Patientenverfügung

deleted_24196

Community-Forum
Mitglied seit
06.07.2001
Beiträge
19.787
Reaktionen
1
Wer hat eine, wer will keine, wer ist sich noch unsicher? Vom BMJV gibt es eine PDF mit Textbausteinen, mit denen man sich eine Patientenverfügung nach gusto zusammenbauen kann. Schwieriges, aber imho sehr wichtiges Thema, vor allem für Verwandte und die Familie. Dass ich nach meinem Ableben eingeäschert werden will wissen alle nahen/wichtigen Verwandten, wie es aber mit schmerzstillender Behandlung bei Krankheiten, die mit nahezu 100% Sicherheit zum Tode führen, aussieht weiß vermutlich keiner. Und der Familie dann noch die Verantwortung aufzubürden, während der eigene Tod bevorsteht, finde ich nicht richtig.

Allerdings ist das Thema halt auch nicht ganz einfach. Will ich eine Blutdialyse oder nicht? Soll ich wiederbelebt werden, soll Antibiotika gegeben werden?

Dafür bin ich halt zu wenig Mediziner, kann mir gar nicht ausdenken was alles passieren kann und wie die etwaige Behandlung aussehen würde. Worauf ich jedenfalls keinen Bock habe: Wochen- oder gar jahrelang an eine Beatmungsmaschine angeschlossen zu sein, während das Gehirn immer matschiger wird. Das ist kein Leben mehr, da hat es jedes Haustier besser (Einschläferung beim Tierarzt).
 
Mitglied seit
24.08.2006
Beiträge
16.865
Reaktionen
0
du solltest auf gar keinen fall irgendeine pdf mit textbausteinen aufsetzen, die gesetzeslage und rechtsprechung ist wenig klar und sehr einzelfall abhängig, deswegen ist es um so wichtiger, dass die verfügung absolut eindeutig ist, insbesondere wenn du nicht verheiratet bist, angehörige tendieren dazu alles machen zu lassen, damit der patient nicht stirbt.

das beste was man machen kann ist vermutlich sich beim asb/diakonie etc beraten zu lassen und dann einen fachanwalt hinzuziehen, alternativ kannst du sozialarbeiter fragen die du kennst, sie befassen sich (fast) täglich mit der materie.
 
Mitglied seit
24.09.2007
Beiträge
4.537
Reaktionen
1
Wüsste auch nicht, was gegen einen Reanimationsversuch im Notfall bei einem jungen Patienten sprechen sollte.

Geht dabei wohl eher um lebensverlängernde Maßnahmen bei unklarer bis schlechter Prognose.
 

Das Schaf

Tippspielmeister WM 2018
Mitglied seit
27.06.2002
Beiträge
19.318
Reaktionen
4.055
Ort
Wo auf den Bergen Schlösser wachsen
Wüsste auch nicht, was gegen einen Reanimationsversuch im Notfall bei einem jungen Patienten sprechen sollte.
Reanimationsversuche bei Uralten Patienten werden auch immer vorgenommen.
Sanitäter können ja auch nicht anders als Reanimieren. Davor die gesamte Wohnung nach ner Patientenverfügung absuchen geht einfach nicht.
Muss einem nur erstmal bewusst sein. Uns war das damals nicht bewusst, meine Oma hatte so eine Patientenverfügung, da sie einfach nur sterben wollte nach Krebs etc pp.
Als sie dann eines Tages einfach umkippte und mein Opa natürlich den Sanka holte wurde halt schon ne ganze Weile reanimiert.

Im Prinzip ja logisch. Allerdings in der Situation auch schwierig. Was wäre wenn sie dann noch gelebt hätte? Sie wollte davor schon jahrelang nur noch sterben auf Grund der ganzen Schmerzen.
 
Mitglied seit
24.09.2007
Beiträge
4.537
Reaktionen
1
Reanimationsversuche bei Uralten Patienten werden auch immer vorgenommen.
Sanitäter können ja auch nicht anders als Reanimieren. Davor die gesamte Wohnung nach ner Patientenverfügung absuchen geht einfach nicht.
Muss einem nur erstmal bewusst sein. Uns war das damals nicht bewusst, meine Oma hatte so eine Patientenverfügung, da sie einfach nur sterben wollte nach Krebs etc pp.
Als sie dann eines Tages einfach umkippte und mein Opa natürlich den Sanka holte wurde halt schon ne ganze Weile reanimiert.

Im Prinzip ja logisch. Allerdings in der Situation auch schwierig. Was wäre wenn sie dann noch gelebt hätte? Sie wollte davor schon jahrelang nur noch sterben auf Grund der ganzen Schmerzen.

Als verantwortlicher Arzt würde ich auch immer erstmal reanimieren, wenn ich mir nicht 100%ig sicher wäre, dass die Situation exakt durch die Patientenverfügung abgedeckt wird, allein schon um mich rechtlich abzusichern.
 
Mitglied seit
09.09.2001
Beiträge
6.553
Reaktionen
0
Der normale Mensch weiß halt in der Regel gar nicht, was "alles machen" so alles beinhaltet, was teilweise aber auch gut ist. Man kann einen Menschen (oder seine Hülle) auf einer Intensivstation aber richtig, richtig lange am Leben erhalten, mit allem was man sich so vorstellen kann und wir sind auch nicht immer gut darin, Patienten gehen zu lassen. Da wird gern immer nochmal geguckt, abgewartet. Das Problem ist halt, was ist schon zu 100 % sicher ? In der Medizin recht wenig. Im CT kann das Gehirn aussehen wie ne Fuhre Bauschutt und es gibt Patienten, die sich davon sehr gut wieder erholen. Auch Patienten, die nach Reanimation wochenlang einfach rumliegen und auf gar nix reagieren wachen auf einmal auf und machen sich selber den Fernseher an. Gibt ganz abgefahrene Sachen. Auch ne schwere Infektion oder andere schwere Erkrankungen kann man eingrenzen, akute Phasen oft behandeln ... nur gibts da immer einen Haufen Komplikationsmöglichkeiten und richtig viele Unwägbarkeiten. Daher wird oft eher mehr behandelt als weniger.

Mein Rat als aktiver Notarzt und Intensivmediziner : eine Patientenverfügung ist in der Regel viel zu allgemein gehalten und Dinge, die darin beschrieben werden sind in der Schwere ganz selten wirklich so (im Fall des unabwendbaren und sicheren Todes bla bla). Daher, redet mit euren Angehörigen und besorgt euch eine Vorsorgevollmacht, in der jemand EUREN Willen umsetzen kann. Wichtig ist, dass der Wille besprochen wurde. Die meisten Leute wissen ja 5 Minuten vorher nicht, dass sie gleich einen Termin mit 4 Leuten in Orange haben und in den Familien wurde oft nie über sowas gesprochen. Da heißt es dann "jaja, der Papa, der war immer ein Kämpfer" und oft genug wird aus Verlustangst der eigene Willen geäußert ("alles machen!"). Aber das ein Mensch nach 6 Wochen Intensivaufenthalt vielleicht nie mehr alleine vom Sessel ins Bett gehen kann oder so, daran denkt keiner. Daher besprecht es mit euren Angehörigen und verschriftlich das, gern auch beim Notar. Dann hör ich als Notarzt sofort auf zu reanimieren. Ich fang aber immer an und gucke mir dann Schriftstücke an. Du kannst da einfach nicht warten, die Überlebensrate nach Reanimation ist immer noch grausam niedrig.

Zweiter Rat : Macht einen Wiederbelebungskurs. Das kann im Ernstfall echt über normales Leben und Deckengucker entscheiden.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
du solltest auf gar keinen fall irgendeine pdf mit textbausteinen aufsetzen, die gesetzeslage und rechtsprechung ist wenig klar und sehr einzelfall abhängig, deswegen ist es um so wichtiger, dass die verfügung absolut eindeutig ist, insbesondere wenn du nicht verheiratet bist, angehörige tendieren dazu alles machen zu lassen, damit der patient nicht stirbt.

das beste was man machen kann ist vermutlich sich beim asb/diakonie etc beraten zu lassen und dann einen fachanwalt hinzuziehen, alternativ kannst du sozialarbeiter fragen die du kennst, sie befassen sich (fast) täglich mit der materie.

ach quatsch, wer braucht schon nen anwalt für sowas, mit google und wiki kann man alles was die rechtsverdreher machen auch alleine! nen arzt braucht man übrigens auch nicht, steht ja alles auf netdoktor :deliver:
 
Oben