Post überweist zuviel

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Moin,

hab da ne Frage, habe vor ner Woche nen Brief per Nachnahme geschickt und sollte dafür 113,85 € bekommen. Heut schau ich so aufs Konto, wurde mir von der Post aber 1148,00 € überwiesen.
Was muss ich nun tun bzw. muss ich überhaupt was tun? Bin ich verpflichtet das zu melden? Oder muss das denen auffallen?
Denke, dass sie das so oder so irgendwann rauskriegen dürften, dass sie dort ein Fehler getan haben.
Können die so einfach das Geld wieder zurückbuchen oder brauchen die eine Einverständniserklärung? Nicht, dass mein Konto oder so gesperrt wird, ab ja schon genug Fälle in den Medien wo dies vorkam.

Gruß
 
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Also ich hatte auch schonmal den Fall, dass wohl durch Zahlendreher mir jemand 50€ überwiesen hat, den ich nich kannte.
Irgendwann hat sich halt die Bank gemeldet, dass derjenige gerne sein Geld zurückhaben will, dass aber nur mit meiner Einverständnis geht.

Weiss natürlich jetzt nicht, wie genau das rechtlich mit nicht-privatpersonen ist.
Wahrscheinlich werden die sich bei dir aber melden und dir dann irgendwie bescheid geben, dass sie das per Lastschrift wieder abbuchen werden.
Ich würde aber auch erstmal abwarten. Das du für deren Fehler zuständig bist ist eher unwahrscheinlich.
 
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Du solltest dich bei der Post melden und das mit denen klären. Eventuell zeigen sie sich dafür erkenntlich, dass du auf sie zukommst. Wobei das natürlich nicht garantiert ist.

Letztendlich wird es ihnen mit hoher Wahrscheinlichkeit früher oder später auffallen. Dann werden sie dich abmahnen. Bei Überweisungen können keine "Rückbuchungen" erfolgen. Auf dein Konto können sie nicht zugreifen.

Aber du bist schadensersatzpflichtig. Ruf einfach dort an oder setz dich schriftlich, bzw. per Email mit der Post in Kontakt.
 
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Letztendlich wird es ihnen mit hoher Wahrscheinlichkeit früher oder später auffallen. Dann werden sie dich abmahnen. Bei Überweisungen können keine "Rückbuchungen" erfolgen. Auf dein Konto können sie nicht zugreifen.

Sie haben ja die Kontodaten von ihm, sonst könnten sie nichts überweisen. Das in den AGB's was drinsteht, dass sie bei Fehlbeträgen die Differenz wieder per Lastschrift abziehen würde ich mal nicht ausschliessen. Zu sagen sie können darauf nich zugreifen stimmt so also nich wirklich.
Abmahnen, für einen Fehler, den die Post produziert hat? Eher weniger.
Vielleicht hat er gar kein Onlinebanking und holt nur alle 1-2 Monate Kontoauszüge, da könnte ihm das noch gar nicht aufgefallen sein.
 
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ich würd erstmal die füsse stillhalten. gib das geld auf keinen fall aus sondern pack es beiseite. wenn die sich melden, gibs zurück, wenn sie sich nicht melden, wayne.

du hast erstmal keine verpflichtungen und gar nix. wenn die rummaulen hast du es halt nicht bemerkt.
 

taurum

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Ist halt ganz einfach Betrug, wenn es dir auffällt und du es nicht korrigierst, ganz einfach.
 
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Ist halt ganz einfach Betrug, wenn es dir auffällt und du es nicht korrigierst, ganz einfach.

nicht alles was vielleicht nicht korrekt klingt ist auch gleich strafrechtlich relevant. strafbar würde er sich nicht machen.

Aber du bist schadensersatzpflichtig.

so? er ist sicherlich zur herausgabe des zu unrecht erlangten verpflichtet, solange er sich nicht auf entreicherung berufen kann. kannst du das vielleicht noch ein bisschen erläutern, inwiefern und woraus er schadensersatzpflichtig wäre? und v.a., was der schaden wäre
 
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taurum

Anfängerhilfe
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Natürlich, wenn jemand eindeutig nachweisen könnte, dass die Person diesen Fehler erkannt (z.B. durch einen Forenpost) hat und dann absichtlich verschwiegen, kannst das sogar strafrechtlich verfolgen.
Das ist natürlich extrem schwer sowas nachzuweisen, aber das ist halt so.
 
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Sie haben ja die Kontodaten von ihm, sonst könnten sie nichts überweisen. Das in den AGB's was drinsteht, dass sie bei Fehlbeträgen die Differenz wieder per Lastschrift abziehen würde ich mal nicht ausschliessen. Zu sagen sie können darauf nich zugreifen stimmt so also nich wirklich.
Abmahnen, für einen Fehler, den die Post produziert hat? Eher weniger.
Vielleicht hat er gar kein Onlinebanking und holt nur alle 1-2 Monate Kontoauszüge, da könnte ihm das noch gar nicht aufgefallen sein.

Sie werden ihn aber kontaktieren, bevor sie das LSV einleiten. Eine Klausel in den AGB dafür ist zwar denkbar, halte ich aber für unwahrscheinlich. Zudem ist in der Regel eine ausdrückliche Einzugsermächtigung notwendig.

In dem Schreiben des Gläubigers den Betrag wieder einzuziehen wird auch regelmäßig die Mahnung zur Zahlung konkludent mitenthalten sein.

Der Laie geht immer davon aus, dass die Fehler des Gläubigers einen zum Nichtstun ermächtigen. Das stimmt so nicht. Insbesondere wenn man den Fehler bemerkt und dann nichts tut kann das, bei höheren Beträgen, schnell schief gehen.

Die Pflicht des Kontoinhabers sein Privatkonto zu kontrollieren ist, soweit ich es in Erinnerung habe, recht strittig und letztendlich vom Einzelfall abhängig. Aber es ist auch für den Privaten üblich und angemessen regelmäßig seinen Kontostand zu kontrollieren. Regelmäßig bedeutet, soweit ich mich erinnere, alle 4-6 Wochen. Das bedeutet, "nur" alle 2 Monate sein Konto zu kontrollieren kann im Einzelfall zu Lasten des Kontoinhabers gehen. Kann. Besonders verpasst der Kontoinhaber aber so die Möglichkeit des Widerrufs der unrechtmäßigen Lastschrift, § 675p II BGB.
Kontokorrentrecht ist aber auch eine Materie für sich, die hier nur mittelbar ausschlaggebend ist.
Denn darauf kommt es hier nicht an. Er hat offensichtlich seinen Kontostand kontrolliert hat.

Wenn man jedoch trotz Kenntnis einen Schadensersatzanspruch ablehnt hat die Post zumindest einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung in Höhe des zuviel gezahlten Betrags.

Edit: Und ab geht die wilde Diskussion. Schniko: Ein SEA wäre wohl idR (-) aber hier ist die Kenntnis maßgeblich einzubeziehen. Der Schaden ist der zuvielüberwiesene Betrag, oder worauf willst du hinaus? Letztendlich jedoch zumindest §§ 812 ff. BGB (+). Entreicherung wegen Kenntnis §§ 819 I, 818 IV, 292 BGB jedoch wieder (-).
 
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Ist halt ganz einfach Betrug, wenn es dir auffällt und du es nicht korrigierst, ganz einfach.

erstmal wüsste bewiesen sein, dass er es zu unrecht bekommen hat. das weiss er ja gar nicht. da das ganze zu seinen gunsten steht im moment, würd ich erst mal nichts machen und abwarten. wenn die post den fehler merkt gut, wenn nicht pech. er macht sich damit keinesfalls strafbar, solange er bei einer forderung seitens der post sofort zurückzahlt. das die post fehlüberweist ist ja nun nicht sein fehler.
 
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Habe soeben ein ähnliches Problem bei mir festgestellt. Wollte gerade meine Finanzen prüfen, als nun folgende Überweisung an mich am 3.2. gutgeschrieben wurde:

DCeDE.png


Google spuckt nichts brauchbares aus. Könnte das irgendeine Form des Betrugs sein? Bin gerade ratlos.
 
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Habe soeben ein ähnliches Problem bei mir festgestellt. Wollte gerade meine Finanzen prüfen, als nun folgende Überweisung an mich am 3.2. gutgeschrieben wurde:

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Google spuckt nichts brauchbares aus. Könnte das irgendeine Form des Betrugs sein? Bin gerade ratlos.

Sieht sehr dubios aus. Ruf am besten direkt bei deiner Bank an oder deinem zuständigen Berater.
 
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Der Schaden ist der zuvielüberwiesene Betrag, oder worauf willst du hinaus?

die frage deswegen, weil imo der schaden nicht so einfach begründet werden kann. die etwaige pflichtverletzung muss kausal für den entstandenen schaden sein. der betrag wurde aber schon vor irgendeinem relevanten handeln des TE überwiesen. die pflichtverletzung bestünde erst darin, dass er eine meldung an die post unterlässt, als er die überweisung sichtet. bejaht man eine handlungspflicht aus vertrag oder irgendwelchen kontoführungspflichten, käme es nun drauf an welcher schaden der post aufgrund eben dieses unterlassens entstand - und das ist imo gerade nicht der zuviel überwiesene betrag, der der post nun fehlt. ich denke da in erster linie an zinsschäden. auch deswegen ist mMn ein SEA nicht erfolgsbringend.

Natürlich, wenn jemand eindeutig nachweisen könnte, dass die Person diesen Fehler erkannt (z.B. durch einen Forenpost) hat und dann absichtlich verschwiegen, kannst das sogar strafrechtlich verfolgen.
Das ist natürlich extrem schwer sowas nachzuweisen, aber das ist halt so.

ok, zunächst muss man unterscheiden zwischen strafrechtlich verfolgen (ermittlung) und dem, was nach einer solchen ermittlung, anklage und verfahren vllt rauskommen kann (verurteilung). klar, für ersteres kann es reichen. ich kann dich auch wegen beleidigung anzeigen, sodass du evtl. "strafrechtlich verfolgt" würdest. verurteilt werden würdest du aber sicherlich nicht. ein betrug ist es ganz einfach deswegen nicht, weil der betrug eine täuschung benötigt, aufgrund derer der getäuschte eine vermögensdisposition trifft die in einem vermögensnachteil für ihn resultiert. hier hat die post ihre vermögensdisposition vor irgendeinem verhalten des TE, basierend auf einem internen irrtum, getroffen. um das unterlassen der mitteilung stafbewährt zu machen, müsste der TE zum handeln verpflichtet sein, z.B. aus vertrag. das kann man ohne weiteres nicht einfach annehmen.
eine unterschlagung scheitert an der mangelnden sachqualität der forderung. andere straftatbestände sind nicht ersichtlich. deswegen hat der TE mMn strafrechtlich nichts zu befürchten.

Habe soeben ein ähnliches Problem bei mir festgestellt. Wollte gerade meine Finanzen prüfen, als nun folgende Überweisung an mich am 3.2. gutgeschrieben wurde:

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Google spuckt nichts brauchbares aus. Könnte das irgendeine Form des Betrugs sein? Bin gerade ratlos.

hast du vllt mal auf so ne spam-mail mit deinen kontodaten geantwortet? endlich der beweis, dass es gar kein scam ist sondern wirklich afrikanische großgrundbesitzer, die dir einen gefallen tun wollen. :ugly:
 
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Habe gerade das gefunden: http://www.xing.com/profile/Kotla_susmithaReddy

Wenn das eine Person ist, kommt sie/es/er aus der selben Stadt wie ich.

Jo, Gutschrift.

Aja. :hum: Nun gut, dann einfach das Geld behalten und abwarten ob sich jemand meldet. Ausgeben würde ich es nicht. Es sei denn, du solltest das Geld eventuell doch bekommen? Im Zweifelsfall würde ich trotzdem mal bei der Bank nachfragen, wie am besten zu verfahren ist.
 
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Ich Arbeit ja in einer Buchhaltung.

Bei uns läufts so:
Fehler wird festgestellt ---> Wir machen eine Rückforderung --> Bei Nichtbezahlung wird ganz normal gemahnt.

Je nach Fall sind wir halt bissl kulanter als bei "normalen" Rechnungen, aber vom Verlauf/Verfahren her ist das eine ganz normale Forderung.

So lang du nichts hörst, musst nichts unternehmen. Aber sollte die Firma/Person das Geld je zurück wollen und Begründen können was schief lief, mussts dann halt zurück geben (können).
 
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die frage deswegen, weil imo der schaden nicht so einfach begründet werden kann. die etwaige pflichtverletzung muss kausal für den entstandenen schaden sein. der betrag wurde aber schon vor irgendeinem relevanten handeln des TE überwiesen. die pflichtverletzung bestünde erst darin, dass er eine meldung an die post unterlässt, als er die überweisung sichtet. bejaht man eine handlungspflicht aus vertrag oder irgendwelchen kontoführungspflichten, käme es nun drauf an welcher schaden der post aufgrund eben dieses unterlassens entstand - und das ist imo gerade nicht der zuviel überwiesene betrag, der der post nun fehlt. ich denke da in erster linie an zinsschäden. auch deswegen ist mMn ein SEA nicht erfolgsbringend.

Da hast du recht. Ich habe einfach den Fall angenommen, dass er die Post nicht unterrichtet. Der Schaden aus dem SEA wegen Vertragsverletzung wäre dann vor allem der Verzögerungsschaden nach der Mahnung. Den Zuvielbetrag bekäme die Post wohl nur über §§ 812 ff. BGB zurück.
 
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@Schniko: Ne, auf so offensichtlichen Betrügermaschen falle ich gar nicht erst rein. Lasse mich auch nie von jemand Fremdes anlabern. Daran kann nichts liegen. ^^

@Kuschelmonster: Bei Facebook gibt's auch eine Person mit dem "Namen". Leider alles nicht einsehbar für mich. Naja, ich warte mal ab. Lait Xing ist sie Pharmazie-Studentin in Halle, wobei in StudIP kein Eintrag von ihr vorhanden ist. 500 Euro könnten die Langzeitstudiengebühren sein, die ja jetzt für das Sommersemester fällig werden. :troll:
 
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@Kuschelmonster: Bei Facebook gibt's auch eine Person mit dem "Namen". Leider alles nicht einsehbar für mich. Naja, ich warte mal ab. Lait Xing ist sie Pharmazie-Studentin in Halle, wobei in StudIP kein Eintrag von ihr vorhanden ist. 500 Euro könnten die Langzeitstudiengebühren sein, die ja jetzt für das Sommersemester fällig werden. :troll:

das könnte sein, dann müsste aber im verwendungszweck zumindest ihre matrikelnummer oder eine andere identifikationsnummer zu sehen sein und kein "thank you", oder wie wird das im osten gehandhabt?
 
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Erzählt auf jeden Fall beide mal, wie das weitergeht.

@TE:

Versuch dein Glück, greif nicht auf das Geld zu die nächsten paar Monate (nur auf das, was du eigtl. hättest bekommen sollen) und dann hast du ja immer noch einen netten Nebenverdienst.

Würde mich versuchen schlau zu machen, ob es so was gibt wie ein "Verfallsrecht"; als Bsp.: ich bestelle bei Amazon einen Laptop, Amazon schickt mir aus Versehen 2 und ich musste nur für einen bezahlen.

Glaube, solche Diskussionen las ich mal bei "GuteFrage" u. ä.
Ist ja vom Prinzip der gleiche Kram.
 
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Bei der Studentin da würd ich's zurück überweisen, ist einfach nicht gut für's Karma Leute ohne oder mit kleinem Einkommen aka Studenten übern Tisch zu ziehn, bei der Postbank würd ich's solange behalten und nicht ausgeben bis sie sich melden. Ab wann gälte die Fehlüberweisung eigentlich als "verjährt"?
 
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Zurücküberweisen kann ich ohne die Daten nicht. Ich warte ab, ob sich wer bei mir meldet. Vielleicht ist der andere ihr Freund/Vater whatever, der es erst ihr überweist. Oder vielleicht ist sie nebenberuflich auch nur eine Nutte. :D
 
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Zudem ist in der Regel eine ausdrückliche Einzugsermächtigung notwendig.

Das ist zwar in der Theorie so, in der Praxis aber ganz anders.
Es kann praktisch jeder von jedem Konto was per LSV einziehen, weil die Banken die Einzugsermächtigung nicht streng genug kontrollieren.
Hatte das schon 4-5 mal, dass irgendwelche Schein/Betrüger-firmen von meinem Konto Geld abgebucht haben mit irgend ner random Rechnungsnummer.
Kann man halt direkt online wieder zurückbuchen lassen, aber wenn einem das nicht auffällt...
 
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Was Abmahnungen angeht geht alles, Wenn ihr z.B. als Kunden ohne hinterlegte Kontodaten aus irgendeinem Grund ne Gutschrift aufs Konto erhalten sollt, generiert die Software gerne nur den üblichen "Konnte nicht gebucht werden" Fehler und schickt ne Mahnung über negative Geldbeträge raus :ugly:
 
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naja aber da geht es um ne Verjährung von 5 Jahren...also entweder merkt die Post das aller aller spätestens, bei irgendwelchen Jahresabschlussberechnungen Ende 12/Anfang 13 oder sie merken es nie...als ob die in 5 Jahren da noch was merken würden


Die Post?
Die Post wirdn scheiss tun.

Die Person der Sie das Geld abgezwackt haben müssts merken und das kann halt durchaus länger gehen... Glaub mir, ich hab da Erfahrung.

..."1998 hab ich Ihnen eine Rechnung eingeschickt und die Rückvergütung nicht bekommen!"... :cry:
 
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Die Post?
Die Post wirdn scheiss tun.

Die Person der Sie das Geld abgezwackt haben müssts merken und das kann halt durchaus länger gehen... Glaub mir, ich hab da Erfahrung.

..."1998 hab ich Ihnen eine Rechnung eingeschickt und die Rückvergütung nicht bekommen!"... :cry:
ganz sicher? als ob jemand 1,1k zahlt, wenn er was für 100 € erwartet...nicht vergessen, die Post nimmt dem Empfänger die Kohle ab und überweist die dann...ist ja nicht so als ob der Empfänger direkt überweist
 

Leinad

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30 Posts, einer davon hinterfragt die moralische Seite und der Rest debattiert über rechtliche Fragen, die in der Praxis kaum von Relevanz sind.
Um es mal mit einem bekannten Internet-meme auszudrücken:"I don't want to live on this planet anymore."
Ist hier wirklich der Kernpunkt der Diskussion, ob man erwischt wird oder nicht?
Gerade wenn man nicht wirklich auf so einen "Glücksfall" angewiesen ist sollte es doch einfach sein das "Richtige" zu tun.
Ich bin zwar so ehrlich und sage mal, dass ich auch nicht wüsste wie ich reagieren würden, wenn es ein wirklich großer Betrag wäre, aber in so einem Fall...
 
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Wir sind halt alle auf Gewinnmaximierung getrimmt, wir würden auch fremder Länder Ressourcen ausbeuten wenn danach der Kontobetrag wächst :deliver:
 
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Kommt drauf an. Ner Privatperson würde ich das Geld, sofern möglich, sofort zurückbuchen.

Der Post? No Way, die müssen schon mit dem Gerichtsvollzieher kommen.
 
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30 Posts, einer davon hinterfragt die moralische Seite und der Rest debattiert über rechtliche Fragen, die in der Praxis kaum von Relevanz sind.
Um es mal mit einem bekannten Internet-meme auszudrücken:"I don't want to live on this planet anymore."
Ist hier wirklich der Kernpunkt der Diskussion, ob man erwischt wird oder nicht?
Gerade wenn man nicht wirklich auf so einen "Glücksfall" angewiesen ist sollte es doch einfach sein das "Richtige" zu tun.
Ich bin zwar so ehrlich und sage mal, dass ich auch nicht wüsste wie ich reagieren würden, wenn es ein wirklich großer Betrag wäre, aber in so einem Fall...

Word!
 
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ganz sicher? als ob jemand 1,1k zahlt, wenn er was für 100 € erwartet...nicht vergessen, die Post nimmt dem Empfänger die Kohle ab und überweist die dann...ist ja nicht so als ob der Empfänger direkt überweist

Wir hatten schon leute die haben CHF 65'000 statt CHF 6.50 bezahlt. Is halt blöd wenn man wirklich so viel auf nem Konto hat ^^.

Die Post/Bank tut da gar nix. Wir melden uns dann jeweils bei der Person weil wir halt viel zu viel erhalten haben.
Du glaubst nicht wie viele Leute Zahlungen einfach als rein notwendiges übel sehen und das einfach so schnell, schnell machen...
Ich mein ich hab beruflich ständig damit zu tun und bin selber öfters auch einfach am "durchrushen" wenn ich die eigenen Zahlungen mach ^^.
 
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Eine Hotelkette hat es auch mal vergessen meine Übernachtungen von meiner Kreditkarte abzubuchen. Nichts unternommen.

Bei Privatpersonen 2 Mal passiert - immer sofort zurückgeschickt (waren aber insgesamt 100 Euro). Inzwischen würde ich aber nicht mal das machen, weil evtl ist es einfach nur ein Test ob die Kontodaten richtig sind. Wenn man das Geld zurücküberweist, dann können sie mit den Daten bei amazon einkaufen. Wenn jemand sein Geld zurückwill, dann soll er sich melden und alles offiziell einleiten.
 
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Wir hatten schon leute die haben CHF 65'000 statt CHF 6.50 bezahlt. Is halt blöd wenn man wirklich so viel auf nem Konto hat ^^.

Die Post/Bank tut da gar nix. Wir melden uns dann jeweils bei der Person weil wir halt viel zu viel erhalten haben.
Du glaubst nicht wie viele Leute Zahlungen einfach als rein notwendiges übel sehen und das einfach so schnell, schnell machen...
Also Postbote steht vor der Haustür und will 113,85€, dann zückst du deine Brieftasche und überreichst dem nen Bündel Geldscheine und der sagt nix, gibt das bei der Post ab und die überweist den viel zu hohen Betrag? Wohl gemerkt 1148€, d.h. er müsste Kleingeld gegeben haben, bei seiner "mit Geld um sich werfen"-Aktion
das ist ein Szenario was einfach komplett unplausibel klingt
 
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Danke für die vielen Antworten. Ich werde erstmal noch abwarten, da ich eh grad im klausurstress bin und der übernächste woche rum ist und ich nun keine lust und zeit habe mit der post rumzutelefonieren. es war ja deren fehler und nicht meiner. mal guggen ob die post sich bis dahin meldet.
 
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Noch jemand hier, der nachdem 2 Leute hier irgendwie einfach mal Kohle auf ihr Konto überwiesen bekommen haben, gleichmal sein eigenes Konto gecheckt hat? :catch:
 
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