Man könnte weder werben (zumindest nicht mit Inhalt...denn der ist ja geheim), noch von Kundenrezensionen etc profitieren
Ein Buch zu kaufen wäre einfach ein totales Glückspiel und/oder die Hoffnung das der Autor wieder etwas für deinen Geschmack gemacht hat
Macht man halt Ausnahmen in den Vertrag rein.
mal von den ganzen Zusatz-Kosten abgesehen, wenn jeder Buchhändler (vor allem auch die Online-Shops
) jetzt munter Unterschriften einsammeln muss, um die dann an nen Verlag zu schicken
Unterschrift ist im übertragenen Sinne zu verstehen. Kaufverträge können auch mündlich geschehen, wie in den meisten Fällen z.B. im Kaufhaus.
Das IST die Position einer Gruppierung in der Piratenpartei
Quelle bitte, dann lese ich das mal intensiv nach. Habe nur auf piratenpartei.de in deren Zielen gelesen, die aber das Thema wohl nur oberflächlich streifen.
Wenn ich deine Kritik richtig verstehe ziehlt sie vor allem auf eine widersprüchliche Position der Piratenpartei ab.
Ich sehe jedenfalls keine genaue Linie. Evtl. gibt es dazu seitens der Piratenpartei entsprechende Literatur. Die würde ich mir gerne mal vornehmen. Wer etwas dazu hat, nur her damit (bitte nicht wikipedia oder piratenpartei.de Hauptseite, so schlau war ich auch schon
).
Beide Argumentationen sind zulässig, wo soll also der widerspruch sein? Was du hier also forderst bzw unterstellst ist eine Aussage der Art "Alle Daten sind gleich", aber da die Piratenpartei nicht diese Postion vertritt soweit ich das beurteilen kann ist die Postion der Partei in sich stimmig. Demzufolge führt es also nur zu Widersprüchen wenn eine Abgrenzung zwischen den einzelnen Gebieten nicht möglich oder nicht erwünscht ist. Beides ist nicht der Fall.
Deshalb ja mein Nachhaken, was z.B. das persönliche Tagebuch betrifft.
dacsyzygy hat eine Definition geliefert, die allerdings noch ausgearbeitet werden muss. Insbesondere kann ich mit dem Punkt bzgl. der Geheimhaltung nicht einverstanden, da der Staat derartige Verträge NUR über ein Copyright-ähnliches Gesetz, d.h. ein Gesetz, welches am WERK und nicht am Vertrag hängt, sichern kann. Wenn das Paket mit dem Manuskript aus dem Postwagen fällt und ein Dritter es öffnet oder wenn der Mitfahrer im Bus eine Reihe weiter hinten heimlich Fotografien des Werkes anfertigt (man kann sich da sicherlich noch viele andere Situationen vorstellen), kann der Erschaffer diesem Dritten nicht belangen, da zwischen beiden kein Vertrag geschlossen wurde. Alles was ausspioniert werden kann gilt dann als "veröffentlicht".
Du kannst doch nicht die gesamte Bevölkerung zwingen, ständig nach eingetragenen Erfindungen zu suchen. Wenn man selbst eine Idee hat dann sollte man die doch frei entwickeln dürfen. Dass zwei Menschen vollkommen unabhängig voneinander die gleiche Idee haben kommt einfach ständig vor, es ist überhaupt nichts besonderes.
Das ist höchstens ein technisches Problem der Kommunikation. Praktische Umsetzungsprobleme gibt es in allen Bereichen des Rechts. Problematische Patente sind halt die, von denen man nichts weiß, aber bei denen man in Gefahr geraten könnte, sie selbst wiederzuentdecken. Da müssten Unternehmen stärker investieren.
Bei Patenten (insbesondere Softwarepatenten) sieht das aber vollkommen anders, da ist es sogar die Regel dass jemand anderes früher oder später sowieso auf die gleiche Idee kommt.
Technisches Problem. Es gibt sicher kreative Wege wie man die momentane Gesetzgebung verbessern könnte. Gesetzgebung hinkt da einfach hinterher (und damit meine ich nicht, dass Softwarepatente per se abgeschafft werden müssten - Software müsste nur einfach besser verstanden werden um zu klären, was denn nun patentierbar ist und was nicht).
Deine Position ist hier halt einfach kollektivistisch und nicht objektivistisch.
Da vergleichst du zwei Paar Schuhe. Es gibt eine Diskussion des Rechts und eine Diskussion der Realisierung dieses Rechts. Ein reiner de-jure Schutz geistigen Eigentums, nur um das Prinzip der Gewaltlosigkeit zu erfüllen, ist auf dem Papier schön, schützt aber kein geistiges Eigentum. Und ein fehlender Schutz geistigen Eigentums ist Selbstmord einer Wissensgesellschaft (mit bedingt natürlich auch durch den Fakt, dass eine Wissensgesellschaft erst durch so etwas wie Urheberrechte entstehen kann).
Wenn es so etwas wie geistiges Eigentum geben sollte dann darf der Zweiterfinder unter keinen Umständen durch den Staat enteignet werden, egal ob eine solche staatliche Gewaltinitiation dem Kollektiv helfen würde oder nicht. Eine Datenbank, in der Erfindungen eingetragen werden, ändert daran nichts, weil der Zwang eine solche Datenbank zu prüfen ja auch eine Form der Gewaltinitiation wär.
Ein Zweiterfinder wird nicht enteignet. Einem Zweiterfinder wird unterstellt, dass er die Veröffentlichung über das Patent gelesen hat und wesentliche Teile in sein eigenes (identisches) Patent eingeflossen sind.
Der einzige Punkt an dem Pflichten für den (Zweit)Erfindet ins Spiel kommen, ist dort, wo verlangt wird, dass er die Publikationen bzgl. Patente liest.
Die einzig konsequente Position dazu wäre es, hier die normalen Maßstäbe unseres Rechtssystems anzulegen: Unschuldig bis die Schuld bewiesen wurde
Ich installiere einen großen Lautsprecher im Zentrum meines Objektivismusdorfes von dem aus ich morgens die an diesem Morgen neu genehmigten Patente vorlese. Einem neu-hinzugezogenen bzw. in die Geschäftsfähigkeit übergehenden Menschen lege ich neben der Verfassung und dem Gesetz auch das Patentbuch zur Lesung vor. Die Kosten hierfür könnte ja z.B. der Patentanmelder tragen.