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Hi,
folgendes Problem: Inet bei congstar mit 16Mbit gebucht, nur 2Mbit wurden geschaltet (FritzBox-Leitungskapazität zeigt: 7,6Mbit). Am selben Anschluss lief zuvor 6Mbit bei 1&1 ohne Probleme. Congstar behauptet aber, es wäre nicht mehr möglich.
Ich weiß, dass im Vertragstext "bis zu 16Mbit" steht, wobei damit sogar noch 768kbit gerechtfertigt sein sollen.
Gleichzeitig steht aber auch "Es wird die maximal verfügbare Bandbreite zur Verfügung gestellt". Das ist ja offensichtlich nicht so.
Jemand Erfahrung, ob man unter diesen Umständen einfach aus dem Vertrag rauskommen könnte? Sollte "bis zu 16Mbit" und "Mindestbandbreite 768kbit" nicht sowieso über den Verbraucherschutz anklagbar sein?
folgendes Problem: Inet bei congstar mit 16Mbit gebucht, nur 2Mbit wurden geschaltet (FritzBox-Leitungskapazität zeigt: 7,6Mbit). Am selben Anschluss lief zuvor 6Mbit bei 1&1 ohne Probleme. Congstar behauptet aber, es wäre nicht mehr möglich.
Ich weiß, dass im Vertragstext "bis zu 16Mbit" steht, wobei damit sogar noch 768kbit gerechtfertigt sein sollen.
Gleichzeitig steht aber auch "Es wird die maximal verfügbare Bandbreite zur Verfügung gestellt". Das ist ja offensichtlich nicht so.
Jemand Erfahrung, ob man unter diesen Umständen einfach aus dem Vertrag rauskommen könnte? Sollte "bis zu 16Mbit" und "Mindestbandbreite 768kbit" nicht sowieso über den Verbraucherschutz anklagbar sein?