Notebookkauf bei Ebay - Verkäufer reagiert nicht - was tun?

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.637
Reaktionen
1.479
Ort
Hamburg
Wie kann man die komplette Abwicklung eines eBay-kaufes innerhalb von einer Woche planen, in dem Wissen, dass man dann erst einmal nicht mehr da ist. Bisschen naiv so kurzfristig was zu kaufen, oder?

Wende dich an eBay mit dem Problem und nerv ihn weiter.
Ggf. Anwalt, sofern du noch was erreichen willst.
 

ROOT

Technik/Software Forum, Casino Port Zion
Mitglied seit
17.11.2002
Beiträge
7.037
Reaktionen
37
Ort
MS
Original geschrieben von parats
Wie kann man die komplette Abwicklung eines eBay-kaufes innerhalb von einer Woche planen, in dem Wissen, dass man dann erst einmal nicht mehr da ist. Bisschen naiv so kurzfristig was zu kaufen, oder?

Gibt genug Fälle in denen das locker gepasst hätte, und gerade bei einem so hohen Wertvolumen wäre ja eigentlich eine schnelle Abwicklung, gerade bei expliziter Bitte darum, drin gewesen.
Notfalls nehmen das Ding halt meine Eltern an, das ist nicht das Problem - eher dass ich ne ganze Woche noch jeden Tag drauf gewartet habe dass das Teil ankommt weil zero Kommunikation.

Also, hat noch irgendwer ne Idee womit ich drohen kann wenn ich das Notebook und nicht das Geld will? :P
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
mit ein wenig Selbstinitiative und einem BGB für weniger als 10 Euro, kann man die § die hier angegeben wurden nachlesen. kompliziert sind diese nicht... zumindest ist dies meine Einschätzung.

sieht leider nur auf den ersten blick so aus. in wahrheit beschäftigt man sich semesterlang mit dieser gruppe von paragraphen...ich mein, ich wünschte es wär so einfach.
 
Mitglied seit
02.08.2008
Beiträge
842
Reaktionen
0
wie weit ist das denn von dir ? würde sich das nicht lohnen da hin zu fahren?
 

ROOT

Technik/Software Forum, Casino Port Zion
Mitglied seit
17.11.2002
Beiträge
7.037
Reaktionen
37
Ort
MS
Hätte ich die Gewissheit dann das Notebook zu bekommen könnt ich schon hinfahren.
Aber das halte ich für unwahrscheinlich - der könnte nicht da sein, hat das Notebook nicht da, weigert sich mit mir zu reden, Notebook ist bei seinem Bekannten für den er es verkauft hat der nicht erreichbar ist, was weiß ich noch alles.
Glaub kaum dass das Sinn hat da jetzt auf gut Glück vorbeizufahren.
 
Mitglied seit
02.08.2008
Beiträge
842
Reaktionen
0
na wenns bloss 30 km sind würd ichs auf jeden fall versuchen. wenn du dich an ebay wendest dauerts ewig bis was passiert.

ebay hat dir seine kontaktadresse gegeben aber keine tele nummer?? hast du probiert mit seinem namen über "telefonbuch" im web seine nummer zu bekommen, oder auskunft? ruf den penner an und bleib erstmal ganz normal und frag halt wo die ware bleibt. wenn er nicht "kooperiert" kannst du ja blöd werden.

hatte mal einen ähnlichen fall, hab was verkauft, das geld bekommen aber da is mein pc verreckt also wusste somit nich wohin schicken.... nach 2 wochen kam n brief in dem die adresse stand mit der bitte den gegenstand zu schicken.... vielleicht is bei dem typ ja was? maybe tot-unfall was weiss denn ich pc im arsch ka auf jeden fall würd ich alles probieren ihn zu erreichen
 
Mitglied seit
17.01.2007
Beiträge
2.962
Reaktionen
0
Original geschrieben von idiot2.2

hatte mal einen ähnlichen fall, hab was verkauft, das geld bekommen aber da is mein pc verreckt also wusste somit nich wohin schicken.... nach 2 wochen kam n brief in dem die adresse stand mit der bitte den gegenstand zu schicken.... vielleicht is bei dem typ ja was? maybe tot-unfall was weiss denn ich pc im arsch ka auf jeden fall würd ich alles probieren ihn zu erreichen

lol, wie asozial es ist einfach zu warten und nichts zu tun, anstatt sich mal um einen internetzugang zu bemühen, sei es bei einem freund oder in einerm café.
 

ROOT

Technik/Software Forum, Casino Port Zion
Mitglied seit
17.11.2002
Beiträge
7.037
Reaktionen
37
Ort
MS
Original geschrieben von idiot2.2
na wenns bloss 30 km sind würd ichs auf jeden fall versuchen. wenn du dich an ebay wendest dauerts ewig bis was passiert.

ebay hat dir seine kontaktadresse gegeben aber keine tele nummer?? hast du probiert mit seinem namen über "telefonbuch" im web seine nummer zu bekommen, oder auskunft? ruf den penner an und bleib erstmal ganz normal und frag halt wo die ware bleibt. wenn er nicht "kooperiert" kannst du ja blöd werden.

hatte mal einen ähnlichen fall, hab was verkauft, das geld bekommen aber da is mein pc verreckt also wusste somit nich wohin schicken.... nach 2 wochen kam n brief in dem die adresse stand mit der bitte den gegenstand zu schicken.... vielleicht is bei dem typ ja was? maybe tot-unfall was weiss denn ich pc im arsch ka auf jeden fall würd ich alles probieren ihn zu erreichen

Sind gut 200km... sonst wär ich schon längst da gewesen. ;)
Und es gibt keinen Telefonbucheintrag für den, hab ich schon nachgeguckt.

Werde am Dienstag auf jeden Fall einen Brief mit Versandforderung zu ihm schicken, aber für dessen genaue Formulierung, da ich ja eigentlich nicht androhen möchte vom Kaufvertrag zurückzutreten, brauch ich halt noch etwas Hilfe...
 

ROOT

Technik/Software Forum, Casino Port Zion
Mitglied seit
17.11.2002
Beiträge
7.037
Reaktionen
37
Ort
MS
Wäre nett wenn sich den Schrieb nochmal jemand der sich etwas damit auskennt angucken könnte bevor ich das so abschicke.

Passt das so, oder klingts noch zu zögerlich mit dem Vorbehalten des Rücktritts; sollte ich vllt. rechtliche Schritte (Betrugsanzeige, Mahnverfahren, Schadensersatzverfahren) explizit nennen?

...
Seit nunmehr zweieinhalb Wochen warte ich auf die Lieferung. Die von Ihnen angegebene Lieferzeit, Versand innerhalb von 3 Werktagen nach Zahlungseingang, ist damit bereits um 11 Tage überschritten: Den Zahlungseingang bestätigten Sie per Email am 31. März. Auf meine Emails mit Bitte um Versandbestätigung oder Kontaktaufnahme reagierten Sie nicht.

Ich setze Ihnen hiermit schriftlich eine Frist bis zum 25. April mir die Ware zu liefern. Sollte sie bis zu diesem Datum nicht eingetroffen sein, behalte ich mir einen Rücktritt vom Kaufvertrag und das Einleiten rechtlicher Schritte vor.

MfG,
...
 

ROOT

Technik/Software Forum, Casino Port Zion
Mitglied seit
17.11.2002
Beiträge
7.037
Reaktionen
37
Ort
MS
Ich hol das hier wegen Aktualität mal wieder hoch.

Einschreiben mit dem o.g. Text habe ich ihm letzten Dienstag geschickt (14.04.)
Die Adresse an die das Teil ging wurde von der Post scheinbar erst rausgefunden: Auf dem Rückschein war die bei Ebay angegebene Adresse, die ich als Empfänger hingeschrieben hatte, durchgestrichen und durch eine andere Adresse in der Nähe ersetzt.
Unterschrift hab ich aber, er hat es persönlich entgegengenommen, und zwar am Freitag 17.04.

Lustigerweise erreichte mich auch an just diesem Freitag zum ersten Mal seit 17 Tagen wieder eine Email von ihm:
Sorry wegen der großen Verspätung, er sei im Urlaub gewesen, hätte einen Kumpel beauftragt das Notebook loszuschicken was dieser nicht gemacht hat. Er würde das Notebook am Samstag per Express abschicken und wegen der Verspätung noch eine Maus beilegen.

Für mich schon wieder ein kleiner Lichtblick, habe dann gehofft dass das Notebook im Verlaufe dieser Woche irgendwann ankommt -- Fehlanzeige. Gerade per Express hätte es ja längst da sein müssen, spätestens Dienstag wahrscheinlich.

Die von mir gesetzte Lieferfrist läuft damit morgen aus. Gestern habe ich nochmal eine Email geschickt in der ich darauf hinwies, und explizit rechtliche Schritte nach Rücksprache mit einem Anwalt androhte: Strafanzeige wegen Betrug, gerichtliches Mahnverfahren oder Schadensersatzklage, Meldung bei Ebay was wohl auf Sperrung seines Accounts hinauslaufen würde.

Habe da jedoch noch keine Antwort drauf erhalten, es sieht also so aus als würde er die Frist nicht einhalten und damit wirds langsam ernst und ich bin mit meinem Rat so ziemlich am Ende.

Wie geht es jetzt weiter?
- nochmal einlenken und per Rücktritt vom Kaufvertrag die Rücküberweisung des Geldes fordern? Wobei ich eigentlich halt schon lieber das Notebook hätte, als das Geld zurück.
- Rechtsberatung beim Studentenwerk, Rücksprache mit nem recht erfahrenen Jura-Studenten? Sind wahrscheinlich die letzten beiden kostenlosen Alternativen die mich mir noch bieten.
- Verbraucherschutzzentrale? Da kostet die Rechtsberatung scheinbar allerdings auch schon 2 Euro pro Minute.
- Oder ich such mir direkt nen Anwalt. Mit welchen Kosten muss ich da rechnen? Bekomme ich das Geld nur wieder falls es zur Klage kommt und ich gewinne?
Bleib ich auf den Kosten sitzen wenn sich der Typ dazu entscheiden sollte mir das Notebook doch noch zu schicken?

Help pls :bored:
 
Mitglied seit
20.04.2005
Beiträge
2.888
Reaktionen
0
Ort
Österreich
Ich würd an deiner Stelle folgendes Machen:

Du gehst mit allen Fakten zum Anwalt, der wird ihm noch einmal eine Nachfrist setzen, ihm die Kosten für das Schreiben aufgebürden und explizit darauf hinweisen dass In der Mandant (Du) damit beauftragt hast nach abgelaufener Frist die Klage einzureichen.

Das kostet dir im Schlimmsten Fall ~70 EUR (Falls er nicht reagiert und du keine Eier hast zu klagen). Im besten Fall schickt er sofort los (und bezahlt deinen Anwalt)

Sollte er nicht reagieren kannst du immer noch den Schwanz einziehen und die 70 EUR bezahlen, oder du reichst Klage ein. Das einzige was hier schief gehen kann ist dass der Typ kein Geld hat. Dann musst du ev. dem Geld ewig nachlaufen. Rechtlich bist du wasserdicht.

ICH würde sofort zum Anwalt gehen.
 

Entelechy

Guest
Du kannst auch Zurücktreten, nen vergleichbaren Notebook kaufen und den Aufpreis als Schadensersatz verlangen. Aber wahrscheinlich hat die Nutte eh kein Geld mehr und du gehst leer aus.
 
Mitglied seit
17.01.2007
Beiträge
2.962
Reaktionen
0
ein verfahren würdest du auf jedenfall gewinnen. habe schon einen fall miterlebt, der war nicht annähernd so eindeutig (laptop per päckchen verschickt, päckchen nie erhalten, verkäufer musste trotzdem zahlen). die kosten musste dann halt nur so lange auslegen bis das verfahren durch ist, was auch ne weile dauern kann. aber was anderes bleibt dir wohl nicht übrig, sofern du das geld wiedersehen willst.
btw wenn ihr so weit auseinander wohnt, bzw ich weiß nicht wie die kriterien dafür sind, wirds wohl sowieso nur ein postverfahren. d.h. dein anwalt kümmert sich um alles und du brauchst eig. auch nirgends in ein gericht o.ä.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
(laptop per päckchen verschickt, päckchen nie erhalten, verkäufer musste trotzdem zahlen)

wenn das ein privatverkauf war, dann kann das nicht stimmen. der gefahrübergang erfolg bei privatverkäufen beim eingeben der sache bei der post. ab da trägt das risiko für alles was mit der sache passieren kann der käufer -> §447 I BGB
 
Mitglied seit
17.01.2007
Beiträge
2.962
Reaktionen
0
Original geschrieben von HeatoR


wenn das ein privatverkauf war, dann kann das nicht stimmen. der gefahrübergang erfolg bei privatverkäufen beim eingeben der sache bei der post. ab da trägt das risiko für alles was mit der sache passieren kann der käufer -> §447 I BGB

doch, stimmt so, ich weiß nicht mehr genau wie es war, aber es wurde sich glaub ich per email darauf geeinigt, dass es per päckchen verschickt wird. und weil der verkäufer keinen nachweis bringen konnte und auch keine zeugen hatte, dass er es wirklich verschickt hat, war das irgendwie so.
 

ratskröhle

Guest
glaub ohne versichterten versand bist du als empfänger im arsch. sorry.
diese "3 komma x euro"pakete (päckchen! um genau zu sein) sind es nämlich nicht! weis ich aus eigener erfahrung :( nur die 6,9er und angabe versichert helfen.

hab bei der post nachgefragt. auch auf meine frage "aber da muss doch jemandbeim empafng unterschrieben haben,und ich war das nciht" -hilft nicht!
geld bist du los. war angelegter betrug. wenn es solnage dauert auch keine hoffnungen mehr machen.
war betrug.

trotzdem anwalt und anzeige. aus prinzip.

edit: ah, ja, hier stehts ja auch:


Original geschrieben von HeatoR


wenn das ein privatverkauf war, dann kann das nicht stimmen. der gefahrübergang erfolg bei privatverkäufen beim eingeben der sache bei der post. ab da trägt das risiko für alles was mit der sache passieren kann der käufer -> §447 I BGB


sry, nur versichert. und das mit der post könntihr euch auch gleich merken."päckchen" ,nichts versichert.null,garnix.keine rückverfolgung möglich!
(obwohl komisch,weil man ja trotzdem unterschreiben muss)
 
Mitglied seit
02.08.2008
Beiträge
842
Reaktionen
0
beim päckchen muss man nicht unterschreiben nur beim paket weils eben unversichert ist und keine tracking nummer hat
 

ratskröhle

Guest
ok,dann wars das wohl für ihn, bzw, das was ich meinte.

(aber bei amazon,buch,20 euro,hab ich auch gestern unterschreiben müssen??? aber die haben wohl andere "tarife"?)

nicht falsch verstehn, fühle da mit. habe es auch nicht glauben können, dass es solche leute gibt, die einem einfach "ins gesicht lügen".
sauerei.

deshalb ja "polizei"(ich meine echt diepolizei,anruden "ich willeine anzeige machen!)), schon aus solidarität gegnüber zukünftigen opfern und ebay hat da doch auch was!!! lesmalgenau auf der seite. müsste eseine art"mediator" beschwerde'klick' haben.

und wenn das öfters vorkommt isser weg.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Original geschrieben von ratskröhle


Original geschrieben von HeatoR


wenn das ein privatverkauf war, dann kann das nicht stimmen. der gefahrübergang erfolg bei privatverkäufen beim eingeben der sache bei der post. ab da trägt das risiko für alles was mit der sache passieren kann der käufer -> §447 I BGB


sry, nur versichert. und das mit der post könntihr euch auch gleich merken."päckchen" ,nichts versichert.null,garnix.keine rückverfolgung möglich!
(obwohl komisch,weil man ja trotzdem unterschreiben muss)

hä? wovon redest du jetzt? juristisch ist es vollkommen egal ob der versand versichert war oder nicht, sobald man als privatverkäufer die sache an die spedition, post whatever übergeben hat, ist die gefahr übergegangen und der verkäufer haftet nicht mehr für das was mit dem paket dannach passiert, das sagt der 447 I.
 
Mitglied seit
01.06.2003
Beiträge
828
Reaktionen
0
Jaja, stimmt schon. Aber diese Übergabe an das Transportunternehmen muss im Streitfall der Verkäufer (Absender) beweisen (Einlieferungsbeleg, Quittung, oder am besten mit einem Zeugen, der auch noch bezeugen kann, dass die Ware wirklich in der Sendung war).

Auf zum Anwalt, damit keine Fehler passieren.
 
Oben