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Rückerstattung von Semestergebühren

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ich habe ab dem 3. semester aufgrund der geschwisterregelung und mithilfe des dafuer vorgesehenen antrags keine studiengebuehren mehr gezahlt. jetzt frage ich mich ob ich das geld fuer die 2 semester (immherhin 1000 €) zurueckverlangen kann, da ich dieses ja theoretisch gesehen nicht haette zahlen muessen.
was ich allerdings nicht weiß, ist wie lange es diese regelung schon gibt und ob sie vll genau zu diesem zeitpunkt erst in kraft getreteten ist. in diesem fall haette ich wohl keinen anspruch auf das geld.

jmd schon erfahrungen damit gemacht, bzw falls es geht an wen sollte ich mich da am besten wenden ?

mfg
 
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da bildung (leider) ländersache ist, wäre es total hilfreich wenn du mal sagst von welcher uni wir hier gerade reden. du dürftest mit einer google-suche zum thema "rechtsgrundlage studiengebühren $bundesland" schon recht weit kommen. alternativ schreib ne mail ans studentenwerk und den asta und frag nach.
 
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wann dein 3. Semester angefangen hat, wäre auch hilfreich. Die beste Antwort wirst du wahrscheinlich von der Stelle bekommen, bei dem du das Geld eingezahlt hast…
 
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da gibt es sicher Verjährungsfristen. Geh einfach so schnell wie möglich zum Asta oder zum Studentenwerk
 
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