Wäre mir neu, dass du als Käufer ein Recht darauf hast, die Ware selber zu begutachten, bevor du sie kaufst. AFAIK liegt die Sache andersrum, du als Verkäufer sagst, wie das Ding beschaffen ist, und wenn es dann halt nicht so ist, hat der andere ja die oben erwähnten Mängelansprüche.
Wäre allgemein arg lustig, wenn man das mit dem Anschauen mal auf so ziemlich alle Verkäufe anwenden würde, die nicht direkt vom Hersteller ausgehen (der das Ding wieder problemlos versiegeln könnte).
Daher: Bullshit.
Des Weiteren, natürlich alle SMS/Mails von ihm aufheben, aber das machst du ja wohl eh.
Polizei ist so ne Sache, die werden dir wohl erstmal sagen, dass sie nichts machen können/wollen. Von den SMS/Anrufen her wäre Nötigung das Naheliegendste, da ist dann wahrscheinlich die Frage ob sie dich schon bei der Anzeige oder erst später auslachen. Wenn du deswegen ne Anzeige stellst, müssen sie der Sache aber natürlich nachgehen, aber dann kommts vor allem darauf an, wie der Inhalt seiner SMS ausgelegt wird. Wenn das als bedrohend oder Ähnlich angesehen wird, ist Nötigung aber prinzipiell mal drin.
Betrug wegen der ganzen "das Handy ist kaputt"-Geschichte wäre natürlich auch eine Überlegung, da ist der Versuch (genauso wie bei Nötigung) auch schon strafbar. Da kommt dann die Auslegung vom Vermögensschaden ins Spiel ("Wenn das Handy 200€ wert ist, ist dann der Versuch, das Handy gegen Geld zurückzutauschen, vermögensschädigend?" und so). Da hab ich herzlich wenig Ahnung und gebe gerne an die studierte/studierende Jurafraktion ab.
(Das ist selbstverständlich keine Rechtsberatung bla bla)