest
Hui - die "einfachsten" Fragen sind meist die schwierigsten.
Bei den edonkey-links kommt es auf eine Vielzahl von Faktoren an (z.B. auf was für eine Datei gelinkt wird und was für einen Schutz diese Datei genießt; was weiß der websitebetreiber? etc.).


Nehmen wir mal diesen (völlig aus der Luft gegriffenen ;-)) Beispielsfall an:

- edonkey-Link auf ein urheberrechtlich geschütztes Video;
- keine gesetzlich erlaubte Verwertung/Nutzung des Videos
- keine Erlaubnis des Berechtigten;
- der websitebetreiber weiß von alle dem;
- ein sog. "Disclaimer" schließt jede Verantwortlichkeit für die Links aus

--> wohl Strafbarkeit nach § 106 UrhG wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke bzw. Beihilfe zu einer unerlaubten Verwertung.

Ob ein "Disclaimer" überhaupt eine Verantwortlichkeit beschränkten kann, ist schon sehr fraglich. Jedenfalls im genannten Fall ist er offensichtlich nicht ernst gemeint und dient nur als eine Art unbeachtliche Pseudo-Absicherung.
 

Thubb

Guest
was mir einfach nicht ganz einleutet ist, dass jemand, um einen edonkey link zu nutzen ja edonkey2000/emule/etc installiert haben muss, sprich ohne dieses programm ist der edonkey link nicht verwendbar... kann man so die verantwortung nicht auf den user abwälzen ?? ich stelle ja schliesslich nur einen link zur verfügung, nutzbar machen tut den ja erst der user... ich kann doch nicht dafür verantwortlich gemacht werden, was der user daheim für programme installiert hat...

verstehst was ich mein ??

soll das also heissen disclaimer sind prinzipiell nutzlos um sich rechtlich abzusichern ??
 

Livo

Guest
Naja - diese Link-Frage kann man sich ja immer stellen. Auch bei stinknormalen Hyperlinks muss der user einen browser haben, um dem Link folgen zu können.

Die Verantwortlichkeit für Links ist auch nicht unproblematisch und wird viel diskutiert. In dem Beispielsfall setzt der websitebetreiber jedenfalls wissentlich und willentlich einen Link, der einen Download und damit eine unerlaubte Verwertung eines geschützten Werks herbeiführt.

Zu den "Disclaimern":
Es mag Ausnahmen geben, bei denen ein Disclaimer den websitebetreiber von einer Verantwortung befreit - meistens kann er allenfalls eine Indizwirkung haben zur Frage, ob sich der websitebetreiber mit dem Inhalt des Links identifiziert bzw. ob er Kenntnis von dahinterliegenden rechtswidrigen Inhalten hat.

In der Regel kann diese Frage aber schon vorher anhand anderer Tatsachen beantwortet werden. Und wenn die Kenntnis und Billigung bereits festgestellt ist, nützt auch der schönste Disclaimer nichts mehr. Gerade bei den quicklink-sites ist es doch abwegig anzunehmen, der websitebetreiber wisse nicht, was hinter einem quicklink steckt und/oder ob geschütztes Material betroffen ist (insb. wenn für gewissen Links noch Werbung gemacht wird).
 

Thubb

Guest
sprich: egal was ich auch tu, ich mach mich IMMER strafbar ???
 

Livo

Guest
nö - es kommt schon drauf an, was *genau* Du tust.

Man könnte meinen Beispielsfall auch zig-fach variieren und unterschiedliche Ergebnisse erzielen. Schon die Frage nach den Merkmalen "keine gesetzlich erlaubte Verwertung/Nutzung" bzw. "keine Erlaubnis des Berechtigten" kann Probleme aufwerfen und eine "Identifizierung" mit den verlinkten Inhalten bzw. Kenntnis muss auch immer ersteinmal nachgewiesen werden.

Wie immer gilt: Es verbietet sich jede schematische Lösung und es kommt auf den konkreten Einzelfall an.
 

Lord_era2

Guest
Original geschrieben von Livo[AoH]
nö - es kommt schon drauf an, was *genau* Du tust.

Man könnte meinen Beispielsfall auch zig-fach variieren und unterschiedliche Ergebnisse erzielen. Schon die Frage nach den Merkmalen "keine gesetzlich erlaubte Verwertung/Nutzung" bzw. "keine Erlaubnis des Berechtigten" kann Probleme aufwerfen und eine "Identifizierung" mit den verlinkten Inhalten bzw. Kenntnis muss auch immer ersteinmal nachgewiesen werden.

Wie immer gilt: Es verbietet sich jede schematische Lösung und es kommt auf den konkreten Einzelfall an.

wie ich anwälte liebe ;)

nix für ungut, ich hab auch lange überlegt jura zu studieren..
 

Livo

Guest
tjo - da kann ich leider auch nichts dran ändern *g*

Jede noch so kleine Abänderung des Sachverhalts kann nunmal die gesamte rechtliche Würdigung auf den Kopf stellen.
 

Lord_era2

Guest
Original geschrieben von Livo[AoH]
tjo - da kann ich leider auch nichts dran ändern *g*

Jede noch so kleine Abänderung des Sachverhalts kann nunmal die gesamte rechtliche Würdigung auf den Kopf stellen.

ich hatte LK Wirtschaft & Recht, ist im vergleich zu einem "fertigen" rechtsanwalt natürlich nur ein reinschnuppern, aber selbst da macht sich die komplexität selbst geringster sachverhalte bemerkbar...
wie war denn das studium ? wirklich SO trocken wie man erzählt ?
 

Niels

Guest
Wäre sowas wirksam? "Wenn sie von der Polizei/Gema etc sind dürfen sie diese Seite nicht aufrufen." Wenn ja, unter welchen Bedingungen dürfte die Polizei die Seite doch aufrufen?

Ich glaube in dem anderen Urteil ging es nicht um direkte Links sondern um die Frage, ob ein Webseitenbetreiber, der auf eine andere Seite verlinkt, für die Inhalte der anderen Seite haftbar gemacht werden kann.

Konkreter Fall war glaube ich, daß ein Webseitenbetreiber auf eine Seite mit eindeutig beleidigendem Inhalt gelinkt hatte. Das Ergebnis war, glaube ich, daß bei ausdrücklicher Distanzierung, die in diesem Fall nicht gegeben war, er tatsächlich nicht haftbar gewesen wäre. Seitdem gibt es diese ganzen Disclaimer überall, die allerdings aufgrund mangelnder Ernsthaftigkeit in 99% der Fällr genau so viel Wirkung haben wie: "Eltern haften für ihre Kinder".
 

Busta_inaktiv

Guest
Original geschrieben von karMa
Wäre sowas wirksam? "Wenn sie von der Polizei/Gema etc sind dürfen sie diese Seite nicht aufrufen." Wenn ja, unter welchen Bedingungen dürfte die Polizei die Seite doch aufrufen?


laut c't bringt dieser satz überhaupt nichts
 
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hm dann stell ich halt auch mal ne frage: :D

ist rechtsanwaltswerbung in foren zulaessig? ich bilde mir ein gehoert zu haben, dass es da ziemlich strikte regeln gibt was werbung angeht?:angel:
 

mr.suckOr

Guest
nur ma aus neugier
wer oder was ist denn ein edonkey-link?
entschuldigt meine unwissenheit, drum bitte ich darum keine dummen kommentare abzulassen :-/
 

killerchicken_inaktiv

Guest
ein edonkey-link ist ein link, der wenn du draufklickst das gelinkte file automatisch als download zu deinen edonkey-dls hinzufügt
 

Muff_inaktiv

Guest
hab auch ein Problem, hab bei ebay einen router ersteigert, überwiesen und gewartet, es kam nichts, also schrieb ich eine email, es kam dann zurück, dass das paket wieder an den händler gesendet worden sei...ich hab aber von der post keinen zettel bekommen, dass ich das paket abholen soll, nun meinte er ich soll nochmal das porto überweisen, dann schickt er es nochmal, doch ich meinte nein das mach ich nicht und er machte mir den vorschlag den betrag ohne die portokosten zurückzuerstatten, dem stimmte ich zu. Also ersteigerte ich einen neuen router, der dann 25 euro billiger war ;)...doch leider stellte sich herraus, dass der verkäufer der selbe war (aber anderer name)...also meinte ich er solle mir den router schicken und den restbetrag zurücküberweisen, doch nun weigert dieser sich und ich soll den 2 überweisen und dann bekomm ich beide und nur so...?!
soll ich anzeige erstatten und würde ich recht bekommen?
denn der erste kaufvertrag wurde ja wieder aufgehoben....

danke

Muff
 

Livo

Guest
Mit dem gesunden Menschenverstand liegt man meistens richtig.
 

Ir0x0r

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inweit ist es strafbar wenn man mp3's und filme gesaugt hat, aber die nicht im orginal besitzt, bzw nicht im fernsehen liefen?
 

Livo

Guest
Dabei sind eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen (s.o.).

Es käme eine Strafbarkeit nach § 106 UrhG wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Betracht:

§ 106
Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
 

Ir0x0r

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also so ganz versteh ich das noch nicht, wenn man z.B. einen film gedlt hat, der gerade im kino läuft, was kann da passieren, wie sieht so eine strafe dann aus? geld?
 

Ir0x0r

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muss ich wohl überlesen haben, thx
 

For[Roxanne]

Guest
huhu Livo!

ich habe da mal ne Frage?

Mordor ist heute morgen nach München gefahren und abends wieder zurück, mit dem Auto. Es war eine Fahrgemeinschaft von 3 Leuten.

Sie mussten auf Anweisung ihres Chefs fahren, da dieser den Flug nicht bezahlen wollte. Mit Firmenwagen natürlich.

Insgesammt war Mordor 19h ausser Haus auf Dienstreise.

Fahrtechnisch haben sie sich abgewechselt.

Wäre nun ein Unfall passiert, hätte man den Chef belangen können? Wegen der Anordnung???
 

For[Roxanne]

Guest
bzw wer ist haftbar und hat sich wer strafbar gemacht? Oder ist das egal?
 

For[Roxanne]

Guest
wenn du es nicht beantworten möchtest, Arbeit so ganz ohne Geld ;), dann sage mir doch wieviel es kosten würde, wenn man so ca. 10 Arbeitsrecht-Fragen hat.

Angefangen von

- bei gleicher Anstellung und gleicher Arbeit - darf die Gesamtarbeitszeit pro Woche voneinander Abweichen?
- darf jemand kein Weinachtsgeld bekommen, wenn die andere Weinachtsgeld bekommen?

usw... natürlich immer mit der §-Angabe...
 

For[Roxanne]

Guest
ich schick dir heute abend mal ne mail mit den Fragen - muss auf Carsten warten, der hat auch ein paar Arbeitsrechttechnische Fragen...

und dann kannst du mir ja sagen was es ungefähr kostet und wir überlegen uns es dann :)

Aber nur wenn wir ne anständige Rechnung bekommen für die Steuer *G*

Rox
 

d2r2fan

Guest
Hi,
darf ich über Ebay mir eine OEM WinXP Lizenz kaufen und diese dann für mein Pc Nützen oder ist das illegal(das Kaufen würde dann nix bringen :ugly: )

thx für ne antworte
mfg splash
 

Livo

Guest
Nochmal:
Ich darf keine konkrete Beratung anbieten, also stellt allgemeine Fragen.

Splash:
Dein konkreter Fall ließe sich glücklicherweise mit den vorliegenden Informationen gar nicht korrekt beantworten. Ich bezweifle auch, dass Du tatsächlich das meinst, was Du geschrieben hast.


Ich informiere Dich aber über folgende Pressemitteilung BGH v. 07.07.2000:

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat entschieden, daß ein Softwareunternehmen keine Ansprüche gegen einen mit ihm vertraglich nicht verbundenen Händler geltend machen kann, wenn dieser ausdrücklich als OEM-Software gekennzeichnete Ware also Software, die nur mit einem neuen PC vertrieben werden soll isoliert an einen Verbraucher veräußert.
 

Clawg

Guest
Hallo! :)

Hab' mal ne Frage zu Copyright:

Wer besitzt eigentlich das Copyright und das Recht zur Vermarktung an Spieleloesungen (Strategy-guides, walktroughs etc.)?

Der Spielehersteller oder der der es geschrieben hat?

(Natuerlich ist klar, dass derjenige dann nicht unter dem Trademark/Copyright-geschuetzten Spielenamen verkaufen duerfte...)

Danke :top2:
 
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