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ich habe ab dem 3. semester aufgrund der geschwisterregelung und mithilfe des dafuer vorgesehenen antrags keine studiengebuehren mehr gezahlt. jetzt frage ich mich ob ich das geld fuer die 2 semester (immherhin 1000 €) zurueckverlangen kann, da ich dieses ja theoretisch gesehen nicht haette zahlen muessen.
was ich allerdings nicht weiß, ist wie lange es diese regelung schon gibt und ob sie vll genau zu diesem zeitpunkt erst in kraft getreteten ist. in diesem fall haette ich wohl keinen anspruch auf das geld.
jmd schon erfahrungen damit gemacht, bzw falls es geht an wen sollte ich mich da am besten wenden ?
mfg
was ich allerdings nicht weiß, ist wie lange es diese regelung schon gibt und ob sie vll genau zu diesem zeitpunkt erst in kraft getreteten ist. in diesem fall haette ich wohl keinen anspruch auf das geld.
jmd schon erfahrungen damit gemacht, bzw falls es geht an wen sollte ich mich da am besten wenden ?
mfg