Piratenpartei & Datenschutz

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Jemandem Wissen gegen seinen Willen zu entwenden wäre aber Gewaltinitiation mein Gutster, und damit auch in MV Land verboten.
Nein, Gewaltinitiation (nach MVs Definition, wenn du eine andere benutzt musst du das sagen) ist als erster physische Gewalt* anwenden oder einen (freiwillig geschlossenen) Vertrag brechen.

*physische(!) Interaktion** mit dem Körper oder dem physischen(!) Eigentum eines Dritten, ohne dass dieser zugestimmt hat.
**nicht exakt spezifiziert (was ist mit Schallwellen, oder jemandem 'in der Sonne' stehen? Bitte keine Diskussion darüber hier)
 
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Ebenso gilt das für 'geheime' Daten die vertraglich als 'geheim' deklariert wurden. Vertragsbruch ist doch in MV Land ebenfalls nicht erlaubt, oder täusche ich mich da?

Was Ancient geschrieben hat, zudem noch:
Natürlich ist Vertragsbruch nicht erlaubt und derjenige, der zur Geheimhaltung verpflichtet war, kann dann bestraft werden.
Aber unbeteiligte Dritte, die durch den Vertragsbruch an die Daten gekommen sind, haben ja selbst niemals einen Vertrag unterschrieben, können also selbst keinen Vertragsbruch begehen. Diese können dann also die Daten beliebig weiter verwenden, da sie damit ja niemals einen Vertrag brechen oder Gewalt initiieren. Nur der ursprüngliche Vertragsbrecher macht sich strafbar, sonst niemand.
Nach deinem Modell würde der Tausch dieser Daten immer für jeden illegal bleiben. Das schafft dann allerdings wieder das vorher schon erwähnte Problem der Zweiterfinder, die durch diese Regelung staatlicher Gewalt ausgesetzt wären, nur weil sie zufällig die gleiche Idee hatten (d.h. die gleichen Daten produziert haben).

Btw. viel wichtiger fände ich erstmal die Beweislastumkehr bei solchen Fällen. Zur Zeit ist es ja so, dass ein Patent vergeben wird und die Idee dann ein echtes Monopol ist. D.h. es wird impliziert, dass jeder, der die gleiche Idee hat, sie aus dem Patent übernommen und nicht selbst gehabt hat. Ich bin kein Jurist aber soweit ich weiß ist es unmöglich, seine eigene Idee zu nutzen, wenn sie jemand anderes schon patentiert hat, selbst wenn man beweisen könnte dass man sie selbst, ganz unabhängig vom Patent, entwickelt hat.
Hier müsste man zuerst ansetzen und dafür sorgen, dass Patente niemals Zweiterfinder behindern können, d.h. der Patentinhaber müsste bei einer Patentverletzung beweisen, dass er tatsächlich imitiert wurde. Das wäre bei komplexen Maschinen wäre das trivial, bei "Kleinkram" dagegen nahezu unmöglich, was auf einen Schlag die ganzen Probleme mit Trivialpatenten und Softwarepatenten (die, da sind wir uns hier ja wohl hoffentlich alle einig, beide ein riesiges Problem sind) lösen würde. Wenn man an so etwas seltsames wie "Eigentum an Ideen" glaubt dann wäre das die einzig gerechte Umsetzung.
Clawg: Wieso genau lehnst du so etwas ab?
 
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Clawg

Guest
Man könnte weder werben (zumindest nicht mit Inhalt...denn der ist ja geheim), noch von Kundenrezensionen etc profitieren ;)
Ein Buch zu kaufen wäre einfach ein totales Glückspiel und/oder die Hoffnung das der Autor wieder etwas für deinen Geschmack gemacht hat
Macht man halt Ausnahmen in den Vertrag rein.

mal von den ganzen Zusatz-Kosten abgesehen, wenn jeder Buchhändler (vor allem auch die Online-Shops :deliver:) jetzt munter Unterschriften einsammeln muss, um die dann an nen Verlag zu schicken
Unterschrift ist im übertragenen Sinne zu verstehen. Kaufverträge können auch mündlich geschehen, wie in den meisten Fällen z.B. im Kaufhaus.

Das IST die Position einer Gruppierung in der Piratenpartei

Quelle bitte, dann lese ich das mal intensiv nach. Habe nur auf piratenpartei.de in deren Zielen gelesen, die aber das Thema wohl nur oberflächlich streifen.

Wenn ich deine Kritik richtig verstehe ziehlt sie vor allem auf eine widersprüchliche Position der Piratenpartei ab.

Ich sehe jedenfalls keine genaue Linie. Evtl. gibt es dazu seitens der Piratenpartei entsprechende Literatur. Die würde ich mir gerne mal vornehmen. Wer etwas dazu hat, nur her damit (bitte nicht wikipedia oder piratenpartei.de Hauptseite, so schlau war ich auch schon ;) ).

Beide Argumentationen sind zulässig, wo soll also der widerspruch sein? Was du hier also forderst bzw unterstellst ist eine Aussage der Art "Alle Daten sind gleich", aber da die Piratenpartei nicht diese Postion vertritt soweit ich das beurteilen kann ist die Postion der Partei in sich stimmig. Demzufolge führt es also nur zu Widersprüchen wenn eine Abgrenzung zwischen den einzelnen Gebieten nicht möglich oder nicht erwünscht ist. Beides ist nicht der Fall.

Deshalb ja mein Nachhaken, was z.B. das persönliche Tagebuch betrifft.
dacsyzygy hat eine Definition geliefert, die allerdings noch ausgearbeitet werden muss. Insbesondere kann ich mit dem Punkt bzgl. der Geheimhaltung nicht einverstanden, da der Staat derartige Verträge NUR über ein Copyright-ähnliches Gesetz, d.h. ein Gesetz, welches am WERK und nicht am Vertrag hängt, sichern kann. Wenn das Paket mit dem Manuskript aus dem Postwagen fällt und ein Dritter es öffnet oder wenn der Mitfahrer im Bus eine Reihe weiter hinten heimlich Fotografien des Werkes anfertigt (man kann sich da sicherlich noch viele andere Situationen vorstellen), kann der Erschaffer diesem Dritten nicht belangen, da zwischen beiden kein Vertrag geschlossen wurde. Alles was ausspioniert werden kann gilt dann als "veröffentlicht".

Du kannst doch nicht die gesamte Bevölkerung zwingen, ständig nach eingetragenen Erfindungen zu suchen. Wenn man selbst eine Idee hat dann sollte man die doch frei entwickeln dürfen. Dass zwei Menschen vollkommen unabhängig voneinander die gleiche Idee haben kommt einfach ständig vor, es ist überhaupt nichts besonderes.
Das ist höchstens ein technisches Problem der Kommunikation. Praktische Umsetzungsprobleme gibt es in allen Bereichen des Rechts. Problematische Patente sind halt die, von denen man nichts weiß, aber bei denen man in Gefahr geraten könnte, sie selbst wiederzuentdecken. Da müssten Unternehmen stärker investieren.

Bei Patenten (insbesondere Softwarepatenten) sieht das aber vollkommen anders, da ist es sogar die Regel dass jemand anderes früher oder später sowieso auf die gleiche Idee kommt.
Technisches Problem. Es gibt sicher kreative Wege wie man die momentane Gesetzgebung verbessern könnte. Gesetzgebung hinkt da einfach hinterher (und damit meine ich nicht, dass Softwarepatente per se abgeschafft werden müssten - Software müsste nur einfach besser verstanden werden um zu klären, was denn nun patentierbar ist und was nicht).

Deine Position ist hier halt einfach kollektivistisch und nicht objektivistisch.
Da vergleichst du zwei Paar Schuhe. Es gibt eine Diskussion des Rechts und eine Diskussion der Realisierung dieses Rechts. Ein reiner de-jure Schutz geistigen Eigentums, nur um das Prinzip der Gewaltlosigkeit zu erfüllen, ist auf dem Papier schön, schützt aber kein geistiges Eigentum. Und ein fehlender Schutz geistigen Eigentums ist Selbstmord einer Wissensgesellschaft (mit bedingt natürlich auch durch den Fakt, dass eine Wissensgesellschaft erst durch so etwas wie Urheberrechte entstehen kann).

Wenn es so etwas wie geistiges Eigentum geben sollte dann darf der Zweiterfinder unter keinen Umständen durch den Staat enteignet werden, egal ob eine solche staatliche Gewaltinitiation dem Kollektiv helfen würde oder nicht. Eine Datenbank, in der Erfindungen eingetragen werden, ändert daran nichts, weil der Zwang eine solche Datenbank zu prüfen ja auch eine Form der Gewaltinitiation wär.
Ein Zweiterfinder wird nicht enteignet. Einem Zweiterfinder wird unterstellt, dass er die Veröffentlichung über das Patent gelesen hat und wesentliche Teile in sein eigenes (identisches) Patent eingeflossen sind.

Der einzige Punkt an dem Pflichten für den (Zweit)Erfindet ins Spiel kommen, ist dort, wo verlangt wird, dass er die Publikationen bzgl. Patente liest.

Die einzig konsequente Position dazu wäre es, hier die normalen Maßstäbe unseres Rechtssystems anzulegen: Unschuldig bis die Schuld bewiesen wurde
Ich installiere einen großen Lautsprecher im Zentrum meines Objektivismusdorfes von dem aus ich morgens die an diesem Morgen neu genehmigten Patente vorlese. Einem neu-hinzugezogenen bzw. in die Geschäftsfähigkeit übergehenden Menschen lege ich neben der Verfassung und dem Gesetz auch das Patentbuch zur Lesung vor. Die Kosten hierfür könnte ja z.B. der Patentanmelder tragen.
 
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Da vergleichst du zwei Paar Schuhe. Es gibt eine Diskussion des Rechts und eine Diskussion der Realisierung dieses Rechts. Ein reiner de-jure Schutz geistigen Eigentums, nur um das Prinzip der Gewaltlosigkeit zu erfüllen, ist auf dem Papier schön, schützt aber kein geistiges Eigentum. Und ein fehlender Schutz geistigen Eigentums ist Selbstmord einer Wissensgesellschaft (mit bedingt natürlich auch durch den Fakt, dass eine Wissensgesellschaft erst durch so etwas wie Urheberrechte entstehen kann).
Hier musst du aber einsehen, dass du utilitaristisch und kollektivistisch argumentierst. Als Objektivist musst du jeden staatlichen Eingriff, der eine Gewaltinitiation gegen das Eigentum eines Unschuldigen darstellt, ablehnen. Wenn du gewisse Aktionen gegen "geistiges Eigentum" erlaubst dann verlässt du den Boden des Objektivismus. Wenn die einzige Möglichkeit das Prinzip der Gewaltlosigkeit zu erfüllen deiner Meinung nach nicht hinreichend ist dann hast du halt Pech gehabt, als Objektivist darfst du nunmal nicht weiter gehen (wenn du logisch konsequent sein willst).
Btw. mit exakt der gleichen Argumentation kannst du auch die Grundrechte wegdiskutieren: Ein de-jure Schutz vor Einbrechern, der nur das Prinzip der Gewaltlosigkeit gegen die Bevölkerung erfüllt, ist auf dem Papier schön, schützt aber niemand wirklich vor Einbrechern. Und deshalb müssen wir vorsorglich die gesamte Bevölkerung einsperren, damit keiner mehr einen Einbruch begehen kann! (nichts anderes ist ja das Patent- und Urheberrecht, es ist ein Maulkorb für die gesamte Gesellschaft, für Millarden von potentiell unschuldigen Menschen, nur weil ja eventuell die Gefahr bestehen könnte, dass sie die Idee eines Menschen kopieren)

Dass eine Wissensgesellschaft nur durch Urheberrecht entstehen kann ist lächerlich und sogar im Widerspruch zur Geschichte. Gerade Deutschland ist ohne Urheberrecht zum Land der Dichter und Denker aufgestiegen. Es gibt keinerlei Beweise dafür, dass Urheberrecht irgendwelche positiven Auswirkungen hätte. Abgesehen davon ist das wieder eine rein utilitaristische Argumentation, so etwas sollte dir als Objektivist doch egal sein.

Ein Zweiterfinder wird nicht enteignet. Einem Zweiterfinder wird unterstellt, dass er die Veröffentlichung über das Patent gelesen hat und wesentliche Teile in sein eigenes (identisches) Patent eingeflossen sind.
Diese Unterstellung ist aber ganz einfach oft falsch. Gesetze darauf aufzubauen ist einfach dämlich.

Ich installiere einen großen Lautsprecher im Zentrum meines Objektivismusdorfes von dem aus ich morgens die an diesem Morgen neu genehmigten Patente vorlese. Einem neu-hinzugezogenen bzw. in die Geschäftsfähigkeit übergehenden Menschen lege ich neben der Verfassung und dem Gesetz auch das Patentbuch zur Lesung vor. Die Kosten hierfür könnte ja z.B. der Patentanmelder tragen.

Lärmbelästigung, darfst du nicht weil es eine Gewaltinitiation wäre. Und selbst wenn - das global durchzuziehen würde einen riesigen Wohlstandsverlust bedeuten, weil du sicherstellen müsstest dass jeder Mensch (ohne ihn dazu zu zwingen) über jedes kleine neue Patent und jedes neue urheberrechtlich geschützte Werk informiert wird. Einfach praktisch nicht möglich.
Sobald irgendjemand nichts von einem Patent wusste und die gleiche Idee selbst hatte begehst du immernoch "geistigen Diebstahl" wenn du das Patent durchsetzt, was der Staat im Objektivismus-Land nunmal nicht darf.


Nochmal ganz deutlich:
- Man nehme an, es gäbe so etwas wie "geistiges Eigentum" (das Konzept an sich ist eigentlich absurd aber akzeptieren wir es mal für die Argumentation).
- Zwei Menschen haben unabhängig voneinander die gleiche Idee.
- Zeige mir eine Regelung, in der beide Menschen ihre eigene Idee (ihr "Eigentum") frei nutzen können.
Das heutige Patentsystem ist es nicht. Nur wenn der Patentinhaber selbst zweifelsfrei nachweisen muss, dass sein Gegner die Idee wirklich nicht selbst gehabt hat und dass er sie wirklich vom Patentinhaber kopiert hat ist diese Voraussetzung erfüllt.
Unschuldig bis die Schuld bewiesen ist, wenn du schon "geistiges Eigentum" einführst dann musst du auch für den "Diebstahl geistigen Eigentums" die gleichen rechtsstaatlichen Grundsätze beachten wie für normalen Diebstahl. Es gibt keinerlei Rechtfertigung für die von dir propagierte Umkehrung der Unschuldsvermutung.
 
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Macht man halt Ausnahmen in den Vertrag rein.


Unterschrift ist im übertragenen Sinne zu verstehen. Kaufverträge können auch mündlich geschehen, wie in den meisten Fällen z.B. im Kaufhaus.
ein Kaufvertrag dreht sich aber nur um den Kauf an sich...man stimmt ja zB auch jetzt nicht durch den KAUF eines Spiels den AGBs zu
und wie soll ein Vertrag impliziert sein, wenn man dann noch irgendwelche Sonderregeln festlegen will? Wird dann immer impliziert, dass beide Seiten das gleiche wollen? Kauf ich mir dann demnächst mit nem Buch auch gleich ein Jamba-Klingelton-Abo?

und es gibt auch kein "ein bisschen geheim", entweder ist etwas geheim und ich darf darüber nicht reden oder es ist halt nicht geheim...aber "hey der Inhalt des Buchs ist voll geheim, aber du darfst ruhig allen erzählen wie cool das ist" ist nicht wirklich logisch konsistent
 
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