Polizisten und die tatsächliche Geschwindigkeit

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Original geschrieben von Sumyd
Ich wohne in Hamburg und da gibt es halt 20er Zonen. Was Malagant sagt ist der Knackpunkt, zu schnell gefahren bin ich, keine Frage, aber viel zu schnell auch nicht.


10-15 km/h zuviel in ner 20er Zone nennst du "nicht schnell"?

Naja, falls was kommt -> Einspruch einlegen, bis dahin: abwarten.
 
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Ich bin ziemlich überzeugt davon, dass die einem gar nichts können, selbst wenn sie über eine gewisse Zeit hinter Dir her fahren.

Bin bisher zweimal angehalten worden

1) mit ca 140 km/h bei 100 km/h erlaubt eine Polizeistreife überholt

-> haben mich angehalten, mir erzählt, dass ich vermutlich etwas schnell war, ich habe gesagt, kann sein, nix passiert

2) aus einer 30er Zone rausbeschleunigt auf eine 50er Straße, dabei Ende 30er evtl schon 60 und dann ca 70 auf der 50er Straße (2 Uhr)

-> Polizei war dabei hinter mir, angehalten, wollten mir irgendwie erzählen ich sei 80 in einer 30er gefahren, meinte ich darauf, dass sei Quatsch, nix passiert
 
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Original geschrieben von DaGooN
Dein Bruder überholt mit 20 km/h zu schnell ein Polizeiauto? Was ein Hänger.

klar doch mann muss mindesten 20 km/h aufbringen können um überholen zu dürfen....:cool:
 
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Original geschrieben von maziques


#2 , ich bin mal mit 200 sachen an nem 120 km/h bullen vorbeigerauscht und hier aufm stadtring fahr ich auch 110 statt wie erlaubt 80, da komm ich auch ab und zu an nem bullen vorbei.

mit fahrrad kann man noch dreister sein, wenn keine bullen auf fahrrädern irgendwo warten ( sieht man leider nicht immer ) kannste machen was de willst.

und mit der schätzung würd ich mich nicht zufrieden geben niemals, schon aus prinzip nicht.

Jo, ähnlich hier, nur das ich ein Fahrrad für höhere Geschwindigkeiten sehr ungeeignet finde :ugly:

Original geschrieben von DaGooN
Dein Bruder überholt mit 20 km/h zu schnell ein Polizeiauto? Was ein Hänger.


In Stuttgart gibt es auch einige (überflüssige) 50er Zonen, in denen wirklich alle Autos 70-80 fahren, da könnte auch die wahrscheinlichkeit bestehen, dass man mal ein Polizeiauto mit ~20 km/h überholt. Ich würde vorschlagen: mach erstmal deinen Führerschein, damit du Situationen realistisch beurteilen kannst, anstatt gleich andere anzuflamen. Trottel.
 

Phosgen3

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Original geschrieben von Tenaka Khan

In Stuttgart gibt es auch einige (überflüssige) 50er Zonen, in denen wirklich alle Autos 70-80 fahren, da könnte auch die wahrscheinlichkeit bestehen, dass man mal ein Polizeiauto mit ~20 km/h überholt. Ich würde vorschlagen: mach erstmal deinen Führerschein, damit du Situationen realistisch beurteilen kannst, anstatt gleich andere anzuflamen. Trottel.

#2

Ich fahre im normalfall konstante 20 km/h zu schnell weils die geschwindigkeitsbegrenzungen eigentlich immer zu niedrig sind und bei 20 zu schnell bekommt man auch keinen punkt kostet nur 35 € aber wurde eh noch nie geblitzt.
 

Phosgen3

Guest
Original geschrieben von Akasha85



10-15 km/h zuviel in ner 20er Zone nennst du "nicht schnell"?

Naja, falls was kommt -> Einspruch einlegen, bis dahin: abwarten.

Das ist doch garnichts 10 km/h zu schnell
 
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okey, gestern wurde ich das erste mal angehalten, nachdem ich nen bullen überholt habe. war alles im grünen von der geschwindigkeit her, bloß haben denen wohl meine saufenden kumpels auf der rückbank nicht gefallen. nun ja, ist ja nichts passiert.

aber aufregend wars :)
 
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In einem Juristenforum kam die gleiche Frage auf

Hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen können durch erfahrene Polizisten geschätzt werden.
BGH VRS 38, 104; OLG Hamm VRS 40, 442; OLG Düsseldorf VRS 30, 444 AG Dortmund NZV 1992, 378; OLG Hamm NZV 1992, 379

Also gibt es durchaus Richter, die die Schätzung eines Polizisten als ausreichenden Beweis ansehen, auch wenn es jede Menge Aussagen gibt, die behaupten, das sei nur im verkehrsberuhigten Bereich erlaubt.
 

Phosgen3

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dann gehste halt ne instanz weiter wofür hat man denn rechtsschutz?
 

Jesus0815

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Du bist zu schnel gefahren! Das gibst du ja schon selber zu! Immer dieses mangelhafte Rechtsbewusstsein. Zeig ein wenig Rückrat und hör au fzu flennen. Zahle deine GERECHTE Strafe und gut ist!
 

Azrael[EVA]

Guest
Original geschrieben von TE)Kain
Du bist zu schnel gefahren! Das gibst du ja schon selber zu! Immer dieses mangelhafte Rechtsbewusstsein. Zeig ein wenig Rückrat und hör au fzu flennen. Zahle deine GERECHTE Strafe und gut ist!

ui die gerechte strafe dafür muss das system aber erst gerecht sein.
 

Jesus0815

Guest
Man kann doch nicht in einer verkehrsberuhigten Zone fast doppelt so schnell wie erlaubt fahren und sich dann auch noch über eine Strafe beschweren? Sind denn nur noch Idioten auf unseren Straßen unterwegs?

Gerechtes System hin oder her...
 

Phosgen3

Guest
Original geschrieben von TE)Kain
Man kann doch nicht in einer verkehrsberuhigten Zone fast doppelt so schnell wie erlaubt fahren und sich dann auch noch über eine Strafe beschweren? Sind denn nur noch Idioten auf unseren Straßen unterwegs?

Gerechtes System hin oder her...

Natürlich kann man und keiner kann mich daran hindern

Wahrscheinlich hast du irgendein Auto mit 45 PS da wärs mir auch egal wie schnell ich fahre man kommt eh nicht vom fleck
 
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natürlich kann man dich nicht dran hindern, aber dafür belangen wenn du erwischt wirst. und da kannst du dich 3 mal auf den Kopf stellen und sagen es ist nicht so, wenn du an den falschen Bullen gerätst und dem genauso dumm kommst wie in dem thread hier bist du eben gearscht, und ganz ehrlich ich wünsche dir dass es mal passiert. geht ja auf keine kuhhaut was du hier für einen unsinn verzapfst
 
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Original geschrieben von Phosgen3
Wahrscheinlich hast du irgendein Auto mit 45 PS da wärs mir auch egal wie schnell ich fahre man kommt eh nicht vom fleck
Ne, ich glaub er hat nur gecheckt (ausnahmsweise mal), dass verkehrsberuhigte Zonen und massive Geschwindigkeitsbegrenzungen in den meisten Fällen nicht umsonst gemacht sind.

Aber natürlich gibt es genügend egozentrische Affen im Straßenverkehr, die meinen, alle Verkehrszeichen gelten nur für 45 PS-Kisten und Fahrräder mit Hilfsmotoren.
Das gilt aber natürlich auch im umgekehrten Fall für alle Verkehrsbehinderer und Leute, die immer 70-80 km/h fahren, egal ob sie eine "Spielstraße", ein Ortsschild oder eine Autobahn passieren.

Ps. Für Punks gibt es nie ein gerechtes System.
 
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Original geschrieben von Sumyd
Ich wohne in Hamburg und da gibt es halt 20er Zonen. Was Malagant sagt ist der Knackpunkt, zu schnell gefahren bin ich, keine Frage, aber viel zu schnell auch nicht. Und da sie damals meinen Bruder übers Ohr gehauen haben ( der Polizist sagte ihm, dass dies nur eine Verwarnung sei...) will ich mich schonmal erkundigen, ob soetwas rechtens ist



wenn man von der polizei wegen geschwindigkeitsübertretung angehalten und befragt wird, sagt man gar nichts zur geschwindigkeit oder ob ja / nein, sondern fragt, ob man die messung sehen kann. wenn sie keine messung haben, gibts keinen beweis. schönen tag noch.
 
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Original geschrieben von TE)Kain
Man kann doch nicht in einer verkehrsberuhigten Zone fast doppelt so schnell wie erlaubt fahren und sich dann auch noch über eine Strafe beschweren? Sind denn nur noch Idioten auf unseren Straßen unterwegs?

Gerechtes System hin oder her...

pass mal auf, Du Klappspaten. Wie ich bereits erwähnte sagte ich, dass ich zu schnell gefahren bin und das ich dafür eine richtige Strafe bereit wäre zu bekommen. Nun ist aber mein Bruder schon einmal von diesen Herren verarscht wurden, deshalb frage ich hier in diesem allwissenden Forum nach, wie es mit der Rechtmäßigkeit aussieht. Auch wenn das eine verkehrberuhigte Zone ist, hat nicht jeder Fußgänger das Recht quer über die Straße zu laufen. Dann sollen sie meinetwegen den Verkehr für den dortigen Bereich sperren, aber dieses "ich-gehe-jetzt-über-Straße-egal-was-kommt" ist um einiges schlechter als die Geschwindkeitsüberschreitung. Da man als Autofahrer mindestens eine Teilschuld an einem Unfall bekommt, sollte man über das Rechtbewusstsein eines Fußgängers philosophieren.

Davon mal ganz abgesehen, hält sich der absolute Großteil an Verkehrszeichen, sonst würde es deutlich mehr Unfälle geben.
 
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Original geschrieben von Sumyd

Davon mal ganz abgesehen, hält sich der absolute Großteil an Verkehrszeichen, sonst würde es deutlich mehr Unfälle geben.

das zweifel ich jetzt mal an. das KEINE verkehrszeichen unfallhemmend sind, weiß man ja. aber das bei nichtbeachten vorhandener verkehrszeichen weniger unfälle passieren, das musst du per quelle beweisen. LOS!
 

Azrael[EVA]

Guest
Original geschrieben von Sumyd


pass mal auf, Du Klappspaten. Wie ich bereits erwähnte sagte ich, dass ich zu schnell gefahren bin und das ich dafür eine richtige Strafe bereit wäre zu bekommen. Nun ist aber mein Bruder schon einmal von diesen Herren verarscht wurden, deshalb frage ich hier in diesem allwissenden Forum nach, wie es mit der Rechtmäßigkeit aussieht. Auch wenn das eine verkehrberuhigte Zone ist, hat nicht jeder Fußgänger das Recht quer über die Straße zu laufen. Dann sollen sie meinetwegen den Verkehr für den dortigen Bereich sperren, aber dieses "ich-gehe-jetzt-über-Straße-egal-was-kommt" ist um einiges schlechter als die Geschwindkeitsüberschreitung. Da man als Autofahrer mindestens eine Teilschuld an einem Unfall bekommt, sollte man über das Rechtbewusstsein eines Fußgängers philosophieren.

Davon mal ganz abgesehen, hält sich der absolute Großteil an Verkehrszeichen, sonst würde es deutlich mehr Unfälle geben.

Aber du weisst doch das bei einem Unfall egal was auch immer der Fussgänger gemacht hat die Schuld immer beim Autofahrer liegt?

Da jeder Autofahrer so fahren muss das er jederzeit Bremsen kann um einen Unfall zu vermeiden.
 
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Original geschrieben von maziques
aber das bei nichtbeachten vorhandener verkehrszeichen weniger unfälle passieren, das musst du per quelle beweisen. LOS!
Nein, muss er nicht. Denn er hat das genaue Gegenteil behauptet.

Original geschrieben von Azrael[EVA]
Aber du weisst doch das bei einem Unfall egal was auch immer der Fussgänger gemacht hat die Schuld immer beim Autofahrer liegt?
Hach, ist es nicht schön in deiner einfachen Welt? Zwei Polizisten genießen grundsätzlich so viel Glaubwürdigkeit wie 14(!) "einfache" Bürger, die Schuld liegt _immer_ nur beim Autofahrer, egal was der Fußgänger gemacht hat, Amerika ist böse und die Islamisten sind unschuldig.
Komm und träum mit uns.

Topic: Der angesprochene Vorfall ereignete sich in einer 20er-Zone, nicht zu verwechseln mit dem Zeichen für "verkehrsberuhigter Bereich" Nr. 325 der StVo.
Grundsätzlich hat sich bei letzterem natürlich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten (u.A. Schrittgeschwindigkeit), dass kein Anderer geschädigt, gefährdet, etc. wird. Im verkehrsberuhigten Bereich muss der Fahrzeugverkehr ganz besondere Vorsicht walten lassen, sie dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern, wenn nötig müssen sie warten.
Allerdings dürfen auch die Fußgänger den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. Das bedeutet, blindes drauflos rennen in fahrende Autos hinein bringt dem Fußgänger im Regelfall zumindest eine Teilschuld ein.
Die Realität ist halt nicht immer ganz so einfach, wie die Traumwelt mancher bw.de-user.
Im vorliegenden Fall handelt es sich wie gesagt um eine 20er-Zone, in der zwar auch besondere Vorsicht geboten ist, da es sich z.B. oft um einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich handelt. Hier ist der Fußgänger in der Regel aber noch schneller mit einer Teilschuld dabei, als in den Bereichen Nr. 325 der StVo.

@Sumyd: Wenn die beiden Polizisten beweisen können, was sehr wahrscheinlich ist, dass du in einer 20er-Zone nicht "besonders aufgepasst" hast, dann kommst du um eine evtl. Strafe wohl nicht umhin. Ob die Schätzung einer überhöhten Geschwindigkeit zulässig ist, wird man nicht generell mit ja oder nein beantworten können. Es kommt auf den Einzelfall an und darauf wie der Richter entscheidet.
Beispielsweise werden wohl die meisten Gerichte sagen, dass Zweifel daran, dass ein Polizist einschätzen kann, ob die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit in einer "Spielstraße" eingehalten wird oder nicht, nicht angebracht sind. Deshalb ist in einem solchen Fall auch eine Verurteilung zu einer Geldbuße rechtens, und zwar auch dann, wenn er die genauen km/h nicht angeben kann.
Auch wenn das von deinem Bruder überholte Polizeiauto die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit gefahren ist (rein hypothetisch jetzt) und er wie ein gelber Blitz daran vorbeigezogen ist, darf ihm dann eine generelle Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit vorgeworfen werden (jedoch im Regelfall NICHT die geschätzten km/h zuviel).

In solchen Situationen darf ein Polizist sehr wohl die Geschwindigkeit rechtswirksam schätzen.
 
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Original geschrieben von Azrael[EVA]


Aber du weisst doch das bei einem Unfall egal was auch immer der Fussgänger gemacht hat die Schuld immer beim Autofahrer liegt?

Da jeder Autofahrer so fahren muss das er jederzeit Bremsen kann um einen Unfall zu vermeiden.

mein opa hat ne frau totgefahren und es ist ihm nichts passiert. klar nur, weil er langsam gefahren ist, gesehen hat wie die frau am rand der straße sich hinstellt und gewartet hat und die frau dann, total verwirrt, plötzlihc auf die straße gerannt ist und es zeugen gab. trotzdem is deine aussage einfach nur schwachsinn!
 
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