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Rechtliche Frage zu Samples

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08.03.2005
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Hallo!

Da hier ja einige Jura-Studenten unterwegs sind, hier mal eine kurze Frage. Ich habe vor, einige von uns produzierte Musikstücke online zu stellen. Diese sollen frei verfügbar sein. Nur haben wir darin eine Unmenge an Samples verwurstet, aus verschiedenen Filmen, Dokumentationen und anderen Musikstücken. Jetzt die Frage: ist das legal? Ich meine, wir machen damit keinen Profit, und es handelt sich jeweils um Sequenzen von zwischen 2 und 5 Sekunden. Ich habe verständlicherweise keinen Bock, jeden Inhaber der jeweiligen Rechte anzuschreiben und um Erlaubnis zu fragen, v.a. weil sich das mittlerweile auch gar nicht mehr nachvollziehen lässt. Könnte mir da jemand weiterhelfen?

Muchos Gracias!
 
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Ich glaube, das ist ziemlich wild geregelt und beruht irgendwo auch auf die Toleranz / Unkenntnis der Urheber.

So als Indizienbeispiele dafür:
Ich habe mehere Platten von kleinen Independentlabels. Die haben vielleicht ne Auflage von je 2000 Stück weltweit. Sone Platte kostet 10€ - also die machen damit maximal 20.000€ Umsatz - also echt wenig. Aber trotzdem verballern die da teilweise Filmmusik und Popmusik in echt langen Passagen (Star Wars Imperial March Happy Hardcore Remix oder Michael Jackson "Bad" Trip Hop Remix, die ganzen D'n'B Remixe von irgendwelchen bekannten Liedern, ...) und auch viel so kurze Filmzitate oder kurze Schnippsel aus anderen Liedern. Evtl haben die Labels sone allgemeine fette Lizenz dafür, aber eigentlich solten die sich sowas nicht leisten können.

Auf der anderen Seite: The Prodigy durfte nen Star Wars Sample nicht benutzen und musste es umgedreht abspielen in "Full Throttle", hatte dem Anschein nach aber wenig Probleme mit "Chase the Devil" (Out of Space Reggae Gesang), Baby D (u.A. Break & Enter Gesang), Charlie (Gelabber aus der Comicserie - und das war ja das erste bekannte Stück von denen), usw. Sie selber meinen zu dem Thema: Wenn es cool klingt, wenn jemand Samples aus ihren Stücken nimmt oder sie remixed, ists ok. Wenns Dreck ist, wollen sie dafür voll bezahlt werden.

Allgemein ists wohl vom Hörensagen so geregelt, dass kurze Ausschnitte von wenigen Sekunden unter dieses Zitatrecht laufen, solange ein neues, eigenständiges Werk daraus entsteht, was sich ja so ca mit dem Wikipedia Link da deckt.
Also eben kurz nen Sample benutzten geht, aber es in Loop abspielen darfst wohl nicht - es sei denn wohl wiederrum, es ist irgendne nicht-signifikante Stelle vom Originalwerk. Also ne Stelle, die man jetzt nicht direkt dem Original zuordnen kann. Glaube dieses "Butterfly" (come my lady, you're my buttlerfly, sugar baby ) trifft darauf zu - da ist die Gitarre ja auch nen kurzer Part aus irgendnem Eric Clapton Stück, was man jetzt aber nicht unbedingt so direkt raushört und dem Original zuordnen würde. Anders wäre es, hätten se den Refrain samt Gesang genommen.

Ich meine da irgendwann mal was gelesen zu haben. Und das Fazit daraus war, dass man auch "Glück" haben muss. ;)

Edit hier noch nen Artiel: http://www.taz.de/1/leben/musik/artikel/1/die-entscheidenden-zwei-takte/

"Inzwischen ist es meist so, dass Mainstreamkünstler schon vor der Produktion eines neuen Stücks die Genehmigung für ein Sample einholen. Dafür garantieren sie den Rechteinhabern einen Prozentsatz der Einkünfte. Im Underground wird dagegen weiter illegal gesampelt - in der Hoffnung, dass die Rechteinhaber es nicht merken oder nicht vor Gericht ziehen."

Joa ;)

Edit 2:
http://www.nennen.de/blog/blog/archive/2008/march/artikel/samples-in-der-musikproduktion.html

http://www.nennen.de/blog/blog/arch...ing-selbst-kleinste-tonfetzen-geschuetzt.html

Nur bis eben den ersten Artikel Artikel überflogen und

"Ab wann ein solches Tonträgerherstellerrecht verletzt wird, beurteilen die Juristen unterschiedlich. Zum Teil wird schon die Übernahme einzelner Klangfetzen als Verstoß gesehen. Es handle sich eben nicht mehr um zulässige Ideenfindung, sondern um unmittelbare Entnahme eines bestehenden Samples (Sounds) aus einem bestehenden Tonträger. Ein anderer Teil der Juristen hält eine Verletzung des Tonträgerherstellerrechts erst für gegeben, wenn mit dem Sample ein quantitativ und qualitativ wesentlicher Teil des Originaltonträgers in die neue Musikproduktion übernommen wird."

sagt auch: Es ist wild.
 
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Ok, vielen Dank. Ich glaube, dann werden wir einfach die bekanntesten Samples weglassen, auf russisches Roulette hab ich keinen Bock.
 

xea

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ist nicht legal, du kannst es aber anmelden.
Am besten informierst du dich bei der Gemma, die haben auch sowas über.

lg
 
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